Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Kapitalerträge von Auslandsdepots versteuern

Kapitalerträge von Auslandsdepots versteuern

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Wie gehe ich es an, wenn ich meine Kapitalerträge aus dem ausländischen Wertpapierdepot ordungsgemäß in Österreich versteuern möchte?
  • Wie versteuere ich meine Kursgewinne und -verluste?
  • Wie versteuere ich meine Dividendenerträge (Österreich, Deutschland, USA, Großbritannien, …)
  • Wie versteuere ich meine Kuponerträge?
  • Wie versteuere ich meine Ausschüttungserträge von Fonds und ETFs
  • Was passiert, wenn ich meine Kapitalerträge aus dem Ausland nicht ordnungsgemäß versteuere?
  • Betroffene Broker können sein: Trade Republic, Degiro, DKB, Onvista, Comdirect, Lynx, CapTrader, Banx, Interactive Brokers, eToro, …

So könnten Sie es angehen

  • Genaue Aufstellungen über Gewinne, Verluste, Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge führen, über alle Depots

In diesem Ratgeber

Ein Wertpapierdepot im Ausland zu führen ist meist durch die niedrigen Gebühren sehr von Vorteil. Nachteilig ist hier, dass die lukrierten Kapitalerträge vom Auslandskunden selbst im Inland versteuert werden müssen. Gut zu wissen:

  • Grundsätzlich sich bewusst werden, dass ein Auslandsdepot bedeutet, dass das österreichische Finanzamt sehr genau darüber bescheid weiß, was sich dort tut.
  • Grundsätzlich sich bewusst sein, dass die niedrigeren Gebühren im Ausland höhere Aufwände gegenüberstehen. Sei es durch das machen der Steuern im Selbststudium oder durch einen Steuerberater der bezahlt werden muss.

Depot im Ausland - was tun?

Wie immer: Alle Angaben ohne Gewähr, es ist lediglich eine Idee, eine Vermutung, wie Kapitalerträge aus dem Ausland in Österreich versteuert werden – ein Steuerberater und das Finanzamt sind die einzig richtigen & verlässlichen Ansprechpartner in dieser Situation!

Wer bei einem Broker im Ausland sein Wertpapierdepot hat, der ist selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung verantwortlich und dies für jedes Wertpapier. Gleich ob Aktie, Anleihe, Fonds, …. Ausländische Wertpapierdepots wie z. B. jene von

  • eToro
  • Degiro
  • DKB
  • Onvista
  • Comdirect
  • Banx
  • Trade Republic
  • Scalable Capital

usw. sind in den letzten Jahren auch für uns Österreicher interessanter geworden und wurden nicht selten zum Traden und Investieren verwendet. Nachteil ist die jährliche Angabe der realisierten Kapitalerträge.

Das Bundesministerium für Finanzen führt auf seiner Website an, dass es eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gibt, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen worden sind, die dem besonderen Steuersatz von 27,5 % unterliegen und für die keine KESt abgeführt wurde.

Kursgewinne und Kursverluste

Auf realisierte Kursgewinne müssen in Österreich 27,50 % Kapitalertragsteuer bezahlt werden. Dazu werden die Kursverluste von den Kursgewinnen abgezogen. Am besten ist es, es wird dazu eine Datei in einem Tabellenkalkulationsprogramm erstellt.

 

Jeder ausländische Broker bietet in den ersten Wochen des Jahres eine Übersicht über die getätigten Trades und die daraus entstandenen Gewinne und Verluste. In diesem Fall von Degiro werden auch die Gebühren angeführt die über das Jahr angefallen sind.
So sehen dann die Einträge aus:
In der rechten Spalte findet sich bereits die richtige Kennzahl zur Angabe in der Einkommensteuererklärung. Wie das genau aussieht und handzuhaben ist, findet sich weiter unten.

