Das Wichtigste zusammengefasst
- Möglichkeit zum Steuern sparen bzw. Steuerstundung – Verluste aus dem Verkauf von Kapitalvermögen mit realisierten Gewinnen, Dividenden, etc. gegenrechnen.
- Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen können nur mit gleichartig besteuerten Überschüssen aus Kapitalvermögen im selben Jahr verrechnet werden.
- 27,50 % besonderer Steuersatz vs.
- indiviuelle Tarifbesteuerung nach Einkommensteuer-Tabelle
- Realisierte Kursverluste können innerhalb eines Kalenderjahres mit erzielten Substanzgewinnen und Erträgen (Ausschüttungen, Dividenden, etc.) gegengerechnet werden
- Nur für Privatanleger
- Automatisch bei Einzeldepots von steuereinfachen Brokern – auch wenn mehrere Einzeldepots bei einem Broker bestehen.
- oder manuell über die Beilage E1kv der Einkommensteuererklärung (wenn es sich um mehrere Depots handelt, oder einem Gemeinschaftsdepot oder einem ausländischen Depot)
- Verlusttopf wird mit 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres wieder auf 0,00 Euro gesetzt
- Achtung bei Verkauf und Wiederkauf! Finanzamt und Finanzmarktaufsicht wachen darüber, dass nicht zeitnah verkauft und gekauft wird! Keine Anerkennung als eigenständige Rechtsgeschäft durch Finanzamt und Gefahr des Crossings (Marktmanipulation)
In diesem Ratgeber
Video
In diesem Video wird erklärt, was der Verlustausgleich für Kapitalerträge ist, wie dieser für Kapitalvermögen die dem besonderen Steuersatz von 27,50 % bzw. der Tarifbesteuerung unterliegen, genutzt werden kann. Ebenso wird gezeigt, wie festgestellt werden kann, wie viel KESt bereits in diesem Jahr bezahlt wurde bei steuereinfachen Brokern wie Flatex, DADAT Bank, easybank oder Raiffeisen / Bank Direkt.
Bedingungen automatischer KESt-Verlustausgleich
Damit ein automatischer Verlustausgleich stattfinden kann und sich die Investoren um nichts kümmern müssen, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Steuereinfacher Broker
- Privatvermögen
- Einzeldepot (kein Gemeinschaftsdepot)
- Nur eine Bank bzw. Broker in Verwendung
Was wird im Verlustausgleich berücksichtigt?
Für den Verlustausgleich können folgende Wertpapierpositionen herangezogen werden:
- Substanzgewinne und Gewinne – realisierte Kursgewinne bzw. Kursverluste aus Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs
- Dividenden
- Fondsausschüttungen
- Ausschüttungsgleiche Erträge
- Krypto Gewinne/Verluste und Erträge (seit 1.3.2022)
Während bei den Kursgewinnen und Kursverlusten nur der Neubestand (Neubestand, wenn nach dem 1.1.2011 angeschafft) herangezogen werden darf, ist es bei den Dividenden, Fondsausschüttungen und bei den ausschüttungsgleichen Erträgen so, dass auch der etwaige Altbestand für die Kalkulation des Verlusts herangezogen werden darf. Was bedeutet realisierte Kursgewinne bzw. -verluste? Nur wenn das Wertpapier verkauft wurde, ist der Gewinn bzw. Verlust auch realisiert.
Ausgeschlossen vom Verlustausgleich sind:
- Einkünfte aus Einkünften anderer Einkunftsarten wie z. B. Einkommen aus Gehalt/Lohn/Pension, Mieteinkünfte, Unternehmensgewinne, etc.
- Andere Kapitalerträge
- 25 %: Sparbuchzinsen, Girokontozinsen, …
- Altbestand vor 1.1.2011: Kuponzinsen aus Anleihen Altbestand, Kursgewinne- und -verluste aus Altbestand
- Tarif bzw. Einkommensteuer: Nicht endbesteuerte Kapitalerträge (Zinsen aus P2P, Crowdinvesting, …), FX-Gewinne bzw. Verluste, nicht verbriefte Derivate (CFDs, Optionen) – mehr dazu hier.
Beispiel
Erträge aus Wertpapiergeschäften werden mit dem besonderen Steuersatz von 27,50 % besteuert. Diese Erträge können mit 27,50 % der entstandenen und realisierten Verluste aus den Wertpapiergeschäften gegengerechnet werden. Wichtig ist, dass diese im selben Kalenderjahr entstanden sind. Der maximale Anrechnungsbetrag ist die KESt der Wertpapier-Erträge.
