Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

ETF Steuern

ETF Steuern

Andreas von Broker-Test.at

25. September 2023

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Tipp: Nicht-Meldefonds und nicht steuereinfache Broker dringendst vermeiden!
  • Der steuereinfache Broker kümmert sich um die ordnungsgemäße Versteuerung – bei Broker im Ausland  muss sich der Kunde um alles selbst kümmern (z. B. Trade Republic, Interactive Brokers, Scalable Capital, …)
  • Meldefonds oder Nicht-Meldefonds? 
  • Ordentliche Erträge mit 100 % KESt vs. außerordentliche Erträge mit 60:40 % KESt
  • Ausschüttungen vs. ausschüttungsgleiche Erträge – 100 % KESt Besteuerung
  • Das Wichtigste:
    • Ordentliche Gewinne werden sofort mit 100 % besteuert
    • Außerordentliche werden sofort zu 60 % besteuert und beim Verkauf des Fonds folgen die anderen 40 %
    • Ausschüttungsgleiche Erträge fallen meist Dabei wird der Anschaffungswert des Fonds um diesen versteuerten Wert erhöht
    • Beim Verkauf des Wertpapiers werden 27,50 % KESt auf den Gewinn aus Verkaufskurs und erhöhter Anschaffungswert verrechnet – somit sind auch die fehlenden 40 % aus den ausschüttungsgleichen Erträgen versteuert

In diesem Ratgeber

Wie wird ein ETF in Österreich besteuert?

Die steuerliche Behandlung von Fonds allgemein und Exchange Traded Funds (ETFs) im speziellen ist in Österreich sehr komplex und keine einfache Sache. Daher gilt:

Alle Ausführungen sind nach bestem Wissen & Gewissen erstellt, ersetzen jedoch nicht den Gang zu einem Steuerberater bzw. Steuerberaterin. Dies sind die wahren Experten in diesem Gebiet!

Alle Ausführungen hier gelten natürlich auch für Fonds und nicht nur für ETFs. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Grundsätze und Informationen zur Besteuerung von ETFs. Vorweg gleich einmal der Hinweis, dass es einige Parameter beim Kauf und bei der Versteuerung von ETFs gibt, welche es zu beachten gilt und es sehr wichtig ist, vor dem Kauf sich die ETFs und deren Parameter genauer anzusehen, damit es zu einem späteren Zeitpunkt kein böses Erwachen gibt. Da sich die Gesetzgebung regelmäßig ändert und auch der beschriebene aktuelle Stand nicht frei von Fehler sein könnte und sich dazu natürlich auch noch die steuerliche Situation jedes einzelnen unterscheidet, ist dieser Artikel lediglich als Idee bzw. Meinung zu verstehen. Einen Besuch eines einschlägigen Steuerberaters ersetzt dieser Artikel nicht.

Was ist die Idee bei der Besteuerung?

Ja, es könnte definitiv einfach und transparenter passieren, die Besteuerung der Fondserträge, aber der Gesetzgeber macht es uns Anlegern und den Banken nicht einfach. Die Idee hinter dieser komplexen Besteuerung ist die, dass wir Anteilsinhaber genau so versteuert werden, als wenn wir die Wertpapiere die der Fonds hält, direkt kaufen würden. Heißt, wenn wir z. B. all diese Aktien des Fonds selbst halten würden und dort Dividenden kassieren, so haben wir diese mit 27,5 % Kursgewinnsteuer zu versteuern, verkaufen wir die Aktien, so haben wir für den Kursgewinn 27,5 % zu bezahlen. Das nennt sich in der Fachsprache der Steuerexperten “Transparenzprinzip”.

Der steuerliche Status Quo in Österreich:

ETFAktuelle Regelung
Dividenden / Ausschüttungen27,5 % KESt
Realisierte Kursgewinne27,5 % KESt

Wer ist das Steuersubjekt? Der Anteilsinhaber, also der Käufer des ETFs und somit ist dieser steuerpflichtig! Nicht der Ausgeber des ETF ist steuerpflichtig, sondern wir, die Käufer des ETFs. Es wird hier vom Transparenzprinzip gesprochen, was bedeutet, dass wenn jemand sein Geld in einen ETF anlegt, er genau so besteuert werden soll, als ob er direkt in die selben Wertpapiere investiert.

Alle Angaben ohne Gewähr und nach besten Wissen und Gewissen erstellt! Update mit 18.4.2021.

Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutzen Sie doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen.

Video

Meldefonds oder Nicht-Meldefonds?

Zu Beginn muss geklärt werden, ob es sich um einen Meldefonds oder Nicht-Meldefonds handelt.

Bei der Besteuerung von ETF ist zwischen Melde-ETF und Nicht-Melde-ETF zu unterscheiden. Inländische Fonds sind stets Meldefonds, bei ausländischen Fonds kann es auch vorkommen, dass diese Nicht-Meldefonds sind. 

Was ist ein Meldefonds?

Ein Meldefonds hat einen steuerlichen Vertreter in Österreich gibt. Was es nicht heißt ist, dass der Melde-ETF auch seinen Sitz in Österreich haben muss. Der ETF kann genauso im Ausland beheimatet sein. Es geht hier darum, ob es einen steuerlichen Vertreter des ETFs in Österreich gibt. Diese Melde-ETF müssen die Kapitalertragsteuer (KESt) auf Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge an die Österreichische Kontrollbank (OeKB) melden. Die Ausgeber der ETFs sind als Melde-ETF dazu verpflichtet diese Meldung innerhalb von 5 bzw. 7 Monaten (je nachdem ob es sich um einen inländischen oder ausländischen ETF handelt) nach Ende des ETF-Geschäftsjahres zu tätigen. Auf Grund dieser Meldung rechnet die depotführende Bank die 27,5 % Kapitalertragsteuer ab. Diese automatische Abrechnung der Kapitalertragsteuer geschieht aber nur bei inländischen Online Brokern (wie z. B. die Bank Direkt, DADAT oder auch Flatex, da dieser als deutscher Broker eine Niederlassung in Österreich hat). Handelt es sich um einen nicht steuereinfachen Broker aus dem Ausland, muss der Brokerkunde dies selbst tun. Eine Unterstützung vom ausländischen Broker wird es hier keine geben.

