Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

ETFs und Fonds versteuern

ETFs und Fonds versteuern

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Tipp: Nicht-Meldefonds und nicht steuereinfache Broker für ETF und Fonds vermeiden!
  • Alle Angaben ohne Gewähr! Wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater – diese Informationen sind lediglich eine Idee, wie es vielleicht gehen könnte!
  • Meldefonds vs. Nicht-Meldefonds – unterschiedliche Behandlung in der Versteuerung
  • Ausschüttungen vs. ausschüttungsgleiche Erträge in der Versteuerung
  • my.oekb.at – die veröffentlichten Steuerdaten für Meldefonds herausfinden
  • Erklärung der Steuerdaten des Meldefonds in der Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen

In diesem Ratgeber

Einleitung

Alle Ausführungen sind nach bestem Wissen & Gewissen erstellt, ersetzen jedoch nicht den Gang zu einem Steuerberater bzw. Steuerberaterin. Dies sind die wahren Experten in diesem Gebiet! Nachfolgend wird eine Idee dargestellt wie die Versteuerung von Meldefonds (darunter fallen aktive Fonds und ETFs zum Beispiel) in Österreich erfolgen könnte. Es gibt für die nachfolgenden Zeilen 2 verschiedene Anwendungsfälle
  • Kontrolle der Abrechnungen des steuereinfachen Brokers
  • Verwendung eines nicht steuereinfachen Brokers und die Berechnung der Steuer muss selbst erfolgen

Kontrolle der Abrechnungen des steuereinfachen Brokers

Sie haben einen steuereinfachen Broker wie Flatex, DADAT, easybank, etc. oder einfach Ihre Hausbank und möchten feststellen, wie die Zahlen zustande kommen? Dann ist dieser Beitrag etwas für Sie. Das Thema Versteuerung in der Einkommensteuererklärung ist dann jedoch nichts mehr für Sie, denn das erledigt bereits ihr steuereinfacher Broker.

Verwendung eines nicht steuereinfachen Brokers und die Berechnung der Steuer muss selbst erfolgen

Sie haben einen Broker im Ausland und müssen sich nun um das Thema Versteuerung kümmern? Mein Beileid an dieser Stelle. Es ist einiges an Arbeit und natürlich auch Risiko, dass alles auch korrekt versteuert wird. Überlegen Sie sich also, ob nicht die Verwendung eines steuereinfachen Brokers für Fonds/ETFs klüger wäre. Ansonsten diesen Beitrag aufmerksam studieren.

Video

Meldefonds oder Nicht-Meldefonds?

Zu Beginn muss geklärt werden, ob es sich um einen Meldefonds oder Nicht-Meldefonds handelt.

Ob ein Fonds bzw. ETF in Österreich zugelassen ist können Sie über die Website der der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) überprüfen, die früher unter Profitweb.at erreichbar war und nun unter my.oekb.at zu finden ist. 

Im Ergebnis können Sie dann sehen, um welche Fondsart dass es sich handelt, welche Zahlstelle in Österreich es gibt und wer der steuerliche Vertreter in Österreich ist und seit wann der Vertrieb in Österreich zugelassen ist. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier anhand des Beispiels “Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (USD) Distributing” mit der ISIN IE00B3RBWM25.

Gibt es keine Antwort auf Ihre Abfrage so wird es wohl so sein, dass der ETF in Österreich nicht zugelassen ist und es sich so um keinen Meldefonds handelt. 

Nicht-Meldefonds: pauschale Besteuerung

Bei einem Nicht-Meldefonds gibt es keine steuerlichen Daten die übermittelt werden. Damit heißt es zum Jahreswechsel den Fonds pauschal zu besteuern.

  • 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns fällig
  • bzw. mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des ETF-Werts am Jahresende

Es ist kompliziert, daher im Vorfeld einen Nicht-Meldefonds vermeiden. Ebenso ist hier die Tendenz vorhanden, dass vorab eher mehr Steuer zu zahlen ist, damit der Staat auf der sichereren Seite ist .

