Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Depot für Kinder

Depot für Kinder

Das Wichtigste in Kürze

  • Mündelgeld: Ersparnisse der Kinder dürfen im Regelfall ausschließlich mündelsicher veranlagt werden
  • Explizites Kinder Wertpapierdepot mit Aktien ETFs ist so in Österreich daher nicht möglich
  • Welche (einfachen) Alternativen könnten denkbar sein, um den Kindern später einmal eine kleine Anschubfinanzierung im Erwachsenen-Alter zukommen zu lassen?
    • Treuhandlösung (Erste Bank)
    • Schenkung im Erwachsenenalter (Ideen wie so eine Lösung aussehen kann anhand der Beispiele Flatex, Sunrise, …)

In diesem Ratgeber

Ein Wertpapierdepot für das Kind?

Für die Kinder vorsorgen und ein Depot mit Wertpapieren eröffnen. Das schwebt so manchen Eltern vor und es ist auch eine gescheite Sache, denn das Ansparen mit Sparbuch oder Bausparen bringt eine sichere Rendite in Form von Zinsen, doch ist es unter der Berücksichtigung der aktuellen Inflationsrate dann doch so, dass die Realrendite negativ ist (Realrendite = Zinsrendite minus Inflation). Eine Anlage in Wertpapieren mit der Aussicht auf eine höhere Rendite (verbunden mit einem höheren Risiko) klingt verheißungsvoll, ist aber in Österreich grundsätzlich nicht erlaubt. Warum? Mit dem Geld bzw. Vermögen der Kinder darf  nicht arglos umgegangen werden und so hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass das Geld der Kinder auch achtsam angelegt wird. Stichwort Mündelgeld.

Hier ein Video zu diesem Thema: Geldanlage für Kinder und was es hier zu beachten gibt:

Mündelgeld: Sicher Geld veranlagen!

Wie das Geld der Kinder veranlagt wird, dafür gibt es klare Regeln des Gesetzgebers! Wird das Geld des Kindes hergenommen und dieses bespart bzw. investiert, so muss dieses Geld „sicher und fruchtbringend“ angelegt werden. So definiert es der § 215 des AGBG. Ist also Geld übrig, muss dieses investiert werden und das sicher und fruchtbringend. In den weiteren Paragraphen ist danach angeführt, was denn nun mündelsicher ist. Es wird von Spareinlagen gesprochen, von mündelsichere Kredite, mündelsichere Liegenschaften und auch von mündelsicheren Wertpapieren und Forderungen. Bei mündelsicheren Wertpapieren wird von folgenden Papieren gesprochen:

  • Teilschuldverschreibungen von Anleihen für die der österreichische Bund bzw. eines seiner Länder haftet
  • Forderungen die in das Hauptbuch der Staatsschuld eingetragen sind
  • Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen der nach den gesetzlichen Vorschriften zur Ausgabe solcher Wertpapiere zugelassenem inländischen Kreditinstitut
  • von einem inländischen Kreditinstitut ausgegebene Teilschuldverschreibungen, sofern das Kreditinstitut verpflichtet ist, die Ansprüche aus diesen Teilschuldverschreibungen vorzugsweise zu befriedigen und als Sicherheit für diese Befriedigung Forderungen des Kreditinstitutes, für die der Bund haftet, Wertpapiere oder Forderungen gemäß den Z 1 bis 3 und 5 oder Bargeld zu bestellen, und dies auf den Teilschuldverschreibungen ausdrücklich ersichtlich gemacht ist;
  • sonstige Wertpapiere, sofern sie durch besondere gesetzliche Vorschriften zur Anlegung von Mündelgeld geeignet erklärt worden sind.

Problematisch ist aus heutiger Sicht das Wort „fruchtbringend“, denn mit den genannten Wertpapieren oder mit Spareinlagen können die Gelder heutzutage nicht fruchtbringend veranlagt werden. Daraus ergibt sich ein Dilemma wie es auch dieser Beitrag der Presse aufzeigt. Für Rechtsinteressierte ist sogar ein Buch zum Thema erschienen, wie Mündelgeld richtig veranlagt werden kann.