Ob ein Fonds bzw. ETF in Österreich zugelassen ist können Sie über die Website der der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) überprüfen, die früher unter Profitweb.at erreichbar war und nun unter my.oekb.at zu finden ist. 

https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f

Im Ergebnis können Sie dann sehen, um welche Fondsart dass es sich handelt, welche Zahlstelle in Österreich es gibt und wer der steuerliche Vertreter in Österreich ist und seit wann der Vertrieb in Österreich zugelassen ist. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier anhand des Beispiels “Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (USD) Distributing” mit der ISIN IE00B3RBWM25.

Gibt es keine Antwort auf Ihre Abfrage so wird es wohl so sein, dass der ETF in Österreich nicht zugelassen ist und es sich so um keinen Meldefonds handelt. 

Wie hoch die ausschüttungsgleichen Erträge sind und andere, wichtige Informationen zum zugelassenen ETF können in der OeKB Datenbank unter my.oekb.at abgerufen werden. 

Nicht Meldefonds – pauschale Besteuerung

Ist es ein Nicht-Melde-ETF, so kommt es zu einer pauschalen Besteuerung zum Jahreswechsel. So werden pauschal 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns fällig, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des ETF-Werts am Jahresende. Also mehr als kompliziert und ein Nicht-Melde-ETF sollte vermieden werden, speziell in Kombination mit einem ausländischen Broker, welcher sich nicht um die automatische Abführung der KESt kümmert.

Beispiel: Mit 1.1.2020 werden 100 Stück eines Nicht-Meldefonds (bzw. ETFs) gehalten wie dem ARK Innovation ETF (ISIN US00214Q1040). Der Marktwert dieser 100 Stück zum Zeitpunkt 1.1.2020 liegt bei (fiktiven) 20.000 Euro. Zum Ende des Jahres am 31.12.2020 liegt der Marktwert dieser 100 Stück bei (fiktiven) 22.000 Euro. Die Wertsteigerung in diesem Jahr liegt bei 2.000 Euro, 90 % davon sind 1.600 Euro. Jedoch müssen es mindestens 10 % des Rücknahmewertes angesetzt werden, was in diesem Fall 2.200 Euro (10 % von 22.000 Euro) sind. Daher beträgt die steuerliche Bemessungsgrundlage in diesem Beispiel 2.200 Euro.

Von diesen 2.200 müssen zum Jahreswechsel 27,50 % als “ausschüttungsgleiche Erträge” bezahlt werden. Diese Steuerzahlung erhöht gleichzeitig auch die Beschaffungskosten und mindern im Verkaufsfall den realisierten Kursgewinn.

Meldefonds

Bei einem Meldefonds werden natürlich die Ausschüttungen und aber auch die ausschüttungsgleichen Erträge besteuert. Dies erfolgt bei einem steuereinfachen Broker mit Sitz oder Niederlassung in Österreich vom Broker selbst, bei einem nicht steuereinfachen Broker hat man sich als Anleger darum zu kümmern.

Kursgewinnsteuer beim Verkauf des ETF

Ergibt die Differenz zwischen Verkaufskurs und Kaufkurs ein Plus, so ist diese Differenz mit der Kursgewinnsteuer in der Höhe von 27,5 % zu besteuern unabhängig davon, ob es sich um einen ausschüttenden oder thesaurierenden ETF handelt. Die im Behaltezeitraum bereits versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge erhöhen den Kaufkurs, sodass bei der Berechnung des Kursgewinnes die bisher bereits berücksichtigten ausschüttungsgleichen Erträge ebenso hinzugerechnet werden müssen. Der Betrag von dem die Kursgewinnsteuer errechnet wird findet sich durch die Rechnung:

Zu versteuernder Gewinn =

Menge * Verkaufskurs 

– bereits berücksichtigte ausschüttungsgleiche Erträge

– Menge * Kaufkurs 

==========================

= Gewinn welcher zu versteuern ist

Dieser zu versteuernde Gewinn wird mit 27,5 % Kursgewinnsteuer multipliziert und dieser Betrag wird dem Finanzamt überwiesen.

Andere Kosten oder Gebühren dürfen natürlich auch beim ETF nicht dazu verwendet werden den Kaufkurs künstlich zu erhöhen bzw. den Verkaufskurs niedriger anzusetzen. 

Fazit zur korrekten Versteuerung von ETFs:

Zuerst muss herausgefunden werden, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen Fonds handelt.