Meldefonds

Bei einem Meldefonds werden die Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträge besteuert. Dies erfolgt bei einem steuereinfachen Broker mit Sitz oder Niederlassung in Österreich vom Broker selbst, bei einem nicht steuereinfachen Broker hat sich der Anleger darum zu kümmern.

Ausschüttungen vs. ausschüttungsgleiche Erträge

Der Unterschied zwischen Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge ist, dass die Ausschüttungen auch tatsächlich beim Investor sofort ankommen, während die ausschüttungsgleichen Erträge die thesaurierenden Erträge bzw. Erlöse darstellen. Der Staat möchte für diese Erträge jedoch auch Steuern jährlich sehen und nicht bis zum Verkauf warten müssen. Daher wird unterschieden in Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge. Ganz gleich ob Ausschüttung oder ausschüttungsgleicher Ertrag, beide setzen sich aus den ordentlichen Erträgen und außerordentlichen Erträgen zusammen:

Ordentliche Erträge: 100 % KESt

  • Zinsen
  • Dividenden

Ordentliche Erträge sind bei einem Fonds beispielsweise die Zinsen bzw. Dividenden. Hier ist die volle Kapitalertragsteuer von 27,50 % fällig. 

Außerordentliche Erträge: 60:40 Regel bei der KESt

Bei einem Fonds sind außerordentliche Erträge z. B. 

  • realisierte Kursgewinne
  • realisierte Kursverluste
  • Erträge aus Wertpapierleihe
  • Swap-Erträge

Die außerordentlichen Erträge werden bei Thesaurierung mit 60 % der 27,50 %igen Kapitalertragsteuer sofort besteuert in Form der ausschüttungsgleichen Erträge, beim Verkauf des Fonds werden dann die restlichen 40 % der 27,50 %igen KESt schlagend. Die Berechnung erfolgt durch den steuerlichen Vertreter und dieser meldet die Erträge an die OeKB. Werden die außerordentlichen Erträge jedoch sofort ausgeschüttet, so fällt hierfür natürlich sofort 100 % KESt an in der Höhe von 27,50 %.

Soweit, so gut. Doch es gibt darüber hinaus auch noch mehr, denn es kann auch passieren, dass ein Ausschütter auch ausschüttungsgleiche Erträge hat und umgekehrt, dass ein thesaurierender Fonds auch einmal eine Ausschüttung hat. Es gibt hier keine 100 %ige Sortenreinheit.

my.oekb.at vormals Profitweb: Steuerdaten erheben

Nun geht es ans Eingemachte! An die Erhebung der gemeldeten Steuerdaten des steuerlichen Vertreters des Fonds an die OeKB. Waren bis Anfang Dezember 2020 die Daten unter profitweb.at einsehbar, so hat die OeKB nun ein neues Portal gestartet. Dieses ist unter my.oekb.at abrufbar. 

Der Abruf der Steuerdaten kann jedoch auch direkt über diese URL erfolgen:

Wie konkret der Abruf erfolgt, wird anhand des Beispiels  Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (USD) Distributing mit der ISIN IE00B3RBWM25 gezeigt.

Was sagen einem die Zahlen denn genau?

Steuerdaten zu ISIN IE00B3RBWM25 Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (USD) Distributing

Achtung: Wie auch my.oekb.at darauf hinweist, sind allfällige AIF-Einkünfte gesondert zu erklären. Dies kann überprüft werden über den Reiter “Ertragssteuerliche Behandlung” ob welche vorliegen. Dieser Punkt “13 Steuerpflichtige AIF Einkünfte” wird vermutlich in den meisten Fällen leer sein.

Je Anteil, diese notieren in US-Dollar wurden zum Stichtag 6.12.2019 folgende Steuerdaten festgestellt:

  • Ausschüttungsgleiche Erträge von 1,6943 US-Dollar je Anteil
  • Anzurechnende ausländische Qellensteuer): 0,1753 US-Dollar je Anteil
  • Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um: -0,3681 US-Dollar je Anteil

Die Vorgehensweise ist die, dass zum Stichtag 6.12.2019 nachgesehen werden muss, wie viele Anteile man denn an diesem ETF im Depot gelagert waren. Ebenso muss herausgefunden werden, welcher Kurs zwischen US-Dollar und Euro am 6.12.2019 laut EZB festgestellt wurde. Warum muss das gemacht werden? Eh klar, wir leben in Österreich und führen unsere Steuern hier ab. Da hilft der US-Dollar nichts, sondern es muss der Euro her.

