Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Steuern: Fragen & Antworten zu Aktien, Fonds, ETFs, P2P, …

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In diesem Ratgeber

Steuern

In diesen FAQs finden sich die wichtigsten bzw. häufigsten Fragen zum Thema Steuern. Aber Achtung, die Antworten sind immer nur eine Meinung und ersetzen NICHT die fachkundige Antwort eines Steuerberaters und können sich auf Grund der Gesetzeslage oder Rechtssprechungen auch verändern. Hinterfragen Sie daher kritisch diese Aussagen hier.

Fragen & Antworten

Steuereinfacher Broker bedeutet, dass dieser Broker seinen Sitz oder Niederlassung in Österreich hat und die Steuern im Namen des Kunden an das Finanzamt abführt. Es handelt sich dabei um all jene Wertpapiere bei denen eine pauschale Abgeltung in Form der Kapitalertragsteuer in der Höhe von 27,50 % möglich ist bzw. für Zinsguthaben am Konto in der Höhe von 25,00 %.

Es gibt natürlich aber auch besondere Feinheiten. So gelten für Gemeinschaftsdepots eigene Regeln (kein automatischer Verlustausgleich) und auch wenn mehr als ein steuereinfaches Depot vorhanden ist, so findet auch dort kein automatischer Verlustausgleich statt.

 

In Österreich sind Flatex, DADAT Bank, Hello Bank, bankdirekt.at oder die easybank beispielsweise steuereinfache Broker. Jene Broker die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Österreich haben, sind steuereinfach. Sie führen im Namen des Kunden die Kapitalertragsteuer an das zuständige Finanzamt ab.

Grundsätzlich schon, denn die beiden Broker führen im Namen des Kunden die Wertpapier KESt an das Finanzamt ab. Jedoch ist es so, dass ein eventueller depotübergreifender Verlustausgleich nicht automatisch geltend gemacht werden kann. Ist dieser gewünscht, so muss der Depotkunde über seine Einkommensteuererklärung bzw. in der Beilage E1kv (Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen) geltend machen. Siehe auch die Frage bzw. Antwort darüber.

(siehe Frage darunter),

Nein, den kann es nicht geben, denn die beiden Broker wissen doch nichts über die Gewinne und Verluste des anderen. Daher kann ein Einzeldepotinhaber eine depotübergrübergreifenden Verlustausgleich nur über die Einkommensteuererklärung bzw. über die Beilage E1kv (Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen) geltend machen. Dieser Vorgang ist natürlich optional, denn hier können bereits bezahlte Steuern reduziert werden. Das Finanzamt freut sich, wenn dies nicht getan wird. Der Depotkunde natürlich nicht, denn so kann die Steuerlast gedrückt werden.

 

Bei den meisten Wertpapieren wie Aktien, Anleihen, Fonds/ETFs beträgt die Kapitalertragsteuer auf Gewinne, Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen 27,50 %. Fallen Verluste an, so können innerhalb des selben Kalenderjahres diese Verluste der bereits bezahlten KESt gegengerechnet werden. Verluste können jedoch nicht in das Folgejahr übernommen werden.

Gemeinschaftsdepots sind nur beschränkt steuereinfach in Hinblick auf den automatischen Verlustausgleich. Die Gewinne des Depots werden automatisch versteuert vom steuereinfachen Broker, hingegen kann kein automatischer Verlustausgleich stattfinden. Das müssen die einzelnen Depotinhaber über die Einkommensteuererklärung durchführen. Das Problem ist hier, dass der Broker bzw. der Gesetzgeber keine Idee hat, wem wie viele Anteile des Depots gehören (Aufteilung der Verluste 50:50 oder doch 80:20 oder …).

Bei einem steuereinfachen Broker, sprich es gibt einen Sitz oder eine Niederlassung in Österreich ist es so, dass der Broker die Steuern für einen beim zuständigen Finanzamt abführt. Passiert ein Event wie Realisierung von Kursgewinnen, Zahlung einer Dividende, Zinsen, Ausschüttungen oder ausschüttungsgleiche Erträge, so errechnet der Broker sofort die zu zahlende Kapitalertragsteuer und führt diese ab.

