Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Depot für Kinder

Depot für Kinder

Das Wichtigste in Kürze

  • Mündelgeld: Ersparnisse der Kinder dürfen im Regelfall ausschließlich mündelsicher veranlagt werden
  • Kein explizites Kinder Wertpapierdepot mit Aktien ETFs, … in Österreich daher möglich
  • Welche Alternativen könnten denkbar sein, um den Kindern später einmal eine kleine Anschubfinanzierung im Erwachsenen-Alter zukommen lassen zu können
    • Treuhandlösung (Erste Bank)
    • Schenkung (Flatex, Sunrise, …)

In diesem Ratgeber

Ein Wertpapierdepot für das Kind?

Für die Kinder vorsorgen und ein Depot mit Wertpapieren eröffnen. Das schwebt so manchen Eltern vor und es ist auch eine gescheite Sache. Aber Achtung, denn es gibt so einiges zu beachten, denn Kinder genießen einen besonderen Schutz!

Hier ein Video zu diesem Thema: Geldanlage für Kinder und was es hier zu beachten gibt:

Mündelgeld: Sicher Geld veranlagen!

Geld der Kinder wird veranlagt, dafür gibt es klare Regeln des Gesetzgebers! Wird das Geld des Kindes hergenommen und dieses bespart bzw. investiert, so muss dieses Geld „sicher und fruchtbringend“ angelegt werden. So definiert es der § 215 des AGBG. Ist also Geld übrig, muss dieses investiert werden und das sicher und fruchtbringend. In den weiteren Paragraphen ist danach angeführt, was denn nun mündelsicher ist. Es wird von Spareinlagen gesprochen, von mündelsichere Kredite, mündelsichere Liegenschaften und auch von mündelsichere Wertpapiere und Forderungen. Bei diesen Wertpapieren wird von folgenden Papieren gesprochen:

  • Teilschuldverschreibungen von Anleihen für die der österreichische Bund bzw. eines seiner Länder haftet
  • Forderungen die in das Hauptbuch der Staatsschuld eingetragen sind
  • Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen der nach den gesetzlichen Vorschriften zur Ausgabe solcher Wertpapiere zugelassenem inländischen Kreditinstitut
  • von einem inländischen Kreditinstitut ausgegebene Teilschuldverschreibungen, sofern das Kreditinstitut verpflichtet ist, die Ansprüche aus diesen Teilschuldverschreibungen vorzugsweise zu befriedigen und als Sicherheit für diese Befriedigung Forderungen des Kreditinstitutes, für die der Bund haftet, Wertpapiere oder Forderungen gemäß den Z 1 bis 3 und 5 oder Bargeld zu bestellen, und dies auf den Teilschuldverschreibungen ausdrücklich ersichtlich gemacht ist;
  • sonstige Wertpapiere, sofern sie durch besondere gesetzliche Vorschriften zur Anlegung von Mündelgeld geeignet erklärt worden sind.

Problematisch ist aus heutiger Sicht das Wort „fruchtbringend“, denn mit den genannten Wertpapieren oder mit Spareinlagen können die Gelder heutzutage nicht fruchtbringend veranlagt werden. Daraus ergibt sich ein Dilemma wie es auch dieser Beitrag der Presse aufzeigt. Für Rechtsinteressierte ist sogar ein Buch zum Thema erschienen, wie Mündelgeld richtig veranlagt werden kann.

Wie gelingt es denn abseits des Mündelgelds für den Nachwuchs vorzusorgen mit einem Fonds, ETF oder Aktien? Es ist doch mein Geld, welches ich dem Kind zukommen lassen möchte! So sehr dieser Gedanke nachvollziehbar ist, so schwer sind Lösungsvorschläge. Hier ein paar Gedankenspiele, wie es denn vielleicht möglich sein kann ein Wertpapierdepot für das Kind bzw. selbst zu führen und später dem Kind zukommen zu lassen.

Mündelsichere Fonds

Die Finanzmarktaufsicht gibt uns Anlegern eine Hilfestellung, in dem sie von Zeit zu Zeit eine Liste mit mündelsichere Fonds veröffentlicht. Diese Fonds investieren z. B. ausschließlich in österreichische Staatsanleihen. Wie bereits oben vermerkt steht der Schutz des Kapitals der Kinder im Vordergrund.

Die hier publizierte Liste ist ohne Gewähr und basiert auf den Rohdaten die von der FMA veröffentlicht wurden. Die Links zu den mündelsicheren Fonds und mündelsicheren Immobilienfonds lauten:

Mögliche Lösungen für Kinder Depot?

