Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

ETF Steuern

ETF Steuern

Andreas von Broker-Test.at

25. September 2023

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Tipp: Nicht-Meldefonds und nicht steuereinfache Broker dringendst vermeiden!
  • Der steuereinfache Broker kümmert sich um die ordnungsgemäße Versteuerung – bei Broker im Ausland  muss sich der Kunde um alles selbst kümmern (z. B. Trade Republic, Interactive Brokers, Scalable Capital, …)
  • Meldefonds oder Nicht-Meldefonds? 
  • Ordentliche Erträge mit 100 % KESt vs. außerordentliche Erträge mit 60:40 % KESt
  • Ausschüttungen vs. ausschüttungsgleiche Erträge – 100 % KESt Besteuerung
  • Das Wichtigste:
    • Ordentliche Gewinne werden sofort mit 100 % besteuert
    • Außerordentliche werden sofort zu 60 % besteuert und beim Verkauf des Fonds folgen die anderen 40 %
    • Ausschüttungsgleiche Erträge fallen meist Dabei wird der Anschaffungswert des Fonds um diesen versteuerten Wert erhöht
    • Beim Verkauf des Wertpapiers werden 27,50 % KESt auf den Gewinn aus Verkaufskurs und erhöhter Anschaffungswert verrechnet – somit sind auch die fehlenden 40 % aus den ausschüttungsgleichen Erträgen versteuert

In diesem Ratgeber

Wie wird ein ETF in Österreich besteuert?

Die steuerliche Behandlung von Fonds allgemein und Exchange Traded Funds (ETFs) im speziellen ist in Österreich sehr komplex und keine einfache Sache. Daher gilt:

Alle Ausführungen sind nach bestem Wissen & Gewissen erstellt, ersetzen jedoch nicht den Gang zu einem Steuerberater bzw. Steuerberaterin. Dies sind die wahren Experten in diesem Gebiet!

Alle Ausführungen hier gelten natürlich auch für Fonds und nicht nur für ETFs. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Grundsätze und Informationen zur Besteuerung von ETFs. Vorweg gleich einmal der Hinweis, dass es einige Parameter beim Kauf und bei der Versteuerung von ETFs gibt, welche es zu beachten gilt und es sehr wichtig ist, vor dem Kauf sich die ETFs und deren Parameter genauer anzusehen, damit es zu einem späteren Zeitpunkt kein böses Erwachen gibt. Da sich die Gesetzgebung regelmäßig ändert und auch der beschriebene aktuelle Stand nicht frei von Fehler sein könnte und sich dazu natürlich auch noch die steuerliche Situation jedes einzelnen unterscheidet, ist dieser Artikel lediglich als Idee bzw. Meinung zu verstehen. Einen Besuch eines einschlägigen Steuerberaters ersetzt dieser Artikel nicht.

Was ist die Idee bei der Besteuerung?

Ja, es könnte definitiv einfach und transparenter passieren, die Besteuerung der Fondserträge, aber der Gesetzgeber macht es uns Anlegern und den Banken nicht einfach. Die Idee hinter dieser komplexen Besteuerung ist die, dass wir Anteilsinhaber genau so versteuert werden, als wenn wir die Wertpapiere die der Fonds hält, direkt kaufen würden. Heißt, wenn wir z. B. all diese Aktien des Fonds selbst halten würden und dort Dividenden kassieren, so haben wir diese mit 27,5 % Kursgewinnsteuer zu versteuern, verkaufen wir die Aktien, so haben wir für den Kursgewinn 27,5 % zu bezahlen. Das nennt sich in der Fachsprache der Steuerexperten “Transparenzprinzip”.

Der steuerliche Status Quo in Österreich:

ETFAktuelle Regelung
Dividenden / Ausschüttungen27,5 % KESt
Realisierte Kursgewinne27,5 % KESt

Wer ist das Steuersubjekt? Der Anteilsinhaber, also der Käufer des ETFs und somit ist dieser steuerpflichtig! Nicht der Ausgeber des ETF ist steuerpflichtig, sondern wir, die Käufer des ETFs. Es wird hier vom Transparenzprinzip gesprochen, was bedeutet, dass wenn jemand sein Geld in einen ETF anlegt, er genau so besteuert werden soll, als ob er direkt in die selben Wertpapiere investiert.

Alle Angaben ohne Gewähr und nach besten Wissen und Gewissen erstellt! Update mit 18.4.2021.

Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutzen Sie doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen.

Video

Meldefonds oder Nicht-Meldefonds?

Zu Beginn muss geklärt werden, ob es sich um einen Meldefonds oder Nicht-Meldefonds handelt.

Bei der Besteuerung von ETF ist zwischen Melde-ETF und Nicht-Melde-ETF zu unterscheiden. Inländische Fonds sind stets Meldefonds, bei ausländischen Fonds kann es auch vorkommen, dass diese Nicht-Meldefonds sind. 

Was ist ein Meldefonds?

Ein Meldefonds hat einen steuerlichen Vertreter in Österreich gibt. Was es nicht heißt ist, dass der Melde-ETF auch seinen Sitz in Österreich haben muss. Der ETF kann genauso im Ausland beheimatet sein. Es geht hier darum, ob es einen steuerlichen Vertreter des ETFs in Österreich gibt. Diese Melde-ETF müssen die Kapitalertragsteuer (KESt) auf Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge an die Österreichische Kontrollbank (OeKB) melden. Die Ausgeber der ETFs sind als Melde-ETF dazu verpflichtet diese Meldung innerhalb von 5 bzw. 7 Monaten (je nachdem ob es sich um einen inländischen oder ausländischen ETF handelt) nach Ende des ETF-Geschäftsjahres zu tätigen. Auf Grund dieser Meldung rechnet die depotführende Bank die 27,5 % Kapitalertragsteuer ab. Diese automatische Abrechnung der Kapitalertragsteuer geschieht aber nur bei inländischen Online Brokern (wie z. B. die Bank Direkt, DADAT oder auch Flatex, da dieser als deutscher Broker eine Niederlassung in Österreich hat). Handelt es sich um einen nicht steuereinfachen Broker aus dem Ausland, muss der Brokerkunde dies selbst tun. Eine Unterstützung vom ausländischen Broker wird es hier keine geben.

