Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

KESt Verlustausgleich: Kursverluste den Kursgewinnen, Dividenden, Ausschüttungen gegenrechnen

KESt Verlustausgleich: Kursverluste den Kursgewinnen, Dividenden, Ausschüttungen gegenrechnen

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Möglichkeit zum Steuern sparen bzw. Steuerstundung – Verluste aus dem Verkauf von Kapitalvermögen mit realisierten Gewinnen, Dividenden, etc. gegenrechnen.
  • Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen können nur mit gleichartig besteuerten Überschüssen aus Kapitalvermögen im selben Jahr verrechnet werden.
    • 27,50 % besonderer Steuersatz vs.
    • individuelle Tarifbesteuerung nach Einkommensteuer-Tabelle
  • Realisierte Kursverluste können innerhalb eines Kalenderjahres mit erzielten Substanzgewinnen und Erträgen (Ausschüttungen, Dividenden, etc.) gegengerechnet werden
    • Nur für Privatanleger
    • Automatisch bei Einzeldepots von steuereinfachen Brokern – auch wenn mehrere Einzeldepots bei einem Broker bestehen.
    • oder manuell über die Beilage E1kv der Einkommensteuererklärung (wenn es sich um mehrere Depots handelt, oder einem Gemeinschaftsdepot oder einem ausländischen Depot)
  • Verlusttopf wird mit 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres wieder auf 0,00 Euro gesetzt
  • Wenn Verluste bereits realisiert sind, dann sollten diese Verluste mit Gewinnen ausgeglichen werden, denn sonst sind diese Verluste und deren Steuer-Anrechenbarkeit fixiert
  • Achtung bei Verkauf und Wiederkauf! Finanzamt und Finanzmarktaufsicht wachen darüber, dass nicht zeitnah verkauft und gekauft wird! Keine Anerkennung als eigenständige Rechtsgeschäft durch Finanzamt und Gefahr des Crossings (Marktmanipulation)

In diesem Ratgeber

Video

In diesem Video wird erklärt, was der Verlustausgleich für Kapitalerträge ist, wie dieser für Kapitalvermögen die dem besonderen Steuersatz von 27,50 % bzw. der Tarifbesteuerung unterliegen, genutzt werden kann. Ebenso wird gezeigt, wie festgestellt werden kann, wie viel KESt bereits in diesem Jahr bezahlt wurde bei steuereinfachen Brokern wie Flatex, DADAT Bank, easybank, Raiffeisen / Bank Direkt und Erste Bank und Sparkassen / George.

Lohnt es sich?

Das aktive Gestalten des Verlustausgleichs kann sich lohnen. Je größer das finanzielle Rad ist, welches gedreht wird, desto eher lohnt es sich. Die Macht des Zinseszins schlägt hier voll zu, je länger investiert wird und je höher die Rendite, desto mehr lohnt es sich!

In diesem Beitrag wird aufgezeigt, wie lukrativ das aktive Nutzen des Verlustausgleich ist. Prämisse ist, dass Verluste mit Erträgen gegengerechnet werden können. Je höher, desto besser.

Vorteile

  • “Steuerspar” Möglichkeit jedes Jahr
  • Dadurch freigewordenes Kapital kann sofort reinvestiert werden
  • Möglichkeit sich von Verlustpositionen zu trennen und Depot neu zu strukturieren

Nachteile

  • Eigentlich wird die Steuer nur gestundet
  • Nimmt Zeit in Anspruch
  • Gebühren sind fix, zukünftige Gewinne nicht

Neutral

  • Steuersystem wird geändert –
    • Steuer auf Kapitalerträge wird erhöht nachteilig
    • Steuer auf Kapitalerträge wird gesenkt, vorteilhaft

Bedingungen automatischer KESt-Verlustausgleich

Damit ein automatischer Verlustausgleich stattfinden kann und sich die Investoren um nichts kümmern müssen, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Steuereinfacher Broker
  • Privatvermögen
  • Einzeldepot (kein Gemeinschaftsdepot)
  • Nur eine Bank bzw. Broker in Verwendung
Der automatische Verlustausgleich passiert auch dann automatisiert bei mehreren Einzeldepots, wenn diese beim selben Broker/Bank liegen. Klassisches Beispiel sind mehrere Depots beim Broker Flatex, denn hier sind bis zu 5 Depots auf Knopfdruck möglich. Flatex rechnet hier alle Kapitaleinkünfte, realisierten Gewinne und -verluste zusammen und macht hierfür einen automatischen Verlustausgleich. Praktisch!

Was wird im Verlustausgleich berücksichtigt?

Für den Verlustausgleich können folgende Wertpapierpositionen herangezogen werden:

  • Substanzgewinne und Gewinne – realisierte Kursgewinne bzw. Kursverluste aus Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs
  • Dividenden
  • Fondsausschüttungen
  • Ausschüttungsgleiche Erträge
  • Krypto Gewinne/Verluste und Erträge (seit 1.3.2022)

Während bei den Kursgewinnen und Kursverlusten nur der Neubestand (Neubestand, wenn nach dem 1.1.2011 angeschafft) herangezogen werden darf, ist es bei den Dividenden, Fondsausschüttungen und bei den ausschüttungsgleichen Erträgen so, dass auch der etwaige Altbestand für die Kalkulation des Verlusts herangezogen werden darf. Was bedeutet realisierte Kursgewinne bzw. -verluste? Nur wenn das Wertpapier verkauft wurde, ist der Gewinn bzw. Verlust auch realisiert.

