Das Wichtigste zusammengefasst
- Wertpapiere werden in Österreich grundsätzlich mit 27,50 % Wertpapier Kapitalertragsteuer besteuert, es gibt aber auch Ausnahmen und so könnte auch die Regelbesteuerung, also der persönliche Einkommensteuertarif gelten.
- 25 % KESt gibt es für Zinsen von Sparbüchern, Sparkonten, Bausparern
- 27,50 % KESt gibt es bei Kursgewinnen von Aktien, Anleihen, Zertifikate, Fonds und verbriefte Optionsscheine
Der selbe Prozentsatz gilt natürlich auch für deren Dividenden, Anleihezinsen bzw. Ausschüttungen/ausschüttungsgleiche Erträge - Der progressive Einkommensteuertarif (bis 55 %) gilt bei CFDs, Futures, Optionen, Forex, P2P Kredite oder Nachrangdarlehen z. B.
- Der progressive Einkommensteuertarif innerhalb einer Spekulationsfrist von max. 1 Jahr gilt bei Valutentausch, Kryptowährungen und physischen Edelmetallen.
In diesem Ratgeber
Wie werden Wertpapiere besteuert?
Man hält ein Wertpapier und verkauft dieses mit Gewinn oder erhält Ausschüttungen, aber wie werden diese Erträge denn nun versteuert. Kommt die besondere Kapitalertragsteuer in der Höhe von 27,50 % zur Geltung oder kommt der persönliche Einkommensteuertarif zur Anwendung? Dieser Beitrag möchte hier mehr Klarheit verschaffen, Details oder Sicherheit bringt Ihnen das persönliche Gespräch mit einem Steuerberater Ihrer Wahl.
Kapitalertragsteuer von 25,0 %, Kapitalertragsteuer von 27,50 % oder Einkommensteuertarif?
Die KESt in der Höhe von 25 % gilt seit 2016 nur noch für Geldeinlagen bei Kreditinstituten wie auf Sparkonten, Sparbüchern, Girokonto Guthaben. Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen daher in der Regel der 27,50 %igen Kapitalertragsteuer. Mit der Kapitalertragsteuer ist alles endbesteuert und der Anleger hat keine weiteren abgabenrechtlichen Pflichten. Es gibt aber Wertpapiere bzw. andere Veranlagungen die nicht unter die KESt fallen und diese werden dann mit dem persönlichen Einkommensteuertarif versteuert. Der persönliche Einkommensteuertarif kann über den 27,50 % liegen, aber auch darunter. Theoretisch. Vermutlich wird es nur wenige Kapitalanleger im Wertpapierbereich geben, welche einen niedrigeren persönlichen Einkommensteuertarif haben als die 27,50 % Kapitalertragsteuer.
Dieser Chart zeigt die 4 Möglichkeiten auf, wie die unterschiedlichen Gattungen versteuert werden. Wichtiger Hinweis: Es gibt so manche Spitzfindigkeit (siehe unter anderem Kommentare), die eine Gattung von KESt zu Einkommensteuer hüpfen lassen und umgekehrt. Daher Achtung und einen Steuerberater oder das Finanzamt hinzuziehen.
Kapitalertragsteuer von 25,00 %
Der KESt von 25 % unterliegen wie bereits oben angeführt z. B.
- Sparbuch
- Sparkonto
- Girokonto
- grundsätzlich alle Einlagen bei Banken und Sparkassen
Kapitalertragsteuer von 27,50 %
Der besonderen KESt von 27,5 % unterliegen folgende realisierte Kursgewinne von Wertpapiere bzw. deren Erträge / Erlöse:
- Kursgewinne von Aktien
- Dividenden von Aktien
- Anleihezinsen (Kupons)
- Kursgewinne von Anleihen
- Indexzertifikate
- Kapitalschutzprodukte
- Bonuszertifikate
- Inländische Fonds
- KESt-Meldefonds und Nicht-Meldefonds (hier aber pauschalierte Ermittlung der Erträge, welche verKEStet werden)
- Optionsscheine
Für Altbestände, also Wertpapiere die man bereits vor dem 31.12.2010 angeschafft hat, gibt es keine KESt die berücksichtigt werden muss. Wertpapiere die ab dem 1.4.2012 angeschafft wurden, sind definitiv Neubestand und für die gilt die Versteuerung in der Höhe von 27,50 %. Nun gibt es einen Zeitraum der dazwischen liegt. Hier gilt, dass Aktien, Investmentfonds, Immofonds die vor dem 1.1.2011 erworben wurden als Altbestand gelten. Bei Anleihen, verbriefte Derivate (z. B. Zertifikate, Optionsscheine) die vor dem 1.4.2012 erworben wurden, gelten ebenso als Altbestand. Hier aber mit einer Besonderheit (damit es kompliziert wird). Wurden diese Wertpapiere zwischen 1.10.2011 und 1.4.2012 erworben müssen die realisierten Kursgewinne im Rahmen der Einkommensteuerklärung mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % versteuert werden.