Ob ein Fonds bzw. ETF in Österreich zugelassen ist können Sie über die Website der der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) überprüfen, die früher unter Profitweb.at erreichbar war und nun unter my.oekb.at zu finden ist. 

https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f

Im Ergebnis können Sie dann sehen, um welche Fondsart dass es sich handelt, welche Zahlstelle in Österreich es gibt und wer der steuerliche Vertreter in Österreich ist und seit wann der Vertrieb in Österreich zugelassen ist. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier anhand des Beispiels “Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (USD) Distributing” mit der ISIN IE00B3RBWM25.

Gibt es keine Antwort auf Ihre Abfrage so wird es wohl so sein, dass der ETF in Österreich nicht zugelassen ist und es sich so um keinen Meldefonds handelt. 

Wie hoch die ausschüttungsgleichen Erträge sind und andere, wichtige Informationen zum zugelassenen ETF können in der OeKB Datenbank unter my.oekb.at abgerufen werden. 

Nicht Meldefonds – pauschale Besteuerung

Ist es ein Nicht-Melde-ETF, so kommt es zu einer pauschalen Besteuerung zum Jahreswechsel. So werden pauschal 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns fällig, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des ETF-Werts am Jahresende. Also mehr als kompliziert und ein Nicht-Melde-ETF sollte vermieden werden, speziell in Kombination mit einem ausländischen Broker, welcher sich nicht um die automatische Abführung der KESt kümmert.

Beispiel: Mit 1.1.2020 werden 100 Stück eines Nicht-Meldefonds (bzw. ETFs) gehalten wie dem ARK Innovation ETF (ISIN US00214Q1040). Der Marktwert dieser 100 Stück zum Zeitpunkt 1.1.2020 liegt bei (fiktiven) 20.000 Euro. Zum Ende des Jahres am 31.12.2020 liegt der Marktwert dieser 100 Stück bei (fiktiven) 22.000 Euro. Die Wertsteigerung in diesem Jahr liegt bei 2.000 Euro, 90 % davon sind 1.600 Euro. Jedoch müssen es mindestens 10 % des Rücknahmewertes angesetzt werden, was in diesem Fall 2.200 Euro (10 % von 22.000 Euro) sind. Daher beträgt die steuerliche Bemessungsgrundlage in diesem Beispiel 2.200 Euro.

Von diesen 2.200 müssen zum Jahreswechsel 27,50 % als “ausschüttungsgleiche Erträge” bezahlt werden. Diese Steuerzahlung erhöht gleichzeitig auch die Beschaffungskosten und mindern im Verkaufsfall den realisierten Kursgewinn.

Meldefonds

Bei einem Meldefonds werden natürlich die Ausschüttungen und aber auch die ausschüttungsgleichen Erträge besteuert. Dies erfolgt bei einem steuereinfachen Broker mit Sitz oder Niederlassung in Österreich vom Broker selbst, bei einem nicht steuereinfachen Broker hat man sich als Anleger darum zu kümmern.

Kursgewinnsteuer beim Verkauf des ETF

Ergibt die Differenz zwischen Verkaufskurs und Kaufkurs ein Plus, so ist diese Differenz mit der Kursgewinnsteuer in der Höhe von 27,5 % zu besteuern unabhängig davon, ob es sich um einen ausschüttenden oder thesaurierenden ETF handelt. Die im Behaltezeitraum bereits versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge erhöhen den Kaufkurs, sodass bei der Berechnung des Kursgewinnes die bisher bereits berücksichtigten ausschüttungsgleichen Erträge ebenso hinzugerechnet werden müssen. Der Betrag von dem die Kursgewinnsteuer errechnet wird findet sich durch die Rechnung:

Zu versteuernder Gewinn =

Menge * Verkaufskurs 

– bereits berücksichtigte ausschüttungsgleiche Erträge

– Menge * Kaufkurs 

==========================

= Gewinn welcher zu versteuern ist

Dieser zu versteuernde Gewinn wird mit 27,5 % Kursgewinnsteuer multipliziert und dieser Betrag wird dem Finanzamt überwiesen.

Andere Kosten oder Gebühren dürfen natürlich auch beim ETF nicht dazu verwendet werden den Kaufkurs künstlich zu erhöhen bzw. den Verkaufskurs niedriger anzusetzen. 

Fazit zur korrekten Versteuerung von ETFs:

Zuerst muss herausgefunden werden, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen Fonds handelt.