Ausgeschlossen vom Verlustausgleich sind:

  • Einkünfte aus Einkünften anderer Einkunftsarten wie z. B.   Einkommen aus Gehalt/Lohn/Pension, Mieteinkünfte, Unternehmensgewinne, etc.
  • Andere Kapitalerträge
    • 25 %: Sparbuchzinsen, Girokontozinsen, …
    • Altbestand vor 1.1.2011: Kuponzinsen aus Anleihen Altbestand, Kursgewinne- und -verluste aus Altbestand
    • Tarif bzw. Einkommensteuer: Nicht endbesteuerte Kapitalerträge wie z. B. Zinsen aus Privatdarlehen, FX-Gewinne bzw. Verluste, nicht verbriefte Derivate (CFDs, Optionen) – mehr dazu hier.

Beispiel

Erträge aus Wertpapiergeschäften werden mit dem besonderen Steuersatz von 27,50 % besteuert. Diese Erträge können mit 27,50 % der entstandenen und realisierten Verluste aus den Wertpapiergeschäften gegengerechnet werden. Wichtig ist, dass diese im selben Kalenderjahr entstanden sind. Der maximale Anrechnungsbetrag ist die KESt der Wertpapier-Erträge.

  GewinnKESt-BelastungKESt-Gutschrift
8.3.2023Fondsausschüttung750,00206,25 
14.5.2023Dividende50,0013,75 
10.9.2023Verkauf Aktie m. Gewinn2.000,00550,00 
12.12.2023Verkauf Aktie m. Verlust-1.500,00 -412,50
   357,50

Dieses Beispiel in der Tabelle zeigt 3 Erträge mit einer 27,5 %igen KESt-Belastung und zum 12.12.2023 einen Verkauf einer Aktie mit Verlust. Daraus ergibt sich eine KESt-Gutschrift über 412,50 Euro. Am Ende des Jahres gibt es sodann eine Gesamt-KESt-Belastung von 357,50 Euro. Mit dem Verlust-Verkauf der Aktie am 12.12.2023 konnte die KESt-Belastung des Kalenderjahres effektiv gedrückt werden.

Was ist mit KESt-Gutschrift gemeint? Wohin wird die denn gutgeschrieben? Am Ende des Jahres und wie… nein, ruhig Blut, es passiert hier ganz einfach eine KESt-Gutschrift in der Höhe von 412,50 Euro auf das jeweilige Verrechnungskonto (bei Flatex jedoch auf der Abrechnung des verkauften Wertpapiers) das der Kunde beim Broker hat. Hier ein Beispiel von der DADAT. Es gab ein KESt-Guthaben und es wurden Wertpapiere mit Verlust realisiert. Es kam zu einer Gutschrift am Verrechungskonto.

Automatischer Verlustausgleich durch die depotführende Stelle

Ist das Depot bei einem österreichischen Broker oder einem Broker mit einem Sitz bzw. Niederlassung in Österreich, so kümmert sich im Normalfall der Broker darum, dass der Verlustausgleich automatisch durchgeführt wird. Der Verlustausgleich wird hier durch die depotführende Stelle durchgeführt. Dies passiert jedoch nur bei Einzeldepots. Bei Gemeinschaftsdepots ist dies nicht automatisiert möglich. 

Ebenso nicht möglich ist ein automatischer Verlustausgleich, wenn ein Einzelner mehrere Depots bei unterschiedlichen Depotbanken hat. Wie auch? Nur der Depotinhaber hat einen Überblick über all seine Positionen.

Führt der Broker die Kapitalertragsteuer nicht freiwillig selbst ab, so müssen die Anleger den Verlustausgleich manuell über die Einkommensteuererklärung bzw. deren passender Anhang E1kv gemacht werden.

Wie viel bereits an KESt für Dividenden, Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge oder realisierte Kursgewinne abgeführt wurde, zeigen die steuereinfachen Broker in deren Online Banking. Wie dies aussehen kann zeigt der jeweilige KESt Status Bericht des Brokers. Die Bezeichnung variiert je nach Online Broker.

KESt Status Bericht

Wie viel Verluste habe ich denn schon in diesem Kalenderjahr realisiert? Wie viel Kapitalertragsteuer hat denn mein steuereinfacher Broker bereits in diesem Jahr realisiert? Der steuereinfache Broker führt darüber genau Buch und ein aktueller Blick in den jeweiligen KESt Status hilft einem beim Überblick.

Handelt es sich um einen nicht steuereinfachen Broker, so muss dies leider selbst und manuell durchgeführt werden. Nur selbst hat man einen Überblick darüber, was an Gewinne oder Verluste realisiert wurde und welche Dividenden, Ausschüttungen oder ausschüttungsgleiche Erträge einem zugegangen sind.