Die Anzahl der Anteile im Depot ist eine höchstpersönliche Feststellung, der Kurs des US-Dollars zum Euro findet sich auf der Website der EZB.

US-Dollar Kurs zum Euro am 6.12.2019 laut EZB

Danach heißt es rechnen, so wie z. B. hier:

Bei der Berechnung wird unterschieden in 

  • Erklärung von Erträgen aus thesaurierenden Meldefonds
  • Erklärung für ausschüttende Meldefonds
    • Erklärung von rechtzeitig gemeldeten Ausschüttungen
    • Erklärung von nichtgemeldeten Ausschüttungen

Thesauriende Fonds bzw. nur ausschüttungsgleiche Erträge

Wenn keine Ausschüttungen erfolgen, so sind ausschließlich ausschüttungsgleiche Erträge in der Erklärung zu erfassen. Es kann auch sein, dass es Ausschüttungen gegeben hat, der steuerliche Vertreter diese Ausschüttungen in der Jahresmeldung dennoch unter ausschüttungsgleiche Erträge anführt. Dann ist auch alles gut und kann wie ein thesaurierender Fonds behandelt werden. Das Bundesministerium für Finanzen erklärt im Punkt 265 dazu folgendes:
“Wird die Ausschüttung im Zuge der Jahresmeldung gemeldet, bestehen keine Bedenken, die in den Steuerdaten nicht gesondert angeführten ausgeschütteten Einkünfte und die ausschüttungsgleichen Erträge in Summe in der Kennzahl 937 (bei ausländischem Depot) bzw. der Kennzahl 936 (bei inländischem Depot) anzuführen.”

Ausschüttende Fonds

Passieren hier beim ausschüttenden Fonds auch ausschüttungsgleiche Erträge, so sind diese genau so zu erfassen wie bei den thesaurierenden Meldefonds, siehe oben. Hier ist immer die Jahresmeldung heranzuziehen. Komplexer wird es jedoch bei Ausschüttungen. Hier wird unterschieden in bereits an my.oekb.at gemeldete Ausschüttungen und nicht gemeldete Ausschüttungen.

Erklärung von rechtzeitig gemeldeten Ausschüttungen

Gibt es bereits eine Meldung auf my.oekb.at der erhaltenen (zugeflossenen) Ausschüttung so ist diese Ausschüttung in der Erklärung anzugeben. unter den Kennzahlen 897 bzw. 898 (siehe dann weiter unten).

Praxis Tipp: Oft ist es so, wie z. B. im obigen Beispiel auch gleich ersichtlich, dass ein ausschüttender Fonds im Zuge der Jahresmeldung seine Ausschüttungen erst meldet. Hier ist es ein einfaches, genau so wie oben beschrieben vorgehen wie bei einem thesaurierenden Fonds, denn die ausgeschütteten Erträge werden nicht gesondert angeführt sondern in einem, in den ausschüttungsgleichen Erträgen. Gleichzeitig sind jedoch die Ausschüttungen unterjährig zugegangen und daraus ergibt sich ein Dilemma für die AnlegerInnen in Österreich. Nachdem mancher Fonds die Ausschüttung an den steuerlichen Vertreter nicht (rechtzeitig) meldet, kann der steuerliche Vertreter keine Meldung an die OeKB schicken. Somit muss der Broker die Ausschüttung voll versteuern. Danach muss der steuerliche Vertreter die bislang nicht gemeldeten Ausschüttungen in der Jahresmeldung berücksichtigen und so kommt es zu einer unvorteilhaften Doppelversteuerung bei der Konstellation “Ausschütter und keine Ausschüttungsmeldungen”. 