Fonds/ETF Aktuelle Regelung
INLÄNDISCHER Fonds/ETF
  • IM Fonds/ETF selbst
Erträge 27,5 % KESt
Besteuerung der Kursgewinne 60 % der thesaurierten Substanzgewinne, realisierte Kursgewinne mit 27,5 %
Verlustausgleich
  • Automatischer Verlustausgleich im ETF: Gewinne und Verluste werden innerhalb des ETF automatisch ausgeglichen.
  • Unbeschränkter Verlustvortrag: Realisierte Verluste können zur späteren Gegenverrechnung in folgende Geschäftsjahre vorgetragen werden.
  • Gegenrechnung von Kosten: Im ETF anfallende Kosten können den Erträgen gegengerechnet werden und verringern damit die KESt-Berechnungsbasis.
  • ANLEGER
Besteuerung der Veräußerungsgewinne beim Verkauf von ETF-Anteilen 27,5 % KESt auf den Differenzbetrag Veräußerungserlös und Anschaffungskosten (ohne Anschaffungsnebenkosten).
Bereits besteuerte Erträge im Fonds werden bei Verkauf im Rahmen der Anschaffungskosten berücksichtigt – es kommt deshalb zu KEINER Doppelbesteuerung.
AUSLÄNDISCHE ETF
Zusatzinformation

Steuerrechtliche Kategorisierung:

  • KESt-Melde-ETF (Meldung ausschüttungsgleiche Erträge, Besteuerung wie inländische Fonds) –>
    Substanzgewinne: 60 % der thesaurierten, realisierten Kursgewinne mit 27,50 %
  • KESt-Nicht-Melde-ETF (keine Meldung von ausschüttungsgleiche Erträge, pauschal 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des ETF-Wertes am Jahresende, belastet.)

Inländischer Fonds/ETF:

Die Erträge werden sofort mit 27,50 % KESt versteuert, Substanzgewinne werden innerhalb des Fonds jährlich sofort mit 60 % der thesaurierten, realisierten Kursgewinne versteuert. Um den Verlustausgleich im Fonds kümmert sich der inländische Fonds selbst. Der Anleger versteuert die etwaigen Kursgewinne beim Verkauf des inländischen Fonds mit 27,50 % auf den Differenzbetrag des Veräußerungserlöses – Anschaffungskosten. Die bereits besteuerten Beträge im Fonds (die erwähnten 60 %) werden dabei aber bereits berücksichtigt und so kommt es zu keiner Doppelbesteuerung.

Ausländischer ETF:

Handelt es sich um einen Nicht-Meldefonds, so erfolgt eben keine steuerliche Meldung und es ergibt sich so eine pauschale steuerliche Belastung. Pauschal werden 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des ETF-Wertes am Jahresende, belastet.

Handelt es sich um einen Meldefonds, so sind die ausschüttungsgleichen Erträge Jahr für Jahr analog der Vorgehensweise beim inländischen Fonds zu besteuern. Gewinne aus der Substanz die nicht ausgeschüttet werden,  werden Jahr für Jahr zu 60 % versteuert (außerordentliche Erträge) und Zinsen, Dividenden und ausgeschüttete Gewinne (ordentliche Erträge) zu 100 %. 

Bei Ausschüttungen fällt mit der Ausschüttung die Steuer an, wird thesauriert, so wird dies steuerlich als ausschüttungsgleiche Erträge behandelt und ebenso besteuert. Es ist eine Vorabsteuer, denn gleichzeitig mit dem ausschüttungsgleichen Ertrag werden die Anschaffungskurse nach oben angepasst und so wird beim Verkauf weniger Gewinnsteuer fällig. Wird das Wertpapier verkauft, so ist das Delta aus Verkaufspreis und dem erhöhten Anschaffungsbetrag des Wertpapiers die Bemessungsgrundlage zur Versteuerung mit 27,50 % der Wertpapier-Kapitalertragsteuer.

Quelle dafür ist die Investmentfondsrichtlinie 2018.

Noch ein kleiner Gedankenanstoß für die Auswahl des “richtigen” ETFs:

Ordentliche Erträge vs. außerordentliche Erträge

Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge von Fonds setzen sich aus den ordentlichen als auch außerordentlichen Erträgen zusammen.

Ordentliche Erträge: 100 % KESt

Ganz gleich, ob es sich um einen ausschüttenden oder um einen thesaurierenden Fonds (bzw. ETF) handelt, für ordentliche Erträge wie 

  • Zinsen
  • Dividenden

ist die volle Kapitalertragsteuer von 27,50 % fällig. Bei ausschüttenden Fonds zum Zeitpunkt der Ausschüttung bei thesaurierenden Fonds zum Meldestichtag des steuerlichen Vertreters des Fonds. Der Meldestichtag ist auf der Website my.oekb.at der von der OeKB betriebenen Website abrufbar.

Außerordentliche Erträge: 60:40 Regel bei der KESt

Bei einem Fonds sind außerordentliche Erträge z. B. 

  • realisierte Kursgewinne
  • realisierte Kursverluste
  • Einkünfte aus Derivate (Differenzausgleich, Stillhalterprämie, Einkünfte aus Veräußerung und aus der sonstigen Abwicklung)

Diese außerordentlichen Erträge werden bei Thesaurierung mit 60 % der 27,50 %igen Kapitalertragsteuer sofort besteuert in Form der ausschüttungsgleichen Erträge. Erst beim Verkauf des Fonds werden die restlichen 40 % schlagend der 27,50 %igen Kapitalertragsteuer. Somit kommt es bei den außerordentlichen Erträgen zu einer minimalen Steuerstundung. Der Gesetzgeber sieht in den Substanzgewinnen alle Einkünfte im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988.

Damit es zu keiner Doppelbesteuerung kommt, sind jedes Jahr die Anschaffungskosten des Fondsanteils zu korrigieren, damit es beim Verkauf zu keiner Doppelversteuerung kommt.

Kursgewinne bzw. -verluste bei einem ETF: Klassischerweise entstehen bei einem ETF erst mit dem Verkauf ein Gewinn oder Verlust. Im Innenverhältnis des ETF kommt es aber auch zu Käufen und Verkäufen. Bei einem ETF, welcher in der Regel einen Index abbildet kommt es zu Umschichtungen (=Verkäufe und Käufe). Beispielsweise wenn sich die Zusammensetzung des Index ändert oder der ETF ein Rebalancing durchführt. 