Hier ein paar Beispiele von steuereinfachen Brokern, wo der aktuelle KESt Status erhoben werden kann:

Flatex

Zum Stand November 2023 sind die Steuerbuchungen noch nicht im neuen Flatex Next verfügbar und es muss daher zu Flatex Classic gewechselt werden. Im neuen Flatex Next geht das über rechts oben über das Profil-Männchen, dort auf “Benutzerkonto” runterscrollen zum Bereich “Steuern” und dort auf “Steuerbuchungen”. Dort wird dann darauf hingewiesen, dass nun zu den Steuerbuchungen im Flatex Classic gewechselt wird.

Wer noch immer Flatex Classic nutzt: Bei Flatex Classic findet sich aktuelle Bericht zur bezahlten Kapitalertragsteuer unter “Konto&Depot” und hier dann bei den Steuerbuchungen. Die dort vorhandene Übersicht zeigt tagesaktuell wie viel Kapitalertragsteuer bereits abgeführt wurde bzw. wie hoch die Dotation des Verlustverrechnungstopfs ist. Die Screenshots unterhalb zeigen das nochmals.

  • Verlustverrechnungstopf: Wie hoch sind die in diesem Kalenderjahr realisierten Kursverluste (um diese auszugleichen, müssen Gewinne etc. in diesem Jahr noch realisiert werden genau in dieser Höhe)
  • Vermögenszuwachssteuer: Wie viel KESt wurde im laufenden Jahr bereits abgeführt, der Guthabenstand an Kapitalertragsteuer (hier heißt es nun Kursverluste im Ausmaß von mindestens x/27,5 % zu realisieren).

DADAT

Bei der DADAT findet sich der Bericht unter “Service” dann rechts mittig auf “Kontobericht”. Bei der Art des Berichts wird dann “KESt-Status-Bericht”. ausgewählt.  Im PDF Bericht findet sich auf 4 Seiten eine genaue Erklärung darüber, welche Depots hier zugeordnet sind und wie viel Steuer denn bislang bezahlt wurde, bzw. falls bisher die realisierten Verluste höher waren, wie hoch der Überhang im Verlusttopf ist. 

  • Steuer bezahlt: Der Betrag der bis zum Stichtag der Erstellung des KESt-Status-Berichts im Kalenderjahr bezahlten (von der Bank einbehaltenen) Kapitalertragsteuer (KESt) abzüglich der im Rahmen des Verlustausgleichs bereits gutgeschriebenen KESt. Bei künftig realisierten Kursverlusten wird KESt maximal in diesem Gegenwert wieder
    gutgeschrieben.
  • Verlusttopf Überhang: Der Betrag, der zum Stichtag der Erstellung des KESt-Status-Berichts im aktuellen Kalenderjahr künftig noch im Rahmen des Verlustausgleichs ausgleichsfähig ist. Bei künftig realisierten Kursgewinnen und zugeflossenen Erträgen wird KESt maximal in diesem Gegenwert wieder gutgeschrieben.

easybank

Ähnlich bzw. genau so wie bei der DADAT geht es bei der easybank (ex Hello Bank) an den KESt-Status Bericht zu kommen. Unter “Berichte” geht es weiter zu “KESt-Status-Bericht” und danach folgt der bekannte Bericht wie bei der DADAT im PDF Format. Im PDF Bericht findet sich auf 4 Seiten eine genaue Erklärung darüber, welche Depots hier zugeordnet sind und wie viel Steuer denn bislang bezahlt wurde, bzw. falls bisher die realisierten Verluste höher waren, wie hoch der Überhang im Verlusttopf ist. 

  • Steuer bezahlt: Der Betrag der bis zum Stichtag der Erstellung des KESt-Status-Berichts im Kalenderjahr bezahlten (von der Bank einbehaltenen) Kapitalertragsteuer (KESt) abzüglich der im Rahmen des Verlustausgleichs bereits gutgeschriebenen KESt. Bei künftig realisierten Kursverlusten wird KESt maximal in diesem Gegenwert wieder
    gutgeschrieben.
  • Verlusttopf Überhang: Der Betrag, der zum Stichtag der Erstellung des KESt-Status-Berichts im aktuellen Kalenderjahr künftig noch im Rahmen des Verlustausgleichs ausgleichsfähig ist. Bei künftig realisierten Kursgewinnen und zugeflossenen Erträgen wird KESt maximal in diesem Gegenwert wieder gutgeschrieben.

Bank Direkt / Raiffeisen

Um den aktuellen KESt-Status bei der Bank Direkt oder allgemein im Raiffeisen Online Banking “Mein ELBA” abzurufen, muss im Bereich des Wertpapierdepots unter “Mehr” der Punkt “Steuerinfo” aufgerufen werden. Danach werden die aktuellen Positionen und der aktuelle Gewinn bzw. Verlust angeführt. Mit einem Klick auf “Verlusttopf” können die aktuellen Verluste bzw. Gewinne angezeigt werden. Ganz unten zeigt sich “Periode KESt-Verrechnung” und hier wie viel KESt bereits bezahlt wurde.

