Das Wichtigste zusammengefasst
- Realisierte Kursverluste können innerhalb eines Kalenderjahres mit erzielten Erträgen aus Wertpapieren gegengerechnet werden
- Nur für Privatanleger
- Automatisch bei Einzeldepots von steuereinfachen Brokern
- Manuell über Beilage E1kv der Einkommensteuererklärung bei mehreren Depots, ausländischen Depots oder Gemeinschaftsdepots
In diesem Ratgeber
- Realisierte Kursverluste können innerhalb eines Kalenderjahres mit erzielten Erträgen aus Wertpapieren gegengerechnet werden
- Nur für Privatanleger
- Automatisch bei Einzeldepots von steuereinfachen Brokern
- Manuell über E1kv der Einkommensteuererklärung bei mehreren Depots, ausländischen Depots oder Gemeinschaftsdepots
Was wird im Verlustausgleich berücksichtigt?
Für den Verlustausgleich können folgende Wertpapierpositionen herangezogen werden:
- Kursgewinne bzw. Kursverluste
- Dividenden
- Fondsausschüttungen
- Ausschüttungsgleiche Erträge
Während bei den Kursgewinnen und Kursverlusten nur der Neubestand herangezogen werden darf, ist es bei den Dividenden, Fondsausschüttungen und bei den ausschüttungsgleichen Erträgen so, dass auch der etwaige Altbestand für die Kalkulation des Verlusts herangezogen werden darf.
Automatischer Verlustausgleich
KESt Verlustausgleich selbst machen
Gibt es kein Einzeldepot sondern ein Gemeinschaftsdepot, gibt es mehrere Depots und möchte der Inhaber einen Verlustausgleich machen, so muss dies selbst in die Hand genommen werden. Ebenso heißt es selbst machen, wenn das Wertpapierdepot im Ausland liegt.
Beispiel
Erträge aus Wertpapiergeschäften werden mit 27,50 % Kapitalertragsteuer besteuert. Diese Erträge können mit 27,50 % der entstandenen und realisierten Verluste aus den Wertpapiergeschäften gegengerechnet werden. Wichtig ist, dass diese im selben Kalenderjahr entstanden sind. Der maximale Anrechnungsbetrag ist die KESt der Wertpapier-Erträge.
Gewinn | KESt-Belastung | KESt-Gutschrift | ||
8.3.2019 | Fondsausschüttung | 750,00 | 206,25 | |
14.5.2019 | Dividende | 50,00 | 13,75 | |
10.9.2019 | Verkauf Aktie m. Gewinn | 2000,00 | 550,00 | |
12.12.2019 | Verkauf Aktie m. Verlust | -1500,00 | -412,50 | |
357,50 |
Dieses Beispiel in der Tabelle zeigt 3 Erträge mit einer 27,5 %igen KESt-Belastung und zum 12.12.2019 einen Verkauf einer Aktie mit Verlust. Daraus ergibt sich eine KESt-Gutschrift über 412,50 Euro. Am Ende des Jahres gibt es sodann eine Gesamt-KESt-Belastung von 357,50 Euro. Mit dem Verlust-Verkauf der Aktie am 12.12.2019 konnte die KESt-Belastung des Kalenderjahres effektiv gedrückt werden.
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Fazit
Der Verlustausgleich funktioniert nur innerhalb eines Kalenderjahres und nur dort können die realisierten Kursverluste von Wertpapiergeschäften mit realisierten Kursgewinnen gegengerechnet werden. Handelt es sich um einen steuereinfachen Broker bei dem ein Einzeldepot geführt wird, so sollte dieser automatisch diese Rechnung durchführen. Die verschiedenen Broker haben in ihrem Online Banking dazu die notwendigen Berichte dazu. Bei einem nicht steuereinfachen Broker ist der Verlustausgleich über die E1kv der persönlichen Steuererklärung zu machen. Selbiges gilt für Gemeinschaftsdepots oder wenn mehrere Depots bei verschiedenen Brokern vorhanden sind und über all diese Broker die Verluste mit den Gewinnen gegengerechnet werden möchten.
