Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Quellensteuer

Quellensteuer

Das Wichtigste in Kürze

  • Quellensteuer fällt an der Quelle an. Eine Steuer die im Land der Aktie zu zahlen ist.
  • Unbedingt VOR dem Erwerb von Aktien sich über die Quellensteuer im jeweiligen Land informieren! Deutschland, Schweiz und andere Länder kommen uns hier in Österreich sehr teuer oder kompliziert (Rückerstattung)
  • Quellensteuer fällt bei Dividendenzahlungen an – selten bei Zinsen oder bei realisierten Kursgewinnen
  • Quellensteuer erhebt der Staat in dem das Aktienunternehmen seinen Sitz hat
  • Rückholung zu viel bezahlter Quellensteuer ist stets ein Fall für den österreichischen Investor, das macht kein österreichischer Broker, außer Aufstellung von Tax-Voucher/Erträgnisaufstellung
  • Dank Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Staat im Ausland und Österreich, kann es zu einer Reduktion bzw. zu einer (teilweisen) Anrechnung der Quellensteuer auf die Kapitalertragsteuer kommen
  • Liste mit der Quellensteuer nach Land – von 0 bis 35 % Quellensteuer
  • In einem Fonds (und ETF) kümmert sich der steuerliche Vertreter (sofern Meldefonds) um die Anrechnung und Optimierung der Quellensteuer

In diesem Ratgeber

Hinweis: Alle hier bereitgestellten Informationen wurden ausführlich und nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt. Eine Haftung auf Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Fragen Sie für Ihren Detailfall Ihre Steuerberaterin bzw. Ihren Steuerberater.

Was ist die Quellensteuer?

Hat ein Unternehmen seinen Sitz im Ausland, so ist auch der Quellstaat berechtigt, an der Quelle zu besteuern. Diese Steuern werden Quellensteuern genannt. Zusätzlich hat natürlich auch auch noch der österreichische Staat sein Recht darauf Kapitalerträge zu besteuern, in Österreich in Form von der Kapitalertragsteuer.

Der Anleger mit seinen Sitz  oder seinem gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich unterliegt mit seinem gesamten Einkommen aus dem Inland und Ausland der Besteuerung in Österreich.

Investiert ein österreichischer Anleger in die deutsche Siemens Aktie, so würde auf die Dividendenzahlung der Siemens AG zuerst der deutsche Staat mit der Quellensteuer zugreifen und danach der österreichische Staat mit der Kapitalertragsteuer. Im konkreten Fall gehen an 26,375 % Quellsteuer (25 % deutscher Abgeltungssteuer plus davon 5,5 % Solidaritätszuschlag) an den deutschen Staat und der österreichische Staat rechnet hier maximal 15 % an für die Kapitalertragsteuer. Damit kommen auf die Dividendenzahlung der Siemens AG nochmals 12,50 % restliche Kapitalertragsteuer auf 27,50 % weg. Damit ergibt sich folgende Gesamtbelastung bei einer Dividendenzahlung einer deutschen Aktie:

  • 26,375 % deutsche Quellensteuer
  • 12,50 % österreichische Kapitalertragsteuer
  • = 38,875 % steuerliche Gesamtbelastung

Bei einer Dividendenzahlung einer US-Aktie fällt im Regelfall die von 30 auf 15 % reduzierte Quellensteuer an. Hier ist es dann genauso, dass maximal 15 % ausländische Quellensteuer auf die österreichische KESt von 27,50 % angerechnet werden. Somit kommen nochmals weitere 12,50 % an KESt hinzu. Gesamt bleibt hier jedoch die Gesamtbelastung bei 27,50 % bei der Dividendenzahlung einer US-Aktie

  • 15,00 % reduzierte US Quellensteuer
  • 12,50 % österreichische Kapitalertragsteuer
  • = 27,50 % steuerliche Gesamtbelastung

Video

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten in dem die Besteuerungsrechte zwischen den beiden Staaten verteilt werden. Wenn eine Person in einem Staat Einkünfte erwirtschaftet, diese Person jedoch in einem anderen Staat ansässig ist, wäre in beiden Ländern Steuer zu zahlen. Genau diese doppelte Besteuerung soll das DBA verhindern bzw. zumindest einschränken. Der Staat Österreich hat diese DBA mit vielen Ländern der Welt geschlossen, mitnichten jedoch mit allen Ländern. Eine vollständige und aktuelle Liste gibt es auf der Website des Ministeriums für Finanzen.