Wie gelingt es denn abseits des Mündelgelds für den Nachwuchs vorzusorgen mit einem Fonds, ETF oder Aktien? Es ist doch mein Geld, welches ich dem Kind zukommen lassen möchte! So sehr dieser Gedanke nachvollziehbar ist, so schwer sind Lösungsvorschläge. 

Mündelsichere Fonds

Die Finanzmarktaufsicht gibt uns Anlegern eine Hilfestellung, in dem sie von Zeit zu Zeit eine Liste mit mündelsichere Fonds veröffentlicht. Diese Fonds investieren z. B. ausschließlich in österreichische Staatsanleihen. Auch das von der Republik Österreich erneut gestartete Bundesschatz.at ist mündelsicher. Wie bereits oben vermerkt steht der Schutz des Kapitals der Kinder im Vordergrund.

Die hier publizierte Liste ist ohne Gewähr und basiert auf den Rohdaten die von der FMA veröffentlicht wurden. Die Links zu den mündelsicheren Fonds und mündelsicheren Immobilienfonds lauten:

Achtung: Eltern (Verwalter) haften für das Geld der Kinder!

Wer auf die Idee kommt das Ersparte der Kinder doch nicht mündelsicher zu veranlagen, dem könnte so einiges blühen, denn der § 220 ABGB ist hier sehr streng und spricht davon, dass der Verwalter des Geldes gegenüber dem Kind haftet. Ja, das Geld des Kindes kann auch in anderen Anlagenformen investiert werden, doch gibt es hier sehr strenge Regeln und der § 167 sieht die Zustimmung beider Elternteile als auch des Gerichts notwendig.

Mündelgeld kann auch in anderen Anlageformen investiert werden, solange diese den Grundsätzen einer sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung entsprechen. Dabei ist es wichtig, dass Risiken durch eine breite Streuung der Investitionen minimiert werden. Wertpapiere und Forderungen, die nicht in den §§ 216 bis 218 aufgeführt sind, müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Sollte es die Marktentwicklung erfordern, müssen diese Anlagen schnell verkauft werden. Der Verwalter haftet in diesem Fall gegenüber dem Kind. Bei Einlagen, die regelmäßige Zahlungen erfordern, muss sichergestellt sein, dass diese Zahlungen aus dem Vermögen des Kindes gedeckt werden können.

Mögliche Lösungen für Kinder Depot?

Dies ist keine rechtliche Beratung und auch kein Freibrief, was erlaubt und was funktioniert. Es sind lediglich Gedankenspiele, die von berufenen und fachkundigen Menschen (Rechtsanwälte, gerichtliche Sachverständige z. B.) geprüft bzw. abgesegnet gehören, bevor man diese umsetzt. Der § 167 ABGB Gesetzliche Vertretung des Kindes sagt im Absatz 3, dass für Vertretungshandlungen und Einwilligungen eines Elternteils in Vermögensangelegenheiten bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des anderen obsorgebetrauten Elternteils und der Genehmigung des Gerichtes, sofern die Vermögensangelegenheit nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört.

Treuhandlösung

Eine Treuhandlösung könnte die Lösung sein. Die Erste Bank bietet hier ein erprobtes und überlegtes Modell an und nennt dieses Generationendepot. Ähnliche Konstruktionen können vermutlich auch bei der Hausbank des Vertrauens umgesetzt werden, jedoch zeigt sich ein gewisser Aufwand. 

Erste Bank Generation Depot

In den Kommentaren zu diesem Beitrag zeigte Christian auf, dass die Erste Bank ein Generationen Depot nun anbietet. Das ist eine weitere Möglichkeit für Kinder vorzusorgen und wenn die Erste Bank etwas angreift, dann umsichtig. Umsichtig? Genau, denn mit dem Generationen Depot wird auch das Thema Rechtssicherheit in Angriff genommen. 

