Auf einen Blick:
- Ein Erklärungswechsel ist dann nötig, wenn statt der Arbeitnehmerveranlagung eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden möchte
- Um die Beilage E1kv „Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünftige aus Kapitalvermögen“ befüllen zu können, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
- Einkommensteuererklärung (E1) kann erst nach Abgabe und Prüfung bzw. Freischaltung durch die Finanzbehörden abgegeben werden – Verf 24 Fragebogen bzw. FINON Erklärungswechsel
Was gibt es zu lesen?
Erklärungswechsel, warum?
Die Arbeitnehmerveranlagung kurz auch gerne nur ANV genannt wird über das Formular L1 durchgeführt. Die meisten Österreicherinnen und Österreicher machen nur eine Arbeitnehmerveranlagung, jedoch kann es früher oder später einmal passieren, dass es notwendig ist einen Erklärungswechsel durchzuführen und eine Einkommensteuererklärung (E1) durchzuführen.
Die Gründe warum eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss sind vielfältig. Auf help.gv.at werden ein paar Beispiele genannt.
- Wenn zwei oder mehr Stellen Bezüge auszahlen (und hier insgesamt mehr als 11.000 bzw. 12.000 Euro ausbezahlt wurden
- Buchführende Einkommensteuerpflichtige
- Wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen worden sind, die dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent, aber nicht der KESt (Kapitalertragsteuer) unterliegen (insbesondere ausländische Kapitaleinkünfte)
Beilage E1kv – Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünftige aus Kapitalvermögen
Um dieses Formular geht es sehr oft. Dieses kann nur dann ausgefüllt werden, wenn eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird. Mit der Arbeitnehmerveranlagung steht dieses Beilage E1kv nicht zur Verfügung. Wann ist die Beilage E1kv notwendig? Gibt es nun also Zinserträge von Sparkonten im Ausland, Kryptowährungs-Gewinne, ein ausländisches Depot mit realisierten Kursgewinnen, Dividendenerträge, Ausschüttungen oder ausschüttungsgleichen Erträge, so muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Es gibt eine marginale Freigrenze von 22,00 Euro im Jahr für endbesteuerungsfähige Kapitalerträge die einem besonderen Steuersatz besteuert werden können. Die ausländischen Institute melden über deren nationale Finanzämter an das österreichische Finanzamt (dank der Common Reporting Standards) die Depotstände, die Kapitalerträge, Verkaufserlöse etc.
Anleitung
- Wie funktioniert der Erklärungswechsel von der Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung? Diese Anleitung soll dabei helfen.
Haftungsausschluss: Diese Anleitung gibt nur einen ersten Überblick und erhebt keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Ebenso muss jeder für sich entscheiden bzw. noch besser gemeinsam mit einem Steuerberater, ob ein Erklärungswechsel notwendig ist.
Tipp: Achten Sie vor einem Erklärungswechsel darauf, dass die Arbeitnehmerveranlagungen der vorangegangenen Jahre bereits abgeschlossen sind. Ansonsten müssten sie auch für diese Jahre dann Einkommensteuererklärungen durchführen!
- Schritt 1: Anmelden auf FinanzOnline
- Schritt 2: „Weitere Services“ -> „Erklärungswechsel“
- Schritt 3: Ausfüllen des Formulars zum Erklärungswechsel
- Schritt 4: Formular abschicken und warten, bis das Finanzamt dem Erklärungswechsel zustimmt
Hier die 4 Schritte nochmals genauer beschrieben:
Schritt 1: Anmelden auf FinanzOnline
Melden Sie sich auf FinanzOnline an unter der Webadresse https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/
Schritt 2: „Weitere Services“ -> „Erklärungswechsel“
Schritt 3: Ausfüllen des Formulars zum Erklärungswechsel
Allgemeine Angaben zur Tätigkeit
- Einkünfte: Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Art: Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen (§27 Abs. 3 EStG 1988)
- Beginn der unternehmerischen Tätigkeit: TTMMJJJJ (lassen Sie sich hier nicht irritieren, ja es geht um die Kapitaleinkünfte auch bei diesem Datum. Im Zweifelsfall geben Sie den 1.1. des jeweiligen Jahres ein)
- Ort der Berufsausübung: Geben Sie hier einfach Ihre private Adresse ein
- Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr: Wie hoch werden die Kapitaleinkünfte in diesem Jahr in etwa sein?
- Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr: Wie hoch werden die Kapitaleinkünfte im Folgejahr in etwa sein?
Die Höhe der Kapitaleinkünfte ist deshalb notwendig, damit das Finanzamt eine Vorschreibung erstellen kann. Dabei wird die jährliche Schätzung geviertelt und diese muss einmal im Quartal in Form der Einkommensteuer ans Finanzamt überwiesen werden (Die Berechnung könnte in etwa so aussehen: Voraussichtlicher Gewinn * 27,5 % Kapitalertragsteuer)
Schritt 4: Formular abschicken und warten, bis das Finanzamt dem Erklärungswechsel zustimmt
Nach wenigen Tagen sollte in die Databox auf FinanzOnline eine Mittelung mit der Information „Mitteilung Vergabe einer Steuernummer“ eingehen.
Mit dieser Information ist es dann möglich eine Einkommensteuererklärung abzugeben und natürlich auch die Beilage E1kv für die Einkünfte aus Kapitalvermögen auszufüllen.
Einkünfte aus Kapitalvermögen - Beilage E1kv
Die folgenden Screenshots zeigen die Möglichkeiten die die E1kv Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 bietet. Hier können die Einkünfte aus Kapitalvermögen eingetragen werden. Wie das aussehen könnte im Detail für ein Wertpapierdepot im Ausland, zeigt diese Seite.
Andreas von Broker-Test.at
Fragen & Kommentare
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Hallo Andreas,
Nach dem Wechsel un dem Ausfüllen der E1kv, wo kann man denn die ANV ausfüllen? Oder muss wieder zurückgewechselt werden?
LG
Gar nicht – du hast eine Einkommensteuererklärung auszufüllen. Es ist entweder – oder. Mit Kapitalerträgen hast du eben eine E1, Einkommensteuererklärung auszufüllen. Darum eben auch E1kv (Anhang zur E1 für Kapitalerträge).
Hallo,
Eine Grundverständnisfrage: Wenn ich 2020 mit Aktien gewinnbringend gehandelt habe, muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dafür ist ein Erklärungswechsel notwendig. Kann ich da noch die Werbungskosten aus dem Lohnsteuer absetzen? (Ich bin vollzeitig angestellt).
Vielen Dank
Hallo Chris,
keine Angst, hier wird dir nichts genommen, du hast natürlich diese Möglichkeit auch danach noch. Sieh es als Arbeitnehmerveranlagung DELUXE, wenn du die Einkommensteuererklärung machen darfst/musst.
Andreas
Hallo ich hab jetzt einen Erklärungswechsel durchgeführt weil ich im Jahr 2020 mit CFD und Optionen einen Gewinn von 1400€ erzielt habe. Nach meinen Informationen muss ich keine Steuern zahlen da ich ja nur 1400€ Gewinn gemacht habe also unter 11000€. Zusätzlich arbeite ich noch als Schaltschrankbauer also ich bekomme noch Einkunft von nicht selbstständig Arbeit. Wie muss ich das jetzt im Formular E1KV eintragen. Danke
Servus Moritz,
die 11.000 zählen aber aus allen Einkünften die mit Tarif besteuert werden also auch deine unselbstständige Tätigkeit zählt hier dazu 😉
Konkrete Ausfüllanleitungen und -hilfen gibt dir nur ein Steuerberater. Ansonsten heißt es sich selbst durchzukämpfen.
Dankeschön für die rasche Antwort.
Eine letzte Frage hab ich da noch beim Erklärungswechsel war ziemlich am Ende die Frage nach vorausichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr und im Folgejahr.