Der Verlustausgleich ist natürlich freiwillig, denn der Staat bedankt sich natürlich, wenn diese Option nicht genutzt wird.
Hallo,
bitte um Hilfe, ich bin Österreicher und ein Steuerausländer (Flatex de). Ich habe den Steuerausgleich zu erledigen. Die Frage ist, ob ich für die 27,5% kest Abgabe die Transaktionskosten abziehen darf (Gewinn- OrderGebühr)? In der Erträgnisaufstellung ist das mit Bruttoerträge benannt, oder ob rein Kauf und Verkaufkurs verwendet werden.? Vielen Dank für eine Rückmeldung und Hilfe
Nein, darfst du nicht.
KESt Verlustausgleich bei Wechsel auf Gemeinschaftsdepot unter dem Jahr
Hallo Andreas! Ich habe bei Flatex ein Einzel-Depot mit steuerlichen Gewinnen. Leider habe ich auch eine Aktie mit Totalverlust im Depot liegen (Konkurs in Österreich). Ich kann sie nicht mehr verkaufen, weil sie nicht mehr an der Börse gelistet ist. Auf Anfrage bei Flatex, ob sie die Aktie ausbuchen und den Verlustausgleich durchführen, bekam ich die Rückantwort, dass sie das erst dann machen können, wenn eine Wertloserklärung vom Masseverwalter vorliegt. Der Masseverwalter stellt aber keine solche Erklärung aus. Kann ich die Aktie von Flatex ausbuchen lassen und die Kest im Rahmen des Verlustausgleiches zurückholen, obwohl bei diesem Depot normalerweise immer… Weiterlesen »
Hallo Chris,
das ist eine spannende Frage! Das Ausbuchen der Aktie wird wohl funktionieren, ob diese dann auch in der steuerlichen Verlustrechnung aufscheint, ist eine andere Frage.
Falls Flatex das steuerlich bei dir berücksichtigt, ist für dich alles geklärt. Wenn nicht, dann bleibt noch die Option über die Einkommensteuererklärung – hier ist zu prüfen, ob das Finanzamt diesen realisierten Verlust durch Ausbuchung anerkennt. Ich vermute einmal ja. Frag dazu aber zurück, was das Finanzamt meint.
Falls du das über die Einkommensteuererklärung machen musst, wird es sicherlich so sein, dass das Finanzamt Unterlagen anfordern wird. Also unbedingt dokumentieren!
Gruß,
Andreas
https://www.youtube.com/watch?v=8B4HNtZhRps
Habe zwar dein Video angeguckt, finde das aber bei der Dadat unter Services -> Berichte nicht. 🙁
Könntest du mir das nochmal aufzeigen?
LG
Hallo Luk,
Service -> Berichte -> KESt-Status Bericht
🙂
asoo, unter „Berichte drucken hab ichs jetzt!
„WOW“ und Danke für die schnelle Antwort!
