KESt Verlustausgleich: Kursverluste den Kursgewinnen, Dividenden, Ausschüttungen gegenrechnen
16. September 2024
Das Wichtigste zusammengefasst
- Möglichkeit zum Steuern sparen bzw. Steuerstundung – Verluste aus dem Verkauf von Kapitalvermögen mit realisierten Gewinnen, Dividenden, etc. gegenrechnen.
- Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen können nur mit gleichartig besteuerten Überschüssen aus Kapitalvermögen im selben Jahr verrechnet werden.
- 27,50 % besonderer Steuersatz vs.
- individuelle Tarifbesteuerung nach Einkommensteuer-Tabelle
- Realisierte Kursverluste können innerhalb eines Kalenderjahres mit erzielten Substanzgewinnen und Erträgen (Ausschüttungen, Dividenden, etc.) gegengerechnet werden
- Nur für Privatanleger
- Automatisch bei Einzeldepots von steuereinfachen Brokern – auch wenn mehrere Einzeldepots bei einem Broker bestehen.
- oder manuell über die Beilage E1kv der Einkommensteuererklärung (wenn es sich um mehrere Depots handelt, oder einem Gemeinschaftsdepot oder einem ausländischen Depot)
- Verlusttopf wird mit 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres wieder auf 0,00 Euro gesetzt
- Wenn Verluste bereits realisiert sind, dann sollten diese Verluste mit Gewinnen ausgeglichen werden, denn sonst sind diese Verluste und deren Steuer-Anrechenbarkeit fixiert
- Achtung bei Verkauf und Wiederkauf! Finanzamt und Finanzmarktaufsicht wachen darüber, dass nicht zeitnah verkauft und gekauft wird! Keine Anerkennung als eigenständige Rechtsgeschäft durch Finanzamt und Gefahr des Crossings (Marktmanipulation)
In diesem Ratgeber
Video
In diesem Video wird erklärt, was der Verlustausgleich für Kapitalerträge ist, wie dieser für Kapitalvermögen die dem besonderen Steuersatz von 27,50 % bzw. der Tarifbesteuerung unterliegen, genutzt werden kann. Ebenso wird gezeigt, wie festgestellt werden kann, wie viel KESt bereits in diesem Jahr bezahlt wurde bei steuereinfachen Brokern wie Flatex, DADAT Bank, easybank, Raiffeisen / Bank Direkt und Erste Bank und Sparkassen / George.
Lohnt es sich?
Das aktive Gestalten des Verlustausgleichs kann sich lohnen. Je größer das finanzielle Rad ist, welches gedreht wird, desto eher lohnt es sich. Die Macht des Zinseszins schlägt hier voll zu, je länger investiert wird und je höher die Rendite, desto mehr lohnt es sich!
In diesem Beitrag wird aufgezeigt, wie lukrativ das aktive Nutzen des Verlustausgleich ist. Prämisse ist, dass Verluste mit Erträgen gegengerechnet werden können. Je höher, desto besser.
Vorteile
- “Steuerspar” Möglichkeit jedes Jahr
- Dadurch freigewordenes Kapital kann sofort reinvestiert werden
- Möglichkeit sich von Verlustpositionen zu trennen und Depot neu zu strukturieren
Nachteile
- Eigentlich wird die Steuer nur gestundet
- Nimmt Zeit in Anspruch
- Gebühren sind fix, zukünftige Gewinne nicht
Neutral
- Steuersystem wird geändert –
- Steuer auf Kapitalerträge wird erhöht nachteilig
- Steuer auf Kapitalerträge wird gesenkt, vorteilhaft
Bedingungen automatischer KESt-Verlustausgleich
Damit ein automatischer Verlustausgleich stattfinden kann und sich die Investoren um nichts kümmern müssen, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Steuereinfacher Broker
- Privatvermögen
- Einzeldepot (kein Gemeinschaftsdepot)
- Nur eine Bank bzw. Broker in Verwendung
Was wird im Verlustausgleich berücksichtigt?
Für den Verlustausgleich können folgende Wertpapierpositionen herangezogen werden:
- Substanzgewinne und Gewinne – realisierte Kursgewinne bzw. Kursverluste aus Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs
- Dividenden
- Fondsausschüttungen
- Anleihezinsen
- Ausschüttungsgleiche Erträge
- Kryptowährung Gewinne/Verluste und Erträge (seit 1.3.2022)
Während bei den Kursgewinnen und Kursverlusten nur der Neubestand (Neubestand, wenn nach dem 1.1.2011 angeschafft) herangezogen werden darf, ist es bei den Dividenden, Fondsausschüttungen und bei den ausschüttungsgleichen Erträgen so, dass auch der etwaige Altbestand für die Kalkulation des Verlusts herangezogen werden darf. Was bedeutet realisierte Kursgewinne bzw. -verluste? Nur wenn das Wertpapier verkauft wurde, ist der Gewinn bzw. Verlust auch realisiert.