Quellensteuer in Fonds? Quellensteuer auch auf realisierte Gewinne?

Fällt die Quellensteuer auch bei Fonds (und ETFs) an? Ja, auch dort fallen Quellensteuern an, doch das ist bei einem Meldefonds nicht die Sorge des Investors aus Österreich, sondern das Thema Quellensteuern erledigt der steuerliche Vertreter des Fonds bzw. die Fondsgesellschaft selbst. Somit gibt es in diesem ein professionelles Service. 

Quellensteuer auch auf realisierte Kursgewinne?

Nein, es gibt im Regelfall auf realisierte Kursgewinne keine Quellensteuer. In der Regel fällt die Quellensteuer wirklich nur auf Dividendenzahlungen an und 

Antrag auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer

Vor dem Erwerb von ausländischen Finanzprodukten sollte sich der Investor bereits ausführlich über die Quellensteuer im jeweiligen Land und die etwaige Rückhol-Modalitäten informieren. Der Aufwand zur Rückholung von zu viel bezahlter Quellensteuer kann teuer (kostenpflichtiger Nachweis), aufwendig (Lauferei zum Finanzamt, …) und langwierig (mehrere Jahre bis eine Rückerstattung geschieht – wenn überhaupt etwas refundiert wird). 

Das Finanzministerium hat eine aktuelle Liste von Quellensteuerformularen auf dieser Website veröffentlicht:

Lohnt sich eine Rückerstattung der Quellensteuer?

Es gibt Länder wie die Schweiz aber auch Deutschland mit höheren Quellensteuersätzen. Der Investor kann sich von den Finanzbehörden dort die zu viel bezahlen Quellensteuer auf Antrag wieder zurückholen bzw. -fordern. Dies ist jedoch ein Aufwand der nicht zu unterschätzen ist. In manchen Ländern müssen auch kostenpflichtige Bestätigungen von der depotführenden Bank angefordert werden. Ebenso gibt es Länder wie beispielsweise Italien, bei denen eine Rückerstattung bestenfalls viele Jahre dauert – oder der Antrag wird gar nicht bearbeitet. 

Je höher die Quellensteuer ist im jeweiligen Land und je höher die Dividendenzahlung, desto eher könnte sich eine Rückerstattung bezahlt machen. Für Kleinanleger mit einer Bruttodividende einer deutschen Aktiengesellschaft von z. B. 100 Euro ist es der Aufwand wohl nicht wert. Denn es geht hier um die Rückersattung von 12,375 % von 100 % – 12,375 Euro. Dieses Video zeigt, wie aufwendig die Rückholung der deutschen Quellsteuer ist – man könnte natürlich bis zu 3 Jahre hier zusammenkommen lassen, damit Arbeit/Rückerstattung in einem besseren Verhältnis ist.

Hinweis 2021: Aufgrund der CUM-Ex Affären dürften die deutschen Finanzbehörden nun strikter gegen Quellsteuer Forderungen vorgehen. Berichten zur Folge ist es nun unbedingt notwendig eine (kostenpflichtige) Bestätigung vom Broker einzuholen, um eine Rückerstattung erst möglich zu machen. Da je Wertpapier eine Bestätigung notwendig ist, werden die Kosten für diese Bestätigung sogleich höher und eine Antragsstellung unattraktiver.

So funktioniert die Rückerstattung

Schritt 1 – ausländisches Quellensteuer Formular ausfüllen

Gibt es Länder in denen mehr als 15 % Quellensteuer abgeführt wurden, so ist es dort möglich über die Formulare des Finanzministeriums möglich, die restliche Quellensteuer dort zurückzufordern. Der österreichische Investor muss hier selbst tätig werden, der Broker macht hier nichts.

Das jeweilige Formular muss vom lokalen Finanzamt noch bestätigt werden. Es wird bestätigt, dass eine uneingeschränkte Steuerpflicht hier in Österreich besteht. Das Finanzamt wird sich von Ihrem Antrag auch noch eine Kopie machen und im Akt ablegen.