Gewinn | KESt-Belastung | KESt-Gutschrift | ||
8.3.2022 | Fondsausschüttung | 750,00 | 206,25 | |
14.5.2022 | Dividende | 50,00 | 13,75 | |
10.9.2022 | Verkauf Aktie m. Gewinn | 2.000,00 | 550,00 | |
12.12.2022 | Verkauf Aktie m. Verlust | -1.500,00 | -412,50 | |
357,50 |
Dieses Beispiel in der Tabelle zeigt 3 Erträge mit einer 27,5 %igen KESt-Belastung und zum 12.12.2021 einen Verkauf einer Aktie mit Verlust. Daraus ergibt sich eine KESt-Gutschrift über 412,50 Euro. Am Ende des Jahres gibt es sodann eine Gesamt-KESt-Belastung von 357,50 Euro. Mit dem Verlust-Verkauf der Aktie am 12.12.2021 konnte die KESt-Belastung des Kalenderjahres effektiv gedrückt werden.
Was ist mit KESt-Gutschrift gemeint? Wohin wird die denn gutgeschrieben? Am Ende des Jahres und wie… nein, ruhig Blut, es passiert hier ganz einfach eine KESt-Gutschrift in der Höhe von 412,50 Euro auf das jeweilige Verrechnungskonto das der Kunde beim Broker hat. Hier ein Beispiel von der DADAT. Es gab ein KESt-Guthaben und es wurden Wertpapiere mit Verlust realisiert. Es kam zu einer Gutschrift am Verrechungskonto.

Automatischer Verlustausgleich durch die depotführende Stelle
Ist das Depot bei einem österreichischen Broker oder einem Broker mit einem Sitz bzw. Niederlassung in Österreich, so kümmert sich im Normalfall der Broker darum, dass der Verlustausgleich automatisch durchgeführt wird. Dies passiert jedoch nur bei Einzeldepots. Bei Gemeinschaftsdepots ist dies nicht automatisiert möglich. Der Verlustausgleich wird hier durch die depotführende Stelle durchgeführt.
Ebenso nicht möglich ist ein automatischer Verlustausgleich, wenn ein Einzelner mehrere Depots bei unterschiedlichen Depotbanken hat. Wie auch? Nur der Depotinhaber hat einen Überblick über all seine Positionen.
Führt der Broker die Kapitalertragsteuer nicht freiwillig selbst ab, so müssen die Anleger den Verlustausgleich manuell über die Einkommensteuererklärung bzw. deren passender Anhang E1kv gemacht werden.
Wie viel bereits an KESt für Dividenden, Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge oder realisierte Kursgewinne abgeführt wurde, zeigen die steuereinfachen Broker in deren Online Banking. Wie dies aussehen kann,
KESt Status Bericht
Wie viel Verluste habe ich denn schon in diesem Kalenderjahr realisiert? Wie viel Kapitalertragsteuer hat denn mein steuereinfacher Broker bereits in diesem Jahr realisiert? Der steuereinfache Broker führt darüber genau Buch und ein aktueller Blick in den jeweiligen KESt Status hilft einem beim Überblick.
Handelt es sich um einen nicht steuereinfachen Broker, so muss dies leider selbst und manuell durchgeführt werden. Nur selbst hat man einen Überblick darüber, was an Gewinne oder Verluste realisiert wurde und welche Dividenden, Ausschüttungen oder ausschüttungsgleiche Erträge einem zugegangen sind.
Hier ein paar Beispiele von steuereinfachen Brokern, wo der aktuelle KESt Status erhoben werden kann:
Flatex
Bei Flatex findet sich aktuelle Bericht zur bezahlten Kapitalertragsteuer unter “Konto&Depot” und hier dann bei den Steuerbuchungen. Die dort vorhandene Übersicht zeigt tagesaktuell wie viel Kapitalertragsteuer bereits abgeführt wurde bzw. wie hoch die Dotation des Verlustverrechnungstopfs ist. Die Screenshots unterhalb zeigen das nochmals.
- Verlustverrechnungstopf: Wie hoch sind die in diesem Kalenderjahr realisierten Kursverluste (um diese auszugleichen, müssen Gewinne etc. in diesem Jahr noch realisiert werden genau in dieser Höhe)
- Vermögenszuwachssteuer: Wie viel KESt wurde im laufenden Jahr bereits abgeführt, der Guthabenstand an Kapitalertragsteuer (hier heißt es nun Kursverluste im Ausmaß von mindestens x/27,5 % zu realisieren).
DADAT
Bei der DADAT findet sich der Bericht unter “Service” dann rechts mittig auf “Kontobericht”. Bei der Art des Berichts wird dann “KESt-Status-Bericht”. ausgewählt. Im PDF Bericht findet sich auf 4 Seiten eine genaue Erklärung darüber, welche Depots hier zugeordnet sind und wie viel Steuer denn bislang bezahlt wurde, bzw. falls bisher die realisierten Verluste höher waren, wie hoch der Überhang im Verlusttopf ist.