Ausgeschlossen vom Verlustausgleich sind:
- Einkünfte aus Einkünften anderer Einkunftsarten wie z. B. Einkommen aus Gehalt/Lohn/Pension, Mieteinkünfte, Unternehmensgewinne, etc.
- Andere Kapitalerträge
- 25 %: Sparbuchzinsen, Girokontozinsen, …
- Altbestand vor 1.1.2011: Kuponzinsen aus Anleihen Altbestand, Kursgewinne- und -verluste aus Altbestand
- Tarif bzw. Einkommensteuer: Nicht endbesteuerte Kapitalerträge wie z. B. Zinsen aus Privatdarlehen, FX-Gewinne bzw. Verluste, nicht verbriefte Derivate (CFDs, Optionen) – mehr dazu hier.
Beispiel
Erträge aus Wertpapiergeschäften werden mit dem besonderen Steuersatz von 27,50 % besteuert. Diese Erträge können mit 27,50 % der entstandenen und realisierten Verluste aus den Wertpapiergeschäften gegengerechnet werden. Wichtig ist, dass diese im selben Kalenderjahr entstanden sind. Der maximale Anrechnungsbetrag ist die KESt der Wertpapier-Erträge.
Gewinn | KESt-Belastung | KESt-Gutschrift | ||
8.3.2023 | Fondsausschüttung | 750,00 | 206,25 | |
14.5.2023 | Dividende | 50,00 | 13,75 | |
10.9.2023 | Verkauf Aktie m. Gewinn | 2.000,00 | 550,00 | |
12.12.2023 | Verkauf Aktie m. Verlust | -1.500,00 | -412,50 | |
357,50 |
Dieses Beispiel in der Tabelle zeigt 3 Erträge mit einer 27,5 %igen KESt-Belastung und zum 12.12.2023 einen Verkauf einer Aktie mit Verlust. Daraus ergibt sich eine KESt-Gutschrift über 412,50 Euro. Am Ende des Jahres gibt es sodann eine Gesamt-KESt-Belastung von 357,50 Euro. Mit dem Verlust-Verkauf der Aktie am 12.12.2023 konnte die KESt-Belastung des Kalenderjahres effektiv gedrückt werden.
Was ist mit KESt-Gutschrift gemeint? Wohin wird die denn gutgeschrieben? Am Ende des Jahres und wie… nein, ruhig Blut, es passiert hier ganz einfach eine KESt-Gutschrift in der Höhe von 412,50 Euro auf das jeweilige Verrechnungskonto (bei Flatex jedoch auf der Abrechnung des verkauften Wertpapiers) das der Kunde beim Broker hat. Hier ein Beispiel von der DADAT. Es gab ein KESt-Guthaben und es wurden Wertpapiere mit Verlust realisiert. Es kam zu einer Gutschrift am Verrechungskonto.
Automatischer Verlustausgleich durch die depotführende Stelle
Ist das Depot bei einem österreichischen Broker oder einem Broker mit einem Sitz bzw. Niederlassung in Österreich, so kümmert sich im Normalfall der Broker darum, dass der Verlustausgleich automatisch durchgeführt wird. Der Verlustausgleich wird hier durch die depotführende Stelle durchgeführt. Dies passiert jedoch nur bei Einzeldepots. Bei Gemeinschaftsdepots ist dies nicht automatisiert möglich.
Ebenso nicht möglich ist ein automatischer Verlustausgleich, wenn ein Einzelner mehrere Depots bei unterschiedlichen Depotbanken hat. Wie auch? Nur der Depotinhaber hat einen Überblick über all seine Positionen.
Führt der Broker die Kapitalertragsteuer nicht freiwillig selbst ab, so müssen die Anleger den Verlustausgleich manuell über die Einkommensteuererklärung bzw. deren passender Anhang E1kv gemacht werden.
Wie viel bereits an KESt für Dividenden, Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge oder realisierte Kursgewinne abgeführt wurde, zeigen die steuereinfachen Broker in deren Online Banking. Wie dies aussehen kann zeigt der jeweilige KESt Status Bericht des Brokers. Die Bezeichnung variiert je nach Online Broker.
KESt Status Bericht
Wie viel Verluste habe ich denn schon in diesem Kalenderjahr realisiert? Wie viel Kapitalertragsteuer hat denn mein steuereinfacher Broker bereits in diesem Jahr realisiert? Der steuereinfache Broker führt darüber genau Buch und ein aktueller Blick in den jeweiligen KESt Status hilft einem beim Überblick.
Handelt es sich um einen nicht steuereinfachen Broker, so muss dies leider selbst und manuell durchgeführt werden. Nur selbst hat man einen Überblick darüber, was an Gewinne oder Verluste realisiert wurde und welche Dividenden, Ausschüttungen oder ausschüttungsgleiche Erträge einem zugegangen sind.