Schritt 2 – Bestätigungen der Dividendenzahlungen

Es müssen gegebenenfalls Unterlagen bzw. Bestätigungen zu den Dividendenzahlungen und der Quellensteuer nachgewiesen werden. Diese Bestätigungen sind kostenpflichtig und kosten je nach Broker gerne einmal bis zu ca. 45 Euro je Bestätigung (je Wertpapier).

Hier ein paar Beispiele:

  • Flatex 15,90 Euro (je Tax Voucher bzw. Erträgnisaufstellung)
  • easybank 12,00 Euro Erträgnisaufstellung und 42,00 Euro je Tax Voucher/Steuerbescheinigung
  • DADAT Bank 12,00 Euro Erträgnisaufstellung und 42,00 je Euro Tax Voucher/Steuerbescheinigung
  • Bank Direkt 12,00 Euro Erträgnisaufstellung und sonstige Bestätigungen für das Wertpapierdepot
Schritt 3: Anträge bei der nationalen Finanzbehörde einbringen

Der Dividendeninvestor kann einen Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer selbst einbringen in der Regel. Für manche Länder sind Bestätigungen notwendig, die Kosten hierfür sind beispielsweise im vorigen Punkt angeführt. Es kann sich durchaus lohnen, die Rückerstattung für mehrere Jahre zugleich zu machen. 

Quellensteuer Frankreich und Italien - Probleme

Schon einmal probiert aus Frankreich oder Italien die Quellensteuer zurückzuholen? Das ist ein Unterfangen welches nicht oder nur kaum möglich ist. 

Beide Länder lassen eine Rückerstattung anscheinend nur über einen Intermediär wie der Depotbank oder einem Steuerberater zu. Das wird dann noch teurer und komplexer. Lohnt sich das?

Bislang ist nur das Depot der DKB bekannt, welche eine Vorab-Reduktion der französischen Quellensteuer ermöglichen. Statt 30 % Quellensteuer sind es dann nur noch 12,80 %. In diesem Video wird gezeigt, was hier bei der DKB nötig ist.

USA Quellensteuer von 30 auf 15 % - W8-BEN

Die US-Quellensteuer liegt normalerweise bei 30 %. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sofern die Dividende ins Ausland bezahlt wird, dass die Quellensteuer auf 15 % reduziert wird. Dafür ist das Formular W8-BEN nötig. Mittels des US-Steuerformulars W-8BEN (Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding) kann ein Österreicher  die Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch nehmen. So wird die Quellensteuer auf 15 % reduziert.

Aber es geht noch besser, denn oftmals ist dieses Ausfüllen des W8-BEN Formulars gar nicht notwendig beim steuereinfachen Broker. Steuereinfache Broker wie Flatex, DADAT, Hello Bank, easybank, bankdirekt, etc. sind dazu ermächtigt, dass sie die reduzierte Quellensteuer für in Österreich ausschließlich steuerpflichtige Investoren berücksichtigen. Auch viele deutsche Broker machen das automatisch. Ist man jedoch bei einem Broker wie DEGIRO oder Interactive Brokers, so ist dort dieses Formular sehr wohl auszufüllen. 

Länder ohne Quellensteuer

Es gibt Länder in denen für Ausländer wie uns Österreicher keine Quellensteuer anfallen. Doch Achtung, nicht jedes Land in dem die Quellensteuer 0 % sein soll, verlangt auch keine Quellensteuer. Oftmals verbinden die Nationalstaaten hohe Hürden wie zum Beispiel in Irland, wo eine Namensoffenlegung der Depotbanken passieren müsste gegenüber dem irischen Staaten. Dies passiert jedoch in der Regel nicht und so verrechnet Irland weiterhin die Quellensteuer.

Hier nun eine Liste mit Ländern die 0 % Quellensteuer verrechnen:

  • Brasilien
  • Großbritannien
  • Hong Kong
  • Liechtenstein
  • Singapur

Länder mit höchstens 15 % Quellensteuer

Neben den oben genannten Ländern mit 0 % Quellensteuer kommen noch folgende Länder hinzu die einen maximalen Quellensteuer Satz von bis zu 15 % haben – und somit bei der Berechnung der österreichische Kapitalertragsteuer das Maximum von 15 % Quellsteuer berücksichtigt werden kann. 