- Steuer bezahlt: Der Betrag der bis zum Stichtag der Erstellung des KESt-Status-Berichts im Kalenderjahr bezahlten (von der Bank einbehaltenen) Kapitalertragsteuer (KESt) abzüglich der im Rahmen des Verlustausgleichs bereits gutgeschriebenen KESt. Bei künftig realisierten Kursverlusten wird KESt maximal in diesem Gegenwert wieder
gutgeschrieben. - Verlusttopf Überhang: Der Betrag, der zum Stichtag der Erstellung des KESt-Status-Berichts im aktuellen Kalenderjahr künftig noch im Rahmen des Verlustausgleichs ausgleichsfähig ist. Bei künftig realisierten Kursgewinnen und zugeflossenen Erträgen wird KESt maximal in diesem Gegenwert wieder gutgeschrieben.
easybank
Ähnlich bzw. genau so wie bei der DADAT geht es bei der easybank (ex Hello Bank) an den KESt-Status Bericht zu kommen. Unter “Berichte” geht es weiter zu “KESt-Status-Bericht” und danach folgt der bekannte Bericht wie bei der DADAT im PDF Format. Im PDF Bericht findet sich auf 4 Seiten eine genaue Erklärung darüber, welche Depots hier zugeordnet sind und wie viel Steuer denn bislang bezahlt wurde, bzw. falls bisher die realisierten Verluste höher waren, wie hoch der Überhang im Verlusttopf ist.
- Steuer bezahlt: Der Betrag der bis zum Stichtag der Erstellung des KESt-Status-Berichts im Kalenderjahr bezahlten (von der Bank einbehaltenen) Kapitalertragsteuer (KESt) abzüglich der im Rahmen des Verlustausgleichs bereits gutgeschriebenen KESt. Bei künftig realisierten Kursverlusten wird KESt maximal in diesem Gegenwert wieder
gutgeschrieben. - Verlusttopf Überhang: Der Betrag, der zum Stichtag der Erstellung des KESt-Status-Berichts im aktuellen Kalenderjahr künftig noch im Rahmen des Verlustausgleichs ausgleichsfähig ist. Bei künftig realisierten Kursgewinnen und zugeflossenen Erträgen wird KESt maximal in diesem Gegenwert wieder gutgeschrieben.
Bank Direkt
Um den aktuellen KESt-Status bei der Bank Direkt oder allgemein im Raiffeisen Online Banking “Mein ELBA” abzurufen, muss im Bereich des Wertpapierdepots unter “Mehr” der Punkt “Steuerinfo” aufgerufen werden. Danach werden die aktuellen Positionen und der aktuelle Gewinn bzw. Verlust angeführt. Mit einem Klick auf “Verlusttopf” können die aktuellen Verluste bzw. Gewinne angezeigt werden. Ganz unten zeigt sich “Periode KESt-Verrechnung” und hier wie viel KESt bereits bezahlt wurde.
- Steuer bezahlt Saldo: 27,5% der realisierten Gewinne zum Abfragezeitpunkt (es wurden mehr Gewinne als Verluste realisiert).
- Verlusttopf Saldo: 27,5% der realisierten Verluste zum Abfragezeitpunkt (es wurden mehr Verluste als Gewinne realisiert).
KESt Bescheinigung
Um eine doppelte Verlustverwertung zu vermeint ist eine Bescheinigung über die Durchführung des Verlustausgleichs vom steuereinfachen Broker zu erfolgen. In dieser jährlichen Bescheinigung wird gesondert für jedes Depot die positiven als auch negativen Einkünfte angeführt. Es finden sich dort die Früchte wie Dividenden, Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge und Substanzgewinnen. Auch die Summe der beim Verlustausgleich berücksichtigten Verluste bzw. der Gutschriften sind dort anzuführen. So sieht bei Flatex die Steuerbescheinigung aus:
Verlustausgleich bei 2 Depots
Was ist, wenn ich zwei oder mehr Depots besitze? Hier funktioniert es eben nicht mehr automatisch. Sind es Depots bei steuereinfachen Brokern, so geschieht hier je depotführender Stelle der Verlustausgleich. Möchte der Kunde jedoch die Gewinne von Depotbank A mit den Verlusten der Depotbank B gegenrechnen, so ist die Verlustausgleichsoption zu ziehen, siehe nächstes Kapitel.
Ebenso ist die manuelle Verlustausgleichsoption über die Einkommensteuererklärung zu ziehen, wenn sich das Depot im Ausland befindet (z. B. Trade Republic, Interactive Brokers, Scalable Capital, eToro).