Kursverluste können nicht nur mit Kursgewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden, sondern künftig in einem zweiten Schritt auch mit ordentlichen Erträgen des Fonds (Zinsen, Dividenden etc.) ausgeglichen werden. Es besteht auch ein Kursverlustvortrag auf Fondsebene.   

Quellen:

Ausschüttungen vs. ausschüttungsgleiche Erträge

Ausschüttungen finden klassischerweise bei ausschüttenden Fonds statt und ausschüttungsgleiche Erträge bei thesaurienden Fonds. 

Soweit, so gut. Doch es gibt darüber hinaus auch noch mehr, denn es kann auch passieren, dass ein Ausschütter auch ausschüttungsgleiche Erträge hat und umgekehrt, dass ein thesaurierender Fonds auch einmal eine Ausschüttung hat. Es gibt hier keine 100 %ige Sortenreinheit.

Inländischer oder ausländischer Broker

Vergleicht man die Depotgebühren und die Orderkosten von inländischen und ausländischen Brokern so wird man schnell dazu verleitet bei einem ausländischen Broker Kunde zu werden. Das darf man auch. Aber Achtung, denn der ausländische Broker kümmert sich keineswegs um die Steuerangelegenheiten und so ist es jedem Brokerkunden selbst überlassen seine Wertpapierinvestments in seine jährliche Einkommensteuererklärung korrekt aufzunehmen. Dies ist nicht ohne und ein eventueller Vorteil bei den Kosten und Gebühren des ausländischen Brokers im Vergleich zum inländischen Broker ist mit der Beauftragung eines Steuerberaters auch schnell wieder dahin. Kümmert man sich selbst um die Steuerangelegenheiten, so muss man die Zeit aufrechnen, ob es einem das tatsächlich Wert ist.

Vergessen sollte man die Versteuerung dieser Erträge aus dem Ausland nicht, denn man hintergeht so Steuern und dies ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Dazu kommt natürlich auch noch die Tatsache, dass das Finanzamt in Österreich durch den Common-Reporting-Standard natürlich voll im Bilde ist, wo im Ausland wir ein Depot besitzen und welche Papiere dort liegen. Vergisst man zu versteuern, wird das Finanzamt sicherlich einen bald daran erinnern, dass hier doch etwas zu versteuern wäre. In diesem Sinne: Seien Sie steuerehrlich und agieren Sie nicht am Finanzamt vorbei!

Inländische Broker die die KESt und Kursgewinnsteuer bei Melde-ETFs von sich aus berücksichtigen und automatisch abführen:

Ausländische Broker die die KESt und Kursgewinnsteuer bei Melde-ETFs NICHT berücksichtigen und der Kunde sich selbst um die richtige Versteuerung kümmern muss:

Wenn Sie die unterschiedlichen Broker miteinander vergleichen möchten, so werfen Sie doch einen Blick auf den Online Broker Vergleich, welcher Ihnen zeigt, wie hoch denn die Kosten für die Depotführung und für die Order von Wertpapiere sind.

SWAP ETF oder physische ETF

Es wird bei ETFs zwischen SWAP ETFs und tatsächlich replizierenden, physischen ETFs unterschieden. Ein SWAP ETF hält natürlich auch physische Wertpapiere und sichert sich in Form von Swaps mit anderen Vertragspartnern die Kursentwicklung und deren Zinsen und Dividenden. Bei SWAP ETFs wird ein Trägerportfolio gebildet und tauscht mit einer Gegenpartner (to swap = tauschen)  die Performance des Fonds mit der Performance des Index des ETFs. 

Bei synthetischen ETFs kann es im Laufe der Zeit zu einer Überbesteuerung kommen aufgrund des Trägerportfolios. 

Wenn der ETF sein Trägerportfolio hält, so kann es hier zu einem Steuerstundungsvorteil kommen im Vergleich zu einem replizierenden ETF. Gleichzeitig kann der ETF sein Trägerportfolio aber auch verkaufen und dieser Vorteil ist sogleich dahin bzw. entsteht sogar mit einem Rumms eine Steuerschuld. Das verwundert so manchen neuen Anleger, dass auf einmal eine größere Steuerschuld entsteht, obwohl sich der ETF doch gar nicht so positiv entwickelt hat – der Grund kann im Austausch des Trägerportfolios liegen. Über die Behaltedauer von vielen Jahren sollte sich das aber wieder nivellieren. Das bedeutet, dass es keine Garantie und keine Gewissheit über diesen Steuerstundungsvorteil bei SWAP ETFs gibt.

Ein SWAP ETF hat aber auch noch weitere Vor- und Nachteile die ebenfalls unbedingt in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden sollten. Diese finden sich hauptsächlich im Bereich der günstigeren Spesen sowie im Ausfallsrisikos eines SWAP-Partners.

Achtung: Im ersten Jahr bei Fonds!

Besitzt man einen Fonds so wird es im ersten Jahr wohl so sein, dass die depotführende Bank die Steuerschulden der ausschüttungsgleichen Erträge innerhalb der ersten 12 Monate verrechnen wird, obwohl man den ETF noch gar keine 12 Monate besessen hat. Bedeutet im Klartext, dass man hier Steuern bezahlt für einen Zeitraum, in dem man den ETF noch gar nicht besessen hat. Dies kann leider nur dadurch vermieden werden in dem der ETF zu einem Zeitpunkt gekauft wird in dem der ETF gerade sein neues Geschäftsjahr begonnen hat oder es sich um einen inländischen ETF handelt. Im extremsten Fall ist es so, dass Sie den Fonds erst vor wenigen Tagen gekauft haben und Sie die Steuerschulden der vorangegangenen 12 Monate bezahlen müssen. Haben Sie Ihren Fonds bei einem ausländischen Broker gekauft, so müssen Sie sich selbst darum kümmern, dass bereits im ersten Jahr korrekt die ausschüttungsgleichen Erträge Ihres Meldefonds versteuert werden.

