Auf einen Blick:
- Ein Erklärungswechsel ist dann nötig, wenn statt der Arbeitnehmerveranlagung eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden möchte
- Um die Beilage E1kv „Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünftige aus Kapitalvermögen“ befüllen zu können, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
- Einkommensteuererklärung (E1) kann erst nach Abgabe und Prüfung bzw. Freischaltung durch die Finanzbehörden abgegeben werden – Verf 24 Fragebogen bzw. FINON Erklärungswechsel
Was gibt es zu lesen?
Erklärungswechsel, warum?
Die Arbeitnehmerveranlagung kurz auch gerne nur ANV genannt wird über das Formular L1 durchgeführt. Die meisten Österreicherinnen und Österreicher machen nur eine Arbeitnehmerveranlagung, jedoch kann es früher oder später einmal passieren, dass es notwendig ist einen Erklärungswechsel durchzuführen und eine Einkommensteuererklärung (E1) durchzuführen.
Die Gründe warum eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss sind vielfältig. Auf help.gv.at werden ein paar Beispiele genannt.
- Wenn zwei oder mehr Stellen Bezüge auszahlen (und hier insgesamt mehr als 11.000 bzw. 12.000 Euro ausbezahlt wurden
- Buchführende Einkommensteuerpflichtige
- Wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen worden sind, die dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent, aber nicht der KESt (Kapitalertragsteuer) unterliegen (insbesondere ausländische Kapitaleinkünfte)
Beilage E1kv – Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünftige aus Kapitalvermögen
Um dieses Formular geht es sehr oft. Dieses kann nur dann ausgefüllt werden, wenn eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird. Mit der Arbeitnehmerveranlagung steht dieses Beilage E1kv nicht zur Verfügung. Wann ist die Beilage E1kv notwendig? Gibt es nun also Zinserträge von Sparkonten im Ausland, Kryptowährungs-Gewinne, ein ausländisches Depot mit realisierten Kursgewinnen, Dividendenerträge, Ausschüttungen oder ausschüttungsgleichen Erträge, so muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Es gibt eine marginale Freigrenze von 22,00 Euro im Jahr für endbesteuerungsfähige Kapitalerträge die einem besonderen Steuersatz besteuert werden können. Die ausländischen Institute melden über deren nationale Finanzämter an das österreichische Finanzamt (dank der Common Reporting Standards) die Depotstände, die Kapitalerträge, Verkaufserlöse etc.
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Mehr InformationenAnleitung
- Wie funktioniert der Erklärungswechsel von der Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung? Diese Anleitung soll dabei helfen.
Haftungsausschluss: Diese Anleitung gibt nur einen ersten Überblick und erhebt keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Ebenso muss jeder für sich entscheiden bzw. noch besser gemeinsam mit einem Steuerberater, ob ein Erklärungswechsel notwendig ist.
Tipp: Achten Sie vor einem Erklärungswechsel darauf, dass die Arbeitnehmerveranlagungen der vorangegangenen Jahre bereits abgeschlossen sind. Ansonsten müssten sie auch für diese Jahre dann Einkommensteuererklärungen durchführen!
- Schritt 1: Anmelden auf FinanzOnline
- Schritt 2: „Weitere Services“ -> „Erklärungswechsel“ (Abschnitt Erklärungen)
- Schritt 3: Ausfüllen des Formulars zum Erklärungswechsel
- Schritt 4: Formular abschicken und warten, bis das Finanzamt dem Erklärungswechsel zustimmt
Hier die 4 Schritte nochmals genauer beschrieben:
Schritt 1: Anmelden auf FinanzOnline
Melden Sie sich auf FinanzOnline an unter der Webadresse https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/