Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

ETF Steuern

ETF Steuern

Andreas von Broker-Test.at

25. September 2023

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Tipp: Nicht-Meldefonds und nicht steuereinfache Broker dringendst vermeiden!
  • Der steuereinfache Broker kümmert sich um die ordnungsgemäße Versteuerung – bei Broker im Ausland  muss sich der Kunde um alles selbst kümmern (z. B. Trade Republic, Interactive Brokers, Scalable Capital, …)
  • Meldefonds oder Nicht-Meldefonds? 
  • Ordentliche Erträge mit 100 % KESt vs. außerordentliche Erträge mit 60:40 % KESt
  • Ausschüttungen vs. ausschüttungsgleiche Erträge – 100 % KESt Besteuerung
  • Das Wichtigste:
    • Ordentliche Gewinne werden sofort mit 100 % besteuert
    • Außerordentliche werden sofort zu 60 % besteuert und beim Verkauf des Fonds folgen die anderen 40 %
    • Ausschüttungsgleiche Erträge fallen meist Dabei wird der Anschaffungswert des Fonds um diesen versteuerten Wert erhöht
    • Beim Verkauf des Wertpapiers werden 27,50 % KESt auf den Gewinn aus Verkaufskurs und erhöhter Anschaffungswert verrechnet – somit sind auch die fehlenden 40 % aus den ausschüttungsgleichen Erträgen versteuert

In diesem Ratgeber

Wie wird ein ETF in Österreich besteuert?

Die steuerliche Behandlung von Fonds allgemein und Exchange Traded Funds (ETFs) im speziellen ist in Österreich sehr komplex und keine einfache Sache. Daher gilt:

Alle Ausführungen sind nach bestem Wissen & Gewissen erstellt, ersetzen jedoch nicht den Gang zu einem Steuerberater bzw. Steuerberaterin. Dies sind die wahren Experten in diesem Gebiet!

Alle Ausführungen hier gelten natürlich auch für Fonds und nicht nur für ETFs. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Grundsätze und Informationen zur Besteuerung von ETFs. Vorweg gleich einmal der Hinweis, dass es einige Parameter beim Kauf und bei der Versteuerung von ETFs gibt, welche es zu beachten gilt und es sehr wichtig ist, vor dem Kauf sich die ETFs und deren Parameter genauer anzusehen, damit es zu einem späteren Zeitpunkt kein böses Erwachen gibt. Da sich die Gesetzgebung regelmäßig ändert und auch der beschriebene aktuelle Stand nicht frei von Fehler sein könnte und sich dazu natürlich auch noch die steuerliche Situation jedes einzelnen unterscheidet, ist dieser Artikel lediglich als Idee bzw. Meinung zu verstehen. Einen Besuch eines einschlägigen Steuerberaters ersetzt dieser Artikel nicht.

Was ist die Idee bei der Besteuerung?

Ja, es könnte definitiv einfach und transparenter passieren, die Besteuerung der Fondserträge, aber der Gesetzgeber macht es uns Anlegern und den Banken nicht einfach. Die Idee hinter dieser komplexen Besteuerung ist die, dass wir Anteilsinhaber genau so versteuert werden, als wenn wir die Wertpapiere die der Fonds hält, direkt kaufen würden. Heißt, wenn wir z. B. all diese Aktien des Fonds selbst halten würden und dort Dividenden kassieren, so haben wir diese mit 27,5 % Kursgewinnsteuer zu versteuern, verkaufen wir die Aktien, so haben wir für den Kursgewinn 27,5 % zu bezahlen. Das nennt sich in der Fachsprache der Steuerexperten “Transparenzprinzip”.

Der steuerliche Status Quo in Österreich:

ETFAktuelle Regelung
Dividenden / Ausschüttungen27,5 % KESt
Realisierte Kursgewinne27,5 % KESt

Wer ist das Steuersubjekt? Der Anteilsinhaber, also der Käufer des ETFs und somit ist dieser steuerpflichtig! Nicht der Ausgeber des ETF ist steuerpflichtig, sondern wir, die Käufer des ETFs. Es wird hier vom Transparenzprinzip gesprochen, was bedeutet, dass wenn jemand sein Geld in einen ETF anlegt, er genau so besteuert werden soll, als ob er direkt in die selben Wertpapiere investiert.