Verlustausgleich E1kv - manueller Verlustausgleich über Einkommensteuererklärung E1 bzw. E1kv
Nicht immer passiert der Verlustausgleich automatisch, bei Depots bei zwei oder mehr verschiedenen depotführenden Stellen oder wenn zusätzlich auch im Ausland investiert wird, muss die bereits gezahlte Kapitalertragsteuer selbst in der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Nur so können etwaige Verluste gegengerechnet werden zu vorhandenen Gewinnen und Erträgen.
Die bereits gezahlte Kapitalertragsteuer kann in der E1kv, der Beilage zur Einkommensteuererklärung für Kapitaleinkünfte, unter dem Punkt 899 eingegeben werden.
In der Erklärung findet sich in der Beilage der wichtige Hinweis “Wahrnehmung der Verlustausgleichsoption nur für einen Teil der Kapitalerträge darf hier nur diejenige Kapitalertragsteuer erfasst werden, die auf Kapitalerträge entfällt, die tatsächlich in den Verlustausgleich einbezogen werden”.
Dieser Punkt heißt nichts anderes, dass nicht mehr Verluste gegengerechnet werden können als Steuer entstanden ist.

Verlustausgleich: P2P, Optionen und nicht verbriefte Derivate (CFDs)
Zinsen aus P2P (sofern sie der Tarifbesteuerung unterliegen), Optionsgeschäften und nicht verbrieften Derivaten wie CFDs unterliegen nicht dem besonderen Steuersatz von 27,5 % sondern dem normalen Einkommensteuertarif (grundsätzlich, Ausnahmen sieht der Gesetzgeber vor).
Nun schreibt das BMF, dass die Verluste aus der Veräußerung von Kapitalvermögen die dem besonderen Steuersatz unterliegen nicht mit den Überschüssen ausgeglichen werden dürfen, die dem normalen Einkommensteuertarif unterliegen.
Damit sollte es möglich sein die Substanzgewinne und -verluste bzw. Erträge aus diesen Geschäften gegenzurechnen.
Hier ein ein Beispiel:
- P2P Zinsen
- Zinserträge aus Crowdinvesting-Projekte wie z. B. DagobertInvest, Rentably oder Rockets
- mit Verlusten aus Bitpanda Stocks Geschäften
gegenrechnen. Beides unterliegt dem normalen Einkommensteuertarif.
Wash Trade - Achtung beim Verkauf und Kauf!
Wer nun vor hat seine Wertpapiere für den Verlustausgleich zu verkaufen und gleich wieder zu kaufen bzw. vice versa, der sollte aufpassen, dass dieser dabei nicht den Markt manipuliert bzw. dass dieses Geschäft auch steuerlich berücksichtigt werden kann. Es könnte sich nämlich hier um einen Wash Trade handeln, wenn der Investor gleichzeitig oder zeitnah das selbe Finanzinstrument verkauft und kauft.
Es gibt beim zu schnellen Wiederkauf bzw. -verkauf nämlich zwei Probleme.
Steuer-Problem
Die Einkommensteuerrichtlinien geben bei Rz6231 wieder, dass die Veräußerungs- und Wiederbeschaffungsgeschäfte nicht als selbständige Rechtsgeschäfte anerkannt werden dürfen, wenn sie unter Einbindung der depotführenden Stelle
- zeitnah
- miteinander verknüpft
- und ohne Kurs- bzw. Wiederbeschaffungsrisiko
vorgenommen werden. In eine sehr ähnliche Kerbe, aber aus einem anderen Grund schlägt die FMA bzw. das Börsen-Gesetz mit dem folgenden Problem das auftreten kann:
Marktmissbrauchs-Problem
Darunter fällt jede Praktik die falsche oder irreführende Signale gibt oder geben könnte bzw. durch die ein anormales bzw. künstliches Kursniveau erzielt wird bzw. erzielen könnte. Das Finanzinstrument könnte so als begehrter gelten, als es tatsächlich der Fall ist.
In diesem Zusammenhang macht die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) gerne auf den folgenden Umstand aufmerksam:
Die Beauftragung und/oder Exekutierung von gegenläufigen Kauf- und Verkaufsorders im selben Titel ist bei börslichen Wertpapiergeschäften (auch In-sich-Geschäft, Wash Trade oder Crossing genannt) ist verboten.
Fazit
Der Verlustausgleich funktioniert nur innerhalb eines Kalenderjahres und nur dort können die realisierten Kursverluste von Wertpapiergeschäften mit realisierten Kursgewinnen gegengerechnet werden. Handelt es sich um einen steuereinfachen Broker bei dem ein Einzeldepot geführt wird, so macht dieser vollautomatisch durchführen. Werden mehrere Einzeldepots bei einem Broker geführt, so führt der steuereinfache Broker den Verlustausgleich über alle Depots durch.