Hier ein paar Beispiele von steuereinfachen Brokern, wo der aktuelle KESt Status erhoben werden kann:
Flatex
Zum Stand November 2023 sind die Steuerbuchungen noch nicht im neuen Flatex Next verfügbar und es muss daher zu Flatex Classic gewechselt werden. Im neuen Flatex Next geht das über rechts oben über das Profil-Männchen, dort auf “Benutzerkonto” runterscrollen zum Bereich “Steuern” und dort auf “Steuerbuchungen”. Dort wird dann darauf hingewiesen, dass nun zu den Steuerbuchungen im Flatex Classic gewechselt wird.
Wer noch immer Flatex Classic nutzt: Bei Flatex Classic findet sich aktuelle Bericht zur bezahlten Kapitalertragsteuer unter “Konto&Depot” und hier dann bei den Steuerbuchungen. Die dort vorhandene Übersicht zeigt tagesaktuell wie viel Kapitalertragsteuer bereits abgeführt wurde bzw. wie hoch die Dotation des Verlustverrechnungstopfs ist. Die Screenshots unterhalb zeigen das nochmals.
- Verlustverrechnungstopf: Wie hoch sind die in diesem Kalenderjahr realisierten Kursverluste (um diese auszugleichen, müssen Gewinne etc. in diesem Jahr noch realisiert werden genau in dieser Höhe)
- Vermögenszuwachssteuer: Wie viel KESt wurde im laufenden Jahr bereits abgeführt, der Guthabenstand an Kapitalertragsteuer (hier heißt es nun Kursverluste im Ausmaß von mindestens x/27,5 % zu realisieren).
DADAT
Bei der DADAT findet sich der Bericht unter “Service” dann rechts mittig auf “Kontobericht”. Bei der Art des Berichts wird dann “KESt-Status-Bericht”. ausgewählt. Im PDF Bericht findet sich auf 4 Seiten eine genaue Erklärung darüber, welche Depots hier zugeordnet sind und wie viel Steuer denn bislang bezahlt wurde, bzw. falls bisher die realisierten Verluste höher waren, wie hoch der Überhang im Verlusttopf ist.
- Steuer bezahlt: Der Betrag der bis zum Stichtag der Erstellung des KESt-Status-Berichts im Kalenderjahr bezahlten (von der Bank einbehaltenen) Kapitalertragsteuer (KESt) abzüglich der im Rahmen des Verlustausgleichs bereits gutgeschriebenen KESt. Bei künftig realisierten Kursverlusten wird KESt maximal in diesem Gegenwert wieder
gutgeschrieben. - Verlusttopf Überhang: Der Betrag, der zum Stichtag der Erstellung des KESt-Status-Berichts im aktuellen Kalenderjahr künftig noch im Rahmen des Verlustausgleichs ausgleichsfähig ist. Bei künftig realisierten Kursgewinnen und zugeflossenen Erträgen wird KESt maximal in diesem Gegenwert wieder gutgeschrieben.
easybank
Ähnlich bzw. genau so wie bei der DADAT geht es bei der easybank (ex Hello Bank) an den KESt-Status Bericht zu kommen. Unter “Berichte” geht es weiter zu “KESt-Status-Bericht” und danach folgt der bekannte Bericht wie bei der DADAT im PDF Format. Im PDF Bericht findet sich auf 4 Seiten eine genaue Erklärung darüber, welche Depots hier zugeordnet sind und wie viel Steuer denn bislang bezahlt wurde, bzw. falls bisher die realisierten Verluste höher waren, wie hoch der Überhang im Verlusttopf ist.
- Steuer bezahlt: Der Betrag der bis zum Stichtag der Erstellung des KESt-Status-Berichts im Kalenderjahr bezahlten (von der Bank einbehaltenen) Kapitalertragsteuer (KESt) abzüglich der im Rahmen des Verlustausgleichs bereits gutgeschriebenen KESt. Bei künftig realisierten Kursverlusten wird KESt maximal in diesem Gegenwert wieder
gutgeschrieben. - Verlusttopf Überhang: Der Betrag, der zum Stichtag der Erstellung des KESt-Status-Berichts im aktuellen Kalenderjahr künftig noch im Rahmen des Verlustausgleichs ausgleichsfähig ist. Bei künftig realisierten Kursgewinnen und zugeflossenen Erträgen wird KESt maximal in diesem Gegenwert wieder gutgeschrieben.
Bank Direkt / Raiffeisen
Um den aktuellen KESt-Status bei der Bank Direkt oder allgemein im Raiffeisen Online Banking “Mein ELBA” abzurufen, muss im Bereich des Wertpapierdepots unter “Mehr” der Punkt “Steuerinfo” aufgerufen werden. Danach werden die aktuellen Positionen und der aktuelle Gewinn bzw. Verlust angeführt. Mit einem Klick auf “Verlusttopf” können die aktuellen Verluste bzw. Gewinne angezeigt werden. Ganz unten zeigt sich “Periode KESt-Verrechnung” und hier wie viel KESt bereits bezahlt wurde.
- Steuer bezahlt Saldo: 27,5% der realisierten Gewinne zum Abfragezeitpunkt (es wurden mehr Gewinne als Verluste realisiert).
- Verlusttopf Saldo: 27,5% der realisierten Verluste zum Abfragezeitpunkt (es wurden mehr Verluste als Gewinne realisiert).