Dies ist keine rechtliche Beratung und auch kein Freibrief, was erlaubt und was funktioniert. Es sind lediglich Gedankenspiele, die von berufenen und fachkundigen Menschen (Rechtsanwälte, gerichtliche Sachverständige z. B.) geprüft bzw. abgesegnet gehören, bevor man diese umsetzt.

Treuhandlösung

Eine Treuhandlösung könnte die Lösung sein. Dabei haben die Erziehungsberechtigten z. B. ein Depot und auf diesem Depot ein weiteres Subdepot (so bzw. ähnlich bietet es Own Austria an). Die Investitionen in diesen Subdepot werden vertraglich festgehalten und als Treuhandschaft für das begünstigte Kind deklariert. Das Kind ist nicht der Inhaber des Wertpapierdepots und so kann die Veranlagung auch beliebig erfolgen. Problematisch ist sicherlich, wenn die Eltern in eine finanzielle Schieflage kommen, denn dann kann wohl auch auf das Subdepot zugegriffen werden. Die Lösung wäre wohl ein professioneller Treuhänder wie ein Rechtsanwalt, dieser hält für seine Dienste aber sicherlich die Hand auf und somit schmilzt die Rendite dahin.

Schenkungen

Der Erziehungsberechtigte eröffnet für sich und für sein Kind ein Wertpapierdepot. Der Erziehungsberechtigte kauft die gewünschte Wertpapiere und verschenkt diese Wertpapiere unentgeltlich an das Kind. Die Wertpapiere werden über einen unentgeltlichen Depotübertrag ins Depot des Kindes eingeliefert.

Bei Schenkungen bleibt die Unsicherheit, dass es maximale Beträge an Schenkungen gibt und man nicht in die Zukunft blicken kann, ob Schenkungen auch weiterhin steuerfrei bleiben.

Online Broker mit Depots für Kinder

Sunrise

Sunrise (früher Own 360) bietet für bestehende erwachsene Kunden die Möglichkeit an, ein weiteres Depot hinzuzufügen. Jedes neue Depot kann mit einem aussagekräftigen Namen versehen werden, wie z. B. den Namen des Kindes für das investiert wird. Rechtlich ist und bleibt es ein weiteres Depot des erwachsenenen Sunrise Kunden, optisch ist aber klar, dass es sich hier um Depot für das Kind handelt. Mit dem 18. Geburtstag kann dann das Kind ebenso Sunrise Kunde werden und die für das Kind vorgesehenen Fondsanteile übernehmen.

Größter Vorteil bei Sunrise ist, dass das Depot auch anderen Personen (z. B. den Großeltern des Kindes oder der Tante) freigegeben werden kann. Diese haben sodann einen Einblick, was auf diesem Depot angespart wird. Abbuchungen und Überweisungen bleiben jedoch immer in der Hand des Depotinhabers.

  • Mehr zum Angebot von Sunrise hier auf Broker-Test.at

Mit dem Einladungcode “broker10” gibt es für Neukunden Fondsanteile im Wert von 10 Euro geschenkt als kleinen Startvorteil.

Flatex Kinder Depot

Während es in Deutschland kein Problem ist bei Flatex ein Depot für Kinder zu eröffnen, bietet Flatex Österreich diese Möglichkeit leider nicht an.

In Österreich ist es als Depotinhaber möglich, bis zu 5 Depots zu eröffnen. Hat man bereits ein Flatex Depot, so ist unter dem Punkt “Service” im Online Banking möglich weitere Depots auf Knopfdruck zu eröffnen. Eines dieser Depots könnte für die persönliche Anlage hergenommen werden, welche zu einem späteren Zeitpunkt den Kindern geschenkt wird. Eine Depoteröffnung auf Namen des Kindes ist bei Flatex AT nicht möglich.

Mehr zum Flatex Depot bzw. zur Anlage eines Flatex ETF Sparplans gibt es hier.

DKB

Die Deutsche Kreditbank, in Österreich bereits mit über 30.000 Kunden mit ihrem kostenlosen Girokonto, bietet auch ein kostenloses Wertpapierdepot an. Dieses gibt es auch für Minderjährige. Da das DKB Depot leider nicht steuereinfach ist, empfiehlt es sich hier nicht in Fonds oder ETFs zu investieren, denn die korrekte Versteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge ist wohl zu komplex.