Die verschiedenen Broker haben in ihrem Online Banking dazu die notwendigen Berichte dazu um diese Berechnungen nachvollziehen zu können. Bei einem nicht steuereinfachen Broker ist der Verlustausgleich über die E1kv der persönlichen Steuererklärung zu machen, ebenso kann dies notwendig sein bei einem Gemeinschaftsdepot bzw. mehreren Depotbanken.
Der Verlustausgleich ist natürlich freiwillig, denn der Staat bedankt sich natürlich, wenn diese Option nicht genutzt wird.
Wenn ich eine Anleihe über pari kaufe und diese bis zur Endfälligkeit halte und dann eben zu 100 % zurückgezahlt bekomme, zählt das dann als klassischer Kursverlust der dann auch für den KeSt-Verlustausgleich in Betracht kommt?
Oder kommt der KeSt-Verlustausgleich nur in Frage wenn bei einem Verkauf ein Verlust gemacht wird? Im obigen Beispiel bekommt man ja einfach nur die Nominale zurück, aber es ist kein Verkauf.
Ich bin leider in Bezug auf 899 etwas verwirrt. Hier trage ich ja auch ein, wenn die Quellensteuer von Dividenden (teils) bereits im Ausland abgezogen wurde, wenn es sich um österreichische Aktien handelt. Also die Quellensteuer, die eig nicht bezahlt werden hätte sollen und erst im Inland als KeSt abgeführt werden hätte sollen. Ich dachte allerdings, hier schreibe ich eine positive Zahl hinein. Die dann quasi abgezogen wird von den Steuern, die ich zahlen muss. Der Beitrag von Sandra hat mich jetzt sehr verwirrt, weil hier von negativen Zahlen die Rede war. Ich habe jetzt das Gefühl überhaupt nichts mehr… Weiterlesen »
Hi, ich stehe vor einem Problem nach einer telefonischen Auskunft vom Finanzamt, von der ich nichtt sicher bin, ob sie stimmt, zwecks Eintrag im Formular und bin nach einigem Suchen auf diese Seite gestoßen (im Prinzip ähnlich wie die Vorposterin Sandra; tolle Seite übrigens-hatte das Steuerthema nur noch nie geshen)- weil dann wurden die Positionen zum normalen Einkommen dazugerechnet (Tarifbesteuerung Kennzahl 856+857) und nicht wie Kest behandelt – die ja endbesteuert ist und getrennt behandelt werden müsste, oder? Ich habe zwei steuereinfache Depots bei zwei Banken hier im Inland – bei einem einen Verlust von -2000 EUR (realisierter Kursverlust), beim… Weiterlesen »
Servus Matthias, was du mit dem Finanzamt besprochen hast, das wissen wir nicht, auch kennen wir nicht, was du denn im Detail hast. Ich gehe mal davon aus, dass du von deinen Brokern die Aufstellungen erhalten hast. Dort wo du zu viel bezahlt hast, das fühlst du im E1kv dementsprechend aus. Das Kapitel 1.3 ist hier sehr gut geeignet. Erklärungen zu den einzelnen Kennzahlen gibt es am Ende der E1kv. Den Verlust gibst du mit einem Minus zuvor unter 899 ein. Um ganz sicher zu gehen, wende dich an eine Steuerberatung. Ich selbst bin auch nur Laie und mir fehlen… Weiterlesen »
Hallo Andreas, danke dir für deine Antwort – ich habe auch einen Steuerberater kontaktiert: die Information vom Finanzamt war falsch, es sollte unter 1.3 und 1.4 eingetragen (bei der KZ899 der Kest Betrag, der schon bezahlt wurde von mir).
LG Matthias
Hallo, ich sitze gerade bei der Einkommenssteuererklärung – zum ersten Mal wegen nicht steuereinfachen Broker. Leider stehe ich hier nun irgendwie auf der Leitung. Folgende Fragestellung: Inländischer Broker Dadat hat mir eine Jahresbescheinigung über den Verlustausgleich gesandt. Es stehen da summiert die Einkünfte (Ausschüttungen, Kursgewinne, Derivate, Fonds-Erträge) vs. Verluste (Kursverluste, Derivate) drauf. In Summe hatte ich Gewinne von 6.000 und Verluste von 14.000 (sind für hier fiktive Zahlen) Sowie diese Zeilen: “Berücksichtige neg. Einkünfte i.R.d. Verlustausgleichs” 5870 “Erteilte KEST-Gutschrift i.R.d. Verlustausgleichs” 1614,25 (27,5% von den 6000) Nun ist hier bei der Dadat also der Verlust höher als die Gewinne. Beim… Weiterlesen »
Hallo Sandra,
die Antwort ist natürlich ohne Gewähr, da keine Steuerberatung und kein Finanzamt. Du kannst übrigens auch dort anrufen mit einer konkreten Frage und sie helfen auch (gerne). Dafür sind sie auch da.