  • Steuer bezahlt Saldo: 27,5% der realisierten Gewinne zum Abfragezeitpunkt (es wurden mehr Gewinne als Verluste realisiert).
  • Verlusttopf Saldo: 27,5% der realisierten Verluste zum Abfragezeitpunkt (es wurden mehr Verluste als Gewinne realisiert).

Erste Bank / George

Natürlich findet sich auch im George der Erste Bank und Sparkassen der aktuelle KESt-Verlustausgleich. Leider aktuell nur in der Browser Anwendung von George. Hierzu ist es notwendig auf das Depot zu gehen und dort findet sich neben der Darstellung der gehaltenen Wertpapiere als Tortendiagramm auch ein sehr auffälliger Link mit der Bezeichnung “KESt-Verlustausgleich”.

  • Einzelsummen: Hier zeigen sich die Einkünfte und auch die Verluste aus den einzelnen Positionen. George listet dabei die Zinsen & Dividenden, Einkünfte aus Investmentfonds und auch die Kursgewinne & Kursverluste aus Wertpapieren extra aus.
  • Abgeführte KESt: Darunter zeigt sich dann, wie viel KESt bereits abgeführt wurde und wie viel noch gegenrechenbare KESt im Fall von Verlusten hier noch verrechnet werden könnten im Depot der Erste Bank, einzusehen im George Online Banking.

KESt Bescheinigung

Um eine doppelte Verlustverwertung zu vermeint ist eine Bescheinigung über die Durchführung des Verlustausgleichs vom steuereinfachen Broker zu erfolgen. In dieser jährlichen Bescheinigung wird gesondert für jedes Depot die positiven als auch negativen Einkünfte angeführt. Es finden sich dort die Früchte wie Dividenden, Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge und Substanzgewinnen. Auch die Summe der beim Verlustausgleich berücksichtigten Verluste bzw. der Gutschriften sind dort anzuführen. So sieht bei Flatex die Steuerbescheinigung aus:

Die jährliche Steuerbescheinigung von Flatex

Verlustausgleich bei 2 Depots

Was ist, wenn ich zwei oder mehr Depots besitze? Hier funktioniert es eben nicht mehr automatisch. Sind es Depots bei steuereinfachen Brokern, so geschieht hier je depotführender Stelle der Verlustausgleich. Möchte der Kunde jedoch die Gewinne von Depotbank A mit den Verlusten der Depotbank B gegenrechnen, so ist die Verlustausgleichsoption zu ziehen, siehe nächstes Kapitel.

Ebenso ist die manuelle Verlustausgleichsoption über die Einkommensteuererklärung zu ziehen, wenn sich das Depot im Ausland befindet (z. B. Trade Republic, Interactive Brokers, Scalable Capital, eToro).

Verlustausgleich E1kv - manueller Verlustausgleich über Einkommensteuererklärung E1 bzw. E1kv

Nicht immer passiert der Verlustausgleich automatisch, bei Depots bei zwei oder mehr verschiedenen depotführenden Stellen oder wenn zusätzlich auch im Ausland investiert wird, muss die bereits gezahlte Kapitalertragsteuer selbst in der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Nur so können etwaige Verluste gegengerechnet werden zu vorhandenen Gewinnen und Erträgen.

Die bereits gezahlte Kapitalertragsteuer kann in der E1kv, der Beilage zur Einkommensteuererklärung für Kapitaleinkünfte, unter dem Punkt 899 eingegeben werden. Ebenso müssen die dazu gehörenden inländischen Erträge in der linken Spalte des E1kv ausgefüllt werden wie z. B. unter der KNZ 936 die ausschüttungsgleichen Erträge des inländischen Brokers.

Achtung bei der Höhe der Kapitalertragsteuer im Punkt 899:

In der Erklärung findet sich in der Beilage der wichtige Hinweis “Wahrnehmung der Verlustausgleichsoption nur für einen Teil der Kapitalerträge darf hier nur diejenige Kapitalertragsteuer erfasst werden, die auf Kapitalerträge entfällt, die tatsächlich in den Verlustausgleich einbezogen werden”.

Dieser Punkt heißt nichts anderes, dass nicht mehr Verluste gegengerechnet werden können als Steuer entstanden ist.

Beispiel: Bei Flatex wurde ein Gewinn aus Aktienverkauf in der Höhe von 1.000 Euro erzielt und dabei wurden 275 Euro an Kapitalertragsteuer fällig. Bei der DADAT Bank wurden im selben Jahr Verluste in der Höhe von 2.000 Euro realisiert. Das ergibt eine maximal gegenverrechenbare KESt in der Höhe von 550 Euro.

In das Formular des Finanzamts E1kv werden sodann in die Kennzahl 981 die 1.000 Euro vom erfolgreichen Verkauf mit Gewinn von Flatex eingetragen. In die Kennzahl 891 werden die Verluste der DADAT Bank eingetragen. Diese betragen maximal aber nur 1.000 Euro und so wird auch hier nur 1.000 Euro eingetragen. Am Ende werden dann noch in die Kennzahl 899 die bezahlte Kapitalertragsteuer in der Höhe von 275 Euro eingetragen.

Genauso erfolgt es natürlich auch, wenn einer der Broker im Ausland sitzen würde.

