Das Wichtigste zusammengefasst
- Realisierte Kursgewinne werden mit 27,50 % Kapitalertragsteuer besteuert – kein Freibetrag
- Dividenden werden ebenso mit Kapitalertragsteuer von 27,50 % besteuert
- Ausländische Quellensteuer wird mit bis zu 15 % angerechnet und die Kapitalertragsteuer dementsprechend reduziert
- REITs (Real Estate Investment Trusts) und BDCs (Business Development Company) werden als alternative Investmentfonds eingestuft – daher Besteuerung als Nicht-Meldefonds
In diesem Ratgeber
Kapitalertragsteuer = Abgeltungsteuer
Die Kapitalertragsteuer (kurz KESt) ist in Österreich als Abgeltungsteuer konzipiert. Das bedeutet, dass mit der Abführung der Kapitalertragsteuer der Kapitalertrag abschließend besteuert ist. Das regelt der § 97 des österreichischen Einkommensteuergesetz. Es ist daher nichts weiter zu versteuern über die Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung für all jene die ein Wertpapierdepot bei einem heimischen Anbieter haben (sprich steuereinfacher Broker). Welche Broker steuereinfach sind, zeigt der Brokervergleich.
Kursgewinnsteuer
Für all jene Wertpapiere die nach dem 1.1.2011 angeschafft wurden gilt die Kursgewinnsteuer. Hier wird vom Neubestand gesprochen. Davor galten andere Regeln und diese Regeln gelten noch immer für all jene Wertpapiere die vor dem 1.1.2011 angeschafft wurden, dieser wird Altbestand genannt.
Wer also seit dem Jahr 2011 Aktien gekauft hat und diese wieder verkauft und dabei nach Abzug der Kaufkosten einen Gewinn erzielt hat, der muss Steuern zahlen. Diese Steuer hat verschiedene Namen:
- Kursgewinnsteuer
- Aktiensteuer
- Wertpapiersteuer
- Vermögenszuwachsteuer
oder einfach nur Wertpapier-KESt. Unabhängig von der Behaltedauer werden realisierte Kursgewinne mit 27,50 % KESt besteuert.
Hier ein paar Beispiele:
- Kauf um 1.000 Euro und Verkauf um 1.200 Euro –> realisierter Kursgewinn 200 Euro -> davon 27,5 % KESt
- Kauf um 1.000 Euro und aktueller Wert 1.200 Euro, kein Verkauf –> keine Steuern, da kein Gewinn realisiert wurde
- Kauf um 1.000 Euro und Verkauf um 900 Euro –> keine Steuern, da realisierter Kursverlust -> Eventuell Prüfung ob Verlustausgleich möglich.
Dividenden
Auch auf Dividenden, den Ausschüttungen der Aktiengesellschaften, ist Steuer zu zahlen. Auch hier ist die Kapitalertragsteuer in der Höhe von 27,50 % zu bezahlen. In dem Beispiel darunter wird die Dividende der Österreichischen Post bei Flatex abgerechnet und es fallen hier 27,50 % KESt an.
Quellensteuer
Die Quellensteuer fällt bei Dividendenzahlungen (nicht bei realisierten Kursgewinnen) die im Ausland stattfinden. Sprich haben Sie eine Aktie einer Aktiengesellschaft in Deutschland, Frankreich, USA etc. werden diese Dividendenzahlungen auch an der Quelle besteuert.
Hier ein paar Quellensteuer Beispiele:
- Großbritannien: 0 %
- USA: 15 % (reduziert von 30 %)
- Deutschland: 25 %
- Frankreich: 30 %
- Schweiz: 35 %
Eine umfangreiche Quellensteuer Liste gibt es hier.
Nach der Quellensteuer kommt jedoch noch die Kapitalertragsteuer hinzu. Hier ist es gesetzlich so geregelt, dass maximal 15 % der Quellensteuer auf die 27,5 % Kapitalertragsteuer angerechnet werden darf. Speziell in jenen Ländern wo es eine höhere Quellensteuer als 15 % gibt wie Deutschland, Frankreich oder der Schweiz ist somit die Gesamtbelastung aus Quellensteuer und Kapitalertragsteuer bei 30, 40 oder mehr Prozent. Die „zuviel“ bezahlte Quellensteuer kann auf Antrag im jeweiligen Land zurückgefordert werden. Aufgrund der Tatsache, dass dies mühsam aufwendig und in manchen Ländern selten zu Erfolg führt (Italien, Frankreich), verzichten viele Privatanleger auf die Rückforderung. Mehr zum Thema Rückerstattung der Quellensteuer und wie dies am Beispiel Deutschland funktioniert gibt es in diesem Beitrag.