LG
Hallo Andreas, eine Frage: ich habe bei Flatex (Steuereinfach) KEST bezahlt für Kursgewinne, da wurde die KEST ja auch im Jahr 2020 abgezogen von Flatex = bezahlt. Ich habe bei Degiro (NICHT Steuereinfach) jedoch einen Verlust. Kann ich mir jetzt so die KEST von Flatex zurückholen in dem ich bei E1kv bei Punkt: „Kapitalertragsteuer, soweit sie auf die inländischen Kapitaleinkünfte entfällt (Feld 899)“ die bezahlte Steuer reinschreibe? müsste richtig sein oder? Wenn ich auf Vorberechnung gehe, kommt genau der Betrag als EST-Erklärungsguthaben raus den ich dort reinschreibe – DANKE, du hast mir schon oft geholfen mit deinen Videos auch 🙂… Weiterlesen »
Hallo Franz, also das kann dir nur ein Steuerberater machen bzw. empfehlen, dass man irgendwo was einträgt. Ansonsten obliegt es immer einem einzelnen. Mich darfst du nicht fragen, was du tun sollst. Was ich dir sagen kann ist das, was im Formular steht beim Feld 899: „16 In Kennzahl 899 ist die Kapitalertragsteuer einzutragen, die auf inländische Kapitaleinkünfte entfällt. In der Veranlagung erfasste Kapitalertragsteuer, die auf betriebliche Kapitalerträge entfällt ist nicht hier, sondern im Formular E 1 einzutragen. Bei Wahrnehmung der Verlustausgleichsoption nur für einen Teil der Kapitalerträge darf hier nur diejenige Kapitalertragsteuer erfasst werden, die auf Kapitalerträge entfällt, die… Weiterlesen »
DANKE für die RASCHE Antwort. Ja der Satz: „Bei Wahrnehmung der Verlustausgleichsoption nur für einen Teil der Kapitalerträge darf hier nur diejenige Kapitalertragsteuer erfasst werden, die auf Kapitalerträge entfällt, die tatsächlich in den Verlustausgleich einbezogen werden.“ sagt mir, dass ich die Steuer nur so eintragen darf, nur soweit ich die Kapitalerträge mit Verluste ausgleiche. Wenn ich BSP. 1000€ KEST bezahlt habe (BSP. bei Flatex) und Verlust bei DEGIRO wäre -500€, dann dürfte ich hier eben nicht die 1000€ bezahlte KEST eintragen sondern nur für die -500€ also: 137,5€ (27,5%) (weil diese nicht gegengerechnet wurden, da DEGIRO SteuerSCHLECHT 😉 ist, WÄRE… Weiterlesen »
Eine Verständnisfrage: Das Jahr ist gut gelaufen, man hat hohe realisierte Gewinne aber keine Aktien die man mit Verlust verkaufen könnte. Machts dann Sinn -jetzt am Jahresende- spekulative Hop oder Trop Optionsscheine zu kaufen? Der Verlust liegt ja dann bei max. 72,5% vom Einsatz – Und falls es gut läuft behalt ich den Optionsschein bis Anfang Jänner. – Zusammengefasst: Machts Sinn am Jahresende riskanter zu traden wenn man keine Verluste für den KESt Ausgleich hat? Vielen Dank
Das ergibt für mich keinen Sinn. Du tust auf einmal Dinge, die du sonst nicht machst.
Wenn du keine Verluste hast ist das doch perfekt, heißt super gelaufen das Jahr. 🤷🏼♂️ absichtlich sich Arbeit machen und zu zocken, meins ist das nicht.
Du berücksichtigst hoffentlich eh, dass du von deinen Verlusten eh auch nur 27,5 Prozent berücksichtigen kannst?
Heißt ich kann maximal 27,5% des Verlustes wiederholen? Oder ist da irgendwie mehr möglich?
Wiederholen oder wieder holen? Ich verstehe die Frage nicht.
Kann ich maximal 27,5% meiner Verluste gegenrechenen oder kann ich meinen gesamten Verlust den bezahlten Steuern gegenrechnen?
Nur 27,5 % der Verluste können geltend gemacht werden.
Hallo Andreas,
eine Frage hätte ich noch.
Macht es nicht mehr Sinn am Anfang des Jahres verlustbehaftete Aktien zu verkaufen als am Jahresende?
Dann hätte man das ganze Jahr Zeit diesen Verlusttopf auszuschöpfen(durch Gewinnaktien und Dividenden).
Oder versteh ich das komplett falsch?