Dividendenerträge

Erliegen Sie nicht dem Irrtum, dass Sie in Österreich keine Einkommensteuererklärung machen müssen für die ausländischen Dividendenerträge, wo doch im Ausland bereits Quellensteuer abgezogen wurde. Die Dividendenerträge sind natürlich auch in Österreich zu versteuern. Wenn im Ausland bereits Quellensteuer verrechnet wurde, so kann in Österreich im Rahmen der Einkommensteuererklärung die ausländische Quellensteuer angerechnet werden. Die Finanz hat festgelegt, dass der Anrechnungsbetrag 15% der Kapitalerträge nicht übersteigen darf.

 

Übersicht über die Dividendenzahlungen und die bereits entrichtete Quellensteuer. Auch diese Übersicht stammt vom niederländischen Diskontbroker Degiro.


Aus dem oben angeführten Screenshot ist schön ersichtlich, dass das Institut, in diesem Fall Degiro, bereits Quellensteuer abführte. Nach Österreich, in die Schweiz, nach Deutschland und in die USA.

 

Gehen wir es Zeile für Zeile durch. Die erste Zeile sind die Ausschüttungen von Dividenden aus österreichischen Unternehmen wie z. B. die voestalpine oder die Österreichische Post AG. Dies ist auch sogleich ein gutes Beispiel, dass das was der Broker macht, vom Kunden ausgebügelt gehört. Die bezahlte Quellensteuer der Bruttodividende müsste doch 27,50 % sein, doch ist sie nicht. Bei beiden Ausschüttungen ist sie in unserem Praxisbeispiel einmal 26,57 % und einmal 27,06 %. Hier sind wir dem österreichischen Staat noch etwas schuldig.

 

In den nächstfolgenden Zeilen der Tabelle finden sich Dividendenausschüttungen aus aller Herren Länder bei denen zum Teil bereits Quellensteuer bezahlt wurde. Wie weiter oben bereits erläutert müssen 27,50 % an Steuer an den österreichischen Fiskus abgeführt werden, ist jedoch bereits Quellensteuer abgeführt worden, so können bis zu 15 % angerechnet werden. Zu verbesserten Veranschaulichung wurden dazu neben der Bruttodividende und der bezahlten Quellensteuer noch weitere Spalten hinzugefügt in denen gezeigt wird, wie hoch die bezahlte Quellensteuer bereits war und wie viel noch zu versteuern ist in Österreich. In der Schweiz und in Deutschland wurden weit über 15 % an Quellensteuer bereits abgeführt (Schweiz 35 %, Deutschland 23,34 %), doch angerechnet werden eben nur die 15 % und 12,50 % müssen so noch in Österreich abgeführt werden. Bei den Dividendenerträgen aus Großbritannien und Maxiko wurde gar keine Quellensteuer abgeführt und so sind volle 27,50 % in Österreich abzuführen. In den USA waren es genau 15 % und so sind die restlichen 12,50 % hier in Österreich an Steuer fällig.

Kuponerträge

Gibt es Erträge aus Kupons, als Zinszahlungen aus Anleihen, so sind auch diese zu versteuern. In Österreich beträgt diese 27,50 %.

Ausschüttungserträge

Anleger von Fonds und ETFs erhalten keine Dividenden sondern Ausschüttungen. Das ist ein kleiner Unterschied mit großen Auswirkungen.

Ausschüttungen

Bei ausschüttenden Fonds und ETFs gibt es im Regelfall Ausschüttungen, das soll auch so sein und wohl deshalb wurden diese angeschafft. Die Ausschüttungen werden voll mit 27,50 % versteuert.