Auf dem Generationendepot kann die Inhaber*In des Depots bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Geld veranlagen. Dabei ist es auch so, dass diese Person kein gesetzlicher Vertreter sein muss der begünstigten Person (also auch die Tante oder der Opa). Im Zuge der Depot-Eröffnung werden die folgenden Punkte festgelegt: 

  • Inhaberin oder Inhaber
  • Begünstigte oder Begünstigter
  • Definierter Übergabezeitpunkt
  • Mit oder ohne Kündigungsrecht 

Mit bzw. ohne Kündigungsrecht bedeutet, dass bei „ohne Kündigungsrecht“ die begünstigte Person und das Übergabedatum NICHT mehr geändert werden können. Nur Wertpapierkäufe und -verkäufe sind möglich, ein ausgehender Depotübertrag ist nicht möglich und auch keine ausgehenden Überweisungen und natürlich auch keine Änderung bzw. Kündigung ist möglich, bis auf außerordentliche Fälle (z. B. Tod). Mit Kündigungsrecht, bei diesem Generationendepot kann man es sich im Laufe der Zeit dann doch noch überlegen.

Schenkungen im Erwachsenenalter

Eine andere Lösung ist es, dass man mit seinem eigenen Geld anspart und investiert und zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Kind volljährig ist, dieses beschenkt. Davor und bis zu diesem Zeitpunkt ist es jedoch das eigene Geld und mit allen Konsequenzen im Fall des eigenen Todes oder auch Scheidungen. Auch gibt es keine Garantie, dass der Depotinhaber zu einem späteren Zeitpunkt auch tatsächlich schenkt. Das Depot wird nicht dem Kind zugerechnet sondern einem selbst. 

Es gibt auch einen Vorteil, wenn das Ansparen bzw. Investieren selbst übernommen wird und zu einem späteren Zeitpunkt eine Schenkung erfolgt. Man kann sich den Schenkungszeitpunkt selbst aussuchen. Womöglich ist der 18. Geburtstag gar nicht so geeignet in Hinblick auf die nötige Reife (Riesenparty mit Feuerwerk mit dem hart ersparten Geld das einem zu diesem Zeitpunkt geschenkt wird) und es empfiehlt sich ein passenderer Zeitpunkt zu einem späteren Datum.

Wie könnte dies konkret funktionieren?

Der Erziehungsberechtigte eröffnet für sich ein Wertpapierdepot auf seinen eigenen Namen. Hier investiert der oder die Erziehungsberechtigte SEIN bzw. IHR Geld. Mit der Volljährigkeit des Kindes, kann bei eigenem Wunsch eine Schenkung erfolgen. Über ein Realisat des Wertpapierdepots oder auch über einen Übertrag der Wertpapiere auf ein vom erwachsenen Kind eröffneten Depot. Ab 18 Jahren ist eine Depoteröffnung bei allen Anbietern möglich. Die Wertpapiere werden über einen meist entgeltlichen Depotübertrag ins Depot des Kindes eingeliefert.

Aktuell sind Schenkungen in Österreich steuerfrei (Stand Juli 2024). Ab einer bestimmten Höhe der Schenkung, muss diese ans Finanzamt jedoch gemeldet werden. Schenkungen zwischen Angehörigen bis zu einem Wert von 50.000 Euro innerhalb eines Jahres sind befreit. Zwischen anderen Personen sind Erwerbe bis zu einem Wert von 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren befreit.