  • Slowakei 7 %
  • Argentinien 10 %
  • Ungarn 10 %
  • Thailand 10 %
  • Mexiko 10 %
  • Japan 15 %
  • Russland 15 %
  • Niederlande 15 %
  • Luxemburg 15 %
  • Tschechien 15 %
Dann gibt es noch einige Länder mit einer höheren Quellensteuer als 15 %. Der österreichische Gesetzgeber rechnet jedoch nur maximal 15 % Quellensteuer an besteuert noch mit den bereits erwähnten 12,50 % Kapitalertragsteuer – somit kommt es in den anderen Ländern zu einer höheren Steuerbelastung aus Quellensteuer + Kapitalertragsteuer von insgesamt 27,50 %.

Quellensteuer Liste

Hier eine Liste mit ausgewählten Ländern mit dem jeweiligen Prozentsatz der Quellensteuer laut Angaben von PWC

FAQ

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Die Quellensteuer beträgt in Deutschland 26,375 % für uns Österreicher. Sie setzt sich aus 25,00 % Abgeltungssteuer und davon 5,5 % Solidaritätszuschlag zusammen. Das sind dann insgesamt die erwähnten 26,375 %. Mit 2021 soll der Solidaritätszuschlag wegfallen und damit müsste die Quellensteuer für Deutschland bei 25 % liegen.

Die Quellensteuer ist in der Schweiz 35 %.

Mit einem Antrag bei den Finanzbehörden im jeweiligen Land. Dazu finden Sie auf der Website des österreichischen Finanzministeriums die passenden Unterlagen.

Rechnen Sie mit mindestens 6 Monaten. Es kann jedoch auch länger dauern (und manchmal auch kürzer).

Rechnen Sie mit mindestens 6 Monaten. Es kann jedoch auch länger dauern (und manchmal auch kürzer).

Andreas von Broker-Test.at
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter Broker-Test.at – er ist begeisterter Privatanleger, 1998 begann alles mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). Seit 2014 wird mit dieser Seite versucht mehr Transparenz für Interessierte und Anleger zu schaffen. 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu Broker-Test.at gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von Broker-Test.at kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.
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157 Kommentare
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Hallo, ich möchte die norwegusche Quellensteuer zurückfordern. Es gibt da eine Liste beim Bundesministerium f Finanzen, jedoch ist Norwegen nicht enthalten. Wo finde ich die entsprechenden Formulare?

Servus,

Du hast es bestimmt bereits beantwortet, doch leider lese ich es gerade nicht raus.
Was ist wenn ich als Österreicher einen ETF halte der in Deutschland aufgelegt ist und ausschüttet. (DE000A0F5UH1 ). Wie viel Steuer muss ich bei Dividenden bezahlen?
Quellensteuer und KESt?

Danke für die Hilfe

Hat Österreich eigentlich eine Quellensteuer? Und wie sieht es mit Deutschland aus?

Servus, Im Zins Hoch der EZB habe ich mir eine italienische Staatsanleihe gekauft. Heute musste ich mit Verwunderung feststellen, dass die Steuerlast insgesamt bei 40% lag. Nach Anruf bei der Dadat wurde mir erklärt, dass diese sich aus 27,5% Kest und 12,5% Quellensteuer (reduziert da Staatsanleihe) zusammensetzt. Ungläubig habe ich mir das DBA zwischen Östereich und Italien genauer angeschaut – siehe da, anders als z.B. bei den USA kann man sich nicht bis zu 15% an die Kest anrechnen lassen. Die Liste mit den Ländern, bei denen die Quellensteuer unter 15% liegt, ist zwar sicher in einigen Fällen nützlich –… Weiterlesen »

Hallo Andreas, ich habe jetzt erstmals über flatex US-Dividende für Microsoft-Aktien erhalten. Obwohl ich vorsorglich ein W-8BEN eingereicht hatte, wurden zu meiner Überraschung die volle 30% US-Quellensteuer einbehalten. Zudem wurde (richtig) 12,5% österreichische KESt einbehalten. Zudem fand ich inzwischen in den FAQ bei flatex die Aussage “Bei der rückforderbaren Quellensteuer geht dieses nur über die jeweiligen ausländischen Steuerbehörden.” und “Eine Vorabbefreiung oder einen Service für die Rückforderung Quellensteuer bieten wir nicht an.” Du nennst flatex einen steuereinfachen Broker und beschreibst, dass deshalb nicht einmal ein W-8BEN nötig wäre, um den US-Abzug bei 15% zu halten. Hat flatex da etwas zu… Weiterlesen »