Es ist aber alles nicht so schlimm, insbesondere wenn man den ETF länger hält, denn Sie verkaufen dann den ETF und der nächste Käufer dieser Anteile hat dann die Steuerschuld von Ihrer Behaltedauer noch zu übernehmen. Einzig auch hier wieder der extremste Fall, Sie verkaufen kurze Zeit nach der Steuerabrechnung. Halten Sie Ihren ETF nur für kurze Zeit und fällt hier auch die Zahlung der Kursgewinnsteuer hinein, so kann dies finanziell schmerzhaft sein. Zudem handelt es sich hier um eine Art Vorabsteuer in Form der ausschüttungsgleichen Erträge. Jene Steuerlast die bezahlt wird, um die werden die Anschaffungskosten erhöht und im Verkaufsfall somit angerechnet auf eine etwaige Kursgewinnsteuer.

Geld am Verrechnungskonto stehen lassen zur Begleichung der Steuer für die ausschüttungsgleichen Erträge

Die depotführende, inländische Bank verrechnet die Steuer für die ausschüttungsgleichen Erträge im Laufe des Jahres und zieht diese Steuer vom Verrechnungskonto des Depotinhabers ab. Das bedeutet, dass das Verrechnungskonto stets mit einem passenden Betrag gefüllt sein soll, damit die Begleichung der Steuerschulden erfolgen kann, ohne dass man ins Minus rutscht und dafür Sollzinsen bezahlt. Also unbedingt darauf achten, dass genug am Verrechnungskonto vorhanden ist.

Korrekt die Steuer abführen - wer ist verantwortlich?

Wer ist eigentlich dafür verantwortlich, dass die Steuern korrekt abgeführt wird? Wer ist das Steuersubjekt? Der Anteilsinhaber, also der Käufer des ETFs und somit ist dieser steuerpflichtig!

Nicht der Ausgeber des ETF ist steuerpflichtig, sondern wir, die Käufer des ETFs. Es wird hier vom Transparenzprinzip gesprochen, was bedeutet, dass wenn jemand sein Geld in einen ETF anlegt, er genau so besteuert werden soll, als ob er direkt in die selben Wertpapiere investiert. Oftmals übernimmt die depotführende Bank diese Aufgabe, aber prüfen Sie ob diese dies tatsächlich auch macht.

Bei nicht steuereinfachen Brokern, also Anbietern aus dem Ausland, macht der ausländische Broker nichts. Sie müssen sich daher selbst um alles kümmern.

Ausschüttungsgleiche Erträge versteuern

In einem eigenen Beitrag wird erörtert wie das mit den ausschüttungsgleichen Erträgen nun genauer funktioniert. Wie kann man herausfinden, wie hoch diese sind, wann gemeldet wurde und wie die Versteuerung funktioniert. Dazu sollte man sich ein wenig Zeit nehmen und einen kühlen Kopf bewahren:

Fehlt etwas? Gibt es Ergänzungen? Gibt es Fragen? Nutzen Sie die Kommentarfunktion dieser Seite und kommen wir ins Gespräch!

Andreas von Broker-Test.at
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter Broker-Test.at – er ist begeisterter Privatanleger, 1998 begann alles mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). Seit 2014 wird mit dieser Seite versucht mehr Transparenz für Interessierte und Anleger zu schaffen. 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu Broker-Test.at gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von Broker-Test.at kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.
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442 Kommentare
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Hallo, ich habe eine Frage: Wenn Fonds auf einem ausländischen (deutschen) Wertpapier Depot liegen und mir die deutsche depotführende Stelle eine Abrechnung mit Aufgliederung der ausschüttungsgleichen Erträge zur Verfügung stellt, kann ich davon ausgehen, dass diese ausschüttungsgleichen Erträge ident mit den österreichischen Werten sind, oder kann es sein dass da andere Werte relevant sind ? Ein Vergleich mit den Werten lt. OEKB zeigt nämlich Unterschiede ?
Kann ich die deutschen Werte in der österr. Steuererklärung ansetzen oder muss ich die selbst ermitteln ?

Danke

Hallo Andreas, ich habe Anfang des letzten Jahres gestartet in Aktien zu investieren, deine Seite hat mir wirklich sehr geholfen zu verstehen. Danke für deine tolle Arbeit die du hier leistest. Ich habe letztes Jahr auch in REITs (AGNC, PROSPECT & MAIN STREET, nicht melde Fonds) investiert um einen monatlichen Cashflow zu generieren. Natürlich gab es Ende 2021 ein “böses” erwachen mit der Versteuerung der Kursgewinne im abelaufenen Jahr. Da mein Kaufpreis ja angepasst wird vermindert sich ja mein “offizieller” Gewinn bei einem Verkauf. Solang die Aktie kontinuierlich steigt, soweit eigentlich auch kein Thema für mich. Frage 1 (Verständnis) Stagniert… Weiterlesen »

Hallo Andreas,

danke für deine rasche Antwort. Dann werde ich mal meine Anlagestrategie in den nächsten Monaten etwas überdenken.