Ja, da hast du einen Knopf im Kopf 😉 Verkaufst du jetzt, so ist der Verlust garantiert. Der Rest ist nicht garantiert. Du hast keine Garantie auf Dividenden (die es aber wohl geben wird, aber nur wohl, siehe letztes Jahr) und Gewinne sind dir auch nicht garantiert. Du könntest daher auf deinen Verlusten sitzen bleiben und am Ende einen Verlusttopf haben. Wenn du jetzt aber meinst, mah, ich will umswitchen auf ein anderes Wertpapier, tu es. Der Verlustausgleich ist meiner Meinung nach eine Option und soll dich nicht leiten in deinen Entscheidungen. Generell ist es meiner Meinung nach keine kluge… Weiterlesen »
aber sicher besser als ich verkaufe das ganze Jahr über keine einzige Aktie(weder mit Gewinn noch mit Verlust) und mache dann diesen Verkauf mit Verlust – dann ist der Verlustausgleichstopf gar nicht ausgeschöpft und mit 31.12 wird dieser ja wieder auf 0 gesetzt. Sprich ich verkaufe im Jänner mit 100€ Verlust – hab dann 27,5 im Verlustausgleichstopf. Bekomm dann 100€ an Bruttodividende – wären es ohne Verlusttopf 72,5 € – mal angenommen es ist eine österreichische Aktie – dann würd ich mit dem Verlustausgleichtopf dann eben 100€ an Dividenden bekommen oder 🙂 Wenn diese Annahme jetzt stimmt dann kenn ich… Weiterlesen »
Genau so ist es wie du es beschreibst. Du könntest natürlich auch zum Jahresende erst mit Verlust verkaufen und schauen, was sich tut.
Hallo,
Wo finde ich bei flatex diese saldoinformation?
Danke 🙂
Hallo Patrick,
unter Konto & Depot dann auf Steuerbuchungen.
Hallo Andreas,
Danke für die rasche Antwort 🙂
Schon gefunden – dieses Jahr wird nichts mehr verschenkt 😂
Hallo! Ich hätte eine kurze Frage, nur um sicherzugehen dass ich alles richtig verstanden habe: Ich habe nur ein Depot (bei FlatEx) und im Jahr 2020 größere Verluste realisiert, also viel im Verlusttopf gehabt. Wenn ich jetzt im Jahr 2021 aber wieder Gewinne mache, muss ich darauf die volle KESt zahlen und die Verluste aus dem Vorjahr werden nicht mehr berücksichtigt oder vom Finanzamt vorgeschrieben, wenn ich sie bei der Steuererklärung eintrage? Die Verlustbescheinigung, die mir FlatEx demnächst ausstellen wird ist somit in Österreich für meinen Fall nicht relevant? (Die Dame am FlatEx-Telefon hat mir erklärt, dass Verlusttöpfe nicht verfallen… Weiterlesen »
Da hat dir die Dame am Flatex Telefon einen Blödsinn erzählt. Sie hat dir tatsächlich die deutsche Situation erklärt. In Österreich gibt es nur EINEN Verlusttopf wo alles reinfällt und der erlischt mit 31.12. – ein Übertrag ins neue Jahr ist nicht möglich.
Es ist leider genau so, wie du es geschrieben hast.
Alles klar, vielen Dank für die schnell und klare Antwort. Sehr schade weil eine 5-stellige Summe im Verlusttopf war aber meine bestehenden Positionen mit Jahresende zum Teil bei +30% waren… Naja jetzt weiß ich zumindest Bescheid, ich bleib mal positiv und sehe es als „Lehrgeld“ 😉 Hab gleich mal deinen YT-Channel abonniert um am Ball zu bleiben.
Hallo ich habe eine Frage:
Ich besitze zwei Depots: ein Depot bei der Raika und eines bei flatex.
Beim Raika Depot habe ich 2020 einige Aktien mit Verlust verkauft und beim flatex Depot habe ich 2020 einige Aktien (+Dividende) mit Gewinn verkauft und deshalb „zuviel“ KESt bezahlt.