Hallo Andreas,
zunächst danke für deine Auskunft bzw. Fragen!
Auf meine Supportanfrage herrschte leider längere Zeit von Seiten flatex Funkstille. Heute hatte ich überraschenderweise innerhalb von einer Minute einen sachkundigen Mitarbeiter am Telefon: Ja, W-8BEN ist erforderlich, da deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz Österreich. Zum Gemeinschaftsdepot ist nur Formular für Ehefrau hinterlegt, meines fehlt (ging offensichtlich verloren?). Deshalb 30% QSteuerabzug.
Ich habe soeben neues W-8BEN ausgestellt und nachgereicht. Damit sollte das Problem aus der Welt sein.
Gruß,
Matthias

Bei mir ist das gleiche in der September Ausschüttung war es aber noch richtig berechnet!

Hallo Werner,
ja seit Anfang Dezember gab es eine Umstellung bei der Besteuerung von US – Reits / ETF – es wird nun die 30% Quellensteuer angewandt. D. h. 42% Abzug. Habe die Papiere bereits 2 Jahre gehalten und wurden immer mit 27,5% versteuert. Beim Flatex Support angefragt mit folgender Auskunft. “Die Anrechnung in der Vergangenheit war daher nicht zulässig. Dieser Fehler im Banksystem wurde korrigiert.“ ist eine Frechheit ohne Vorabinformation eine Umstellung durchzuführen. Flatex ist bei mir unten durch!
Gruß Peppo
PS: Andreas mit hier eine Super Arbeit – 3 Daumen hoch!!

Hallo Andreas,

Eine Frage:

Ich habe nun zum ersten Mal bei einer Fondsertragsausschüttung eines ETF (Meldefonds in Österreich) Quellensteuer und 27,5% Kest gezahlt.
Wird Flatex alles mit der Quellensteuer regeln? Oder muss ich selber aktiv werden?
Weißt du wie das abläuft?

Lieben Dank

Markus

Es geht um: NL0011683594/A2JAHJ

Siehst du den Screenshot? Hab ihn angehängt

Hier die wichtigsten Daten
Bruttoausschüttung: 0,28 Euro Bemessungsgrundlage: 67,54 Euro
*Einbeh. Steuer : 18,57 Euro
15,00 % Gez. Quellensteuer : 10,13
Endbetrag : 38,54

anrechenbare ausländische Quellensteuer** : 10,13
** ggf. mit einbeh. Steuer verrechnet

Jetzt müsste es gehen.

Screenshot-ETF-Ausschuettung

Entschuldige bin unterwegs mit dem Smartphone und hab nur eingeschränkte Möglichkeiten. Deswegen hab ich einfach zugeschnitten damit der Name weg ist.

Hallo Andreas, ich habe ebenfalls den VANECK MORNINGSTAR DEVMRK (NL0011683594/A2JAHJ) ETF. Ich habe schon mehrmals Ausschüttungen erhalten aber bei der letzten Auszahlung wurde die Quellensteuer 15% + 27,5% Kest gezahlt. Wenn ich diese mit der vorherigen Ausschüttung vergleiche habe ich dort nur 15%+12,5% gezahlt. Zwischen Österreich und Holland gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen oder? Warum auf einmal der Unterschied? Flatex hat sich auf meine Nachfrage hin noch nicht gemeldet. Vielleicht kannst du ein wenig Licht ins Dunkle bringen. Danke! Anbei auch ein Screenshot.

Vaneck_Steuern_unterschied

Hallo Christoph, ich habe den gleichen ETF bei Flatex und die gleiche Situation, dass seit 12/2023 die Quellensteuer nicht mehr auf die KESt angerechnet wird. Hast du diesbezüglich eine Antwort bzw. Erklärung von Flatex erhalten?