Bei Unterneherische Tätigekeiten hab ich das Jahr 2019 ausgefüllt weil ich ab diesem Zeitpunt Online Trade. Deshalb habe ich bei Eröffnungsjahr 0€ angegeben weil ich im Jahr 2019 keinen Gewinn erzielt habe. Und im Folgejahr hab ich die 1400€ für das Jahr 2020 angegeben. Hab ich jetzt was falsch gemacht? Danke
Denke nicht, eventuell wird das FA auf dich zukommen und für 2019 eine Erklärung einfordern. Eventuell etwas zu klären.
Hallo Andreas,
ich habe bis 2018 im Ausland (US) gearbeitet und war dort ansässig. Seit 2018 bin ich unselbständig mit Wohnsitz in Österreich beschäftigt. In 2019 habe ich von meiner ehemaligen Firma einen Bonus über $25000 ausbezahlt bekommen – frage dazu: Muss ich für dieses Jahr Erklärungswechsel machen und unter welcher Option muss ich diesen Betrag eintragen – war einmalig.
Ich gehe davon aus das ich dann im nächsten Jahr wieder auf ANV wechseln kann?
Servus Gerd,
dazu würde ich beim Finanzamt anrufen und denen das so erklären und was hier zu machen. Alternativ einen Steuerberater zu Rate ziehen, weil es ja US-Einkünfte sind.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
ich habe beim E1kV Formular gelesen, dass es sehr wohl einen Freibetrag für ausländische Kapitalerträge von 22€ gibt (Siehe Screenshot). Also muss ich unter dieser Grenze meine Kapitalerträge unter dieser Grenze nicht in der Einkommenssteuererklärung abgeben? Vielleicht weißt du dazu mehr.
Liebe Grüße Thomas
Das stimmt, die 22 Euro sind ein Freibetrag… zwar nicht viel, aber ja dann doch! 🙂
Danke für die schnelle Antwort. Ich hab nämlich deine Videos geschaut, wo du gemeint hast dass ab 1 Cent Kapitaleinkunft eine Erklärung abgegeben werden muss, deswegen wollte ich sicherheitshalber nochmals nachfragen. 😉
Eigentlich wüsste ich es ja besser, dass es diese Freigrenze gibt für endbesteuerte Kapitalerträge, aber ich verdränge sie so gerne… der Betrag ist schließlich auch schnell erreicht 🙂
Muss ich eine Einkommensteuererklärung schicken, wenn ich ausschließlich Verluste in den Wertpapieren (Ausland) gemacht habe?
Kann ich auf eine Einkommensteuererklärung verzichten, wenn ich ausschließlich Verluste (mit Kest- oder einkommenssteuerpflichtigen Finanzgeschäften) gemacht habe?
Wenn ja: Wie sieht es aus, wenn ich unter einem Broker (z.B. Inland) Verluste gemacht habe; und mit einem anderen (z.B. Ausland) Gewinne, netto trotzdem ein Verlust zu verzeichnen war?
(Im umgekehrten Falle: Gewinne im Inland/Verluste im Ausland, also KeSt bereits gezahlt; werde ich ja daran interessiert sein die Verluste im Sinne der Zurückgewinnung bereits bezahlter Kest zu deklarieren und komme um die Erklärung nicht herum)
Hallo Andreas, hab ich das richtig verstanden, mann muss den Erklärungswechsel(E1, E1kv) 4 mal pro Jahr ausfüllen statt einmal am Jahresende?
Danke!
Puh, wo habe ich denn das so erklärt, dass es hier gar so ein Missverständnis gibt? Du wechselst einmal die Erklärung und danach machst du deine Einkommensteuererklärung nach den vorgegebenen Fristen.
Sorry, bin ganz neu im Thema „Steuer“. Dieser Satz hat zum Missverständnis geführt: „. Dabei wird die jährliche Schätzung geviertelt und diese muss einmal im Quartal in Form der Einkommensteuer ans Finanzamt überwiesen werden“
Also der Satz ist doch in Verbindung mit dem Erklärungswechsel. Du trägst hier ein „Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr: Wie hoch werden die Kapitaleinkünfte im Folgejahr in etwa sein?“ und auf Basis dieser Angabe wird dir dann die Einkommensteuer für das Jahr vorgeschrieben inklusive den Teilbeträgen vierteljährlich die du zu zahlen hast.