Ausschüttungsgleiche Erträge

Die Sache mit den ausschüttungsgleichen Erträge ist so komplex und langwierig, dass ein eigener Beitrag zu diesem Thema erstellt wurde. Ausschüttungsgleiche Erträge fallen fix bei thesaurierenden Fonds und ETFs an. Zu bedenken ist, dass auch ausschüttende Fonds und ETFs sehr wohl auch ausschüttungsgleiche Erträge haben können. So ist man nicht vor diesen gefeit, wenn ein ausschüttender Fonds bzw. ETFs gekauft wird. Haben Sie sowohl Ausschüttungen und auch ausschüttungsgleiche Erträge zu versteuern, so hilft der Beitrag zum Thema “ETFs und Fonds versteuern” vielleicht weiter.

 

E1kV Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Um Ihre Kapitalerträge korrekt zu versteuern benötigen Sie das zusätzliche Formular E1kV zur Einkommensteuererklärung. Um zu diesem zu gelangen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Wechsel zur Einkommensteuererklärung

Sie müssen noch keine Einkommensteuererklärung durchführen, sondern machen Jahr für Jahr die Arbeitnehmerveranlagung? Damit ist nun Schluss und Sie müssen in die Einkommensteuererklärung wechseln. Das ist keine große Hexerei und gleichzeitig auch kein Damoklesschwert. Die Einkommensteuererklärung hat einzig mehr Möglichkeiten als die Arbeitnehmerveranlagung, daher ist dies notwendig. Um einen Erklärungswechsel durchzuführen steigen Sie auf FinanzOnline ein, klicken danach im Menü auf “Eingaben > Anträge > Erklärungswechsel” und wählen dort den “Wechsel zur Einkommensteuererklärung” aus. In diesem Beitrag wird der Erklärungswechsel im Detail erklärt.

Zu Beginn des Erklärungswechsels muss geklärt werden, woher die Einkünfte stammen. Dazu verwenden Sie das Dropdown und wählen “Einkünfte aus Kapitalvermögen”. Im Erklärungsfeld darunter bei “Genaue Bezeichnung” erklären Sie, woher die Einkünfte stammen werden. Je genauer, desto besser. Das freut das Finanzamt, wenn hier genaue Angaben getätigt werden und es gibt keine Rückfragen – in unserem Fall könnte das z. B. irgendwas mit “Kursgewinne bzw. -verluste und Kupon-/Dividendenerträge aus Veranlagungen in einem ausländischen Wertpapierdepot” sein. Nach den ersten Eingaben folgt die Angabe, ab welchem Datum die “unternehmerische Tätigkeit” beginnt. In unserem Falle gar nicht, aber wir verwenden das Feld um anzugeben, ab wann das Auslandsdepot bzw. die dortige Veranlagung gestartet wurde. Hier z. B. der 1.1.2018.

Bei den weiteren Angaben geht es weiter zur verpflichtenden Eingabe des Bilanzstichtages. Dieser wird vermutlich bei allen der 31.12. des Jahres sein und die letzten beiden Angaben beziehen sich auf die voraussichtlichen Brutto-Zinseinkünfte, welche in den Feldern “Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr” bzw. “Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr” eingetragen wird. Wenn die Zinseinkünfte und die daraus resultierende Steuerzahlung einen höheren Betrag ausmachen würde, so ist es auch möglich, dass das Finanzamt eine Vorauszahlung der Einkommensteuer vorschreibt. Dies würde dann mit einer quartalsmäßigen Zahlung abgegolten werden.

Kursgewinne, Dividendenerträge, Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge in E1kv versteuern

Um die Zinserträge ordnungsgemäß zu versteuern, wählen Sie in FinanzOnline das Formular E1kv aus (E1kv Beilage zur Einkommenssteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen).

Folgende Kennziffern könnten für Sie wichtig sein:

Kennziffer Einzutragen sind
862 Inländische Dividendenerträge
863 Ausländische Dividendenerträge
981 Inländische Kursgewinne
994 Ausländische Kursgewinne
891 Inländische Kursverluste
892 Ausländische Kursverluste
898 Ausschüttungen (Ausland)
937 Ausschüttungsgleiche Erträge (Ausland)
899 Bereits bezahlte Kapitalertragsteuer für inländische Wertpapiere im Ausland
998 Bereits bezahlte Quellensteuer für ausländische Dividendenerträge

Wie es mit ausländischen Sparzinsen aussieht, wo diese einzutragen sind, erfahren Sie in diesem Beitrag auf der Schwesternseite Sparzinsen.at.