Praktische Tipps:

Auch wenn das Depot auf den eigenen Namen des Elternteils oder der Tante bzw. Onkel eröffnet wird und es faktisch das Geld des Erwachsenen ist, so kann als Ziel das Investieren für das Kind im Mittelpunkt stehen. So kann bei vielen Brokerangeboten das Depot eigens benannt werden und teilweise auch anderen freigegeben werden. Hier ein paar praktische Ideen:

Erwachsenen-Depots zum Investieren für Kinder

Sunrise

Sunrise bietet für bestehende erwachsene Kunden die Möglichkeit an, ein weiteres Depot hinzuzufügen. Jedes neue Depot kann mit einem aussagekräftigen Namen versehen werden, wie z. B. den Namen des Kindes für das investiert wird. Rechtlich ist und bleibt es ein weiteres Depot des erwachsenen Sunrise Kunden, optisch ist aber klar, dass es sich hier um Depot für das Kind handelt. Ab dem 18. Geburtstag kann dieses Kind ebenso Sunrise Kunde werden und die für das Kind vorgesehenen Fondsanteile übernehmen. Dafür bedarf es formal eine Schenkung und einen Depotübertrag.

Größter Vorteil bei Sunrise ist, dass das Depot auch anderen Personen (z. B. den Großeltern des Kindes oder der Tante) freigegeben werden kann. Diese haben mit der Freigabe einen Einblick, wie viel auf diesem Depot angespart wird. Abbuchungen und Überweisungen bleiben jedoch immer in der Hand des Depotinhabers.

Den Schenkungszeitpunkt und ob überhaupt geschenkt wird im Erwachsenenalter, bestimmt die Inhaberin bzw. der Inhaber des Sunrise Depots.

  • Mehr zum Angebot von Sunrise hier auf Broker-Test.at

Mit dem Einladungcode „broker10“ gibt es für Neukunden Fondsanteile im Wert von 10 Euro geschenkt als kleinen Startvorteil.

Flatex Depot

In Österreich ist es als Depotinhaber möglich, bis zu 5 Depots zu eröffnen. Hat man bereits ein Flatex Depot, so ist unter dem Punkt „Service“ im Online Banking möglich weitere Depots auf Knopfdruck zu eröffnen. Eines dieser Depots könnte für die persönliche Anlage hergenommen werden, welche zu einem späteren Zeitpunkt den Kindern geschenkt wird. Eine Depoteröffnung auf Namen des Kindes ist bei Flatex AT nicht möglich.

Mehr zum Flatex Depot bzw. zur Anlage eines Flatex ETF Sparplans gibt es hier.

DADAT Bank

Auch bei der DADAT Bank ist es möglich, das auf den eigenen Namen eröffnete Depot in der Online Depotverwaltung mit einem eigenen Namen zu versehen, wie z. B. auf den Kindernamen.

Mehr zum Angebot der DADAT Bank hier auf Broker-Test.at.

Oskar Robo Advisor

Oskar ist ein Robo Advisor aus Deutschland, betrieben von Scalable Capital. Hier kann in ETFs investiert werden und Oskar bzw. Scalable kümmert sich um Depotführung etc. – Oskar ist ein Angebot aus Deutschland und so müsste die Steuer selbst gemacht werden. Die depotführende Partnerbank, die Baader Bank, bietet eine Ausfüllhilfe für die Einkommensteuererklärung an, diese kostet jährlich 13,00 Euro. Wie gut diese ist und ob korrekt ist unbekannt. Bei OSKAR kann das Depot auf den Namen eines Elternteils lauten und es kann anderen Menschen (Oma, Opa, Tante, Onkel, …) auch ein lesender Zugriff erteilt werden. 

Mehr zum Angebot Oskar in Österreich gibt es hier.

Geld von Kindern muss mündelsicher veranlagt werden, außer ...

Erhalten Kinder oder Jugendliche Geld von Onkeln, Oma oder wem auch immer, so muss dieses mündelsicher angelegt werden. Mehr Risiko kann nur dann eingegangen werden, wenn es nicht das Geld der Kinder bzw. Jugendlichen ist zum Zeitpunkt der Anlage. 

Soll das Geld der Kinder nicht nur mündelsicher veranlagt werden, so benötigt dies der Zustimmung beider Elternteile und des Gerichtes, damit es rechtswirksam ist. 