Nun möchte ich quasi die KESt der beiden Depots gegenrechnen, damit ich die zuviel bezahlte KESt bei flatex wieder zurück bekomme.
Das muss ich über dieses Formular machen oder?
E1kv 2020
https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/2020/E1kv.pdf
Aber was muss ich da wo reinschreiben? Habe das noch nie gemacht.
Vielen Dank für deine Hilfe!
Liebe Grüße
b0nex
Servus Bonex,
ja, dieses Formular ist schon richtig, du musst natürlich auch noch einen Erklärungswechsel auf E1 machen, sofern du noch keine Einkommensteuererklärung machst: https://www.broker-test.at/steuern/erklaerungswechsel/
Was du wo reinschreiben musst? Nun, deine realisierten Gewinne und Verluste dementsprechend bei den inländischen Einkünften, Dividenden ebenso und gegebenenfalls auch noch Fondserträge. Das sind alles inländische Einkünfte, so wie du es aktuell schilderst. Es steht ja eigentlich alles da und es sind auch Erklärungen vorhanden am Ende des Formulars.
Für dich ausfüllen kann und darf nur die Steuerberatungskanzlei. Das heißt entweder selbst durchquälen oder auf die Hilfe von Profis zurückgreifen.
Gruß,
Andreas
Hallo, ich hätte auch eine Frage.
Ich habe am Ende des Jahres Verluste eingefahren. Verlustverrechnungstopf ausgeschöpft und trotzdem noch Verluste. Nun muss ich über die Arbeitnehmerveranlagung versuchen noch was zu reduzieren. Bringt mir das überhaupt was wenn ich eine niedrige Pension beziehe bei der keine Steuer angerechnet wird, weil sie eben so niedrig ist. Bekomme ich da noch was vom Finanzamt retour.
Für Aufklärung wäre ich dankbar
Mit freundlichen Grüßen
Reiselust
Hallo Reiselust,
nein, das war es – du kannst nur mit passenden Gewinnen die dem besonderen Steuersatz von 27,5 % unterliegen, gegenverrechnen. Am 32. Dezember ist es zu spät. Ein Übertrag ins neue Kalenderjahr ist auch nicht möglich.
Puh….die Antwort kam aber schnell. Danke Andreas
Bin bei Flatex. Das heißt , der Verrechnungstopf Gewinn/Verlust ist endgültig. Da ich oft lese, dass man sich über das Finanzamt Steuern retour holen kann, dachte ich , ich sollte das noch machen.
Das betrifft also nur die Trader die nicht bei einem Steuer abführenden Broker sind?
Ist nicht mit der Steuer die abgeführt wird aus einem nichtselbständigen Einkommen gegenzurechnen/reduzieren.
Hallo Reiselust,
meine Aussage ist allgemein gültig, es gibt hier keine Ungleichbehandlung der heimischen oder ausländischen Kapitalerträge. Für alle gelten die selben Regeln/Gesetze.
Du kannst Kapitalerträge nur mit Kapitalerträgen gegenrechnen.
Verstanden. Danke nochmals.
Schönen Abend
Darf ich eine Frage stellen? ja, ich weiß, dass Sie kein Steuerberater sind 🙂
Nehmen wir an, ich habe sowohl einen steuereinfacher Broker als auch einen nicht-steuereinfacher Broker.
Steuereinfacher Broker:
Ich habe 1000€ Kapitalgewinne gehabt und 275€ wurden bereits automatisch abgezogen.
Nicht-steuereinfacher Broker:
Ich habe zufällig auch 1000€ Kapitalgewinne hier gehabt.
Wenn ich eine Steuererklärung machen würde, müsste ich dann nur die Kapitalgewinne des nicht-steuereinfaches Brokers erklären, oder alle?
Also, 1000€ oder 2000€ deklarieren?
Die inländischen Erträge wurden schon endbesteuert, es gibt in diesem Fall keine Notwendigkeit diese nochmals anzugeben.