Gibt es davon Ausnahmen? Ja, diese:

Abgesehen von den Ausnahmen (siehe oben, Gemeinschaftsdepot bzw. mehrere Depots – hier ist dennoch eine Einkommensteuererklärung nötig, WENN ein depotübergreifender Verlustausgleich (mehrere Depots) bzw. Verlustausgleich an sich (bei Gemeinschaftsdepots))

Die Einkommensteuererklärung ist bis 30. April des Folgejahres bzw. bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres einzureichen (§ 134 Abs 1 BAO). Quelle:
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/einkommensteuer/einkommensteuererklaerungspflicht.html

Gute Frage wer hier helfen kann! Das Thema ist sehr neu und eher eine Nische, doch wird es immer mehr. Es heißt wohl rumfragen und einen guten und passenden Steuerberater oder Steuerberaterin finden.

Die Kursgewinnsteuer beträgt in Österreich 27,50 % und wird als Kapitalertragsteuer bezeichnet. Auch für Dividendenzahlungen gilt der selbe Steuersatz.

Die Zinsen einer Anleihe werden in Österreich mit 27,50 % Kapitalertragsteuer besteuert. Gibt es realisierte Kursgewinne beim Verkauf der Anleihe, so werden diese ebenso mit 27,50 % KESt besteuert.

Es wird bei Fonds in Meldefonds und Nicht-Meldefonds unterschieden. Bei Meldefonds gibt es 27,50 % Kapitalertragsteuer auf die Kursgewinne, auf die Ausschüttungen und auf die ausschüttungsgleichen Erträge. Bei Nicht-Meldefonds heißt es: keine Meldung ausschüttungsgleiche Erträge, pauschal 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des Fondswertes am Jahresende, belastet.)

Auch bei ETFs ist es so, dass wenn es sich um einen Meldefonds handelt, dass der steuerliche Vertreter alle steuerlichen Daten meldet und der steuereinfache Broker versteuert im Namen des Kunden. Heißt 27,50 % Kapitalertragsteuer für Kursgewinne, Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge. Handelt es sich um einen Nicht-Meldefonds beim ETF, so heißt es keine Meldung der ausschüttungsgleiche Erträge, daher pauschal 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des Fondswertes am Jahresende, belastet.

Ein ETC wird in Österreich mit 27,5 % besteuert. ETC steht dabei für Exchange Tradet Commodity.

In Österreich fallen Zinsen aus P2P Krediten unter die Tarifbesteuerung und nicht unter die pauschale Besteuerung mit der Kapitalertragsteuer. Gibt es nur unselbstständige Einkünfte, so gibt es hier einen Freibetrag von 730,00 Euro bzw. zwischen 730,00 und 1.460,00 Euro eine Einschleifregelung. Mehr zum Thema Steuern bei P2P Krediten gibt es hier nachzulesen. So die allgemeine Antwort, der jeweilige Fall muss natürlich immer geprüft werden.

Andreas von Broker-Test.at
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter Broker-Test.at – er ist begeisterter Privatanleger, 1998 begann alles mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). Seit 2014 wird mit dieser Seite versucht mehr Transparenz für Interessierte und Anleger zu schaffen. 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu Broker-Test.at gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von Broker-Test.at kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.
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14 Kommentare
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Hallo Andreas, ich habe eine Frage zu Flatex und Steuern: Ich habe noch nie bei Flatex eine Steuergutschrift auf mein Cashkonto erhalten. Obwohl ich Verluste geltend gemacht habe. Dazu nun meine Frage und ein fiktives Beispiel: Wenn ich eine Dividende von 100€ im März ausbezahlt bekommen habe, werden vereinfacht 27,5% Kest abgezogen. 27,5€. Um diesen Betrag wird mir weniger Dividende ausgezahlt. Nun habe ich mit einem ETF einen Verlust von 100€, diesen Realisiere ich zb. im August. Davon würden ja wieder 27,5€ für den Verlustausgleich hergenommen. Das “Steuerkonto” ist auf Null. Das funktioniert auch alles gut so bei Flatex. Nur… Weiterlesen »