In diesem Video wird erklärt, warum die Kapitalertragsteuer in Österreich eine Abgeltungsteuer ist. Das bedeutet, es sind grundsätzlich keine weiteren Angaben in der Steuererklärung zu machen, wenn ein steuereinfacher Broker verwendet wurde.
Einkommensteuer
Der progressive Einkommensteuertarif des Einzelnen fällt bei folgenden Wertpapieren an:
- CFDs
- Futures
- Optionen
- Forex
- Fremdwährungskonten
- Nachrangdarlehen (Crowdinvesting)
- P2P Kredite (Mintos, Bondora, Lendico, …)
Wobei es hier natürlich stets auf den Einzelfall ankommt, ob tatsächlich die Regelbesteuerung in Form des progressiven Einkommensteuertarifs angewendet wird oder nicht.
Die Tabelle der Einkommensteuer, Stand November 2020:
Einkommen pro Jahr bis | Steuersatz |
11.000 | 0 % |
18.000 | 20 % |
31.000 | 35 % |
60.000 | 42 % |
90.000 | 48 % |
1.000.000 | 50 % |
über 1.000.000 | 55 % |
Einkommensteuer, wenn innerhalb Spekulationsfrist von 1 Jahr
Es gilt der progressive Einkommensteuertarif, wenn bei folgenden Gattungen innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr der Verkauf stattfinden. Wird erst nach dem Jahr Spekulationsfrist verkauft, so ist der erzielte Gewinn steuerfrei.
- Valutentausch
- Kryptowährungen (Bitcoins, etc.)
- Physische Edelmetalle
Wichtig und nicht vergessen sollten Sie, dass wenn Sie Erträge die mit Ihrem Einkommensteuertarif versteuert werden, haben, so können Sie bei diesen sehr wohl Werbungskosten geltend machen. Hingegen bei Erträgen die unter die Kapitalertragsteuer fallen, können Sie keinerlei Werbungskosten geltend machen.
Hallo Andreas,
Annahme: Anlageplan seit Jän 2001 bis aktuell, Fonds und Depot in Luxenburg, monatlicher Zukauf.
Am 31.12.2010 Anzahl Anteile 900 (ist Altbestand?)
Derzeit ca. 1700 Anteile.
1.) sind die Ausschüttungsgleichen Erträge für 800 Anteile (seit 1.1.2011) oder für die ganzen 1700 Anteile zu berechnen.
2.) Ist beim Verkauf der Anteile die KEST für alle Anteil zu berechnen oder excl. des Altbestandes?
Danke
Grüße
James
James, ich würde sagen alles wie bisher. Wie hast du das bisher versteuert?
Hi Andreas,
da liegt mein Problem, da ich bis vor kurzem der Meinung war, dass bei einem thessaurier erst am ende die Steuer fällig wird bis jetzt noch nichts. Bin durch einen Bekannten darauf hingewiesen worden, dass sehr wohl jählich die ausschüttungsgleichen Erträge versteuert werden müssen. Ich werde mich nun mit dem Finazamt in Verbindung setzen um die Steuern nachzubezahlen. Möchte dazu aber konkret wissen ob ich nur für die Anteile die nach dem 1.1.2011 gekauft wurden die KEST zu entrichten habe.
Grüße James
PS sorry für die späte Reaktion auf deine Antwort
James, bitte wende dich hier an eine Steuerberatungskanzlei die dich hier fachgerecht begleiten.
Mir selbst ist nichts bekannt, warum für den Altbestand keine Steuern auf seine Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge anfallen würden, aber in deinem Fall, dringende Empfehlung: Gehe zu den Experten.
Danke Andreas,
bin schon am Weg!
Grüße
James
Hallo Andreas,
da habe ich anscheinend die Kursgewinnbesteuerung mit der Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge verwechselt.
https://www.raiffeisen.at/ooe/de/private-banking/wirtschaft-boerse/steuern.html
Wertpapiere aus Altbestand unterliegen nicht der Kursgewinnbesteuerung
Bei Altbestand handelt es sich um Aktien und Fondsanteile, die vor dem 1. Jänner 2011, sowie Anleihen und Derivate (z.B. Zertifikate), die vor dem 1. April 2012 erworben wurden.
Grüße
James
Hallo Andreas, du hast in deinem Video toll erklärt wie man die Ausschüttungsgleichen Erträge für die Einkommensteuererklärung aufbereitet. Ich finde zu meinem Fond 4 Jahresmeldungen. Für die Zeit davor sollte die Info in den Jahresdaten zu finden sein, ober wo genau? Welche Entsprechnung würde z.B.: der Punkt 3 in den Jahredaten haben? Stimmt meine Annahmne von Punkt 2 und Punkt 4? Jahresmeldung Kennzahlen ESt-ERkläung Priv. 1) Ausschüttungen 27,5% (Kennzahlen 897 oder 898) 2) Ausschüttungsgleiche Erträge 27,5% (Kennzahlen 936 oder 937) 3) Steuersatz von 27,5% unterliegen (Kennzahl 984 oder 998) 4) Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um Jahresdaten a)… Weiterlesen »
Hallo James,
bitte wende dich an eine Steuerberatungskanzlei, das was du von mir hier verlangst ist ein vollumfänglicher Support den dir aber nur eine Steuerberatungskanzlei anbietet.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
danke für den super Beitrag.