Verlustausgleich: P2P, Optionen und nicht verbriefte Derivate (CFDs)

Zinsen aus P2P (sofern sie der Tarifbesteuerung unterliegen), Optionsgeschäften und nicht verbrieften Derivaten wie CFDs unterliegen nicht dem besonderen Steuersatz von 27,5 % sondern dem normalen Einkommensteuertarif (grundsätzlich, Ausnahmen sieht der Gesetzgeber vor). 

Nun schreibt das BMF, dass die Verluste aus der Veräußerung von Kapitalvermögen die dem besonderen Steuersatz unterliegen nicht mit den Überschüssen ausgeglichen werden dürfen, die dem normalen Einkommensteuertarif unterliegen.

Damit sollte es möglich sein die Substanzgewinne und -verluste bzw. Erträge aus diesen Geschäften gegenzurechnen.

Hier ein ein Beispiel:

  • P2P Zinsen sofern sie der Tarifbesteuerung unterliegen
  • Zinserträge aus Crowdinvesting-Projekte wie z. B. DagobertInvest, Rentably oder Rockets
  • mit Verlusten aus Bitpanda Stocks Geschäften

gegenrechnen. Beides unterliegt dem normalen Einkommensteuertarif.

Wash Trade - Achtung beim Verkauf und Kauf!

Wer nun vor hat seine Wertpapiere für den Verlustausgleich zu verkaufen und gleich wieder zu kaufen bzw. vice versa, der sollte aufpassen, dass dieser dabei nicht den Markt manipuliert bzw. dass dieses Geschäft auch steuerlich berücksichtigt werden kann. Es könnte sich nämlich hier um einen Wash Trade handeln, wenn der Investor gleichzeitig oder zeitnah das selbe Finanzinstrument verkauft und kauft. 

Es gibt beim zu schnellen Wiederkauf bzw. -verkauf nämlich zwei Probleme.

Steuer-Problem

Die Einkommensteuerrichtlinien geben bei Rz6231 wieder, dass die Veräußerungs- und Wiederbeschaffungsgeschäfte nicht als selbständige Rechtsgeschäfte anerkannt werden dürfen, wenn sie unter Einbindung der depotführenden Stelle 

  • zeitnah
  • miteinander verknüpft
  • und ohne Kurs- bzw. Wiederbeschaffungsrisiko 

vorgenommen werden. In eine sehr ähnliche Kerbe, aber aus einem anderen Grund schlägt die FMA bzw. das Börsen-Gesetz mit dem folgenden Problem das auftreten kann: 

Marktmissbrauchs-Problem

Darunter fällt jede Praktik die falsche oder irreführende Signale gibt oder geben könnte bzw. durch die ein anormales bzw. künstliches Kursniveau erzielt wird bzw. erzielen könnte. Das Finanzinstrument könnte so als begehrter gelten, als es tatsächlich der Fall ist.

In diesem Zusammenhang macht die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) gerne auf den folgenden Umstand aufmerksam:

Die Beauftragung und/oder Exekutierung von gegenläufigen Kauf- und Verkaufsorders im selben Titel ist bei börslichen Wertpapiergeschäften (auch In-sich-Geschäft, Wash Trade oder Crossing genannt) ist verboten.

Fazit

Der Verlustausgleich funktioniert nur innerhalb eines Kalenderjahres und nur dort können die realisierten Kursverluste von Wertpapiergeschäften mit realisierten Kursgewinnen gegengerechnet werden. Handelt es sich um einen steuereinfachen Broker bei dem ein Einzeldepot geführt wird, so macht dieser vollautomatisch durchführen. Werden mehrere Einzeldepots bei einem Broker geführt, so führt der steuereinfache Broker den Verlustausgleich über alle Depots durch. 

Die verschiedenen Broker haben in ihrem Online Banking dazu die notwendigen Berichte dazu um diese Berechnungen nachvollziehen zu können. Bei einem nicht steuereinfachen Broker ist der Verlustausgleich über die E1kv der persönlichen Steuererklärung zu machen, ebenso kann dies notwendig sein bei einem Gemeinschaftsdepot bzw. mehreren Depotbanken. 

Der Verlustausgleich ist natürlich freiwillig, denn der Staat bedankt sich natürlich, wenn diese Option nicht genutzt wird.

Andreas von Broker-Test.at
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter Broker-Test.at – er ist begeisterter Privatanleger, 1998 begann alles mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). Seit 2014 wird mit dieser Seite versucht mehr Transparenz für Interessierte und Anleger zu schaffen. 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu Broker-Test.at gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von Broker-Test.at kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.
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306 Kommentare
Alle Kommentare anzeigen

Hallo Andreas,

vielen Dank (wieder einmal) für die gute Aufbereitung der Thematik. Man findet sonst ja kaum was im Internet über die KESt Thematik.