Hier interessante Paragraphen dazu, der § 220 des ABGB zeigt mögliche Alternativen auf:

§ 214 ABGB Überwachung der Vermögensverwaltung

(1) Die mit der gesetzlichen Vertretung in Angelegenheiten der Vermögensverwaltung betraute Person hat bei Antritt der Obsorge nach gründlicher Erforschung des Vermögensstandes dem Gericht gegenüber das Vermögen im Einzelnen anzugeben und – ausgenommen ein Kinder- und Jugendhilfeträger – in weiterer Folge Rechnung zu legen. Das Gericht hat die Tätigkeit des gesetzlichen Vertreters zur Vermeidung einer Gefährdung des Wohls des Kindes zu überwachen und die dazu notwendigen Aufträge zu erteilen. Näheres wird in den Verfahrensgesetzen bestimmt.

(2) Auf Vertretungshandlungen und Einwilligungen in Vermögensangelegenheiten ist § 167 Abs. 3 und § 168 sinngemäß anzuwenden.

§ 216 ABGB Mündelsichere Spareinlagen

Spareinlagen bei einem Kreditinstitut, das zur Entgegennahme von Spareinlagen berechtigt ist, sind zur Anlegung von Mündelgeld geeignet, wenn

           

1.

die Spareinlagen auf den Namen des Kindes lauten und ausdrücklich die Bezeichnung „Mündelgeld“ tragen, und

2.

für die Verzinsung und Rückzahlung der Mündelspareinlagen ein vom Kreditinstitut gebildeter, jederzeit mit der jeweiligen Höhe solcher Einlagen übereinstimmender unbelasteter Deckungsstock haftet, und

3.

der Deckungsstock ausschließlich in mündelsicheren Wertpapieren (§ 217), in Hypothekarforderungen mit gesetzmäßiger Sicherheit (§ 218), in Forderungen, für die der Bund oder ein Land haftet, oder in Bargeld besteht.

§ 220 ABGB Andere Anlageformen

(1) Eine andere Anlegung von Mündelgeld ist zulässig, wenn sie nach den Verhältnissen des Einzelfalls den Grundsätzen einer sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung entspricht. Dem Eintreten eines größeren Schadens durch Verwirklichung von Risiken ist tunlichst durch deren Streuung entgegenzuwirken.

(2) Bei Wertpapieren und Forderungen, die in den §§ 216 bis 218 nicht genannt sind, muss dafür vorgesorgt sein, dass sie laufend sachkundig auf ihre Sicherheit und Wirtschaftlichkeit hin verwaltet werden und ein Verkauf, falls er durch die Marktentwicklung geboten sein sollte, unverzüglich vorgenommen wird; die Haftung des Verwalters dem Kind gegenüber muss gesichert sein. Bei Einlagen, die eine regelmäßige Einzahlung voraussetzen, muss sichergestellt sein, dass diese aus dem Vermögen des Kindes geleistet werden können.

§ 167 ABGB Gesetzliche Vertretung des Kindes

(3) Vertretungshandlungen und Einwilligungen eines Elternteils in Vermögensangelegenheiten bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des anderen obsorgebetrauten Elternteils und der Genehmigung des Gerichtes, sofern die Vermögensangelegenheit nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört. Unter dieser Voraussetzung gehören dazu besonders die Veräußerung oder Belastung von Liegenschaften, die Gründung, der, auch erbrechtliche, Erwerb, die Umwandlung, Veräußerung oder Auflösung sowie die Änderung des Gegenstandes eines Unternehmens, der, auch erbrechtliche, Eintritt in eine oder die Umwandlung einer Gesellschaft oder Genossenschaft, der Verzicht auf ein Erbrecht, die unbedingte Annahme oder die Ausschlagung einer Erbschaft, die Annahme einer mit Belastungen verbundenen Schenkung oder die Ablehnung eines Schenkungsanbots, die Anlegung von Geld mit Ausnahme der in den §§ 216 und 217 geregelten Arten sowie die Erhebung einer Klage und alle verfahrensrechtlichen Verfügungen, die den Verfahrensgegenstand an sich betreffen. Dies gilt nicht für die Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellstücken.