Liebe Grüße
Gregor

Danke für den ausführlichen Details. Das ist ja echt schwer zu durschauen…. Eine Frage die aber jetzt noch aufgetaucht ist nachdem ich mal meinen ETF (IE00B4L5Y983) auf der Homepage von OeKB überprüft habe. Ich habe am 18.6.2021 zu einem Kurs von 69,268€ gekauft. Auf der Homepage steht die Anschaffungskosten sind zu korrigieren um 1,2816€. Jedoch wurde bei mir bei Flatex der Einstandskurs auf 70,35€ korrigiert. Nach der Rechnung von OeKB müsst er aber auf 70,5496€ korrigiert worden sein? Eine weitere Frage: Das Geschäftsjahr endete bei diesem ETF am 30.6.2021. Heißt das für mich, da ich am 18.6.2021 gekauft habe, dass… Weiterlesen »

Danke Andreas – ja da habe ich natürlich nicht daran gedacht, dass es ja USD. Dachte auf der OeKB Hompege sind dann € angegeben. Aber so ist es jetzt klar 🙂

Doch noch eine Frage: Die Steuer wird dann auf den Kursgewinn vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 berechnet? Weil mein Einstandswert wurde ja auch um den ganzen Betrag erhöht wodurch ja die Steuerlast bei Verkauf geringer ausfällt. Ich muss ehrlich sagen, dass Thema ist schon sehr komplex und für mich nur schwer nachzuvollziehen.

Ja deshalb bin ich auch bei Flatex. Will mich um die Steuern nicht selbst kümmern. Jedoch würde ich schon gerne nachvollziehen wie viele Steuern ich zahle und ob die auch korrekt sind (ich gehe jetzt einmal davon aus natürlich, dass Flatex das alles richtig berechnet)

Ich bin neu beim Thema ETF und habe seit Sommer einen Nichtmeldefonds im Depot bei Flatex, der jedoch derzeit einen Verlust ausweist. Ich werde den Fonds weiter halten. Muss ich dennoch 10% des Wertes am Jahresende in der Steuererklärung anführen trotz Verlust bei buy+hold?

Vielen Dank Andreas! Lg Ella

Die Versteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge ist mir klar. Jedoch habe ich eine Frage zur Versteuerung des Kursgewinns: Nehmen wir an ein thesaurierender ETF befindet sich seit 2018 im Portfolio und 2018, 2019, 2020 und 2021 werden die ausschüttungsgleichen Erträge versteuert. Dadurch erhöht sich ja auch der Anschaffungskurs der ETFs und zwar jedes Jahr, in Abhängigkeit wie viele Stücke des ETFs jeweils zu den jährlichen Stichtagen am ca. 1. Dezember gehalten wurden. Nun wird im Jahr 2020 und 2021 je ein Teil der ETF verkauft. Der Verkauf im Jahr 2020 ist mir noch klar: Man ermittelt den korrigierten Anschaffungswert und errechnet… Weiterlesen »

Zuletzt bearbeitet 2 Jahre her von Eddi

Danke für deine Antwort, Andreas. Und jedes Jahr einfach die Anschaffskostenkorrektur (wegen agE) dazuaddieren und mit dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren die Durchschnittskosten neu ermitteln, die dann ja leicht höher werden, oder? Um die KESt zu ermitteln, würde ich dann bei einem Verkauf die Differenz zwischen dem erzieltem Marktpreis und den gleitenden Durchschnittskosten ermitteln, wobei die KESt davon 27,5% ausmachen würde.

Hallo Andreas, dieses Thema raubt mir den Letzten Nerv und ich blicke absolut nicht durch, trotz deiner tollen Beschreibungen . Auf der OeKB Seite wird LU1812092168 (Swap ETF) geführt, ist also ein MeldeFond. Weiters nutze ich natürlich einen SE Broker. Also bin ich da schonmal auf der sicheren Seite, vermeintlich. Ich habe die Tage ein Auschüttung bekommen, da aber das Böse erwachen. Als Bemessungsgrundlage wurde fast das 4fache der Brutto Ausschüttung herangezogen, so das ich im Endeffekt mehr Steuern Zahlen muss als die Ausschüttung eingebracht hat, also hat mir der Spaß sogar Geld gekostet. Verstehe ich deinen Punkt “SWAP ETF… Weiterlesen »

Hallo Andreas!

Wenn ich das auf der OeKB Seite richtig sehe, zahlt IE00B652H904 schon seit Jahren keine KESt?
Also bei jeder Meldung (egal ob Jahres oder Ausschüttung) steht unter “Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird”: 0,000
Hab ich da was übersehen, und falls nicht, läuft man dann Gefahr auf einmal KEsT für X Jahre nachzahlen zu müssen, obwohl man den ETF erst seit einem hält?

Danke und lG

Hi Andreas, sorry für die späte Antwort, da hat was mit der E-Mail Benachrichtigung nicht geklappt.

Dein link zeigt auf den ETF vom Poster über mir, ich meinte IE00B652H904.
Auch bei “Ausschüttungsgleiche Erträge 27,5%” steht dort seit Jahren 0,0 ?!?

Erst bei der allerneuersten Ausschüttungsmeldung steht nun etwas bei
“Ausschüttungen 27,5%”

Lieber Andreas, vielen Dank für deine fantastische Arbeit!

Eine Frage: Macht es steuerlich einen Unterschied, ob die Wertsteigerung eines (thesaurierenden) Fonds stärker über Kursgewinne oder stärker über Dividendenerträge erzielt wird? (zB Growth-Aktien vs Dividendenaristokraten-Aktien).

Vielen Dank für deine Einschätzung!

Lukas

Spannend, vielen Dank! Hatte ich so noch nie bedacht.

Steuerlich geht es also (in Österreich) gar nicht so sehr um die Frage “Ausschütter vs Thesaurierer”, sondern um die Aktienzusammensetzung von Fonds (bzw auch um ‘Aktien vs Fonds’)… Irgendwie eine seltsame Gesetzeslage.

Danke und Grüße
Lukas

Hallo Andreas,

Ich habe auf Finanzen gelesen: “Anleger, die in Gold investieren, bleiben vom Fiskus verschont, wenn sie ihre Gold-Anlagen erst nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr wieder veräußern. Statt dem klassischen Barrenkauf ermöglichen auch börsengehandelte Produkte wie ETFs oder ETC von einem Anstieg des Goldkurses zu profitieren. Sie bleiben unter bestimmten Bedingungen steuerfrei.”