Mehr zum Angebot der DKB hier auf Broker-Test.at.

Consorsbank

Auch die Consorsbank bietet ein Wertpapierdepot auch für uns Österreicher an. Und auch für Minderjährige. Doch auch hier wie schon zuvor bei der DKB als auch bei der Comdirect die Herausforderung der korrekten Versteuerung, speziell bei Fonds und ETFs.

Mehr zum Angebot der Consorsbank hier auf Broker-Test.at.

Oskar Robo Advisor

Oskar ist ein Robo Advisor aus Deutschland, betrieben von Scalable Capital. Hier kann in ETFs investiert werden und Oskar bzw. Scalable kümmert sich um Depotführung etc. – Oskar ist ein Angebot aus Deutschland und so müsste die Steuer selbst gemacht werden. Die depotführende Partnerbank, die Baader Bank, bietet jedoch eine Ausfüllhilfe für die Einkommensteuererklärung an, diese kostet jährlich 13,00 Euro – und das beste ist, es gibt Oskar auch für Kinder. So können Eltern und Großeltern für die lieben Kinder bzw. Enkerl innovativ investieren.

Mehr zum Angebot Oskar in Österreich gibt es hier.

Erste Bank Generation Depot

In den Kommentaren zeigte Christian auf, dass die Erste Bank ein Generationen Depot nun anbietet. Das ist eine weitere Möglichkeit für Kinder vorzusorgen und wenn die Erste Bank etwas angreift, dann umsichtig. Umsichtig? Genau, denn mit dem Generationen Depot wird auch das Thema Rechtssicherheit in Angriff genommen. 

Auf dem Generationendepot kann die Inhaber*In des Depots bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Geld veranlagen. Dabei ist es auch so, dass diese Person kein gesetzlicher Vertreter sein muss der begünstigten Person (also auch die Tante oder der Opa). Im Zuge der Depot-Eröffnung werden die folgenden Punkte festgelegt: 

  • Inhaberin oder Inhaber
  • Begünstigte oder Begünstigter
  • Definierter Übergabezeitpunkt
  • Mit oder ohne Kündigungsrecht 

Mit bzw. ohne Kündigungsrecht bedeutet, dass bei “ohne Kündigungsrecht” die begünstigte Person und das Übergabedatum NICHT mehr geändert werden können. Nur Wertpapierkäufe und -verkäufe sind möglich, ein ausgehender Depotübertrag ist nicht möglich und auch keine ausgehenden Überweisungen und natürlich auch keine Änderung bzw. Kündigung ist möglich, bis auf außerordentliche Fälle (z. B. Tod). Mit Kündigungsrecht, bei diesem Generationendepot kann man es sich im Laufe der Zeit dann doch noch überlegen.

Fazit

Die großen bekannten österreichischen Broker wie easybank oder DADAT bieten ihre Dienste leider nicht für Minderjährige an. Daher ist es wohl sinnvoll bei Filialbanken nachzufragen, ob diese die Möglichkeit von Subdepots anbieten oder Alternativen für Minderjährige. Die Idee von Sunrise (früher Own360) ist sicherlich auch verfolgenswert bzw. näher zu hinterfragen, ob dies passend ist. Geld von Minderjährigen ist besonders schützenswert. Erhalten Kinder oder Jugendliche Geld von Onkeln, Oma oder wem auch immer, so muss dieses mündelsicher angelegt werden. Mehr Risiko kann nur dann eingegangen werden, wenn es nicht das Geld der Kinder bzw. Jugendlichen ist zum Zeitpunkt der Anlage. So kann vertraglich festgelegt werden, dass Geld für das Kind anlegt wird und das Kind dieses Geld zum 18. Geburtstag oder später erhält. Wie? In Form einer Schenkung. Diese ist in Österreich steuerfrei, eventuell ist jedoch eine Meldung ans Finanzamt notwendig. 

Alternativen?

Kennen Sie weitere Möglichkeiten wo für Kinder ein Wertpapierdepot eröffnet werden kann und wie es angestellt werden kann, dass die Investitionsstrategie verfolgt werden kann, die man sich vorgestellt hat?

Andreas von Broker-Test.at
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter Broker-Test.at – er ist begeisterter Privatanleger, 1998 begann alles mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). Seit 2014 wird mit dieser Seite versucht mehr Transparenz für Interessierte und Anleger zu schaffen. 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu Broker-Test.at gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von Broker-Test.at kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.
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34 Kommentare
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Danke für diese Infofülle. Echt traurig die Sachlage in Österreich. Man hat die Wahl evtl. straffällig zu werden oder das Geld von der Inflation und/oder hohen Bankgebühren wegfressen zu lassen.