Diese Abrechnung zeigt die Verrechnung der Quellensteuer aus Deutschland mit 2020 noch 26,38 % (2021 dann 25,0 %) und einer Kapitalertragsteuer von 12,5 % in der Höhe von 11,25 %. In der Abrechnung wird auch aufgezeigt, dass 11,38 % der bezahlten Quellensteuer rückforderbar wären.
REITs und BDCs
REITs (Real Estate Investment Trusts) und BDCs (Business Development Company) werden als alternative Investmentfonds in Österreich eingestuft. Sie sind daher keine Aktiengesellschaften wie eine OMV, Siemens oder Tesla, sondern werden z. B. bei REITs als Immobilienfonds angesehen.
Daher werden diese Vehikel in Österreich dann wie folgt besteuert.
- Zuerst wird festgestellt, ob es sich beim auserwählten REIT um einen Meldefonds oder Nicht-Meldefonds handelt. (hier wird gezeigt, worin der Unterschied liegt bzw. wie dies festgestellt werden kann).
- Die meisten REITs sind Nicht-Meldefonds. Zum Jahreswechsel wird der REIT sodann pauschal besteuert. So werden pauschal 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns fällig, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des REIT-Werts am Jahresende. Diese pauschale Besteuerung ist vergleichbar mit den ausschüttungsgleichen Erträgen der Meldefonds. Die Anschaffungskosten werden um die pauschale Besteuerung des Nicht-Meldefonds erhöht und verringern beim Verkauf des REITs somit die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Kursgewinnsteuer.
- Ausschüttungen des REITs werden mit der jeweiligen Quellensteuer des Landes und mit der Kapitalertragsteuer in Österreich abgerechnet.
Viele Broker in Österreich trauen sich aufgrund der Gesetzeslage nicht, die Quellensteuer auf die Kapitalertragsteuer anzurechnen. Daher kommt es neben der Quellensteuer auch noch zur Abrechnung der vollen Kapitalertragsteuer von 27,5 %. Bei einem US-REIT wäre das eine reduzierte Quellensteuer von 15,0 % plus einer Kapitalertragsteuer von 27,5 % – somit eine Gesamtsteuerbelastung für den Anleger von 42,5 %.
Warum tun manche österreichischen Broker dies? Es wird damit argumentiert, dass die Anrechnung der Quellensteuer nur auf Dividendenzahlungen geregelt ist. Da es sich bei einem REIT aber um einen Fonds handelt, darf die Quellensteuer aus der Sicht mancher österreichischen Broker nicht angerechnet werden. Die Broker lassen sich hier anscheinend nicht mit sich reden, doch vielleicht sucht das Bundesministerium für Finanzen mit den Brokern das Gespräch und es wird irgendwann angepasst. Die Broker fürchten sich hier, dass zu wenig dem Kunden verrechnet wird und das Finanzministerium/Finanzamt auf die Broker zukommt und KESt nachfordert.
Was bedeutet das für uns Kunden?
Wurde vom Broker „zuviel“ Kapitalertragsteuer verrechnet, so ist es uns Kunden möglich über die Veranlagung die zu viel bezahlte Kapitalertragsteuer zurückzuholen. Auf Antrag leider eben nur. Bei der Quellensteuer darf nur maximal 15 % angerechnet werden.
Ausschüttungen nicht KESt sondern Tarifbesteuerung?
Eine große österreichische Bank bietet REITs erst gar nicht an, und verweisen in der Begründung darauf hin, dass diese zu komplex sind in Hinblick auf die Besteuerung. Diese ist der Überzeugung, dass der REIT ebenso als Nicht-Meldefonds behandelt wird, die Ausschüttungen jedoch der Tarifbesteuerung unterliegen. Komplex, komplex. Von anderen Banken ist diese Besteuerungsmeinung jedoch nicht bekannt.
Video
In diesem Video wird das Thema Besteuerung von REITs behandelt:
Steuerfreibetrag, Verlustausgleich, Regelbesteuerungsoption
Steuerfreibetrag
In Österreich gibt es keinen Steuerfreibetrag bei der Kapitalertragsteuer so wie es diesen in Deutschland in der Höhe von 801 Euro gibt. In diesem Beitrag wurde das Thema Steuerfreibetrag und die Bestrebungen der aktuellen Regierung erörtert.
Verlustausgleich
Bei einem steuereinfachen Broker erfolgt der Verlustausgleich bei einem Einzelkunden (also kein Gemeinschaftsdepot/konto) über sämtliche Depots bei diesem Broker. Dabei werden realisierte Kursverluste mit den realisierten Kursgewinnen, Ausschüttungen, Dividenden und ausschüttungsgleichen Erträgen gegengerechnet. Aber nur innerhalb eines Kalenderjahres. Mehr zum Verlustausgleich gibt es in diesem Beitrag.