Bei der Kennzahl 899 kannst du Verluste geltend machen. Negatives Vorzeichen nicht vergessen. Du findest in der Erklärung am E1kv zu dieser Kennzahl die erweiterte Erklärung dazu.
Grüße,
Andreas
Hallo Andreas, okay danke dir! Das mit dem negativen Vorzeichen wusste ich nicht, dass möglich ist.
Dann rechne ich mir mal meinen “Verlustüberhang” beim steuereinfachen Broker aus – jener Teil dem steuereinfach keine Gewinne gegenüberstehen und somit “offen” wäre zum Gegenrechnen beim Verlustausgleich mit den Gewinnen des ausländischen Brokers.
Mal schauen, wenn ich morgen jemanden beim FA erreiche, frage ich halt nochmal zur Sicherheit nach, ob ich dann alles richtig gemacht habe. Aber klingst soweit ja schon mal logisch.
Danke, Lg Sandra
Hi Sandra, darf ich dich fragen, ob du beim FA eine Auskunft bekommen hast? Ich habe einen ähnlichen Fall mit 2 inländischen, steuereinfachen Depots – aber da hab ich vom FA konische Infos bekommen (siehe mein Post oben).
LG Matthias
Hallo Andi! Aus gegebenen Anlass habe ich mir grad mal (wieder) dein Video (https://www.youtube.com/watch?v=Mh_fuDdSdew) angeguckt und hab mir dabei gedacht, dass die Infos von Dagobertinvest überraschend falsch sind – oder auch nicht:). Der Anlass ist, dass eine Crowd-Investition ausgefallen ist und Dagobertinvest schreibt u.a. dazu: “Die Verluste aus diesem Investment können Sie mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen (wie beispielsweise anderen Crowdinvestments, aber auch Zinsen, Dividenden oder Gewinnen aus Aktienverkäufen) im selben Jahr über Ihre Steuererklärung ausgleichen bzw. gegenrechnen.” Das ist ja nicht richtig, oder? Den Ausfall kann ich mit den Zinsen aus Crowdfunding im selben Jahr aufrechnen (eine schöne Aufstellung… Weiterlesen »
Servus Markus, dazu kann ich nicht wirklich eine passende Antwort geben, weil ich das angesprochene “diesem Investment” nicht kenne und wie dieses ausgestaltet ist. Ist es ein verbrieftes Assets das dem besonderen Steuersatz unterliegt oder doch der Tarifbesteuerung? Ingesamt halt ich ALS LAIE, den Satz in Klammer aber für viel zu offen gehalten. Nicht jedes Crowdinvestment kann mit Dividenden etc. gegengerechnet werden und auch bei den Zinsen ist darauf zu achten, dass es sich hier um keine Sparzinsen handelt die dem 25%igen besonderen Steuersatz unterliegen. Insgesamt würde ich hier eine Tiefenbohrung machen, gleichzeitig bin ich mir auch sicher, dass Dagobertinvest… Weiterlesen »
Hallo Andreas! Danke für deine Antwort. Betreffend “diesem Investment”: dabei handelt es sich um den Ausfall eines “qualifiziertes Nachrangdarlehens”. Deshalb irritiert mich das Schreiben von Dagobertinvest (siehe oben) so. Liebe Grüße, Markus
Hallo Andreas, Danke für Deine tollen Infos.
Ich habe zum Feld 899 Verlustausgleich noch eine Frage:
Ich habe bei Flatex bereits 512€ Kest bezahlt (Steuerbescheinigung)
Nun habe ich 3800 Verlust bei Krytos gemacht.
Das ergibt eine Kest von 1045€
Was ist hier nun in das Feld 899 einzutragen?
Ich vermute mal 512€, weil man ja nicht mehr angeben kann als man schon bezahlt hat?
Danke für Deine Einschätzung
Hallo Martin,
du liegst hier richtig. Du siehst weiter unten in den Erläuterungen zur Kennzahl 899 in der E1kv, dass dies das Maximum ist.
Leider 😅
Grüße,
Andreas
Hallo, danke für die Antwort, jetzt ist mir aber noch was aufgefallen: Die Verluste von Kryptos wurden nicht in Österreich gemacht (Binance.com). Also gehören die unter Ausländische Kapitaleinkünfte. Die Kest wurde aber in Österreich (Flatex) Inländische Kapitaleinkünfte bezahlt. Darf man hier die Verluste von Ausländischen Kryptos mit inländischen Kapitaleinkünfte gegenrechnen?