Wenn ich NUR einen Gold Etf Sparplan auf einen nicht Steuereinfach Broker habe, muss ich mich in Sachen Steuern sogesehen um nichts mehr kümmern oder?

Gruß.

Hallo Andreas,
Erst mal vielen Dank für deine hilfreiche Beträge! Ich habe eine Frage: Wo kann ich den herausfinden, wann die ausschüttungsgleichen Erträge abgezogen werden? Damit ich auch sicherstellen kann, dass ich auf meinem Cashkonto bei Flatex immer Guthaben habe… LG Julia

Hallo Andreas, richtig gute Arbeit dein Artikel. Wenn ich das richtig verstehe, dann kann ich mit einem Nichtmeldefond sogar dann Verlust machen wenn sich der Kurs dieses Fonds nicht bewegen würde. Das kommt daher, dass man in jedem Fall (egal ob sich der Kurs seit dem Kauf gesteigert hat oder nicht) auf 10% des Rücknahmewertes Kest. abführen muss, wie du in deinem Artikel beschreibst. Weiters kann man auch sagen, dass die jährliche Kurssteigerung mind. ca. 3% betragen muss um eben diese Kest. auszugleichen. Alles was über die 3% Kurssteigerung geht bedeutet dann im Endeffekt nach Steuern einen Gewinn. Sehe ich… Weiterlesen »

Folgendes Beispiel: Zu beginn habe ich 200€ auf meinem Verrechnungskonto und mein Depot ist leer. Ich entscheide mich am 01.01. für den Kauf eines Anteils eines Nicht-Meldefond zu einem Kurs bei100€. D.h. nach diesem Kauf habe ich 100€ auf dem Verrechnungskonto und 100€ im Depot (Gebühren werden vernachlässigt). Nach einem Jahr, am 31.12. ist der Kurs des Fonds auf 102€ gestiegen. Nun ist die Kest. fällig. Der Kursgewinn wäre in dem Fall 2€. Diese sind aber weniger als 10% des Rücknahmewertes, denn dieser ist 10,20€. Somit sind diese 10,20€ die Bemessungsgrundlage für die Kest. 27,5% von 10,20€ sind 2,81€. Diese… Weiterlesen »

Hallo Andreas, Als erstes Mal vielen Dank für diese super Website! Sie ist die mit Abstand beste Resource zu dem Thema und hat mir echt einiges beigebracht :). Ich hätte noch folgende Frage: Oben steht, dass die “realisierten Kursgewinne” zu den ausschüttungsgleichen Erträgen zählen. Ich bin mir aber nach wie vor unsicher, was mit “realisierten Kursgewinnen” genau gemeint ist. Beispiel: Ich kaufe und halte einen ETF um 100 € und nach einem Jahr ist er 120 € wert. Sagen wir, die 20€ sind reine Kurszunahme (also keine Dividenden o.ä.). Zählen dann die 20 € als realisierte Kursgewinne? Oder geht es… Weiterlesen »

Hello Andreas, Tons of thanks for running this website! I’ve learned A LOT from your articles! I am an expat who works here, and I would like to start index fund investment. I still have 3 taxation-related questions want to ask: 1. Since I would like to do long-term investment (for my retirement), but the thing is that I probably will move to another country after several years, I guess i need to pay all the above-mentioned taxes when I live in Austira. But how about after moving to another country, do I still need to pay these taxes? 2.… Weiterlesen »

Hi Andreas,

Question 2 has been solved! I just read another article from you and you mentioned that Degiro doesn’t take care taxation isuues for the investors who live in Austria.

Cheers, Levin

Hi Andreas,

Thanks for your prompt reply!
Ok, good to know that there is this “exit taxation”… I think I will then change my investment strategy, making it more conservative and short-term-oriented by increasing the percentage of the bond ETF.

Thanks again! And hope you have a nice evening,
Levin

Hallo ANdreas,

Wenn ich bei Flatex Kunde bin muss ich mich in Sachen steuern sogesehen um nix mehr kümmern oder? Weil es ja ein steuereinfacher Broker ist und die ganzen Steuern für mich abführt.

Lg

also da muss ich auch nix mit ausschüttungsgleichen erträgen machen oder? also rein gar nix?

Hallo Andreas,

vielen Dank für die großartige Übersicht.

Die Problematik im Hinblick auf die Pauschalbesteuerung zum Jahresende bei Nicht-Melde-Fonds/ETF’s ist mir bewusst. Wie verhält es sich steuerlich, wenn ein entsprechender Fonds/ETF innerhalb eines Kalenderjahres gekauft und mit Gewinn wieder verkauft wird (d.h. sich zum Jahresende nicht mehr auf dem Depot befindet)?

Vielen Dank vorab für Deine Rückmeldung!

LG,
Georg

Vielen Dank für die Rückmeldung! Als Steuersatz fällt für unterjährige Käufe/Verkäufe somit lediglich die Kursgewinnsteuer iHv 27,5 % an?

Hallo,
Vielen Dank für deine Mühe mit dem Artikel! Ich bin Studentin und möchte mit meinem Ersparten in den Vanguard FTSE All World investieren. Eigentlich bevorzuge ich die thesaurierende Variante, jedoch habe ich die Befürchtung damit irgendwann in ein Liquiditätsproblem zu geraten, wenn ich die Steuer nicht begleichen kann, da ich kein regelmäßiges Einkommen habe. Ist die ausschüttende Variante besser für Leute wie mich? Da kann es, wie ich das verstanden habe, nicht zu extrem hohen Nachzahlungen kommen, da die Steuer von den Ausschüttungen abgezogen wird und ich dann so einfach den Rest, der übrig bleibt, wieder veranlagen würde

Hallo Andreas,
ich halte einen ETF und im März fand die erste Thesaurierung statt. Auf Basis der ausschüttungsgleichen Erträge wurde mir die KESt automatisch vom Broker (flatex) abgezogen und der Einkaufskurs wurde nach oben korrigiert. Nun bin ich deutlich im Minus.