Regelbesteuerungsoption
Die Regelbesteuerungsoption ist die Möglichkeit auf Antrag die bereits bezahlte Kapitalertragsteuer nicht pauschal mit 27,5 % besteuert zu bekommen, sondern mit der Regelbesteuerung. Klingt für Geringverdiener toll, jedoch gilt es hier so einiges zu beachten, besonders für die Jüngeren unter uns bei denen vielleicht Familienbeihilfe, Familienabsetzbetrag und/oder Alleinverdienerabsetzbetrag im Spiel ist. Die Steuerberatungskanzlei der Wahl hat hier Rat & Tat. Mehr zum Thema Regelbesteuerungsoption gibt es in diesem Beitrag.
Hallo Andreas, danke für deinen Artikel. Ich hab das mit den Steuern bei einem REIT mal versucht bei Flatex am Beispiel von Real Income nachzuvollziehen, konnte da aber keinen wirklichen Unterschied zu einer Dividendenbesteuerung erkennen. Darf ich darauf vertrauen, dass der Broker die Steuer richtig abführt oder wer ist hier bei Fehlern schuld?
Danke und beste Grüße
Hallo Sascha,
wenn es ein steuereinfacher Broker, so wie hier bei Flatex, dann darfst du darauf vertrauen. Der Broker kann, wenn er einen Fehler feststellt, die alten Abrechnungen korrigieren.
Gruß,
Andreas
Hallo Sascha! Hast du eventuell auch eine Info darüber, ob Flatex die Auszahlungen von Reits als Dividende oder Ausschüttung einstuft? Gewertet als Fonds würde das bedeuten, dass Flatex keine Gebühr für die Ausschüttung einbehält. Wird es jedoch als Dividende gewertet, würden die Gebühren anfallen, wenn die Dividende ca. 15 Euro übersteigt… Würde mich interessieren, da Flatex wohl der gangbarste Weg ist, um als Österreicher in REITS zu investieren?!
Super erklärt! Danke. Nun, eine ganz banale Frage. Spielt es eine Rolle wie lange ich meine Aktien behalte? Ich kann mich schwach erinnern dass es eine extra „Spekulationssteuer“ ontop die 27,5% gab wenn man Gewinne innerhalb 12 monaten realisiert? Oder bin ich komplett falsch unterwegs? Ich suche verzweifelt, finde aber nicht. Danke und Grüsse aus Burgenland
Michael
Michael, du bist alt! 😉
Ja, so etwas ähnliches gab es tatsächlich vor 10 Jahren. Verkaufte man damals innerhalb der 12 Monate, war es zum Einkommensteuertarif zu versteuern.
Das ist mittlerweile anders und Kursgewinne von Aktien sind ab der ersten Sekunde pauschal mit 27,5 % zu versteuern. Kein Freibetrag, keine Mindesthaltedauer.
Hallo Andreas, ja das leidige Thema mit den Steuern. Dieser Artikel beschriebt das alles sehr gut – vielen Dank dafür. Es gibt allerdings noch eine Kleinigkeit bei der Besteuerung von REITs die man eventuell ergänzen sollte oder habe ich das wo übersehen? Auch wenn die Art und Weise wie REITs besteuert werden nervt sollte man als Privatanleger zumindest folgendes bedenken: Der Betrag für den man zum Jahresende bei einem REIT Steuern bezahlt – wird nach dem Jahreswechsel auf den steuerlich relevanten Kaufwert dieser Depotposition hinzu gerechnet. Vielleicht sollte man darauf hinweisen, dass dies für österreichische Privatanleger mit Depot bei einem… Weiterlesen »
Hallo Pfennigfuchser, danke für den Hinweis in Hinblick auf die Besteuerung beim Nicht-Meldefonds. Das ist gut, hier gibt es ja oftmals einen Aufschrei, dass das total oarg und unfair sei. Dein Beispiel klingt gut, ist aber halt mit viel Aufwand verbunden und Tüftelei und der Hoffnung, dass es auch klappt. Ich habe nachgesehen und festgestellt bei einem Praxisbeispiel, dass die DADAT den REIT KESt-mäßig ins Jahr 2019 zuordnete, während die Hello Bank den selben REIT und die pauschale Besteuerung ins Jahr 2020 zuordnete. Das wäre eine Riesenstreiterei und viel Aufwand… es scheint also keine Garantie zu geben und so könnte… Weiterlesen »
Hallo Andreas,
danke für den Hinweis!!!
Steuern die sich aus 90% der Kursdifferenz eines Jahres berechnen oder auf 10% des Schlusskurses beziehen dem nächsten Jahr zuzurechnen lag bislang jenseits meiner Vorstellungskraft…
Somit hatte ich mit dieser Vorgangsweise bislang das Glück dafür auch den richtigen Broker zu haben.
Danke für die guten aktualisierten Inhalte mit Österreichbezug !!!