Erste Bank / George
Natürlich findet sich auch im George der Erste Bank und Sparkassen der aktuelle KESt-Verlustausgleich. Leider aktuell nur in der Browser Anwendung von George. Hierzu ist es notwendig auf das Depot zu gehen und dort findet sich neben der Darstellung der gehaltenen Wertpapiere als Tortendiagramm auch ein sehr auffälliger Link mit der Bezeichnung “KESt-Verlustausgleich”.
- Einzelsummen: Hier zeigen sich die Einkünfte und auch die Verluste aus den einzelnen Positionen. George listet dabei die Zinsen & Dividenden, Einkünfte aus Investmentfonds und auch die Kursgewinne & Kursverluste aus Wertpapieren extra aus.
- Abgeführte KESt: Darunter zeigt sich dann, wie viel KESt bereits abgeführt wurde und wie viel noch gegenrechenbare KESt im Fall von Verlusten hier noch verrechnet werden könnten im Depot der Erste Bank, einzusehen im George Online Banking.
KESt Bescheinigung
Um eine doppelte Verlustverwertung zu vermeint ist eine Bescheinigung über die Durchführung des Verlustausgleichs vom steuereinfachen Broker zu erfolgen. In dieser jährlichen Bescheinigung wird gesondert für jedes Depot die positiven als auch negativen Einkünfte angeführt. Es finden sich dort die Früchte wie Dividenden, Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge und Substanzgewinnen. Auch die Summe der beim Verlustausgleich berücksichtigten Verluste bzw. der Gutschriften sind dort anzuführen. So sieht bei Flatex die Steuerbescheinigung aus:
Verlustausgleich bei 2 Depots
Was ist, wenn ich zwei oder mehr Depots besitze? Hier funktioniert es eben nicht mehr automatisch. Sind es Depots bei steuereinfachen Brokern, so geschieht hier je depotführender Stelle der Verlustausgleich. Möchte der Kunde jedoch die Gewinne von Depotbank A mit den Verlusten der Depotbank B gegenrechnen, so ist die Verlustausgleichsoption zu ziehen, siehe nächstes Kapitel.
Ebenso ist die manuelle Verlustausgleichsoption über die Einkommensteuererklärung zu ziehen, wenn sich das Depot im Ausland befindet (z. B. Trade Republic, Interactive Brokers, Scalable Capital, eToro).
Verlustausgleich E1kv - manueller Verlustausgleich über Einkommensteuererklärung E1 bzw. E1kv
Nicht immer passiert der Verlustausgleich automatisch, bei Depots bei zwei oder mehr verschiedenen depotführenden Stellen oder wenn zusätzlich auch im Ausland investiert wird, muss die bereits gezahlte Kapitalertragsteuer selbst in der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Nur so können etwaige Verluste gegengerechnet werden zu vorhandenen Gewinnen und Erträgen.
Die bereits gezahlte Kapitalertragsteuer kann in der E1kv, der Beilage zur Einkommensteuererklärung für Kapitaleinkünfte, unter dem Punkt 899 eingegeben werden. Ebenso müssen die dazu gehörenden inländischen Erträge in der linken Spalte des E1kv ausgefüllt werden wie z. B. unter der KNZ 936 die ausschüttungsgleichen Erträge des inländischen Brokers.
Achtung bei der Höhe der Kapitalertragsteuer im Punkt 899:
In der Erklärung findet sich in der Beilage der wichtige Hinweis “Wahrnehmung der Verlustausgleichsoption nur für einen Teil der Kapitalerträge darf hier nur diejenige Kapitalertragsteuer erfasst werden, die auf Kapitalerträge entfällt, die tatsächlich in den Verlustausgleich einbezogen werden”.
Dieser Punkt heißt nichts anderes, dass nicht mehr Verluste gegengerechnet werden können als Steuer entstanden ist.
Beispiel: Bei Flatex wurde ein Gewinn aus Aktienverkauf in der Höhe von 1.000 Euro erzielt und dabei wurden 275 Euro an Kapitalertragsteuer fällig. Bei der DADAT Bank wurden im selben Jahr Verluste in der Höhe von 2.000 Euro realisiert. Das ergibt eine maximal gegenverrechenbare KESt in der Höhe von 550 Euro.
In das Formular des Finanzamts E1kv werden sodann in die Kennzahl 981 die 1.000 Euro vom erfolgreichen Verkauf mit Gewinn von Flatex eingetragen. In die Kennzahl 891 werden die Verluste der DADAT Bank eingetragen. Diese betragen maximal aber nur 1.000 Euro und so wird auch hier nur 1.000 Euro eingetragen. Am Ende werden dann noch in die Kennzahl 899 die bezahlte Kapitalertragsteuer in der Höhe von 275 Euro eingetragen.
Genauso erfolgt es natürlich auch, wenn einer der Broker im Ausland sitzen würde.