Erklärung von nichtgemeldeten Ausschüttungen

Hat der Meldefonds ausgeschüttet und ist diese Ausschüttung aber noch nicht gemeldet, so handelt es sich um eine nichtgemeldete Ausschüttung. Hier erklärt das Bundesministerium für Finanzen unter dem Punkt 266, dass diese Ausschüttungen ebenso erfasst werden müssen. Alle Ausschüttungen die einem in einem Kalenderjahr zugeflossen sind, müssen versteuert werden, auch wenn die Jahresmeldung für diesen Fonds erst im nächsten Kalenderjahr veröffentlicht wird. 

Steuererklärung: E1 und E1kv

Eine Erklärung der Steuerdaten kann nur über eine Einkommensteuererklärung (E1) bzw. dessen Anhang erfolgen. Wer bislang nur eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt hat, muss einen Antrag stellen, dass ab sofort eine Einkommensteuererklärung folgen wird. Wie dieser Antrag zu stellen ist und wo, das verrät dieser Beitrag.

Die Erklärung, also die Versteuerung erfolgt über die Beilage zur E1, nämlich der E1kv. Diese nennt sich Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Versteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen

Im Absatz darüber wird die Berechnung der zu versteuernden Daten gezeigt. Nun gilt es diese Daten in die Erklärung einzusetzen. 

Wenn die Anteile am Fonds bzw. ETF auf einem Depot im Ausland gehalten werden, so sind die rechten Spalten der E1kv relevant. Hier sind die ausländischen Kapitaleinkünfte einzutragen. Dazu gehören sowohl die Ausschüttungen als auch die ausschüttungsgleichen Erträge.

Einkünfte aus Investmentfonds und Immobilienfonds - ausländische Kapitaleinkünfte
Einkünfte aus Investmentfonds und Immobilienfonds – ausländische Kapitaleinkünfte
  • Kennzahl 898: hier die Ausschüttungen eintragen der Auslandsdepots
  • Kennzahl 937: hier die ausschüttungsgleichen Erträge der Auslandsdepots

Es könnte auch der Fall sein, dass die Fonds von inländischen Depots freiwillig veranlagt werden, z. B. für einen depotübergreifenden Verlustausgleich. Dafür sind dann die Zahlen 897 bzw. 936 der linken Spalten heranzuziehen.

Einkünfte aus Investmentfonds und Immobilienfonds - inländische Kapitaleinkünfte
Einkünfte aus Investmentfonds und Immobilienfonds – inländische Kapitaleinkünfte

Gibt es eine anrechenbare Quellensteuer, so ist diese im Falle eines Auslandsdepots auf der rechten Seite unter der Kennzahl 998 anzuführen:

Anrechnung ausländischer Quellensteuern
Anrechnung ausländischer Quellensteuern

Das war es auch schon wieder in Hinblick auf die jährliche Versteuerung von Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträgen. 

Moment mal, jetzt muss ich Jahr für Jahr auch auf ausschüttungsgleiche Erträge Steuer bezahlen und beim Verkauf bezahle ich auch auf die Kursgewinne nochmals Steuer. Das ist ja eine Doppelbesteuerung! Nein, ist es nicht, denn die Anschaffungswerte werden erhöht. Darum gibt es auch die Zeile “Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um” auf der Datenseite von my.oekb.at. Mehr dazu im nächsten Absatz.

Verkauf von Fondsanteilen

Irgendwann geht es dann auch wieder an den Verkauf der Anteile. Wie erfolgt dann die Versteuerung? 

Wird ein Fondsanteil mit Gewinn über einen Broker im Ausland verkauft, so ist dieser Gewinn in die Kennzahl 994 einzutragen. Wurde leider ein Verlust realisiert, so ist die Kennzahl 892 beim ausländischen Broker die richtige Kennzahl.

Wird die Veräußerung der Anteile von einem inländischen Depot, sprich steuereinfachen Broker freiwillig veranlagt, so sind hier die korrespondierenden linken Spalten die richtigen. Hier ist die Kennzahl 981 für realisierte Gewinne die richtige bzw. die Kennzahl 891 für realisierte Verluste.