Fonds/ETF Aktuelle Regelung
INLÄNDISCHER Fonds/ETF
  • IM Fonds/ETF selbst
Erträge 27,5 % KESt
Besteuerung der Kursgewinne 60 % der thesaurierten Substanzgewinne, realisierte Kursgewinne mit 27,5 %
Verlustausgleich
  • Automatischer Verlustausgleich im ETF: Gewinne und Verluste werden innerhalb des ETF automatisch ausgeglichen.
  • Unbeschränkter Verlustvortrag: Realisierte Verluste können zur späteren Gegenverrechnung in folgende Geschäftsjahre vorgetragen werden.
  • Gegenrechnung von Kosten: Im ETF anfallende Kosten können den Erträgen gegengerechnet werden und verringern damit die KESt-Berechnungsbasis.
  • ANLEGER
Besteuerung der Veräußerungsgewinne beim Verkauf von ETF-Anteilen 27,5 % KESt auf den Differenzbetrag Veräußerungserlös und Anschaffungskosten (ohne Anschaffungsnebenkosten).
Bereits besteuerte Erträge im Fonds werden bei Verkauf im Rahmen der Anschaffungskosten berücksichtigt – es kommt deshalb zu KEINER Doppelbesteuerung.
AUSLÄNDISCHE ETF
Zusatzinformation

Steuerrechtliche Kategorisierung:

  • KESt-Melde-ETF (Meldung ausschüttungsgleiche Erträge, Besteuerung wie inländische Fonds) –>
    Substanzgewinne: 60 % der thesaurierten, realisierten Kursgewinne mit 27,50 %
  • KESt-Nicht-Melde-ETF (keine Meldung von ausschüttungsgleiche Erträge, pauschal 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des ETF-Wertes am Jahresende, belastet.)

Inländischer Fonds/ETF:

Die Erträge werden sofort mit 27,50 % KESt versteuert, Substanzgewinne werden innerhalb des Fonds jährlich sofort mit 60 % der thesaurierten, realisierten Kursgewinne versteuert. Um den Verlustausgleich im Fonds kümmert sich der inländische Fonds selbst. Der Anleger versteuert die etwaigen Kursgewinne beim Verkauf des inländischen Fonds mit 27,50 % auf den Differenzbetrag des Veräußerungserlöses – Anschaffungskosten. Die bereits besteuerten Beträge im Fonds (die erwähnten 60 %) werden dabei aber bereits berücksichtigt und so kommt es zu keiner Doppelbesteuerung.

Ausländischer ETF:

Handelt es sich um einen Nicht-Meldefonds, so erfolgt eben keine steuerliche Meldung und es ergibt sich so eine pauschale steuerliche Belastung. Pauschal werden 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des ETF-Wertes am Jahresende, belastet.

Handelt es sich um einen Meldefonds, so sind die ausschüttungsgleichen Erträge Jahr für Jahr analog der Vorgehensweise beim inländischen Fonds zu besteuern. Gewinne aus der Substanz die nicht ausgeschüttet werden,  werden Jahr für Jahr zu 60 % versteuert (außerordentliche Erträge) und Zinsen, Dividenden und ausgeschüttete Gewinne (ordentliche Erträge) zu 100 %. 

Bei Ausschüttungen fällt mit der Ausschüttung die Steuer an, wird thesauriert, so wird dies steuerlich als ausschüttungsgleiche Erträge behandelt und ebenso besteuert. Es ist eine Vorabsteuer, denn gleichzeitig mit dem ausschüttungsgleichen Ertrag werden die Anschaffungskurse nach oben angepasst und so wird beim Verkauf weniger Gewinnsteuer fällig. Wird das Wertpapier verkauft, so ist das Delta aus Verkaufspreis und dem erhöhten Anschaffungsbetrag des Wertpapiers die Bemessungsgrundlage zur Versteuerung mit 27,50 % der Wertpapier-Kapitalertragsteuer.

Quelle dafür ist die Investmentfondsrichtlinie 2018.

Noch ein kleiner Gedankenanstoß für die Auswahl des “richtigen” ETFs:

Ordentliche Erträge vs. außerordentliche Erträge

Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge von Fonds setzen sich aus den ordentlichen als auch außerordentlichen Erträgen zusammen.

Ordentliche Erträge: 100 % KESt

Ganz gleich, ob es sich um einen ausschüttenden oder um einen thesaurierenden Fonds (bzw. ETF) handelt, für ordentliche Erträge wie 

  • Zinsen
  • Dividenden

ist die volle Kapitalertragsteuer von 27,50 % fällig. Bei ausschüttenden Fonds zum Zeitpunkt der Ausschüttung bei thesaurierenden Fonds zum Meldestichtag des steuerlichen Vertreters des Fonds. Der Meldestichtag ist auf der Website my.oekb.at der von der OeKB betriebenen Website abrufbar.

Außerordentliche Erträge: 60:40 Regel bei der KESt

Bei einem Fonds sind außerordentliche Erträge z. B. 

  • realisierte Kursgewinne
  • realisierte Kursverluste
  • Einkünfte aus Derivate (Differenzausgleich, Stillhalterprämie, Einkünfte aus Veräußerung und aus der sonstigen Abwicklung)

Diese außerordentlichen Erträge werden bei Thesaurierung mit 60 % der 27,50 %igen Kapitalertragsteuer sofort besteuert in Form der ausschüttungsgleichen Erträge. Erst beim Verkauf des Fonds werden die restlichen 40 % schlagend der 27,50 %igen Kapitalertragsteuer. Somit kommt es bei den außerordentlichen Erträgen zu einer minimalen Steuerstundung. Der Gesetzgeber sieht in den Substanzgewinnen alle Einkünfte im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988.

Damit es zu keiner Doppelbesteuerung kommt, sind jedes Jahr die Anschaffungskosten des Fondsanteils zu korrigieren, damit es beim Verkauf zu keiner Doppelversteuerung kommt.

Kursgewinne bzw. -verluste bei einem ETF: Klassischerweise entstehen bei einem ETF erst mit dem Verkauf ein Gewinn oder Verlust. Im Innenverhältnis des ETF kommt es aber auch zu Käufen und Verkäufen. Bei einem ETF, welcher in der Regel einen Index abbildet kommt es zu Umschichtungen (=Verkäufe und Käufe). Beispielsweise wenn sich die Zusammensetzung des Index ändert oder der ETF ein Rebalancing durchführt. 