Verlustausgleich: P2P, Optionen und nicht verbriefte Derivate (CFDs)
Zinsen aus P2P (sofern sie der Tarifbesteuerung unterliegen), Optionsgeschäften und nicht verbrieften Derivaten wie CFDs unterliegen nicht dem besonderen Steuersatz von 27,5 % sondern dem normalen Einkommensteuertarif (grundsätzlich, Ausnahmen sieht der Gesetzgeber vor).
Nun schreibt das BMF, dass die Verluste aus der Veräußerung von Kapitalvermögen die dem besonderen Steuersatz unterliegen nicht mit den Überschüssen ausgeglichen werden dürfen, die dem normalen Einkommensteuertarif unterliegen.
Damit sollte es möglich sein die Substanzgewinne und -verluste bzw. Erträge aus diesen Geschäften gegenzurechnen.
Hier ein ein Beispiel:
- P2P Zinsen sofern sie der Tarifbesteuerung unterliegen
- Zinserträge aus Crowdinvesting-Projekte wie z. B. DagobertInvest, Rentably oder Rockets
- mit Verlusten aus Bitpanda Stocks Geschäften
gegenrechnen. Beides unterliegt dem normalen Einkommensteuertarif.
Wash Trade - Achtung beim Verkauf und Kauf!
Wer nun vor hat seine Wertpapiere für den Verlustausgleich zu verkaufen und gleich wieder zu kaufen bzw. vice versa, der sollte aufpassen, dass dieser dabei nicht den Markt manipuliert bzw. dass dieses Geschäft auch steuerlich berücksichtigt werden kann. Es könnte sich nämlich hier um einen Wash Trade handeln, wenn der Investor gleichzeitig oder zeitnah das selbe Finanzinstrument verkauft und kauft.
Es gibt beim zu schnellen Wiederkauf bzw. -verkauf nämlich zwei Probleme.
Steuer-Problem
Die Einkommensteuerrichtlinien geben bei Rz6231 wieder, dass die Veräußerungs- und Wiederbeschaffungsgeschäfte nicht als selbständige Rechtsgeschäfte anerkannt werden dürfen, wenn sie unter Einbindung der depotführenden Stelle
- zeitnah
- miteinander verknüpft
- und ohne Kurs- bzw. Wiederbeschaffungsrisiko
vorgenommen werden. In eine sehr ähnliche Kerbe, aber aus einem anderen Grund schlägt die FMA bzw. das Börsen-Gesetz mit dem folgenden Problem das auftreten kann:
Marktmissbrauchs-Problem
Darunter fällt jede Praktik die falsche oder irreführende Signale gibt oder geben könnte bzw. durch die ein anormales bzw. künstliches Kursniveau erzielt wird bzw. erzielen könnte. Das Finanzinstrument könnte so als begehrter gelten, als es tatsächlich der Fall ist.
In diesem Zusammenhang macht die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) gerne auf den folgenden Umstand aufmerksam:
Die Beauftragung und/oder Exekutierung von gegenläufigen Kauf- und Verkaufsorders im selben Titel ist bei börslichen Wertpapiergeschäften (auch In-sich-Geschäft, Wash Trade oder Crossing genannt) ist verboten.
Fazit
Der Verlustausgleich funktioniert nur innerhalb eines Kalenderjahres und nur dort können die realisierten Kursverluste von Wertpapiergeschäften mit realisierten Kursgewinnen gegengerechnet werden. Handelt es sich um einen steuereinfachen Broker bei dem ein Einzeldepot geführt wird, so macht dieser vollautomatisch durchführen. Werden mehrere Einzeldepots bei einem Broker geführt, so führt der steuereinfache Broker den Verlustausgleich über alle Depots durch.
Die verschiedenen Broker haben in ihrem Online Banking dazu die notwendigen Berichte dazu um diese Berechnungen nachvollziehen zu können. Bei einem nicht steuereinfachen Broker ist der Verlustausgleich über die E1kv der persönlichen Steuererklärung zu machen, ebenso kann dies notwendig sein bei einem Gemeinschaftsdepot bzw. mehreren Depotbanken.
Der Verlustausgleich ist natürlich freiwillig, denn der Staat bedankt sich natürlich, wenn diese Option nicht genutzt wird.