Habe 2 Fragen bezüglich der Einkommenssteuer.
Wenn man Angestellt ist und sozusagen bereits die Einkommenssteuertarife zur Anwendung kommen, werden die Gewinne beim Handeln von CFD’s, Futures,Optionen etc.dann zu dem vorhandenen Einkommen dazugerechnet und dementsprechend versteuert?
Wie funktioniert die Versteuerung bei einem Steuereinfachen Broker wie Flatex dann? Die werden ja keinen Zugriff auf meine Einkünfte aus anderen Bereichen bekommen oder?
Danke für deine Antwort
Grüße
Mario
Servus Mario,
ja, natürlich wird das Gesamt-Einkommen errechnet und davon die Steuer bezahlt, aber Achtung, du kannst natürlich nicht Verlust von Kapitalerträgen mit z. B. deinem Gehalt gegenrechnen.
Bei Flatex ist alles steuereinfach, außer der CFD Bereich. Liegt auch daran, dass dieses Angebot über einen Partner , die Société Générale läuft.
Hello Andreas. Thank you very much for the detailed information, it provided a lot of help for me. I am South African currently residing and studying in Austria, expecting to stay in Austria for the next 3 years at least. I am currently day trading CFDs with Plus500, mostly positive results after a month. My question would be: I currently do not have a tax number in Austria nor South Africa. I do not expect to earn more than 11 000 Euros this year as a student. Therefore, I would like to know if this is okay, do I need… Weiterlesen »
I am so sorry, but I am no tax advisor so I can not give you any advise what to do expect the one thing: document every trade in case the tax office asks.
Thank you very much Andreas, I will do so!
Whenever you open a real trading account, all trading platforms will require you to give them your Tax Nr.
The Austrian Traders do not need the tax number, but all others do.
Hallo,
Angenommen, es steigt eine Aktie so hoch, dass man sie verkauft um den Gewinn zu nehmen. Kann man die selbe Aktie am nächsten Tag kaufen wenn es zu einer Korrektur kommt? Danke Und LG Niko
Hallo Niko,
Ja, warum denn nicht?
Wichtig ist nur, dass du nicht gleichzeitig eine Kauf- und Verkaufsorder reinstellst zum selben Papier. Das nennt sich Crossing, ein in-sich-Geschäft und ist verboten: https://www.youtube.com/watch?v=uiDAPSqz93Y
Grüße,
Andreas
Hallo, da ich die frage nirgends gefunden habe stelle ich sie nun
wie funktioniert es bei finanzierte accounts von prop trading firmen? liegt hier der gleiche steuersatz auf?
Das ist eine Frage für eine Steuerberatungskanzlei, wo genau dargelegt wird, welche Rolle man hier selbst spielt und was hier genau mit dem Geld passiert.
Hallo,
Stimmt es, dass man bei CFD-Gewinnen Kosten abziehen darf? Wenn ich zB für Trading Signale bezahle, darf ich dann diese Kosten abziehen?
Danke!
sowas in die Richtung habe ich ebenso in Erinnerung, abzuklären mit den ExpertInnen der Steuerberatungskanzlei der Wahl.
Hallo Herr Andreas,
Erstmals alles Gute für das Jahr 2021.
Wie ich verstanden habe, fallen nach 1 Jahr weder Kest noch Einkommenssteuer? Also nach 1 Jahr Behaltefrist kann ich meine Kryptos ohne Steuern verkaufen (Kest und Einkommenssteuer)?
Danke und LG
Servus Ömer,
grundsätzlich ja, kommt aber natürlich darauf an, wie in Kryptowerte investiert wurde.
Hallo,
Vielen lieben Dank dass Sie so rasch geantwortet haben.
Was meinen Sie mit „wie in Kryptowerte investiert wurde“?
Ich habe Geld auf Konto überwiesen und mit diesem Geld habe ich BTC und ETH gekauft. Meinen Sie das oder?
damit meine ich, ob es vielleicht ein zinsbringendes Produkt war oder ein Wertpapier wie ein CFD der auf einen Kryptowert basiert.
Wo hast du denn deine Werte gekauft?
Ich habe die Werte auf Bitpanda gekauft. Ich habe Bitocoins und Ethereum gekauft. Mehr habe ich nicht gekauft
Da hast du dann ja echte Kryptowerte ohne einer Verzinsung gekauft und diese liegen im Wallet. Dann gilt hier die Spekulationsfrist.
Das heißt für mich dass ich nach 1 Jahr Behalten kein Einkommenssteuer und Kest bezahlen muss? Habe ich richtig verstanden?
Ich kann dir hier keinen Freibrief geben, den gibt dir nur ein Steuerberater, der Rest ist deine Entscheidung.
Hier habe ich noch etwas für dich und einen Link zum Finanzministerium: https://www.broker-test.at/alternativen/bitcoin-kurs/#elementor-toc__heading-anchor-11
Vielen lieben Dank