Kursverluste können nicht nur mit Kursgewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden, sondern künftig in einem zweiten Schritt auch mit ordentlichen Erträgen des Fonds (Zinsen, Dividenden etc.) ausgeglichen werden. Es besteht auch ein Kursverlustvortrag auf Fondsebene.   

Quellen:

Ausschüttungen vs. ausschüttungsgleiche Erträge

Ausschüttungen finden klassischerweise bei ausschüttenden Fonds statt und ausschüttungsgleiche Erträge bei thesaurienden Fonds. 

Soweit, so gut. Doch es gibt darüber hinaus auch noch mehr, denn es kann auch passieren, dass ein Ausschütter auch ausschüttungsgleiche Erträge hat und umgekehrt, dass ein thesaurierender Fonds auch einmal eine Ausschüttung hat. Es gibt hier keine 100 %ige Sortenreinheit.

Inländischer oder ausländischer Broker

Vergleicht man die Depotgebühren und die Orderkosten von inländischen und ausländischen Brokern so wird man schnell dazu verleitet bei einem ausländischen Broker Kunde zu werden. Das darf man auch. Aber Achtung, denn der ausländische Broker kümmert sich keineswegs um die Steuerangelegenheiten und so ist es jedem Brokerkunden selbst überlassen seine Wertpapierinvestments in seine jährliche Einkommensteuererklärung korrekt aufzunehmen. Dies ist nicht ohne und ein eventueller Vorteil bei den Kosten und Gebühren des ausländischen Brokers im Vergleich zum inländischen Broker ist mit der Beauftragung eines Steuerberaters auch schnell wieder dahin. Kümmert man sich selbst um die Steuerangelegenheiten, so muss man die Zeit aufrechnen, ob es einem das tatsächlich Wert ist.

Vergessen sollte man die Versteuerung dieser Erträge aus dem Ausland nicht, denn man hintergeht so Steuern und dies ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Dazu kommt natürlich auch noch die Tatsache, dass das Finanzamt in Österreich durch den Common-Reporting-Standard natürlich voll im Bilde ist, wo im Ausland wir ein Depot besitzen und welche Papiere dort liegen. Vergisst man zu versteuern, wird das Finanzamt sicherlich einen bald daran erinnern, dass hier doch etwas zu versteuern wäre. In diesem Sinne: Seien Sie steuerehrlich und agieren Sie nicht am Finanzamt vorbei!

Inländische Broker die die KESt und Kursgewinnsteuer bei Melde-ETFs von sich aus berücksichtigen und automatisch abführen:

Ausländische Broker die die KESt und Kursgewinnsteuer bei Melde-ETFs NICHT berücksichtigen und der Kunde sich selbst um die richtige Versteuerung kümmern muss:

Wenn Sie die unterschiedlichen Broker miteinander vergleichen möchten, so werfen Sie doch einen Blick auf den Online Broker Vergleich, welcher Ihnen zeigt, wie hoch denn die Kosten für die Depotführung und für die Order von Wertpapiere sind.

SWAP ETF oder physische ETF

Es wird bei ETFs zwischen SWAP ETFs und tatsächlich replizierenden, physischen ETFs unterschieden. Ein SWAP ETF hält natürlich auch physische Wertpapiere und sichert sich in Form von Swaps mit anderen Vertragspartnern die Kursentwicklung und deren Zinsen und Dividenden. Bei SWAP ETFs wird ein Trägerportfolio gebildet und tauscht mit einer Gegenpartner (to swap = tauschen)  die Performance des Fonds mit der Performance des Index des ETFs. 

Bei synthetischen ETFs kann es im Laufe der Zeit zu einer Überbesteuerung kommen aufgrund des Trägerportfolios. 

Wenn der ETF sein Trägerportfolio hält, so kann es hier zu einem Steuerstundungsvorteil kommen im Vergleich zu einem replizierenden ETF. Gleichzeitig kann der ETF sein Trägerportfolio aber auch verkaufen und dieser Vorteil ist sogleich dahin bzw. entsteht sogar mit einem Rumms eine Steuerschuld. Das verwundert so manchen neuen Anleger, dass auf einmal eine größere Steuerschuld entsteht, obwohl sich der ETF doch gar nicht so positiv entwickelt hat – der Grund kann im Austausch des Trägerportfolios liegen. Über die Behaltedauer von vielen Jahren sollte sich das aber wieder nivellieren. Das bedeutet, dass es keine Garantie und keine Gewissheit über diesen Steuerstundungsvorteil bei SWAP ETFs gibt.

Ein SWAP ETF hat aber auch noch weitere Vor- und Nachteile die ebenfalls unbedingt in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden sollten. Diese finden sich hauptsächlich im Bereich der günstigeren Spesen sowie im Ausfallsrisikos eines SWAP-Partners.

Achtung: Im ersten Jahr bei Fonds!

Besitzt man einen Fonds so wird es im ersten Jahr wohl so sein, dass die depotführende Bank die Steuerschulden der ausschüttungsgleichen Erträge innerhalb der ersten 12 Monate verrechnen wird, obwohl man den ETF noch gar keine 12 Monate besessen hat. Bedeutet im Klartext, dass man hier Steuern bezahlt für einen Zeitraum, in dem man den ETF noch gar nicht besessen hat. Dies kann leider nur dadurch vermieden werden in dem der ETF zu einem Zeitpunkt gekauft wird in dem der ETF gerade sein neues Geschäftsjahr begonnen hat oder es sich um einen inländischen ETF handelt. Im extremsten Fall ist es so, dass Sie den Fonds erst vor wenigen Tagen gekauft haben und Sie die Steuerschulden der vorangegangenen 12 Monate bezahlen müssen. Haben Sie Ihren Fonds bei einem ausländischen Broker gekauft, so müssen Sie sich selbst darum kümmern, dass bereits im ersten Jahr korrekt die ausschüttungsgleichen Erträge Ihres Meldefonds versteuert werden.