Hallo Andreas,

vielen Dank für die Infos. Es ist absolut beschämend, wie rückständig Österreich hier wieder einmal ist. Die Zinsen sind im Keller und anstatt es einfacher zu machen wird es einem erschwert. Mündelsicher…da musste ich direkt lachen in Zeiten wie diesen – gleich unter den Kopfpolster und die Inflation wegträumen.

Eine Lösung mit Depot / Schenkung wird es werden, weil alles andere idiotisch ist. KEST muss ja sowieso bezahlt werden bei Auszahlung. Danke jedenfalls für die tollen und wertvollen Inputs – bei der Hausbank brauchst ja mit sowas gar nicht kommen…

lg
Günter

Hi Andreas, danke für deine tollen Beiträge!
Auch ich würde gerne für meine Tochter anlegen.
Ich selbst habe ein Konto bei Oskar.
Habe ich das jetzt tatsächlich richtig verstanden, dass eine Anlage für meine Tochter, auch wenn es Oskar für mich als Österreicherin möglich macht, rechtlich nicht korrekt ist?
Was würde denn an Konsequenzen passieren, wenn ich ein Depot über Oskar eröffne?
Danke für deine Hilfe:) und lg Michaela

Hi Michaela, ich bin mir da nicht so sicher ob es ‘rechtlich korrekt ist oder nicht’. Laut § 220 AGBG ist ‘Eine andere Anlegung von Mündelgeld ist zulässig, wenn sie nach den Verhältnissen des Einzelfalls den Grundsätzen einer sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung entspricht. Dem Eintreten eines größeren Schadens durch Verwirklichung von Risiken ist tunlichst durch deren Streuung entgegenzuwirken. Bei Wertpapieren und Forderungen, die in den §§ 216 bis 218 nicht genannt sind, muss dafür vorgesorgt sein, dass sie laufend sachkundig auf ihre Sicherheit und Wirtschaftlichkeit hin verwaltet werden und ein Verkauf, falls er durch die Marktentwicklung geboten sein sollte, unverzüglich… Weiterlesen »

Hallo Andreas und Mitleser. Verzeih bitte mein schlechtes Deutsch, ich bin ein Zugraster aus England. Wie du sagst, es ist schwierig ein Konto zu öffnen und Mündel-recht zum investieren aber es gibt vielleicht ein weg. § 215 des AGBG. sagt :- 1) Soweit Bargeld und Geld auf Zahlungskonten eines Kindes (Mündelgeld) nicht, dem Gesetz entsprechend, für besondere Zwecke zu verwenden ist, ist es unverzüglich sicher und möglichst fruchtbringend durch Spareinlagen, den Erwerb von Wertpapieren (Forderungen), die Gewährung von Krediten, den Erwerb von Liegenschaften oder in anderer Weise nach den folgenden Bestimmungen anzulegen. Die wichtige Satz ist ” für besondere Zwecke”… Weiterlesen »

Hallo Andreas.
Wie war es mit
” Servus Enkelkind. Ich schenke dir das Geld so das du es in Wertpapiere investieren kannst, lernen kannst wie Mann mit Geld umgeht und dann wann du Volljährig bist besser entscheiden kannst was du mit den Geld machen willst”

Das könnte ein besondere Zweck sein, aber ich erwarte kein Bestätigung, weil ich ihre Rechtslage verstehe.

Wie ich oben erwähnt habe .-
Von die FMA Website habe ich auch :-
„Mündelsicher bedeutet nicht dass die Veranlagung risikolos ist, marktbedingte Schwankungen können nicht ausgeschlossen werden.“

Ich suche weiter ein Österreichischer Depotbetreiber.

Alles gute.

Hi ist noch immer die flatex Variante die beste?
Auch bei der ING DE gibt es junior Depots. In AT anscheinend nicht. Hat das mit dem Steuerfreibetrag zu tun?