Fazit

Es ist in Österreich leider nicht einfach möglich, ein Wertpapierdepot auf den Namen eines minderjährigen Kindes zu eröffnen und dort das Geld des Kindes zu investieren. Der Gesetzgeber schiebt hier einen Riegel vor und sieht nur bestimmte Veranlagungen als mündelsicher an. Diese sind in den letzten Jahren in Hinblick auf die Rendite leider nachteilig gewesen, insbesondere unter Berücksichtung der Inflation ergab sich so eine negative Realrendite.

Gelder der Kinder können nur dann auch nicht mündelsicher veranlagt werden, wenn beide Elternteile zustimmen und auch das Gericht Zustimmung zu dieser risikoreicheren Veranlagung gibt. Ein Prozedere!

Eine einfachere Möglichkeit ist es, mit seinem eigenen Geld (nicht mit dem Geld des Kindes!) in Wertpapiere zu veranlagen. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Kind volljährig wurde, können diese Wertpapiere auf ein Depot übertragen werden des mittlerweile volljährigen Kindes. Natürlich können diese Wertpapiere auch realisiert werden und ein Geldbetrag dem volljährigen Kind geschenkt werden. Aktuell sind Schenkungen in Österreich steuerfrei, dies kann sich jedoch jederzeit ändern. Auch sollte bei Schenkungen bedacht werden, dass es hier zu etwaigen Meldeverpflichtungen ans Finanzamt kommen kann.

Alternativen?

Kennen Sie weitere Möglichkeiten wo für Kinder ein Wertpapierdepot eröffnet werden kann und wie es angestellt werden kann, dass die Investitionsstrategie verfolgt werden kann, die man sich vorgestellt hat?

Andreas von Broker-Test.at
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter Broker-Test.at – er ist begeisterter Privatanleger, 1998 begann alles mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). Seit 2014 wird mit dieser Seite versucht mehr Transparenz für Interessierte und Anleger zu schaffen. 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu Broker-Test.at gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von Broker-Test.at kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.
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38 Kommentare
Alle Kommentare anzeigen

Hallo Andreas,

Wenn man als Österreichischer Erwachsener das Geld in ETFs auf einem Unter-Depot bei Flatex anlegt, wie funktioniert die Übertragung der Wertpapiere dann später wenn das Kind volljährig ist? Ist dies steuerfrei möglich (solange wir keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer haben), oder werden dabei versteckte Gewinne/Verluste verglichen mit dem Einstandspreis aufgedeckt?

Danke und LG,
Lukas

Hallo Andreas,
kannst du dir die sachlage zu diesem Angebot mal ansehen – SMART DEPOT 24 ?
https://www.raiffeisen.at/stmk/de/privatkunden/anlegen/smart-depot.html
Danke. LG, Julian

Danke für diese Infofülle. Echt traurig die Sachlage in Österreich. Man hat die Wahl evtl. straffällig zu werden oder das Geld von der Inflation und/oder hohen Bankgebühren wegfressen zu lassen.

Hallo Andreas,

vielen Dank für die Infos. Es ist absolut beschämend, wie rückständig Österreich hier wieder einmal ist. Die Zinsen sind im Keller und anstatt es einfacher zu machen wird es einem erschwert. Mündelsicher…da musste ich direkt lachen in Zeiten wie diesen – gleich unter den Kopfpolster und die Inflation wegträumen.