Es ist aber alles nicht so schlimm, insbesondere wenn man den ETF länger hält, denn Sie verkaufen dann den ETF und der nächste Käufer dieser Anteile hat dann die Steuerschuld von Ihrer Behaltedauer noch zu übernehmen. Einzig auch hier wieder der extremste Fall, Sie verkaufen kurze Zeit nach der Steuerabrechnung. Halten Sie Ihren ETF nur für kurze Zeit und fällt hier auch die Zahlung der Kursgewinnsteuer hinein, so kann dies finanziell schmerzhaft sein. Zudem handelt es sich hier um eine Art Vorabsteuer in Form der ausschüttungsgleichen Erträge. Jene Steuerlast die bezahlt wird, um die werden die Anschaffungskosten erhöht und im Verkaufsfall somit angerechnet auf eine etwaige Kursgewinnsteuer.

Geld am Verrechnungskonto stehen lassen zur Begleichung der Steuer für die ausschüttungsgleichen Erträge

Die depotführende, inländische Bank verrechnet die Steuer für die ausschüttungsgleichen Erträge im Laufe des Jahres und zieht diese Steuer vom Verrechnungskonto des Depotinhabers ab. Das bedeutet, dass das Verrechnungskonto stets mit einem passenden Betrag gefüllt sein soll, damit die Begleichung der Steuerschulden erfolgen kann, ohne dass man ins Minus rutscht und dafür Sollzinsen bezahlt. Also unbedingt darauf achten, dass genug am Verrechnungskonto vorhanden ist.

Korrekt die Steuer abführen - wer ist verantwortlich?

Wer ist eigentlich dafür verantwortlich, dass die Steuern korrekt abgeführt wird? Wer ist das Steuersubjekt? Der Anteilsinhaber, also der Käufer des ETFs und somit ist dieser steuerpflichtig!

Nicht der Ausgeber des ETF ist steuerpflichtig, sondern wir, die Käufer des ETFs. Es wird hier vom Transparenzprinzip gesprochen, was bedeutet, dass wenn jemand sein Geld in einen ETF anlegt, er genau so besteuert werden soll, als ob er direkt in die selben Wertpapiere investiert. Oftmals übernimmt die depotführende Bank diese Aufgabe, aber prüfen Sie ob diese dies tatsächlich auch macht.

Bei nicht steuereinfachen Brokern, also Anbietern aus dem Ausland, macht der ausländische Broker nichts. Sie müssen sich daher selbst um alles kümmern.

Ausschüttungsgleiche Erträge versteuern

In einem eigenen Beitrag wird erörtert wie das mit den ausschüttungsgleichen Erträgen nun genauer funktioniert. Wie kann man herausfinden, wie hoch diese sind, wann gemeldet wurde und wie die Versteuerung funktioniert. Dazu sollte man sich ein wenig Zeit nehmen und einen kühlen Kopf bewahren:

Fehlt etwas? Gibt es Ergänzungen? Gibt es Fragen? Nutzen Sie die Kommentarfunktion dieser Seite und kommen wir ins Gespräch!

Andreas von Broker-Test.at
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter Broker-Test.at – er ist begeisterter Privatanleger, 1998 begann alles mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). Seit 2014 wird mit dieser Seite versucht mehr Transparenz für Interessierte und Anleger zu schaffen. 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu Broker-Test.at gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von Broker-Test.at kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.
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438 Kommentare
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Hallo Andreas,

vielen Dank für deinen tollen Blog.

Wie erfolgt die korrekte Besteuerung eines synthetischen (SWAP) ETFs?
Wenn ich den SWAP ETF “IE00B60SX394” auf my.oekb suche und mir die Jahresmeldung vom 28.06.2023 anschaue, gibt es keine Angaben dazu, obwohl es sich um einen Meldefonds handelt.

Danke und viele Grüße

Hallo Andreas,
Ja es ist ein Meldefonds. Es gibt aber keine ausschüttungsgleichen Erträge (936) und keine Ausschüttungen (897). Wie ist das zu verstehen?
Viele Grüße

Hallo Andreas,
wie aufwendig ist es wenn ein Fonds/ETF/ETC NICHT auf https://my.oekb.at/ gelistet ist (wie soviel interessante… diesbezüglich ist .AT weit hinten, .. oft steht in uk reprorted der fonds in at nicht 🙁 ….) gelistet ist. was muss ich dann genau tun? reicht es wenn ich mir den gewinn ausrechne( wie berechne ich das – zählt das kalenderjahr)? und das dann abführe? kann ich selber das machen – brauche ich einen steuerberater dafür? Danke für de INFO! Heinz

Danke für die ausführliche Beschreibung! Eine kleine Anmerkung habe ich aber doch. Ich denke im Punkt Geld am Verrechnungskonto stehen lassen sind die -0,4% Negativzinsen bei Flatex mittlerweile Geschichte.