Danke nochmal für Deine Einschätzung
Ja, seit dem 1. März 2022 sind Kryptos auch dem besonderen Steuersatz unterlegen – zum 1.1.2022 nur mit Reinoptieren.
Hallo Andreas,
2022 Jahresbericht Zinsen (Interactive Brokers Ireland):
EUR Credit Interest for 2022: EUR 29,96
GBP Credit Interest for 2022 GBP 60,66 = EUR 70.36
USD Debit Interest for 2022 USD -249,4 = EUR -245,90
Total in EUR: -145.58
Meine Frage wäre: wie ist das zu behandeln, gibt es auch ein Verlustausgleich ?
Wie und wo ist das einzutragen ?
Das Irische Finanzamt hat das schnell erledigt, hat 20% Steuer abgezogen von die zwei positiven Summen und null von die negative…
Vielen Dank im Voraus,
Alex
Hallo Andreas,
ich habe in November 2022 einen thesaurierenden Nichtmeldefond mit Verlust verkauft. Muss ich den Fond trotzdem in der Erklärung für das letzte Jahr pauschal besteuern oder ‘benutze’ ich ihn nur für den Ausgleich?
Vielen Dank im Voraus,
Mike
Servus Mike,
wenn du den Nichtmelde-Fonds vor dem Stichtag 31.12. verkauft hast, so ist dieser in diesem Jahr nicht mehr pauschal zu besteuern. Würde nur gelten, wenn du diesen über das Kalenderjahr weiter gehalten hättest, dann wäre diese pauschale Besteuerung durchzuführen gewesen.
So ist “nur noch” der Gewinn bzw. Verlust zu berücksichtigen. So meine Laien-Meinung dazu.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
wenn ich in 2022 Alle meine Fonds im Ausland verkauft habe (ich wollte nur steuereinfache Broker haben) und die gesamte Ergebniss ist eine gesamte Verlust, muss ich trotzdem eine Einkommensteuererklärung präsentieren oder reicht es dass ich dieses Jahr nur eine einfache Steuererklärung präsentiere da beim Kapitalertrag nur Verluste gibt und kein Gewinn??
Vielen Dank im Voraus!!
LG, Georg
Servus Georg,
das BMF sagt dazu:
“Eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht für unbeschränkt Steuerpflichtige grundsätzlich auch dann, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen worden sind, die dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent, aber nicht der Kapitalertragsteuer (KESt) unterliegen (insbesondere ausländische Kapitaleinkünfte),”
Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/einkommensteuer/einkommensteuererklaerungspflicht.html#:~:text=Erkl%C3%A4rungsfrist&text=Die%20Einkommensteuererkl%C3%A4rung%20ist%20bis%2030,%C2%A7%20134%20Abs%202%20BAO%20).
Hallo Andreas, ich hätte dazu eine Frage – aktuell habe ich nur einen Broker (Flatex), wodurch das mit dem Verlustausgleich ja automatisch funktionieren sollte.
Was ist aber jetzt, wenn ich mich entschließe, noch bei einem anderen Broker ein Depot zu eröffnen – muss ich dann bei Flatex eine Einstellung deaktivieren (und beim neuen Broker), sodass kein automatischer Verlustausgleich gemacht wird, da ich ja zwei Depots habe?
Servus Stefan,
bei Flatex läuft alles weiter wie du es gewöhnt bist. Was sich aber ändert ist, wenn du einen depotübergreifenden Verlustausgleich machen willst (Gewinne bei A, Verluste bei B), dann musst du dies über die Einkommensteuererklärung machen.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas, also muss ich dafür auch nichts umstellen bzw. ist es kein Problem, wenn bei einem oder beiden Brokern separat der Verlustausgleich automatisch erledigt wird, richtig? Nur, wenn ich wollte, dass ein depotübergreifender Verlustausgleich gemacht wird, müsste ich eine Einkommenssteuererklärung machen, nicht aber, wenn ich das nicht möchte. Auch nicht, wenn bei einem oder wie gesagt beiden der automatische Verlustausgleich durchgeführt wird. Habe ich das richtig verstanden?
Ich möchte nur vermeiden, dass ich verpflichtet bin, eine Einkommenssteuererklärung zu machen, nur weil ich zwei (steuereinfache) Depots habe.