Eine Lösung mit Depot / Schenkung wird es werden, weil alles andere idiotisch ist. KEST muss ja sowieso bezahlt werden bei Auszahlung. Danke jedenfalls für die tollen und wertvollen Inputs – bei der Hausbank brauchst ja mit sowas gar nicht kommen…

lg
Günter

Hi Andreas, danke für deine tollen Beiträge!
Auch ich würde gerne für meine Tochter anlegen.
Ich selbst habe ein Konto bei Oskar.
Habe ich das jetzt tatsächlich richtig verstanden, dass eine Anlage für meine Tochter, auch wenn es Oskar für mich als Österreicherin möglich macht, rechtlich nicht korrekt ist?
Was würde denn an Konsequenzen passieren, wenn ich ein Depot über Oskar eröffne?
Danke für deine Hilfe:) und lg Michaela

Hi Michaela, ich bin mir da nicht so sicher ob es ‚rechtlich korrekt ist oder nicht‘. Laut § 220 AGBG ist ‚Eine andere Anlegung von Mündelgeld ist zulässig, wenn sie nach den Verhältnissen des Einzelfalls den Grundsätzen einer sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung entspricht. Dem Eintreten eines größeren Schadens durch Verwirklichung von Risiken ist tunlichst durch deren Streuung entgegenzuwirken. Bei Wertpapieren und Forderungen, die in den §§ 216 bis 218 nicht genannt sind, muss dafür vorgesorgt sein, dass sie laufend sachkundig auf ihre Sicherheit und Wirtschaftlichkeit hin verwaltet werden und ein Verkauf, falls er durch die Marktentwicklung geboten sein sollte, unverzüglich… Weiterlesen »

Hallo Andreas und Mitleser. Verzeih bitte mein schlechtes Deutsch, ich bin ein Zugraster aus England. Wie du sagst, es ist schwierig ein Konto zu öffnen und Mündel-recht zum investieren aber es gibt vielleicht ein weg. § 215 des AGBG. sagt :- 1) Soweit Bargeld und Geld auf Zahlungskonten eines Kindes (Mündelgeld) nicht, dem Gesetz entsprechend, für besondere Zwecke zu verwenden ist, ist es unverzüglich sicher und möglichst fruchtbringend durch Spareinlagen, den Erwerb von Wertpapieren (Forderungen), die Gewährung von Krediten, den Erwerb von Liegenschaften oder in anderer Weise nach den folgenden Bestimmungen anzulegen. Die wichtige Satz ist “ für besondere Zwecke“… Weiterlesen »

Hallo Andreas.
Wie war es mit
“ Servus Enkelkind. Ich schenke dir das Geld so das du es in Wertpapiere investieren kannst, lernen kannst wie Mann mit Geld umgeht und dann wann du Volljährig bist besser entscheiden kannst was du mit den Geld machen willst“

Das könnte ein besondere Zweck sein, aber ich erwarte kein Bestätigung, weil ich ihre Rechtslage verstehe.

Wie ich oben erwähnt habe .-
Von die FMA Website habe ich auch :-
„Mündelsicher bedeutet nicht dass die Veranlagung risikolos ist, marktbedingte Schwankungen können nicht ausgeschlossen werden.“

Ich suche weiter ein Österreichischer Depotbetreiber.

Alles gute.

Hi ist noch immer die flatex Variante die beste?
Auch bei der ING DE gibt es junior Depots. In AT anscheinend nicht. Hat das mit dem Steuerfreibetrag zu tun?

Die Erste Bank bietet seit kurzer Zeit ein „Generationen-Depot“ in zwei Geschmacksrichtungen an. Die zivilrechtlichen Probleme dürften damit gelöst sein – ob die Konditionen konkurrenzfähig sind, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Hallo Andreas, eine sehr nützliche Website! Ich habe Kinder in Österreich. Ihr Großvater, der im Vereinigten Königreich wohnt, möchte regelmäßig in einen im Vereinigten Königreich ansässigen Kindertreuhandfonds investieren – dass heißt in Aktien, Anleihen und ETFs, die bis zur Volljährigkeit der Kinder treuhänderisch verwaltet werden. Was das Vereinigte Königreich betrifft, so sind etwaige Gewinne nicht steuerpflichtig. Ich fürchte jedoch die österreichische Seite. Ist das eine gute Idee? Können Sie mir einen Eindruck von den steuerlichen Auswirkungen in Österreich geben?