Servus Andreas! Erstmal danke für deine Tolle Arbeit! Ich hätte vielleicht eine interessante Frage an dich. Durch Zufall ist mir aufgefallen, dass der HSBC MSCI World UCITS ETF USD (IE00B4X9L533, einer der größten, regelmäßig ausschüttenden, billigsten (TER 0,15%) MSCI World ETF und seltsamerweise nur mit sehr schwacher Konkurrenz mit diesen Eigenschaften) seinen Meldestatus verloren hat. Auch laut https://my.oekb.at (früher http://www.profitweb.at) endet sein KESt-Meldefonds Status nach 10 Jahren mit 01.08.2023. Meine Frage nun: Weißt du ob das öfters vorkommt, dass ETFs ihren Status abgeben/verlieren, was die Gründe sein können und ob man jetzt bei allen ETFs ständig den Meldestatus screenen muss… Weiterlesen »

Hallo Andreas. Ich habe 1:1 genau den gleichen ETF mit dem bekannten Thema / Problem und hatte jetzt eine Steuerzahlung mit dem Hinweis “Ausschüttungsgleiche Erträge” von über € 1000,- auf einen aktuellen Marktwert von rund € 23k. Ich halte den ETF schon seit 2019 und hatte noch nie diesen Fall. Ist das aufgrund dessen, dass der Fonds aufeinmal kein Meldefonds mehr ist? Macht es Sinn den ETF jetzt zu verkaufen und eine Alternative zu suchen? Gibt es dadurch steuerliche Nachteile? Danke!

ETFs thesaurierend und deutsche Quellensteuer für Meldefonds:
Gilt für Dividenden von deutschen Unternehmen (Abgeltungssteuer: 26,38%)
und österreichische AuslandsKest (12,5%) ebenfalls die 60/40 Regel auf Dividenden?
WIe ist der Kursgewinn beim Verkauf (60% Steuer bereits im Verkaufskurs enthalten) zu versteuern?
Es bleiben ja noch die 40% nicht versteuerter Dividendenzahlungen.
Z.B.: von den 40% 26,38% Abgeltungssteuer (Quellensteuer) und 12,5% Auslandskest.
Und schließlich 27,5% Kest vom verbleibenden Gewinn?

es ging um die steuerliche Behandlung in Österreich von Dividenden deutscher Unternehmen in thesaurierenden ETFs!

Hallo ich habe eine Frage, Bin bei flatex und habe einige ETF welche Dividenden ausschütten. Es sind Meldefonds darauf hab ich immer geachtet. Normalerweise müssten die Dividenden ja mit 27,5% Kest versteuert werden. Allerdings wird mir im Steuerreport immer weniger abgezogen. Es wird eine Bemessungsgrundlage angegeben und davon die Kest berechnet. Aber mir kommt das gefühlsmäßig zu wenig vor. Teilweise viel zu wenig. Aber von der Bemessungsgrundlage werden genau 27,5% abgezogen. Nur ist die selber nur ein Drittel von dem was mir ausgezahlt wird. Geht da alles mit rechten Dingen zu oder muss ich da selbst noch was nachversteuern? Oder… Weiterlesen »

Hallo Andreas, danke für die Informationen.
Ganz hab ich noch nicht durchgeblickt wie sich die Bemessungsgrundlage berechnet von der dann die 27,5% abgezogen werden.

Wichtig ist mir nur, dass hier steuerlich alles mit rechten Dingen zugeht. Deswegen extra auf steuereinfach und Meldefonds geachtet.

Ich muss wohl noch einiges dazulernen.

Gruß

Hallo Andreas, Vielen Dank für die interessanten Informationen! Ich habe eine Frage: wenn ich es richtig verstanden habe ist es somit so, dass man bei replizierenden ETFs de facto 60% der unrealisierten Kursgewinne sofort versteuert (unrealisiert aus Sicht des Anlegers, da spreche ich nicht von Käufen/Verkäufen die innerhalb des Fonds stattgefunden haben um die Indexgewichtung nachzubilden)? Meine Frage ist einerseits: stimmt das so, und wenn ja, dann wäre meine nächste Frage, ist das nicht sehr ungünstig, v.a. wenn man einen langjährigen Veranlagungshorizont hat, weil man ja de facto 60% weniger Zinzeszinseffekte hat? Eine andere Frage wäre ob es Alternativen gibt… Weiterlesen »

Danke für die rasche Antwort! Ok, dh die außerordentlichen Erträge setzen sich nur aus den realisierten Kursänderungen zusammen die sich im Rahmen des Rebalancing des ETFs ergeben haben, und von denen sind dann 60% sofort zu realisieren und 40% später?

Kann man da empirisch Aussagen treffen ob bestimmte Fondsarten weniger bzw mehr solcher Transaktionen produzieren? Bei synthetischen ETFs hast du ja schon erwähnt dass es schwierig nachzuvollziehen ist, macht sampling-basiert vs voll replizierend tendenziell einen Unterschied?

PS: als Hintergrund zu meiner Frage: ein Freund hatte auf Basis des Kontoauszugs blei Flatex gemeint dass es de facto so aussieht als ob man regelmäßig den gesamten Bestand verkaufen und gleich wieder einkaufen würde, also eine volle Realisierung hätte. Ich wollte dem nachgehen und bin im Zuge der Recherche auf Deine sehr wertvollen Beiträge gestoßen. Mein jetziges Verständnis ist so dass es sich nicht (exakt) so verhält wie mein Freund geschildert hat – welcher Anteil der Kursgewinne realisiert wird hängt (nach meinem aktuellen Verständnis) davon ab welche Trades der Fonds selbst macht. Da ist mir halt noch nicht klar… Weiterlesen »

Hallo Andreas, erstmal vielen lieben Dank für deine tollen Informationsvideos und Beiträge auf deiner Seite. Leider macht es der Staat/die EU/EWR dem Privatanlege in der gesamten Thematik nicht wirklich leicht. Ich habe im Oktober des Vorjahres (2022) ein Depot bei einem „steuerleichten“ Broker, genau genommen bei Scalable Capital eröffnet und habe nun endlich, leider erst auf Anfrage, meinen Steuerreport erhalten. Da ich nicht wusste ob und wann der Report übermittelt wird und die Zeit für die Einreichung der Einkommensteuererklärung naht, habe ich mich mehrere Tage zuvor mich näher mit der Thematik der Versteuerung von ausländischen Kapitalerträgen beschäftig. Ich habe mir… Weiterlesen »

vielen lieben Dank für deine Zeit und Infos & das Infovideo dazu! (:

Zuletzt bearbeitet 9 Monate her von Mario

Hallo, vielen Dank für diese wunderbar informative Seite! Wie sieht es eigentlich mit der Besteuerung der in Europa immer beliebter werdenden Closed-end funds (CEFs) aus den USA aus. Sie sind über Flatex normal handelbar, haben aber eine ganz andere Struktur als ETFs. Sind CEFs für die österreichische Finanz allesamt Nichtmelde-Fonds?