Ein fiktives Beispiel – ist das so korrekt?
Ich kaufe eine Anleihe zum Kurswert 1000EUR, und muss noch 50EUR Stückzinsen zahlen, somit 1050EUR in Summe Anschaffungskosten.
Dann bekomme ich zwei Mal eine Zinszahlung von 100EUR und zahle darauf die KESt.
Schließlich bekomme ich bei Fälligkeit 1000EUR zurück, habe somit einen Kursverlust von 50EUR, und somit eine KESt Gutschrift von 13,75EUR.
Diese bekomme ich dann auf mein Verrechnungskonto überwiesen.

Ist das so korrekt?

Beste Grüße, Harald

beispiel.png

Das ging ja flott 🙂 Vielen Dank, Andreas!

Hallo, ich habe ein Depot bei Easybank (ehem. Hello Bank) und 4000€ KeSt im laufenden Jahr bezahlt. Mit einem Aktiengeschäft an der Nasdaq-Börse (USA) wurde nun Verlust realisiert, aber von Easybank keine KeSt automatisch rückerstattet. Was muss ich tun? Welche Fristen muss ich einhalten?

Verlustausgleich bei Optionsscheine:
Wie sieht es mit dem Verlustausgleich bei Optionsscheinen aus?
Kann hier einfach der Gewinn entgegen gerechnet werden für das anfallende Jahr?

mfg

Hallo, Bei der easybank wurde bei der Abrechnung einer deutschen Dividende 26,375% Quellensteuer abgezogen. Im Steuertopf wurden 12,5% berücksichtigt. Es ist mir klar dass man ca. 11,40% Quellensteuer von Deutschland wieder zurückholen kann. Mein Problem ich habe für dieses Jahr noch einen grossen Verlusttopf Überhang bei der easybank. und habe aber 15% Kest in Deutschland bezahlt (26,375% -11,375% welche ich von Deutschland holen kann). Kann ich die 15% Kest mit dem Verlusttopf Überhang bei der easybank gegenrechnen und wie, welche Belege Bestätigungen sind notwendig, wo trägt man im Formular E1 KV die 15% KESt BRD und den Verlusttopf Überhang Depot… Weiterlesen »

welche Vorgehensweise?

ich rede nicht von 11,37% Quellensteuer welche direkt beim deutschen Finanzamt abholen kann. sondern es bleiben dann immer noch 15% Quellensteuer offen, da bei meinem Steuertopf von der easybank nur 12,5% kest berücksichtigt wurden.

ich habe aktuell einen Verlust Topf Überhang bei der easybank und möchte die 15% deutsche Quellensteuer welche ich nicht zurückholen kann mit dem Verlust Top Überhang gegenverrechenen Formular E1kv, diesbezüglich ist mir der Begriff Abgeltungssteuer untergetaucht, des weiteren erhält man von der Bank diesbezüglich eine Steuerbescheinigung, danke für Hilfestellung, gehe davon aus, dass ich nicht erste bin, der sich mit dieser Problematik befasst.

lgPatrick

Bist Du Dir sicher?

siehe:

E1 kv 1.6 984, anzurechende ausländische (Quellen)Steuer auf Einkünfte die dem besonderen Steuersatz von 27,5% unterliegen

alles andere würde meinem Rechtsverständnis mehr als widersprechen.

lg
Patrick

Hallo, ich habe zwei steuereinfache Depots bei zwei unterschiedlichen Banken bzw. Brokern und eine Frage zum Thema Verlustausgleich über Einkommensteuererklärung E1kv im Feld 899. Was muss ich dort genau eingeben? Muss ich die bezahlte KESt. bzw. die Verluste aus beiden Depots summieren und anschließend Gesamt-KESt. bzw. den Verlusttopf dort eintragen? Und war’s das dann oder muss noch irgendwo angegeben werden, dass der Verlustausgleich manuell durchgeführt wurde?

Danke und Gruß,
Simon

Edit: Ich hab schon versucht, diese Frage mit Steuerberatern zu klären. Aber die wollen mir diese Auskunft nicht geben, wenn ich die Steuererklärung nicht komplett von ihnen machen lasse.

Zuletzt bearbeitet 1 Jahr her von Simon

Hallo Andreas,

vielen Dank für deine rasche Antwort! Mir ist durchaus klar, dass Steuerberater keine kostenlose Auskunft geben. Ich hätte für den Beratungstermin natürlich bezahlt, das ist klar. Die wollen aber gleich die gesamte Steuererklärung durchführen und mir nicht beim selbstständigen Ausfüllen helfen. 😉

OK, ich habe nun nochmals alle Felder des Formulars E1kv genau durchgelesen. Nun klingt es für mich logisch, was wo eingegeben werden muss. Vielen Dank für den Hinweis!