Abgabenrechtliche Nachteile

Den Staat zu bescheißen ist niemals eine gute Idee und so ist es auch hier, wenn im Ausland Kapitalerträge erzielt werden und diese nicht ordnungsgemäß in der Einkommensteuererklärung angeführt werden. Was kann passieren? Fix ist einmal, dass es zu Steuernachzahlungen kommen wird und es kann sogar zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Zu glauben, dass das österreichische Finanzamt nichts vom Wertpapierdepot im Ausland mitbekommt ist vermessen. Es ist so, dass dank Common-Reporting-Standards (CRS) die österreichischen Finanzbehörden sehr genau im Bilde sind, wer, was und wie viel im Ausland gebunkert hat und wie viel Steuern zu entrichten gewesen wären. Daher immer steuerehrlich sein!

Steuern nicht abzuliefern ist keineswegs ein Kavaliersdelikt! Im Jahr 2021 zeigt das BMF sehr genau auf, dass neben einer Geldstrafe bis hin zum Doppelten auch eine Freiheitstrafe verhängt werden kann (Quelle BMF.gv.at). Nehmen Sie das Thema Steuern also nicht auf die leichte Schulter. Ehrlich währt am längsten!

Steuereinfaches Wertpapierdepot zu empfehlen?

Bei all diesem Aufwand gibt es natürlich auch Gründe warum ein Wertpapierdepot im Ausland durchaus Sinn ergibt. Neben den meist kostengünstigen Gebühren im Ausland ist es bei erfolgreichen Trades durchaus auch interessant im Ausland das Wertpapierdepot zu haben, denn in diesem Fall könnte es auch ein Vorteil sein, dass die Steuern für Kapitalerträge erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. Ob sich das aber tatsächlich so bewahrheitet wie erträumt steht natürlich auf einem anderen Papier. Schließlich will auch das Finanzamt Vorauszahlungen der Einkommensteuer, wenn höhere Erträge im Ausland zu erwarten sind.

Wenn Sie nun der Überzeugung sind, nein, das tu ich mir alles nicht an, dann gibt es folgende interessante steuereinfache Broker für Sie neben Ihrer Hausbank. Diese übernehmen das Thema Steuern für Sie.

Andreas von Broker-Test.at
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter Broker-Test.at – er ist begeisterter Privatanleger, 1998 begann alles mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). Seit 2014 wird mit dieser Seite versucht mehr Transparenz für Interessierte und Anleger zu schaffen. 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu Broker-Test.at gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von Broker-Test.at kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.
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397 Kommentare
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öst Aktie in ausländischem Depot – wo in Steuererklärung angeben ?
Für die österreichischen Aktien in meinem Auslandsdeport wurde bereits die volle KEST von 27,5% abgeführt. Muß ich die nun trotzdem bei Kapitalerträgen anführen udn wenn ja bei inl. oder ausl. ?
Hatte es bei inl. eingegeben (KZ 862 und KZ899), das geht aber nur in Kombination mit Tarifbesteurung. Bei ausl. steht wiederum, dass max 15 % Vorsteuer anrechenbar sind, was ja widersinnig wäre weil ja bereits voll versteuert.