Die Erste Bank bietet seit kurzer Zeit ein „Generationen-Depot“ in zwei Geschmacksrichtungen an. Die zivilrechtlichen Probleme dürften damit gelöst sein – ob die Konditionen konkurrenzfähig sind, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Hallo Andreas, eine sehr nützliche Website! Ich habe Kinder in Österreich. Ihr Großvater, der im Vereinigten Königreich wohnt, möchte regelmäßig in einen im Vereinigten Königreich ansässigen Kindertreuhandfonds investieren – dass heißt in Aktien, Anleihen und ETFs, die bis zur Volljährigkeit der Kinder treuhänderisch verwaltet werden. Was das Vereinigte Königreich betrifft, so sind etwaige Gewinne nicht steuerpflichtig. Ich fürchte jedoch die österreichische Seite. Ist das eine gute Idee? Können Sie mir einen Eindruck von den steuerlichen Auswirkungen in Österreich geben?

Hallo Andreas, eine Frage. Wenn das Kind (auch) die deutsche Staatsbürgerschaft hat, aber in Österreich wohnt (Meldeadresse), kann ich dann für Ihn bei Flatex.de ein Konto eröffnen und einen ETF Sparplan anlegen? Wie müssten wir dann mit den Steuern umgehen, ist das ein Spezialfall oder wegen der fehlenden Adresse in D gar nicht möglich? Danke! LG, Nina

Hallo Andreas, ich meinte den Freibetrag, den man in Deutschland hat und in Österreich nicht. Aber trotzdem danke für die Antwort, es macht Sinn, dass das Kind mit Meldezettel in Ö auch bei einem deutschen Flatex Depot nicht von den Freigrenzen profitiert. LG Annina

Danke Andreas für das Thema.
Meine Tochter ist volljährig und ich möchte für sie eine Art Pensionskonto einrichten – ETF Sparplan. Mein Plan wäre:
Mit Ihr ein Konto auf Ihren Namen einzurichten das aber von mir verwaltet wird, (Auf das sie technisch keinen Zugriff hat) und das von mir mit monatlichen Geldbeträgen (~100€) befüllt wird.
Macht das Sinn?
Gruß Heinrich

Hallo. Kompliment vorab! Hat sich in dieser Thematik etwas geändert oder gibt es eine sinnvolle Möglichkeit? Variante 1 ausländisches Depot (Oskar, Consorbank, DKB) Da geht es wohl theoretisch, dass ich alles im Namen des Kindes mache aber dann habe ich zum einen die Herausforderung mit der ausländischen Bank. Und rechtlich ist es eigentlich nicht erlaubt… Richtig? Variajte 2 Depot in Österreich ZB bei Flatex eröffnen, läuft auf Vater/Mutter offiziell, dann Schenkung an das Kind, wenn es 18 Jahre ist. Wobei das große ? Die dann vorhandenen Steuern (Schenkung etc) sind Variante 3 Own Austria, hat das mal wer probiert? Rein… Weiterlesen »

Danke für den Artikel. Ich habe in versucht, bei Comdirect ein Junior Depot für meine Tochter zu eröffnen – leider scheint das für Österreicher doch nicht möglich zu sein:

“Vielen Dank für Ihre Nachfrage zum JuniorDepot.
Für die Eröffnung und Verwaltung von Konten für Minderjährige im Ausland war es notwendig, organisatorische Richtlinien und rechtliche Rahmenbedingungen sicherzustellen.
Zur Zeit führen wir jedoch nur Wertpapier- und Anlagekonten für Minderjährige mit Hauptwohnsitz in Deutschland.”

Beste Grüße

Bitte noch eine Frage: Wie ist das Problem mit der fehlenden Steuereinfachheit zu verstehen? Ich kann doch einfach sämtliche Ausschüttungen bzw Veräußerungsgewinne in Österreich im Namen meines Kindes veranlagen?

Wäre toll ein Depot für meine Kinder, dann könnten ich in deren Namen jeweils Erträge bis 11.000 Euro pro Jahr erwirtschaften und dann die abgezogene Kest im Zuge eines Antrages beim Finanzamt (Formular E3) zurückholen ( abzüglich der Kinderabsetzbeträge) !

Das ist möglicherweise auch der Grund dafür, dass das nicht so einfach ist!

Wie schauts mit Oskar aus (oskar.de)? Die bieten ein Kinderdepot auch für Österreicher an. Funktionsumfang dürfte stark angeschränkt sein bzw. man kann nur einstellen wieviel Risiko man gehen will.

Hi Andreas, konntest du dir das schon ansehen? Würde mich auch interessieren!
Unabhängig von Oskar: bei nicht steuereinfachen Lösungen muss ich dann quasi eine Steuererklärung für mein Kind abgeben, sehe ich das richtig?
lg michi

Ok, danke für die Auskunft Andreas!

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