Versteuerung von Fondsanteil Verkauf

Die Anschaffungskosten sind hier Jahr für Jahr um die gemeldete Zahl aus “Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um” zu korrigieren. In Ausnahmefällen, wie unserem Beispiel ist es leider hier so, dass die Anschaffungskosten hier sogar gesenkt werden und so die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Verkaufserlös sogar vergrößert wird und somit mehr Steuer zu bezahlen sein wird. Im Regelfall ist dies jedoch nicht der Fall.

Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um

Der Tipp erfolgt auch hier wieder: Ein steuereinfacher Broker kümmert sich hier um alles und erstellt auch gut nachvollziehbare Abrechnungen, wie hier das Beispiel der DADAT Bank zeigt:

Alle steuereinfachen Broker haben hier ähnlich aussagekräftige Abrechnungen, einzig Flatex tanzt hier aus der Reihe. Auf der Abrechnung selbst werden zum Stand Dezember 2020 keine nähere Informationen zur Erhöhung der Anschaffungskosten.

Fragen, Kommentare?

Das war soweit die Idee, wie die Versteuerung von Fonds- bzw. ETF-Anteile passiert zum Stand Dezember 2020. Ob dies alles korrekt ist? Darauf gibt es keine Gewähr und daher lade ich alle Leserinnen und Leser ein ein Kommentar zu hinterlassen mit sachdienlichen Hinweisen zur Verbesserung des Beitrags.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte bzw. sich all das nicht selbst antun möchte, der soll sich unbedingt an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater wenden. Diese haben die nötige Ausbildung und Expertise zur Beantwortung der Fragen.

Fehlt etwas? Gibt es Ergänzungen? Gibt es Fragen? Nutzen Sie die Kommentarfunktion dieser Seite und kommen wir ins Gespräch!

Andreas von Broker-Test.at
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter Broker-Test.at – er ist begeisterter Privatanleger, 1998 begann alles mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). Seit 2014 wird mit dieser Seite versucht mehr Transparenz für Interessierte und Anleger zu schaffen. 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu Broker-Test.at gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von Broker-Test.at kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.
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282 Kommentare
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Hallo Andreas!
Vielen lieben Dank zunächst für deine sehr guten, verständlichen Beiträge und Videos!
Sofern bei der OeKB in einem Jahr für einen Fonds sowohl eine Jahresmeldung, als auch eine Ausschüttungsmeldung hinterlegt ist, muss ich bei der Steuererklärung sowohl den Ausschüttungsbetrag lt. Ausschüttungsmeldung, als auch die ausschüttungsgleichen Erträge und den Ausschüttungsbetrag(!) lt. Jahresmeldung berücksichtigen.
Ich kann bzw. darf also nicht davon ausgehen, dass die Jahresmeldung auch den Ausschüttungsbetrag lt. Ausschüttungsmeldung beinhaltet oder?!
Vielen herzlichen Dank im Voraus! LG Philipp

Hallo Andreas! Habe heute meine erste ETF-Ausschüttung (DE000A0Q4RZ9) bei Flatex bekommen. Auszug aus der Abrechnung habe ich unten hinzugefügt. Meldung bei ÖKB war am 2. August, Ex-Tag am 16. August. Die Brutto-Ausschüttung von 87,41 EUR, also pro Stück 0,1339 EUR, hab ich ohne KEST-Abzug erhalten. Um diesen Betrag sind auch laut ÖKB-Meldung die Anschaffungskosten zu reduzieren. Das heißt ja, dass die KEST für die Ausschüttung erst beim Verkauf der Anteile fällig ist. Dazu würde mich folgendes interessieren: 1) Muss die KEST nicht immer bei der Ausschüttung abgezogen werden, oder ist das bei Anleihe-Fonds etwa anders als bei Aktienfonds? 2) Heute… Weiterlesen »

Hallo Andreas,
herzlichen Dank für deine ausführliche Erklärung. Hab noch einen alten Anleihefond überprüft (AT0000842521), da sieht es genau so aus: kein KEST-Abzug bei der Ausschüttung (Meldung Position 12: KEST durch Steuerabzug erhoben = 0,00 EUR), dafür aber Korrektur der Anschaffungskosten nach unten. Wurde so auch auf der Abrechnung der Easybank richtigerweise korrigiert.
Was passiert eigentlich, wenn die Anschaffungskosten Null erreicht haben?