Servus Andreas, danke für deine Antwort und den Verweis auf den Beitrag. Ich hab es aber leider noch immer nicht ganz verstanden, weil bei niederländischen Aktien (z.B. ASML bei dadat) wird bei Dividenden ja auch die Quellensteuer von 15% auf die KESt angerechnet. Hat hier Flatex in der Vergangenheit (bis vor 12/2023) bei niederländischen ETF fälschlicherweise die Quellensteuer auf die KESt angerechnet und das war und ist auch in Zukunft unzulässig? Oder hat hier KPMG bei der Jahresmeldung 2023 was vergeigt? Oder ist das ein Spezifikum der aktuellen Jahresmeldung und es kann sein, abhänging von den gemeldeten Erträgen, dass zukünftig… Weiterlesen »

Hallo Andreas,

danke für deine Erklärung und Geduld – jetzt ist der Groschen gefallen!

lg,
Michael

Hallo Andreas, der guten Ordnung halber hier noch die Antwort vom Flatex Support vom 2024-03-23, die deine Ausführungen bestätigt: “Das österreichische Investmentfondsrecht sieht bei Fonds, ETFs und REITs keine Anrechnung von Quellensteuern vor. Die Anrechnung der Quellensteuer ist lediglich bei Dividendenzahlungen von Kapitalgesellschaften (Aktien) zulässig. Die bisherige, irrtümliche Anrechnung war daher nicht zulässig und die Systemlogik wurde bereits per Ende 2023 entsprechend angepasst. Bei der Zahlung der Gattung NL0011683594 handelt es sich um eine Fondsausschüttung. Die Besteuerung mit 27,5 % österreichischer Kapitalertragsteuer und 15 % Quellensteuer ist daher korrekt. Gemäß der Investmentfondsrichtlinien (von 2018, RZ 542) ist geregelt, dass österreichische… Weiterlesen »

Hallo, kann mir jemand sagen wie ich zu diese BZSt Nummer komme um online Anträge im BOP stellen zu können zur Rückforderung der Deutschen-Quellensteuer?

Schlechte Neuigkeiten zu BOP und deutscher Quellensteuer: Hab jetzt mal nachgefragt bezüglich meines Antrags betreffend Erstattung von Kapitalertragssteuer, den ich im September bei der deutschen Finanz via BOP eingereicht habe… Hier die Antwort: “Das BZSt bedauert die derzeit längeren Bearbeitungszeiten, die für Erstattungs- bzw. Freistellungsanträge nach § 50c EStG oder § 43b EStG an Steuerausländer mit rund 18 Monaten überdurchschnittlich lange sind. Momentan ist es nicht möglich einen Bearbeitungstermin verlässlich mitzuteilen. Ich bitte um Verständnis.” Ob ein Investment in deutsche Aktien noch wirklich Sinn machen, sollte man sich wohl gründlich überlegen. Ich für meinen Teil habe den Entschluss gefasst in… Weiterlesen »

Hallo Andreas,
der Link zu den Quellensteuerformluaren bei BMF scheint sich geändert zu haben.
Der neue Link ist https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/internationales-steuerrecht/rueckerstattung/quellensteuerformulare-von-dba-partnerstaaten/formulare-dba-partner.html.
Liebe Grüße!
Gerald

Also wenn ich jetzt Dividenden von DE zurückfordern will, kann ich das nur mehr digital machen? Dazu brauche ich dieses BOP, was wiederum eine deutsche Steuernummer benötigt? Mensch, da muss mal einer durchblicken, Gott sei Dank hab ich DE nicht viel “geschenkt” 😜

Hallo Andreas,
Du hast schon 2 mal vor längerer Zeit ein Video über das Problem “Deutsche Quellensteuer zurückholen” gemacht, wo du alles sehr gut erklärt hast. Nun hat sich aber seitdem viel geändert und unkomplizierter wurde es gerade auch nicht.