Hallo Andreas, die Arbeit die du leistest, ist hervorragend und hat mir schon viel geholfen, allerdings hat sich bei mir eine Frage in Bezug auf den Verlustausgleich gestellt. Nämlich wenn ich mich für die Regelbesteuerung entscheide, bedeutet das, dass ich diese Kapitalerträge/verluste nun mit Kapitalerträgen/verlusten auf welche die Tarifbesteuerung entfällt, ausgleichen kann? In § 27 Abs. 8 EStG 1988 steht folgendes unter Punkt 3 : “Einkünfte aus Kapitalvermögen, auf die ein besonderer Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 anwendbar ist, können nicht mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden, für die diese besonderen Steuersätze gemäß § 27a Abs. 2 nicht gelten.”… Weiterlesen »
Hallo Andreas! Mir ist folgendes beim Verlustausgleich Flatex aufgefallen: Durch notwendige Verlustverkäufe kam ich in den Bereich, dass ich ein KEST-Guthaben hatte, dies wird durch Flatex aber nicht durch den Guthaben-Steuerbetrag angezeigt sondern durch die auf 27,5% basierende Basis, d.h. Verlust/0,275 = Verlusttopf. Nun bekam ich eine ausländische Dividende und Flatex tut nun so, als ob ich 27,5% KEST in Ö zu zahlen hätte, dabei macht der offene Betrag an das österreichische Finanzamt nur mehr 12,5% aus. Abziehen tun sie aber den vollen!! Bruttobetrag (15,32), somit wird der Verlusttopf um 15% „zu viel“ reduziert! Richtig wäre wenn sie nur 6,96€… Weiterlesen »
Ja, dieses Problem ist bekannt, unter anderem kümmert sich die kommende Steuerreporting VO auch um die klare(re) Darstellung: https://www.broker-test.at/news/die-steuerreporting-verordnung-kommt-mehr-klarheit-fuer-uns-beim-depotuebergreifenden-verlustausgleich-ab-2026/
Wenn man anderer Rechtsmeinung ist als der Abzugsverpflichtete, so kann ein unrichtiger KESt-Abzug über die Einkommensteuererklärung korrigiert werden. Das BMF hat dazu diesen Beitrag geschrieben: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/korrektur-kest-abzug.html
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
habe im August einen Teil einer Aktienposition mit Verlust verkauft, um die heuer bezahlte KEST über den Verlusttopf zurückzubekommen. Das hat soweit funktioniert. Nun würde ich gerne die gleiche Stückzahl zu einem günstigeren Preis wieder zurückkaufen (zwecks Diversifizierung über anderen Broker) . Laut Punkt 20.4 der Einkommensteuerrichtlinien 2000 (https://findok.bmf.gv.at/findok/volltext?execution=e100000s1&segmentId=c63f4361-2ebf-4ba3-a4d4-26531de1d151) sollte das ja kein Problem sein, da die Geschäfte nicht zeitnah sind und der Wiederkauf nur mit Kurs- und Wiederbeschaffungsrisiko erfolgen kann. Könnte die Wiederbeschaffung deiner Meinung nach steuerrechtlich dennoch problematisch werden? Habe diesbezüglich jedenfalls nichts relevantes gefunden.
LG Günther
Servus Günther,
also wenn die Geschäfte “soweit” schon auseinander liegen, wird das kein Problem darstellen. Ich habe hier im Beitrag unter Wash Trade die möglicherweise problematischen Szenarien dargestellt:
https://www.broker-test.at/steuern/verlustausgleich/#elementor-toc__heading-anchor-14
Gruß,
Andreas
Servus Andreas,
zuallererst vielen Dank für deine tollen Informationen, die ich immer wieder bei aufkommenden Fragen heranziehe.
Zu Verlustausgleich zwischen einem steuereinfachen (Flatex) Broker und einem ausländischen nicht steuereinfachen habe ich eine Frage. In der “Bescheinigung gemäß § 96 Abs 4 Z 1/2 EStG 1988” steht als letzte Zeile unter Saldo Gewinne / Verluste “noch verbleibende verrechenbare Verluste”.
Reicht, es diesen Betrag einfach als inländischen Verlust (KZ 895) anzugeben oder müssen dafür alle Werte aus der Bescheinigung angeführt werden.
Hallo Alfred,
also wenn es tatsächlich korrekt sein soll, musst du alle Positionen angeben. So ist mein Wissensstand.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas!
In Österreich ist eine Verlustanrechnung über das Kalenderjahr leider nicht möglich, was ich sehr ungerecht finde. ☹ Ich habe im Jahr 2023 10.000 Euro (Aktien) Verlust gehabt und in diesem Jahr bis jetzt 15.000 Euro (Aktien) Gewinn. Trotzdem kann ich es nicht gegenrechnen. Gibt es hier in Österreich wirklich keine Möglichkeit wie in Deutschland, einen Verlustausgleich zu machen? Danke für deine Hilfe! LG Mario
Hallo Mario,
nein, denn am 32.12. ist es in Österreich immer zu spät. Daher immer zum Jahresende schauen, dass wenn ein Verlust bereits realisiert ist, dass dieser unbedingt mit gleichartigen Erträgen gegengerechnet wird, sonst ist dieser für immer fix.