Danke – ja es ist eigentlich eh aus deinen Beispielen klar, dass es bei inl. Dividenden unter KZ 862 und KZ 899 gehört.
Danke für die rasche Antwort/Hilfe
lg
Alfred

Hallo, Andreas! Ich habe 277.5 euro als dividenden aus USA bekommen. 40.5 eur (15%) wurden schon in usa bezahlt. Welche Summe muss ich in 863 eintragen? Danke in Voraus

Hallo, dazu hätte ich auch noch eine Frage.
Angenommen ich verwende einen Auslandsbroker und einen steuereinfachen Inlandsbroker (für ETFs vor allem). Bei dem oben genannten Formular sind dann nur noch die Daten aus dem Auslandsbroker zu erfassen, weil der Rest schon erledigt ist, oder?
und was wird hier immer gemeint mit inländisch / ausländisch? Also inländische Dividendenerträge, ausländische Dividendenerträge?
Danke und lg Sabine

Hallo Andreas,
danke für den hilfreichen Artikel! Ich habe ein zusätzliches Bankkonto im Ausland (innerhalb der EU). Im Jahr 2023 wurden die Guthabenzinsen in einer höhe von insgesamt umgerechnet ca. 19 € brutto gutgeschrieben. Ich habe im Internet gelesen, dass: “„Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nur dann einzutragen, wenn sie insgesamt 22 Euro (Freigrenze) übersteigen.”. Stimmt das wirklich? In meinem Fall wäre ich knapp unter der Freigrenze, d.h. ich muss das nicht eintragen und kann es einfach ignorieren? Danke im Voraus! LG Matheus

Hallo Andreas, danke für die schnelle Rückmeldung! Ja, das sind meine einzigen Kapitalerträge im Ausland.
Ich habe auch ein steuereinfaches Aktiendepot in Österreich (Flatex), wo meine Kapitalerträge die 22 Euro deutlich übersteigen. Aber das hat keine Auswirkung auf die vorher genannte Freigrenze, korrekt?
Beste Grüße
Matheus

Zuletzt bearbeitet 1 Monat her von Matheus

Hallo Andreas,
ich kaufe amerikanische Aktien in USD (Captrader), mein Broker zeigt mir am Ende die Kursgewinne und Verluste in EUR an, ist dies als Grundlage ausreichend oder muss ich die Kurse zum unterschiedlichen Zeitpunkt des Kaufes und Verkaufes vergleichen, angeben und kontrollieren oder ist der Kurswert (Gewinn/Verlust) ausschließlich zum Zeitpunkt des Kaufes oder Verkaufes zu berücksichtigen?

Danke, ja Du hast Recht. Ich habe Aktien Short und Long, in USD gehandelt. Diese werden am Ende des Jahres bzw. Beginn des Jahres von Broker zusammenfasst ausgeworfen und zu einem gleichen Kurs (welcher Zeitpunkt ist mir nicht klar) in EUR umgerechnet. Kann ich dann auf diese Umrechnung vertrauen oder muss ich den Wert jeweils zum Zeitpunkt des Kaufes und Verkaufes der einzelnen Aktie nachrechnen und diese Werte in der Einkommensteuererklärung eintragen. Leider hatte ich auf diesem Konto ingesamt ein Minus, muss ich dann überhaupt eine Erklärung machen?

Danke Alois

Hallo Andreas,
ist dir bekannt, wie zu Verfahren ist, wenn ich EUR in USD umtausche und sich bei einem späteren Rücktausch in EUR Kursgewinne ergeben sollten? (bzw. wenn relevant mit Teilrücktausch umgegangen werden muss)

Hallo Andreas! In welche Felder muss ich MMF (Money Market Fund, z.B. Blackrock ICS Euro Liquidity Fund) Distribution eintragen? Danke!

Hallo Andreas, tolle Seite! Hilft mir sehr viel. Was mir noch nicht klar ist: In der Kennzahl 863 (Ausländische Kapitaleinkünfte aus der Kategorie “Einkünfte auf die ein besonderer Steuersatz anwedbar ist..”) gehören da auch jene von aussüttenden ETFs rein? (Also die Summe von ETF und Aktien Dividende?) Oder werden ETF Dividenden ausschliesslich in 898 (Ausländische Kapitaleinkünfte aus der Katergorie Investmentsfonds & Imobilieninvestementsfonds) beachtet und werden nicht in 863 beachtet?