Nun interessiert mich jedoch wie genau die Thesaurierung abläuft und wohin die nicht ausgeschütteten Erträge fließen. Wie genau führt dies zur Steigerung des Fondswertes?

Vielen Dank schon mal!

Schöne Grüße,
Dean

Hallo Dean, du bist ja durch die Korrektur des Einkaufskurses nach oben nicht wirklich ins Minus gerutscht, sondern nur “fiktiv”. Real hast du den Fonds ja um den ursprünglichen geringeren Einkaufskurs gekauft, daran ändert sich ja nichts. Die Korrektur des Einkaufskurses nach oben durch Flatex erfolgt ja nur, damit du beim Verkauf der Anteile, wenn dann die Kursgewinnsteuer fällig wird, nicht ein zweites Mal die Steuer zahlst, die du ja jetzt schon bezahlt hast. Flatex rechnet die Performance aber meines Wissens stets auf Basis des nach oben korrigierten Einkaufskurses, so dass das Depot dadurch eine schlechtere Performance zeigt, als du… Weiterlesen »

Danke für die Antwort. Ich habe mir heute die selbe Frage gestellt. Ich habe trotzdem noch eine Frage: Gibt es bei flatex eine Möglichkeit die tatsächliche Wertentwicklung zu verfolgen? Es würde mich schon Interessieren wie sich mein Portfolio letztes Jahr entwickelt hat

Liebe Grüße,
Johannes

Also ich hab mir dafür ein Excel gebastelt, in welche ich sämtliche Käufe, Spesen und Steuern eintrage mit Datum. Daraus ist dann z.B. mit XINTZINSFUSS die Entwicklung in % p.a. recht einfach berechnet.

Hallo Andreas, ich beschäftige mich schon seit mehr als 10 Jahren mit der Besteuerung von InvF in AT und daher weiß ich, wie mühsam ist, das händisch zu rechnen. Deshalb habe ich ein InvF-Tax Tool für die automatisieret Berechnung der EInkünfte aus InvF (inkl OeKB Daten, EZB Kursen) gemacht. Vielleicht wäre das für alle mit ausländischen Depots hilfreich? Hättest du Zeit für einen Austausch? Würde mich sehr freuen.

Hallo Gregor,

Ist dieses Tool auch für die Öffentlichkeit bestimmt 😉 ?
Wenn ja, ich hätte Interesse. Info an: broker-test@bamaweb.de.vu

Gruß

Hallo Andreas!
Wie entscheidend ist das Fondsdomizil bei der Auswahl eines ETFs?
Ich interessiere mich hauptsächlich für Welt-ETFs mit einem naturgemäß recht hohen US-Anteil. Meldefond und steuereinfach, soviel habe ich schon gelernt, ist natürlich Grundvoraussetzung.
Ist es korrekt, dass Irland ein besonders gutes Steuerabkommen mit den USA hat?
Eigentlich ist das Domizil Luxemburg sehr interessant für mich, da hier die 15% Quellensteuer ja voll angerechnet werden sollten.
Habe ich wirklich einen Vorteil, wenn ich einen Welt-ETF mit Domizil Irland wähle?
LG Roman

Vielen Dank für deine Einschätzung!
Dies wird mir die ETF Auswahl sicherlich etwas erleichtern.
LG Roman

Hallo Andreas,

ich hätte eine Frage an dich. Ich habe ein Depot bei Flatex.at und besitze den ETF MSCI World mit der ISIN FR0010315770, mir wurde im Jahr 2020 keine KeSt abgeführt auf die Ertragsauschüttung, warum finde ich leider niergends heraus. Weißt du wo ich nachschauen kann warum dies so ist und wie ich hier vorgehen muss?
LG Lukas

Hallo Andreas,
danke für deine rasche Antwort. Nur zur Richtigkeit, obwohl ich einen steuereinfachen Broker und einen Meldefond habe muss ich mich selbst um die Abführung der KeSt kümmern?

LG, Lukas

Dadurch das auf myoekb unter diesem Meldefonds mit der Jahresmeldung vom 10.12.20 unter Punkt 12 “Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird” 0,0 steht. Oder wird dies auch noch später hinzugefügt und mir dann noch in Rechnung gestellt?

Ich habe im letzten Jahr durch diesen auschüttenden ETF Fondsertragsauschüttungen bekommen. Hier wurde allerdings keine KeSt einbehalten und ich dachte es würde die Jahresmeldung erst kommen und dies würde Rückwirkend die KeSt vom Konto eingezogen. Allerdings habe ich bis jetzt keine KeSt bezahlt auf diese Dividenden und ich weiß jetzt nicht ob dies noch eingezogen wird oder ich selber die KeSt abführen muss.

Zunächst einmal noch Danke für die Geduld und die schnellen Antworten. Wahrscheinlich mache ich mir hier sowieso zuviele Gedanken. Allerdings habe ich gestern die Steuerbescheinigung 2020 vom Broker bekommen wo eben die Erträge aus Investmentfonds angeführt sind und auch hier steht eben nichts von abgeführter KeSt., will mich da halt nicht strafbar machen wegen ein paar Euro.

Glaube es dem Andreas einfach: Flatex = du musst nichts tun & machst dich dabei auch nicht strafbar!

Zuletzt bearbeitet 3 Jahre her von Manfred

Alles klar! Danke Manfred dann kann ich wieder beruhigt schlafen!
LG Lukas

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