Gruß,
Andreas
Lieber Andreas, danke für diesen fantastischen Artikel. Ich habe Geld in DBX0AN geparkt und dabei natürlich nicht an die Ausschüttungsgleichen Erträge gedacht, welche mir mit der Meldung vor zwei Tagen (https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f?isin=LU0290358497) eine ungute Überraschung beschert haben. Ich benötige das Geld dieses Jahr aber ohnehin vollständig, daher wollte ich fragen, ob ich korrekt aus diesem und deinen anderen Artikeln verstanden habe: – Beim Verkauf meiner gesamten Position von DBX0AN werden die Steuern korrekt abgerechnet – Ich habe jetzt bei der Meldung ca. 1.200,- an Steuern bezahlt, mein Gewinn beträgt aber bisher nur € 750,- – Um das Geld nicht zu verlieren,… Weiterlesen »
Hallo Clemens, zuerst einmal: Ein Blick in deinen aktuellen Steuerstatus bei deinem Broker zeigt dir den tatsächlich aktuellen Stand, vielleicht hat sich 2024 schon mehr in deinem Depot getan. ad 1) Müsste so sein, aber ich kann dir doch nicht garantieren, was dein Broker tatsächlich macht. Wüsste nicht, was gegen eine korrekte Abrechnung spricht0 ad 2) wenn dein Buchgewinn der dir beim Broker steuerlich angezeigt wird, tatsächlich 750 Euro ist, dann sind 27,5 % davon ca. eben die 200 Euro. Die restlichen Überlegungen sind soweit korrekt. Prüfen würde ich wie gesagt unbedingt den aktuellen Stand der Verlustverrechnung und ob dein… Weiterlesen »
Lieber Andreas, vielen herzlichen Dank, dass du dir hier die Zeit nimmst, so eine super Seite zu machen und noch dazu so ausführlich zu antworten! lg Clemens
Lieber Andreas,
In 5 Tagen, am 29.7. soll Varta delisted werden.
Ich frag mich, ob ich sie davor veräussern soll, mit 98% Verlust oder lässt sich der Verlustausgleich auch danach machen, wenn sie nicht mehr an der Börse handelbar ist.
Wenn sie sozusagen auf 0 ist, ohne sie verkaufen zu müssen?
in kurz:
Lässt sich ein Verlustausgleich der Kest mit einer delisteten Aktie machen?
Setzt der Verlustausgleichsprozess immer einen Verkauf voraus?
Vielen Dank
LG
mici
Guten Morgen Michi,
grundsätzlich sollte es beiden Optionen zum selben Resultat kommen, Anrechnung auf den Verlustausgleich.
Wenn du es selbst verkaufst, hast du es selbst im Griff. Bei der anderen Option könnte es länger dauern und mit Pech, warum auch immer, könnte es dazu kommen, dass du den Verlustausgleich selbst über die Einkommensteuererklärung machen musst, weil der Broker es nicht automatisch berücksichtigte. Achtung: Unsere Alex aus der Community verwies darauf, dass es keine automatische Berücksichtigung beim Broker geben darf und bei Liquidation du immer in die Veranlagung musst. Vielleicht ist der Beitrag hilfreich? https://t.me/broker_test/13365/66523
Grüße,
Andreas
Das Feld 899 beim E1kv (2023) verstehe ich nicht ganz. Warum nur inländische Kapitaleinkünfte? Sind damit nur AT-Wertpapiere gemeint? Was ist mit den ausländischen wie eine US-Nvidia? Warum gibt es nicht einfach ein Feld und nehme die bezahlte KESt von Bank A und mögliche KESt-Rückvergütung von Bank B und die Differenz bekomme ich zurück (da mein Verlust kleiner als der Gewinn ist). Weder bei Erste Bank noch bei flatex gibt es bei der Finanzamtsbescheinigung einen Unterschied in inländische und ausländische Erträge bzw. Gewinne/Verluste. Die sollten so aufgebaut sein, dass die einzelnen Nummern des E1kv mit den Beträgen eingetragen wird, aber… Weiterlesen »
Servus Robert, diese Bescheinigungen wie sie von unseren lieben Banken, Brokern & Co ausgestellt werden, sind tatsächlich ein Graus und wenig hilfreich in der Praxis. Genau das denkt sich übrigens auch unsere Finanzverwaltung im BMF und sagt: Aus, Ende, Schluss. Jetzt sagen wir euch, wie das auszusehen hat und daher kommt die Steuerreporting Verordnung, die ab 2025 Pflicht ist und wir Kundinnen und Kunden diese dann ab 2026 verwenden können. Ich habe hier darüber berichtet: https://www.broker-test.at/news/neues-steuerreporting-kommt-mehr-klarheit-fuer-den-depotuebergreifenden-verlustausgleich-in-der-einkommensteuererklaerung/ In diesem Beitrag findest du dann auch Beispiele, wie das in Zukunft aussehen muss bei den lieben Brokern. Das wird super einfach werden, denn… Weiterlesen »