Danke für die Info

LG
Mike

Hallo Andreas ! Danke hat mir bereits letztes Jahr sehr geholfen. Gibt es eine Einstellung, dass ich nichts im Vorraus bezahlen muss. Ich hatte zb. ein Jahr mit wirklich guten Gewinnen, und habe das Jahr darauf vierteljährlich im Vorraus bezahlt. Kann ich nur zum Ende des Jahres meine Steuer bezahlen . Lg Rudi

Hallo Andreas, vielen Dank für deine Erläuterungen. Sind eine große Hilfe! Sehe ich das richtig, wenn ich Zertifikate auf Aktien gekauft habe, dass der Gewinn in 982 oder 995 eingetragen gehört ??
und nicht gemeinsam in einen Topf mit Aktien geworfen werden können?

Danke!

Hallo Andreas! Echt super Website mit vielen Infos, danke! Eine Frage habe ich. Ich Day-trade Derivaten (Futures und Optionen) auf IBKR auf US-Dollar. Kann ich den 27,5% Steuersatz anwenden oder geht es nach Tarif? Wenn 27,5% richtig ist, dann müsste ich die Felder 995 und 896 vom E1KV ausfüllen, oder? Danke vielmals 🙂

Servus Andreas,
Fyi: Ich habe mit Finanzonline gechattet. Sie haben mir gesagt, dass der 27,5% Steuersatz in diesem Fall zutrifft.
Kannst du mir evtl. deine Quelle sagen, dass Futures und Optionen laut Tarif besteuert werden? Danke dir!

Naturlich! Ich habe 2 Screenshots

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Hallo Andreas,
Ich werde in den nächsten Wochen eine Steuerberatung anfangen und dann werde ich hier die Antwort vom Steuerberater posten. Eine Frage zwischendurch: soll ich dann meine Gewinne laut Tarif versteuern, darf ich, laut deinem Wissen, die Gewinne mit den Verlusten ausgleichen oder geht das nicht?
Danke im Voraus für deine Antwort!

Danke Andreas!
Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich es auch wie du sehe, also Besteuerung von Optionen und Futures nach Tarif und nicht mit dem 27,5% Steuersatz.
Ich werde in den nächsten Tagen zur AK gehen und dort auch Fragen stellen. Bin ich damit nicht zufrieden werde ich mich mit einem Steuerberater in Kontakt setzen und hier danach ein Update posten 😉
Danke vielmals!

Hi Antonello, did you receive any feedback from AK? I think I am in the same shoes by trading options through Interactive Brokers. I am specifically interested in options on SPY? I don’t see why it is not a derivative and should fall under capital gains taxation instead of tariff.
Thank you for letting us know what you found out.

There is an article on: Income tax treatment of a non-securitized derivativehttps://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen—Ertragsteuern/Fachinformationen—ESt-KSt/Einkommensteuerliche-Behandlung-eines-nicht-verbrieften-Derivats.html
As far as I can interpret SPY is traded on stock exchanges (there are sellers and buyers on multiple strike levels) therefore it is securitized therefore I think it would fall under 27.5 special taxation

Hallo Andreas,
ich habe Degiro und eine Bank im Inland. Wo trägt man denn die von der öst. Bank abgezogene Kest ein, in 899? Auf der Jahresübersicht ist sie nicht ausgewiesen, nur die erteilte Kest Gutschrift auf die Verluste. Da aber insgesamt Gewinne angefallen sind, träfe mich eine ziemliche Nachzahlung. Ist der Inhalt der KZ 899 von dir richtig. Im Formular lese ich was anderes heraus, eben die bezahlte Kest in Ö.
Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
mfg

Weil ich es gerade sehe, ist nicht im Bild oben bei den Dividenden die Summe der ausländischen Bruttodividenden falsch? Da steht 2749,36€. Ich komme auf 2612,86€.

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