BTW: Bei deinem Link lande ich wieder am Anfang dieses Artikels. 😉

Gruß,
Simon

Danke für die Infos! Ich werde diese auf jeden Fall berücksichtigen. 🙂

Hallo Andreas! Wie du in dem Video die Börsenregel zitierst, heißt das für mich, dass wenn ich eine Limitverkauforder eingebe und das Wertpapier bereits verkauft wurde und ich anschließend eine Limitkauforder unter dem Verkaufspreis eingebe, sollte das kein Problem sein, da ja durch die Limitorder die beiden Aufträge nicht zusammengeführt werden können oder könnten. Was sagst du dazu? Ist das in Ordnung oder auch unzulässig? Zitat: “§ 18 In-sich-Geschäfte (Crossings) Die Eingabe gegenläufiger Aufträge durch ein Börsemitglied, die dasselbe Wertpapier betreffen und im elektronischen Handelssystem zu einem Geschäftsabschluss zusammengeführt werden könnten (CrossingGeschäfte) ist unzulässig, sofern das Börsemitglied wissentlich oder bei… Weiterlesen »

Hallo Andreas und Hallo an die Community! Hat schon jemand Erfahrungen mit Crypto-Zertifikaten gemacht? Würde gerne Verluste aus einem Coinshares Bitcoin ETP in meinem Flatex Depot geltend machen. Bevor ich verkaufe wäre es gut zu wissen ob ich sie mit Gewinnen aus Aktienverkäufen des selben Depots gegenrechnen kann. LG, Christoph

Hallo Andreas,

Vielen Dank für den Beitrag! Eine Frage: was ist, wenn ich zwei oder mehr Depots bei einem steuereinfachen Broker habe (z.B. ein Wertpapierdepot mit €1000 Gewinn und ein ETF-Depot mit €2000 Verlust bei Flatex)? Funktioniert der Verlustausgleich dann auch automatisch?

Danke,
Thomas

Vielen Dank für die rasche Antwort, Andreas!

Ja, genau, ich habe drei Depots bei Flatex – 1) Aktien, 2) ETFs, 3) Spielplatz 🙂

Gut zu wissen, dass sich Flatex um einen eventuellen Verlustausgleich kümmern wird. Das nenne ich steuereinfach! Es ist in diesem Fall also von Vorteil, dass ich meine Depots bei nur einem Broker habe. 😉

Danke nochmals und bitte mach weiter mit der großartigen Arbeit.

LG,
Thomas

Hallo Andreas,

ich hätte eine Frage bzgl. KESt Verlustausgleich:
Ich habe bei meinem Flatex Depot im Steuerjahr 2021 lt. Steuerbescheinigung (als Beispiel) 3.000€
Verlust realisiert.
Frage 1: bei Flatex steht:
einmal (fett gedruckt). „Saldo Gewinn/ Verlust“. -3.000
Und „noch verbleibende verrechenbare Verluste“. -3092.
Welcher Wert darf herangezogen werden?
Frage 2: Wird bei der Kennziffer 891 der gesamte Verlust oder nur 27,5% davon eingetragen?

Vielen DANK
Gruß Stefan

Hallo Andreas mal eine kniffligere Frage die durchaus interessant sein könnte. unverbriefte Derivate -> Einkommenssteuer versteuern bei inländischer Bank kann man Finanzamt beantrage dass mit 27.5% somit sollte ein Verlustausgleich auch mit Aktien möglich sein oder? mein Depot befindet sich bei einer ausländischen Bank also sollte es laut Gesetz nicht möglich sein den Steuersatz von 27.5% anzuwenden ABER hier etwas was ich gefunden habe. https://www.leitnerleitner.com/news/vwgh-ausschluss-von-bei-banken-im-ausland-abgewickelten-nicht-verbrieften-derivaten-vom-besonderen-steuersatz-ist-unionsrechtswidrig/ Laut dem VwgH verstößt es gegen das Unionsrecht und ich somit auch das Recht habe, dass 27.5% für meine Derivate angewendet werden und dadurch auch ein Verlustausgleich mit Aktien durchführen, korrekt? Bitte teile mir mit… Weiterlesen »

Hallo Andreas,

ich habe 3 Depots.
Bei 2 habe ich Gewinn geschrieben.
Beim 3. Depot habe ich einen höheren Verlust als bei den anderen 2 Gewinn.
Wie wird das in das E1kv Formular eingetragen?

Beispiel:
Depot 1: Gesamtgewinn 1 000€
Somit 275€ Kest abgeführt
Depot 2: Gesamtgewinn 2 000€
Somit 550€ Kest abgeführt
Depot 3: Gesamtverlust 5 000€
Somit Kestguthaben von 1 375€.

Laut Beschreibung darf in Punkt 1.3 beim Gesamtsaldo kein Minus stehen.
Wie muss das dann eingetragen werden.

Danke!
LG

Ist es eigentlich möglich, dass man ein Depot bei einem steuereinfachen Broker und ein weiteres Depot bei einem “nicht-steuereinfachen” Broker besitzt?
Also dass beim steuereinf. Depot alles “von alleine” versteuert wird und man beim 2. Depot alles selber machen muss, dass die beiden sozusagen unabhängig von einander bzgl. Kest sind?
LG

Zuletzt bearbeitet 2 Jahre her von luk

Hallo Andreas,
Was heißt eigentlich genau im laufenden Jahr?
Den Verlustausgleich für 2021 mache ich ja mit der Einkommenssteuererklärung welche ich im Jahr 2022 ausfülle, oder muss ich das Formular für den Ausgleich im Jahr 2021 bis 31.12. ausfüllen und die Einkommenssteuererklärung dann separat im Jahr 2022 einreichen?
LG
Dario

Zuletzt bearbeitet 2 Jahre her von Dario

Alles klar vielen Dank.