Hallo Andreas Vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen habe 2 steuereinfache Depots – auf depot A unter anderem einen Titel mit hohem Gewinn bei dem ich nun überlege zumindest einen Teil davon zu realisieren – im anderen Depot ein paar “Depotleichen” die ich dann gerne gegenrechnen würde deine Ausführung mit Verlustausgleichsoption in der Steuererklärung habe ich soweit verstanden – erscheint mir allerdings doch umständlich bzw. ist dies ja erst wieder mit dem nächsten Steuerausgleich 2025 möglich ?! Ich denke die vernünftigste Lösung wäre wohl gegen Gebühr die eine Aktie vom Depot A ins Depot B zu übertragen und von dort… Weiterlesen »
Hallo Gerald, deine Idee hat natürlich auch etwas für sich, weil du hier nicht über die Einkommensteuererklärung gehen musst und den Verlustausgleich sofort realisieren kannst und nicht ein paar Monate warten musst bis 2025, wenn du das Kalenderjahr 2024 steuerlich abhandelst. Definitiv eine Idee. Wichtig ist natürlich, dass du deine Depotleichen realisierst, sprichst verkaufst. Was ich hier unbedingt beachten würde sind die Kosten für eine Depotübertragung. Hier können je Positionen gerne auch 40+ Euro entstehen und kann auch ein paar Wochen dauern. Ist auch Aufwand. Unterm Strich ist es eine Entscheidung von dir, was sich für dich besser & klüger… Weiterlesen »
Hallo Andreas,
danke für den sehr hilfreichen Beitrag! Ich hätte eine spezifische Fragestellung:
Mein Wertpapierdepot befindet sich bei einem Broker in Deutschland. In diesem Depot befinden sich auch Aktien einer österr. Aktiengesellschaft. Es wurde eine Dividende von EUR 1000,- ausbezahlt, wobei Österreich im Sinne der Quellensteuer 27,5% KESt – also EUR 275,- einbehalten hat. Nun möchte ich diese einbehaltene KESt im Zuge des Verlustausgleichs gegenrechnen, bin mir aber nicht sicher, unter welchen Steuer-Kennzahlen ich die Beträge eintragen muss (inländische oder ausländische Kapitaleinkünfte, die bereits einbehaltene Quellensteuer). Hättest du evtl. einen Tipp für mich? Vielen lieben Dank! LG Doris
Hallo Doris,
ich würde mir hier die Kennzahl 862 für inländische Kapitaleinkünfte genauer ansehen. “Einkünfte aus der Überlassung
von Kapital (§ 27 Abs. 2; insbesondere Dividenden, Zinserträge aus Wertpapieren 27,5%)”.
Um ganz sicher zu gehen, kannst du hier beim Finanzamt anrufen. Die sind genau für solche Fragen für uns da und helfen gerne weiter. Das sind Profis und Wissende.
Lieben Gruß,
Andreas
Vorweg: Danke für Ihre tolle Informationsarbeit, die Sie uns österreichischen Anlegern bieten! Meine Problemstellung: Ich habe DADAT als steuereinfachen Broker und würde meine Verluste mit den Gewinnen eines nicht-steuereinfachen Brokers gegenrechnen. Die angeführten Beträge aus dem Dokument “Jahresbescheinigung über den Verlustausgleich” kann man direkt für die E1Kv Kennzahlen 862, 981, 891, 982, 895, 984 übernehmen und aus dem Dokument “Steuerbestandsauszug” welches man auf Nachfrage geschickt bekommt, kann man die letztjährige Bilanz seines Verlusttopfs einsehen. In der “Jahresbescheinigung über den Verlustausgleich” werden zwar auch die Einkünfte aus Investmentfonds und Immobilienfonds angeführt, diese aber nicht in Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge aufgeteilt. Auf… Weiterlesen »
Hallo Aaron, ja, das ist sehr ärgerlich, dass die bisherigen Ausweise der lieben Banken keine Rücksicht darauf nehmen, wie das E1kv Formular aussieht. Die Finanzverwaltung arbeitet aber gerade an einer Verordnung, damit die Banken & Broker ab 2025 einen einheitlichen Ausweis erstellen müssen und der Wildwuchs endlich ein Ende hat. Das wird es wohl aber erst ab 2026 dann geben, das hilft aktuell noch nicht. Was du tun kannst? – Selbst ausrechnen aufgrund der Abrechnungen/Kontoauszüge (so wäre es korrekt) – in eine der beiden Kennzahlen für Ausschüttungen oder ausschüttungsgleiche Erträge eintragen und bei Nachfrage vom Finanzamt erklären (das ist die… Weiterlesen »
Hallo Andreas,
danke für deine informativen Beiträge.
Mir ist nicht ganz klar ob ich die Kest der Wertsteigerung von thesaurierenden Aktien (kein Verkauf!) auch in den Verlustausgleich hineinrechnen darf!?
Vielen Dank im Voraus,
LG Johannes
Servus Johannes,
meinst du die bezahlten Steuern auf “ausschüttungsgleiche Erträge”? Wenn ja, dann ist dies natürlich auch möglich, dass diese beim Verlustausgleich berücksichtigt werden.
Gruß,
Andreas
Hallo, ich habe vor dieses Jahr(2024) einige Positionen auf Trade Republic zu verkaufen (mit Gewinn). Kann ich diese dann Ende 2024 mit Verlusten die ich auf der Platform eToro realisieren werde ausgleichen?
Wenn es gleich besteuert wird, dann ist das möglich. Was nicht möglich ist, Aktiengewinne mit z. B. CFD-Verluste zu verrechnen. Besonderer Steuersatz mit 27,5 % vs. persönlicher Einkommensteuertarif.