Hallo! Habe eine Frage zu Geld am Verrechnungskonto stehen lassen zur Begleichung der Steuer für die ausschüttungsgleichen Erträge. dh. In 20-30 Jahren wenn mein Depot ca. 500.000 oder mehr Wert ist mit einem thesaurierenden Etf muss ich so ca 2.000 bis 3.000 Euro oder mehr auf das Cashkonto einzahlen damit die Versteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge gedeckt ist? Verstehe ich das richtig? Da ist es dann doch besser ich nehme einen Ausschütter und fertig oder? Danke. lg

Danke!

Man könnte ja auch einen Ausschütter nehmen und die Dividende reinvestieren. Somit vermehrt es sich auch durch den Zinseszins. Sicher den leichten steuerlichen Vorteil vom Thesaurierer habe ich nicht. Aber denke ein Ausschütter ist transparenter.

Servus Andreas, danke für die Info aber das Ganze ist ja ein Witz! Damit wird es ja fast unmöglich zu sagen ob/wann man mit der Investition in in einen ETF erfolgreich ist oder nicht. Fazit – das Depot nur über Aktien abbilden???? oder hast du da doch einen besseren Tip? Ich verwende Parqet um mein Portfolio zu tracken aber durch die irre Besteuerungsvariante in AT laufen die Daten ja kpl. auseinander. Wenn ich z.B. einen ETF über 5 Stufen kaufe habe ich bei Flatex nach der Besteuerung irgendeinen Preis und bei Parqet was kpl. anderes. Flatex zeigt mir aktuell bei… Weiterlesen »

Hallo Andreas, vielen Dank für deine nützliche Beiträge. Ich habe ein Paar steuerliche Fragen zu den Steuereinfachen Brokern, insbesonderer Flatex. Wenn ich bei Flatex einen Fond oder ETF kaufe, gibt es das Risiko, dass es sich um ein Nichtmeldefond handelt? Muss ich selber bei oekb kontrollieren? Oder werde ich gewarnt. Oder werden solche Fonds von Flatex gar nicht angeboten? Die zweite Frage ist: sehe ich bei thesaurierenden Fonds auf meinen Kontobewegungen die steuerlich (laut oekb) korrigierte Anschaffungskosten? Die Frage habe ich, weil es durchaus relevant ist, wann man solche fonds dann verkauft, denn man will eventuelle negative Ertraege mit anderen… Weiterlesen »

Super, danke für die schnelle Antwort!

Hallo Andreas, zunächst einmal vielen Dank für dein Engement, durch deine zahlreichen Youtube-Videos und diese Homepage war der Einstieg für mich in die Welt des passiven Investierens ungemein leichter. Bin seit wenigen Monaten – zumindest bis jetzt – zufriedener flatex.at – Kunde. Ich beschäftige mich weiterhin intensiv mit der Materie und lerne täglich dazu. Ich hoffe meine folgende Frage / Kommenar ist an dieser Stelle richtig. Bin beim Thema “Entnahmestrategie” in Kombination mit Steuern auf einen Blogbeitrag von dem in den Medien recht bekannten Frugalisten Oliver Noelting gestoßen in dem er mehrere “Steuerhacks” darstellt, jedoch bezogen auf Deutschland. Folgende Ausführungen… Weiterlesen »

Schade, aber danke für die rasche Antwort. LG Manfred

Hallo Andreas, vielen Dank für die Zahlreichen Inhalte auf deiner Website! ich wollte gerade die Meldung über die Versteuerung der Thesaurierung meiner ETFs bei Flatex besser verstehen und hatte einen E-Mail austausch mit Flatex. Ich möchte gerne die Versteuerung besser verstehen da ich für andere Broker die Berechung selsbt durchführen muss. Laut deiner Methode die Auschüttungsgleichen Eträge/Anteil auf der OeKB Website nachzusehen komme ich auf einen Anderen Betrag für meine Steuererklärung wie Flatex. Der Kundenservice hat mir folgende Antwort gegeben: Als Steuerpflichtiger Betrag je Anteil wurde uns für den ETF IE00B5BMR087 ein Wert von 0,6806 US Dollar mitgeteilt. Bei 51,28… Weiterlesen »

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Super, vielen Dank! Ich schaue mit die Seite an und meldde mich ggf. bei Fragen.:)

Nochmals tausend Dank!

Lieber Andreas,

ich habe mir deinen Beitrag angesehen und hätte noch eine Frage! Wie oben kurz Erwähnt möchte ich die Ausschüttungsgleiche Erträge bei einem anderen Broker berechnen. Wenn ich jetzt pragmatisch vorgehen möchte, ist es in Ordnung einfach so wie in deinem Beitrag (https://www.broker-test.at/steuern/ausschuettungsgleiche-ertraege/) vorzugehen?

LG

Hallo der S&P500 mit der ISIN IE00B3YCGJ38 ist ein swap etf.
Im Normalfall werden Quellensteuern auf Dividenden fällig – 30 Prozent bei Luxemburger Fonds, bei den in Irland domizilierten Produkten sind es Dank des günstigeren Doppelbesteuerungsabkommens nur 15 Prozent. Doch das betrifft nur Fonds und ETFs, die auch wirklich die Index-Bestanteile halten. Bei Swap-basierten ETFs fallen diese Steuern nicht an, da sich ihre Performance nicht auch aus Dividenden, sondern nur aus Kursgewinnen speist.