LG Günther

Hallo Andreas,
vielen Danke für die gut verständliche Darstellung zur Besteuerung von IF und ETF’s.
Ich kaufte im Jahr 1999 den Templeton Growth US. Im Jahre 2012 wurde dieser von mir umgewandelt in Templeton Growth Euro und im Jahr 2023 verkaufte ich die Anteile nun ganz. Meine Frage wäre: Gilt wie bei Aktienkäufen vor 2011 auch bei IF die Spekulationsfrist bzw. sind Verkäufe von IF’s steuerfrei deren Anteile eben noch vor 2011 gekauft wurden? und weiters kann nach Tarif versteuert werden oder darf nur zum besonderen Steuersatz von 27,5% versteuert werden?
Danke für Antwort im voraus!

Toller Artikel welcher mir schon seit ein Weile sehr hilfreich ist. Bin vor ein paar Jahren aus DE nach AT übergesiedelt mit Depot ausschließlich in DE. Konkret ist mir die Versteuerung beim Verkauf von ETFs/Fonds nicht ganz klar hinsichtlich den Anschaffungskosten welche Jahr für Jahr um die gemeldete Zahl aus “Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um” zu korrigiert werden ?? Berechne ich hier die #stückzahl zum ermittelten Jahresdurchschnitt bei Sparplan zum Stichtag und addiere hier den in oeZb angegebenen Wert und dies für jedes Jahr ? Wie sieht dies in einer excel aus? erstelle ich da über die… Weiterlesen »

Ein großtartiger Artikel!
Man kläre mich bitte auf, ob ich richtig liege (und diese Tatsache nicht ganz klar hervorgeht):
Ich nehme an, dass bei den meisten Fonds ein Großteil des Wertgewinns weder auf Ausschüttungen noch auf ausschüttungsgleiche Erträge entfällt, sondern auf unrealisierte Kursgewinne der gehaltenen Aktien – und somit erst bei Verkauf der Fondsanteile KESt-pflichtig wird.
Ansonsten ergäbe sich ja ein gravierender Nachteil gegenüber dem Halten von Einzelaktien, wo Kursgewinne auch erst bei Verkauf versteuert werden.

Vielen Dank für den tollen Beitrag. Bester Beitrag zu diesem Thema den ich gefunden habe. Mache nun auch zum ersten Mal die Steuererklärung in AT. Habe deine Rechentabelle in Excel übernommen und mit den Daten und Anteilen meines thesaurierenden Vanguard AllWorld ETFs ausgefüllt. Wie geht es jdeoch danach weiter? Kann ich diese Zahlen direkt in die Steuererklärung eintragen oder muss ich noch die errechneten Zahlen irgendwie mit meinem Einstandskurs und Kursgewinn bis zum Stichtag verrechnen? Wie funktioniert das Eintragen der ausschüttungsgleichen Erträge in die (Kennzahlen 936 oder 937) und (Kennzahl 984 oder 998) der Steuererklärung konkret? Was würdest du nun… Weiterlesen »

Bitte um Hilfe! Spare seit Kurzem in ETFs und habe auch schon mal eine Abrechnung von Flatex zu einer Ausschüttung eines anderen ETF erhalten, die ich total nachvollziehen konnte. Bei der nunmehrigen Abrechnung (siehe angehängte Datei) von Flatex verstehe ich nicht, wie man bei der Umrechnung von USD auf EUR zur angegebenen Bemessungsgrundlage und von dort weiter auf den angegebenen Endbetrag kommt. Flatex weist auf Anfrage nur lapidar darauf hin, dass sie die Daten von der OeKB erhalten und nicht weiter prüfen. Wenn ich die Flatex-Abrechnung als pdf ins Portfolio bei Parqet und ExtraETF einlese, erhalte ich am Ende drei… Weiterlesen »