Wäre spitze, wenn du für die neuen Gegebenheiten in Deutschland wieder ein Video machen könntest. Würde sicher vielen helfen. Danke. LG Emmanuelle

Die BZSt-Nummer bekommst du ganz einfach hier:
https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html

Das Online-Formular ausfüllen und fertig. Die Rückerstattung selbst dann übers Bob-Portal.
Wenn man mal den Dreh raushat sind solche Rückerstattungen eigentlich nicht wirklich schwierig, nicht mal bei unseren italienischen Freunden (allerdings bei deren Formular unbedingt darauf achten das alles korrekt ausgefüllt ist, z.b. Name in richtiger Reihenfolge (Familienname Vorname) und ja keinen i-Punkt vergessen – ist bei denen auch schon Anlass genug den Antrag abzulehnen 😉

Wenn du nach 10 Jahren keine Meldung oder die Rückerstattung bekommen hast, wirst du sie auch nie mehr bekommen -> dein Antrag wurde mit 100%iger Sicherheit abgelehnt. Die typische Bearbeitungszeit liegt ungefähr bei 3 Jahren (plus/minus). Wie gesagt, du dürftest einen winzigen Fehler im Formular gemacht haben, der dazu führte das er abgelehnt wurde. Oder du hast ein falsches Formular (veraltet?) verwendet – bei Formularen immer nur von der Seite der italienischen Steuerbehörde runterladen, nie wo anders. Ich habe bis jetzt 2 Anträge gestellt und beide Male wurde mir rückerstattet – dauerte bei mir ca. 2,5 und einmal knapp 3… Weiterlesen »

Das neue Formular gibts ja auch auf Englisch, daher muss man die Staaten ja auf englisch schreiben (ich verwende auch keine Umlaute). Frankreich ja,.. habe ich bisher immer über die DKB gemacht. Spielte auch mal mit dem Gedanken das über meinen französischen Schwager direkt in Frankreich zu machen (das Depot wäre dann auf seinen Namen gelaufen) – mir ist auch zu Ohren gekommen das einige heimische Banken direkt nur mit 12,5% besteuert werden und das voll auf die KeSt anrechnen – ich teste das mal gerade bei meiner Haussparkasse. Kann das Ergebnis dann hier im Mai/Juni veröffentlichen. ps: viele Banken… Weiterlesen »

Servus Andreas, Schätze mal das hier könnte dich interessieren (vielleicht auch für ein neues Video 🙂 ) Das deutsche Finanzamt hat mittlerweile auf online Einreichung umgestellt, ich musste heuer (2023) den langen Weg der Registrierung durchlaufen (Registrierung, Geheimnisse via Email, Geheimnisse via Post, daraus wird eine Zertifikatsdatei erstellt die man neben dem Passwort dann jedes Mal zum Einloggen benötigt) und kann nun auf elster.de im online Portal BOP einloggen und Anträge ans deutsche Finanzamt stellen. War mal bisher alles kostenlos. Habe vom AT-Finanzamt 3 kostenlose Ansässigkeitsbescheinigungen abgeholt (von 2020-2022) und mir von Flatex 3 kostenlose Steuerbescheinigungen ausstellen lassen (online unter… Weiterlesen »

Hallo Andreas, ich muss das auch machen. Finde aber den Einstieg bzw. das Formular nicht. Kannst du mir einen Tipp geben? LG Daniela

Hallo Andi, beim BOB braucht man eine BZSt-Nummer. Weisst du was das ist oder woher man die bekommt?

hat sich erledigt…

Ich habe das Prozedere auch durchgemacht. Aber hat man dann endlich sein BZSt-Konto, so flutscht alles sehr übersichtlich und nicht einmal besonders kompliziert. Was man braucht: Ansässigkeitsbescheinigung vom ö. Finanzamt für mind. eines der beantragten Steuerjahre (ging leicht und schnell), sowie die STEUERBESCHEINIGUNG aus D. Die sog. deutsche Zahlstelle ist verpflichtet, diese kostenlos auszustellen. Kriegen tut man sie aber nur über seine Bank bzw. Broker in Ö. Die Sparkasse hat mir dafür 42,- pro Einzelposition abgeknöpft. Somt rentieren sich alle Positionen mit Rückzahlung unter diesem Betrag gar nicht. Was mich überrascht: Flatex hat das KOSTENLOS ausgestellt? Vor allem, weil weiter… Weiterlesen »

Hallo Andreas,

ich habe jetzt meine erste US-Dividende erhalten (bin bei der DADAT in Österreich – wohnhaft in Österreich) mir wurden 15% US-Quellensteuer und 27,5% KEsT verrechnet, ergibt zusammen 42,5% scheint mir ein bisschen hoch?

Wurde hier die Quellensteuer schon von 30% auf 15% herabgesetzt?

LG Patrick

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