Nun zu meiner Frage:
: wird der ETF in Österreich dennoch besteuert obwohl der ETF keine Dividinden bekommt?
:wie wird der etf dann besteuert?

Quelle:https://www.morningstar.de/de/news/190388/bei-usa-etfs-ist-es-%E2%80%9Ehip-to-be-swap%E2%80%9C.aspx#:~:text=Bei%20Swap%2Dbasierten%20ETFs%20fallen,den%20S%26P%20500%20Index%20ablesen.

Zuletzt bearbeitet 1 Jahr her von Daniel

Hallo, herzlichen Dank für die Möglichkeit, dass man hier Fragen stellen kann. Ich stehe derzeit vor der Auswahl eines Dividenden-ETF’s, der einmal mit dem Domizil Deutschland (TER 0,31 %) und einmal mit Domizil Irland (TER 0,59 %) angeboten wird. Bei meiner Recherche im Internet habe ich jedoch gesehen, dass man irische ETF’s aus steuerlichen Gründen bevorzugen sollte, wenn es sich um ETF’s mit US-Aktien handelt. Die ETF’s die ich mir ausgesucht habe, sind jedoch von iShares Asia Pacific Dividend ETF’s. Kurz gesagt, ich hab keine Ahnung, was hier die Quellensteuer und das Doppelbesteuerungsabkommen betrifft und ob ich mit Irland trotz… Weiterlesen »

Hallo Andreas, vielen Dank erstmal für deine Bemühungen zu diesem komplexen Thema. Ich habe mich jetzt doch selbst auch ziemlich in das Steuerthema reingekniet und sogar die Investmentfondsrichtlinien 2018 gelesen. Zwar müsste mich das ja nicht so kümmern, weil ich bei einem steuereinfachen Broker bin und nur Meldefonds habe. Dennoch möchte ich das Ganze im Detail verstehen. Dabei ist für mich eine letzte Unklarheit geblieben. Vielleicht hast du dazu die Lösung: Und zwar geht es mir darum, wie sich die Abweichung zwischen agE (abzüglich anzurechnender Quellensteuer) und Korrektur der AK ergibt. Bei den Daten auf my.oekb.at finde ich im ersten… Weiterlesen »

Servus Andi! Vorab mal DANKE für deine Beiträge zu den ganzen Themen – echt eine riesen Bereicherung, wenn man sich damit zu beschäftigen hat. Mit sehr viel Vorkenntnissen in Aktien-Investments, etc. habe ich mich entschieden in einen FTSE All-World (IE00BK5BQT80) zu investieren. Dieser ETF würde als Altersvorsorge bespart und später durch einen Entnahmeplan in zahlreichen Tranchen wieder verkauft. Alles bei einem steuereinfachen Broker als österreichischer Staatsbürger. Neben einem monatlichen Sparplan möchte ich in dem ETF noch einen größeren Einmalbetrag anlegen. Und hier bin ich bei dem Punkt angelangt, wo ich dich kurz fragen wollte (betreffend deinem obrigen Beitrag “Achtung: Im… Weiterlesen »

Hallo Andi! Danke für deine Antwort. Aber ist es nicht so, dass (angenommen das Geschäftsjahr endet am 30.06.) ich bei Kauf am 27.06. die Steuerzahlung bei der nächsten Meldung entrichten muss (eben für das gesamte Geschäftsjahr, weil ich in diesem gekauft habe) und bei Kauf am 03.07. eben nicht (hier würde ich erst bei der übernächsten Meldung zur Steuerzahlung kommen, da die Zahlung in das neue Geschäftsjahr 1.7.-30.6. fällt). Da würde ich mir doch 1 x Steuerzahlung durch das zuwarten sparen oder sehen ich das falsch? LG, Markus

Hi Andi! Danke auch für diese Antwort. Nur kurz zum Abschluss (zur besseren Verständnis): Mir ist klar, dass erst die Meldung die Steuerzahlung auslöst. Aber die Meldedaten (die wahrscheinlich bei diesem ETF im Jänner 2023 das nächste Mal übermittelt werden) betreffen ja nur das vergangenen Geschäftsjahr (1.7.21-30.06.22). Wenn ich aber erst ab 7/22 (=neues Geschäftsjahr des ETFs) investiert bin, dann habe ich 1/23 (nächste Meldung) keine Steuerzahlung zu leisten – erst 1/24 (bei der übernächsten Meldung). Ist der Gedankengang von mir richtig? LG, Markus

Ich habe auch eine Frage bzgl. ETPs wie dem IE00BLRPRL42 (QQQ3 NASDAQ-100® 3x Leveraged). Auf my.oekb findet man zu diesem Produkt keine Steuermeldung. Wird dieser auch wie ein ETC behandelt und realisierte Gewinne werden einfach mit 27,5% versteuert oder ist hier noch mehr zu beachten.

Danke fuer die Hilfe und deine Arbeit Andreas!

LG

Hallo, ich habe in meinem Depot zwei Werte:
1) WISDOMTREE PHYSICAL SWISS GOLD ETC (DE000A1DCTL3)
2) SPROTT PHYSIC.URAN.TR. (CA85210A1049)
Beides sind nicht-melde Fonds.
Trotzdem wurden bei beiden zum Jahreswechsel keine pauschale Besteuerung vom Broker (Flatex) vorgenommen. Woran liegt das?
Danke Andreas für deine Arbeit die du hier leistest! LG

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