Hallo Andreas, seit dem Jahr 2022 verwahre ich einige ETFs und Einzelaktien auf einem Depot bei Trade Republic. Ich bin ich Österreich unbeschränkt steuerpflichtig, aber dank deiner Beiträge bin ich zuversichtlich, dass ich mit dem österreichischen Finanzamt keine Probleme bekommen werde und meine Steuerschuld korrekt berechnen kann. Danke vielmals für deine Infos! Eine Frage hätte ich allerdings, was die Steuern in Deutschland (!) betrifft: Sind an die deutsche Finanz nicht ebenfalls Steuern auf z.B. Dividenden oder auf realisierte Gewinne abzuführen? Wenn ja, macht das Trade Republic automatisch oder muss ich mich auch darum selbst kümmern? Vielen Dank und liebe Grüße… Weiterlesen »

Hallo Andreas, danke für deine hilfreichen Tipps! Eine Sache ist mir noch nicht ganz klar und zwar bei ETFs die bspw keine Meldung bei der Ökb machen. Muss ich hier beim Steuereinfachen Broker wie zb flatex etwas unternehmen oder versteh ich das richtig und es wird einfach pauschal auf den Jahresgewinn dann die Kest abgeführt? Mir ist nicht ganz klar warum man das dann gesondert betrachtet oder überhaupt bespricht, wenn es eh auch automatisch passiert? Danke für die Klarstellung bzw. Zusätzlichen Input von dir.

Hallo,
eine Frage die ich mir stelle ist, wenn ich ein Depot steuereinfach in Österreich besitze, und ein nicht steuereinfaches im Ausland, muss ich nur für das Auslandsdepot die Steuererklärung machen oder müssen die Daten aus dem Inlandsdepot auch in die Steuererklärung

Hallo Andreas,
Vielen Dank für deine tolle Seite, habe hier mir wirklich viel Wissen aufbauen können.
Ein zusätzliches Instrument von Dividendenanlegern ist immer mehr der Optionshandel. Das geht ja nur mit ausländischen Brokern ( Interactive Broker oder Reseller wie CapTrader) ohne das man eine Unmenge an Gebühren zahlt. Wäre schön wenn du den Optionshandel auch auf deiner Seite aufnehmen würdest vor allem wie es da mit den Steuern aussieht. Liebe Grüße

Hallo Andreas, ich hätte da eine Frage bzgl. Depotinhaber. Aktuell bin ich Depotinhaber. Wie in vielen Familien üblich, geht in das Depot in Wirklichkeit ein Großteil unseres “Familienerspartes” rein. Ich frage mich, wie ich am sinnvollsten meine Frau handlungsfähig mache, ohne das ganze steuerlich zu verkomplizieren. (Extrembeispiel: ich habe einen Unfall, und liege im Koma. Meine Frau kommt nicht auf das Depot, auch nicht um mir eine teure Operation zu ermöglichen…) Wenn ich sie als 2. Deopotinhaberin melde, wird das wie beschrieben schwierig und unübersichtlich. Nun bin ich bei der Flatex. Hier gibt es die Möglichkeit, sie als Bevollmächtigte einzutragen.… Weiterlesen »

Zuletzt bearbeitet 2 Jahre her von Mike

D.h. wenn ich bei einem österreichischen „steuereinfachen“ Depot (z.B. flatex, DADAT, …) Gewinne aus ausländischen Aktien (z.B. Apple) erziele brauche ich mich nicht um die Steuern kümmern? Oder gilt das nur bei inländischen Aktien (z.B. VOEST)?

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