Hallo Andreas, eine Frage. Wenn das Kind (auch) die deutsche Staatsbürgerschaft hat, aber in Österreich wohnt (Meldeadresse), kann ich dann für Ihn bei Flatex.de ein Konto eröffnen und einen ETF Sparplan anlegen? Wie müssten wir dann mit den Steuern umgehen, ist das ein Spezialfall oder wegen der fehlenden Adresse in D gar nicht möglich? Danke! LG, Nina

Hallo Andreas, ich meinte den Freibetrag, den man in Deutschland hat und in Österreich nicht. Aber trotzdem danke für die Antwort, es macht Sinn, dass das Kind mit Meldezettel in Ö auch bei einem deutschen Flatex Depot nicht von den Freigrenzen profitiert. LG Annina

Danke Andreas für das Thema.
Meine Tochter ist volljährig und ich möchte für sie eine Art Pensionskonto einrichten – ETF Sparplan. Mein Plan wäre:
Mit Ihr ein Konto auf Ihren Namen einzurichten das aber von mir verwaltet wird, (Auf das sie technisch keinen Zugriff hat) und das von mir mit monatlichen Geldbeträgen (~100€) befüllt wird.
Macht das Sinn?
Gruß Heinrich

Hallo. Kompliment vorab! Hat sich in dieser Thematik etwas geändert oder gibt es eine sinnvolle Möglichkeit? Variante 1 ausländisches Depot (Oskar, Consorbank, DKB) Da geht es wohl theoretisch, dass ich alles im Namen des Kindes mache aber dann habe ich zum einen die Herausforderung mit der ausländischen Bank. Und rechtlich ist es eigentlich nicht erlaubt… Richtig? Variajte 2 Depot in Österreich ZB bei Flatex eröffnen, läuft auf Vater/Mutter offiziell, dann Schenkung an das Kind, wenn es 18 Jahre ist. Wobei das große ? Die dann vorhandenen Steuern (Schenkung etc) sind Variante 3 Own Austria, hat das mal wer probiert? Rein… Weiterlesen »

Danke für den Artikel. Ich habe in versucht, bei Comdirect ein Junior Depot für meine Tochter zu eröffnen – leider scheint das für Österreicher doch nicht möglich zu sein:

„Vielen Dank für Ihre Nachfrage zum JuniorDepot.
Für die Eröffnung und Verwaltung von Konten für Minderjährige im Ausland war es notwendig, organisatorische Richtlinien und rechtliche Rahmenbedingungen sicherzustellen.
Zur Zeit führen wir jedoch nur Wertpapier- und Anlagekonten für Minderjährige mit Hauptwohnsitz in Deutschland.“

Beste Grüße

Bitte noch eine Frage: Wie ist das Problem mit der fehlenden Steuereinfachheit zu verstehen? Ich kann doch einfach sämtliche Ausschüttungen bzw Veräußerungsgewinne in Österreich im Namen meines Kindes veranlagen?

Wäre toll ein Depot für meine Kinder, dann könnten ich in deren Namen jeweils Erträge bis 11.000 Euro pro Jahr erwirtschaften und dann die abgezogene Kest im Zuge eines Antrages beim Finanzamt (Formular E3) zurückholen ( abzüglich der Kinderabsetzbeträge) !

Das ist möglicherweise auch der Grund dafür, dass das nicht so einfach ist!

Wie schauts mit Oskar aus (oskar.de)? Die bieten ein Kinderdepot auch für Österreicher an. Funktionsumfang dürfte stark angeschränkt sein bzw. man kann nur einstellen wieviel Risiko man gehen will.

Hi Andreas, konntest du dir das schon ansehen? Würde mich auch interessieren!
Unabhängig von Oskar: bei nicht steuereinfachen Lösungen muss ich dann quasi eine Steuererklärung für mein Kind abgeben, sehe ich das richtig?
lg michi

Ok, danke für die Auskunft Andreas!

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