Eine kurze Frage habe ich noch, muss die Kest für das laufende Jahr eigentlich auch Vorausbezahlt werden so wie die Einkommensteuer?

Servus Andreas,

Ich komm direkt zu meiner Frage! Ich habe ein Gemeinschaftsdepot mit meiner Frau indem wir letztes Jahr ca 400€ an Kest bezahlt haben, der Verlust beträgt ca 300€ muss ich dann in dem Feld (899) -300€ eintragen oder bin ich da falsch? und wie wird das Aufgeteilt 50:50 oder kann man auch 100:0 machen? in unseren Fall bleibt es gleich da wir nur ein Konto haben.

LG Mario 🙂

Servus,
zu welchem Schluss bist du gekommen?
Ich habe ein ähnliches “Problem”.

Danke
LG

De facto wurde die Anwort bereits weiter oben gegeben.

Hallo Andreas,

vorerst einmal ein grosses Lob an deine tolle Seite.
Ich habe ein Konto bei Flatex und eine Frage zu den Dividenden (in meinem Fall
deutsche Aktien) beim Verlustausgleich. Mir ist aufgefallen, dass es bei einem Dividendenzufluss
einen Unterschied macht, ob man an diesem Tag bereits netto Steuern im Kalenderjahr
bezahlt hat oder man verfügbare Freibeträge im Verlustverechnungstopf hat.
Ich hab mir dass mal ausgerechnet und im letzteren Fall steigt man um 15%( Bruttoertrag der Dividende) schlechter im Verlustausgleich aus.
Kannst du hier für Aufklärung sorgen?
Danke!

Hallo,

ich hab in mein Depot im Rahmen einer Restrukturierung ein exotisches Wertpapier eingebucht bekommen, das nur OTC in den USA handelbar ist und praktisch wertlos ist. Wenn ich es ausbuchen lasse, zieht dann der KEST-Verlustausgleich? (Der steuerliche Anschaffungswert ist deutlich positiv)

lg hp

Hallo Andreas,
Danke für den Beitrag und deinen Blog generell. Bist wirklich die erste Anlaufstelle für österreichische Anleger.
Eine Frage zum Verlustausgleich mit Krypto:
Depot 1: Flatex mit Dividenden in Höhe von 1000€ in 2021
Depot 2: Bitpanda mit Verlust bei Krypto (kauf April 2021, verkauf september 2021, 700€ Verlust)
Neues Krypto-Gesetz gilt erst ab 1.3.2022 wie du geschrieben hast, aber gilt ja rückwirkend für alle nach 28.2.2021 erworbenen Kryptos. Ist es in dem Fall also möglich, einen Verlustausgleich über die Einkommenssteuererklärung anzustreben?
Vielen Dank und weiterhin viel Erfolg mit deinem Blog,
Simon

Hallo Andreas,
deine Artikel sind sehr gut und echt informativ!
Ich hätte zum Verlustausgleich noch eine Frage: Muss ich zuerst durch Gewinne den KESt-Verlustausgleichstopf füllen und erst danach kann die KESt von Verlusten gegengerechnet werden?
Oder ist es auch möglich, dass zuerst die Verluste realisiert werden und erst bei späteren Gewinnen erfolgt die Gegenrechnung?
Vielen Dank für deine Info.

SG
Lukas

Hallo Andreas,
gibt es irgendeine Möglichkeit KEST-Verluste rückwirkend einzufordern wenn ich die Jahresfrist von 31.12 verpasst habe?
LG
Stefan.

Hallo Andreas, danke für den informativen Beitrag, nicht nur hier sondern auch in Bezug auf Versteuerung bei ausländischen Depots. Ich habe die Kommentare auch durchgelesen aber ich wurde nicht ganz fündig für meinnen spezifischen Fall. Folgendes Szenario: Ich habe ein Depot im Ausland (Steuerpflicht nur in AT) und ein inländisches steuereinfaches Depot. Ich habe im ausländischen Depot einen Verlust von 300EUR und im inländischen einen Gewinn von 400EUR. Gebe ich dann einfach bei 892 die Verluste aus dem ausländischen Depot an und bei 899 400EUR bzw 110EUR (geleistete Kest der 400EUR Gewinn)? Wenn es vice versa wäre und der Gewinn… Weiterlesen »

Hi Andreas,

vielen Dank für deine Arbeit.

D.h. in Kennziffer 899 kann ich jene Steuer eintragen, die bereits autom. abgeführt würde? Dies kann bei Verlusten auch ein entsprechend negativer Wert sein, korrekt?

Also automatisch wird nichts mit inländischen steuereinfachen Brokern verrechnet?

In deinem Beitrag “Kapitalerträge von Auslandsdepots versteuern” steht bei Kennziffer 899: “Bereits bezahlte Kapitalertragsteuer für inländische Wertpapiere im Ausland” – dies ist etwas verwirrend, da es sich ja auch um ausländische Wertpapiere handeln kann. In der Beilage E1kV ist von “inländischen Kapitaleinkünften” die Rede – dies nur als konstruktives Feedback.

Danke
LG, Franz

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