Nein, wenn es 2 steuereinfache Broker sind, ist es eine OPTION den Verlustausgleich zu machen. Man muss nicht Steuern sparen, man kann aber, wenn man will. 😉
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas, blöde Frage, bekommt man dann (z.B. bei Flatex AT) eine Gutschrift über die im Kalenderjahr bezahlte (einbehaltene) KeSt, wenn man die bezahlte (einbehaltene) KeSt über Verlustverkäufe im gleichen Kalenderjahr gegenrechnet und am Ende des Jahres im VVT 0,- rauskommt?Danke im Voraus
Hallo Norbert,
ich habe deinen Beitrag auch auf Youtube gesehen. Leider verstehe ich deine Frage nicht. Auf jeden Fall die KESt wird innerhalb eines Anbieters immer gegengerechnet in einem Kalenderjahr. Gleich ob zuerst Verluste und dann Gewinne oder umgekehrt.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas, danke für deine Antwort.
Sorry, stehe hier ein wenig auf der Leitung.
Ich habe am Anfang des Jahres Gewinne realisiert, wo z.B. 2.000,- Kest vom Broker einbehalten wurden. So am Ende des Jahres verkaufe ich eine Aktie mit einem Verlust von 7.727,72, nun ist der Betrag am Verlustverrechnungstopf wieder auf 0! Da Was passiert nun mit den 2.000,-, die ja vom Broker einbehalten wurden?
Gruß Norbert
Hallo Andreas,
was meinst du, lassen sich Zinseinnahmen aus Crowdfunding Projekten (Rocket) mit dem Totalausfall eines Crowdfunding Projekts gegenrechnen?
Etwas off-topic: Siehst du irgendwelche Bestrebungen seitens der Politik, das Crowdfunding steuerlich besser zu stellen? Mit dem Einkommenssteuersatz bleibt das angesichts des Risikos ja eher Liebhaberei als sinnvolles Investment.
Vielen Dank für deine großartige Arbeit.
lG, Christian
Hallo, hab das ganze nicht ganz verstanden, meine Frage können Aktienverluste mit Kryptogewinnen ausgeglichen werden? (Österreich)
steht doch hier:
https://www.broker-test.at/steuern/verlustausgleich/#Was_wird_im_Verlustausgleich_beruecksichtigt
Hallo Andreas, vielen Dank für die Info. Was ist eigentlich der Grund warum man sonstige Kosten (Depotführung, Gebühren für Kauf/Verkauf, uvm.) nicht steuerlich geltend machen kann? Schließlich sind es letzten Endes auch (notwendige) Verluste auf Seite des Steuerzahlers. Man bezahlt Steuern auf Gewinne, kann aber nicht alle Kosten gegenrechnen. Oder habe ich etwas übersehen? Herzliche Grüße Alexander
Das Gesetz ist der Grund.
Wie sinnvoll ist ein Verlustausgleich wirklich? Wenn ich eine Position mit Verlusten verkaufe, und dann (darauf achtend, keinen Wash Trade zu machen) zu etwa dem selben Kurs wieder kaufe, habe ich ja den Einstandspreis der Position quasi verringert? Wenn ich die Position im Folgejahr dann (hoffentlich mit Gewinn) verkaufe, muss ich deswegen umso mehr KESt zahlen? Mit dem Verlustausgleich spare ich mir also keine Steuer, sondern verschiebe die Steuerlast nur in die Zukunft?
Lohnt sich das?
https://www.broker-test.at/news/kest-verlustausgleich-lohnt-sich-das/
Hi Andreas, für mich ist das ein etwas verwirrendes Thema. 🙂 Ich habe öfters gelesen, dass man als Einzelperson sehr wohl eine Aktie im Verlust verkaufen dürfe, um seine Steuern zu optimieren, mit dem Plan, diese Aktie kurz darauf wieder zurückzukaufen. Sofern man die Aktien nicht sich selbst verkauft, wäre das kein Problem. Wenn ich bei meinem Broker die Aktienposition verkaufe und sie ein paar Minuten später wieder zurückkaufe, erhalte ich ja nicht dieselben Aktien. Aber gut, nach deinen Information werde ich das in Zukunft wohl doch eher lassen. Zum Glück habe ich das bis dato auch nicht so gehandhabt.… Weiterlesen »
Servus Simon,
du betrachtest beim Wash-Trade nur die Seite der Marktmanipulation. Hier habe ich beide Seiten betrachtet. Ich habe die steuerrechtliche Seite auch erst viel später in den Einkommensteuerrichtlinien gelesen.
Bzgl. deines Falles: Ich bin kein Steuerberater, kein Jurist sondern nur ein Laie. Das heißt, meine Antwort hilft dir nur absolut eingeschränkt 😉 Ich sehe hier kein Problem. Das sind verschiedene ISINs, das gehört zur Anlagestrategie und ich persönlich sehe hier als Laie kein Problem.
Gruß,
Andreas