Alle Angaben ohne Gewähr und nach besten Wissen und Gewissen erstellt! Update mit 18.4.2021.

Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutzen Sie doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen.

Video

Meldefonds oder Nicht-Meldefonds?

Zu Beginn muss geklärt werden, ob es sich um einen Meldefonds oder Nicht-Meldefonds handelt.

Bei der Besteuerung von ETF ist zwischen Melde-ETF und Nicht-Melde-ETF zu unterscheiden. Inländische Fonds sind stets Meldefonds, bei ausländischen Fonds kann es auch vorkommen, dass diese Nicht-Meldefonds sind. 

Was ist ein Meldefonds?

Ein Meldefonds hat einen steuerlichen Vertreter in Österreich gibt. Was es nicht heißt ist, dass der Melde-ETF auch seinen Sitz in Österreich haben muss. Der ETF kann genauso im Ausland beheimatet sein. Es geht hier darum, ob es einen steuerlichen Vertreter des ETFs in Österreich gibt. Diese Melde-ETF müssen die Kapitalertragsteuer (KESt) auf Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge an die Österreichische Kontrollbank (OeKB) melden. Die Ausgeber der ETFs sind als Melde-ETF dazu verpflichtet diese Meldung innerhalb von 5 bzw. 7 Monaten (je nachdem ob es sich um einen inländischen oder ausländischen ETF handelt) nach Ende des ETF-Geschäftsjahres zu tätigen. Auf Grund dieser Meldung rechnet die depotführende Bank die 27,5 % Kapitalertragsteuer ab. Diese automatische Abrechnung der Kapitalertragsteuer geschieht aber nur bei inländischen Online Brokern (wie z. B. die Bank Direkt, DADAT oder auch Flatex, da dieser als deutscher Broker eine Niederlassung in Österreich hat). Handelt es sich um einen nicht steuereinfachen Broker aus dem Ausland, muss der Brokerkunde dies selbst tun. Eine Unterstützung vom ausländischen Broker wird es hier keine geben.

Ob ein Fonds bzw. ETF in Österreich zugelassen ist können Sie über die Website der der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) überprüfen, die früher unter Profitweb.at erreichbar war und nun unter my.oekb.at zu finden ist. 

https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f

Im Ergebnis können Sie dann sehen, um welche Fondsart dass es sich handelt, welche Zahlstelle in Österreich es gibt und wer der steuerliche Vertreter in Österreich ist und seit wann der Vertrieb in Österreich zugelassen ist. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier anhand des Beispiels “Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (USD) Distributing” mit der ISIN IE00B3RBWM25.

Gibt es keine Antwort auf Ihre Abfrage so wird es wohl so sein, dass der ETF in Österreich nicht zugelassen ist und es sich so um keinen Meldefonds handelt. 

Wie hoch die ausschüttungsgleichen Erträge sind und andere, wichtige Informationen zum zugelassenen ETF können in der OeKB Datenbank unter my.oekb.at abgerufen werden. 

Nicht Meldefonds – pauschale Besteuerung

Ist es ein Nicht-Melde-ETF, so kommt es zu einer pauschalen Besteuerung zum Jahreswechsel. So werden pauschal 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns fällig, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des ETF-Werts am Jahresende. Also mehr als kompliziert und ein Nicht-Melde-ETF sollte vermieden werden, speziell in Kombination mit einem ausländischen Broker, welcher sich nicht um die automatische Abführung der KESt kümmert.

Beispiel: Mit 1.1.2020 werden 100 Stück eines Nicht-Meldefonds (bzw. ETFs) gehalten wie dem ARK Innovation ETF (ISIN US00214Q1040). Der Marktwert dieser 100 Stück zum Zeitpunkt 1.1.2020 liegt bei (fiktiven) 20.000 Euro. Zum Ende des Jahres am 31.12.2020 liegt der Marktwert dieser 100 Stück bei (fiktiven) 22.000 Euro. Die Wertsteigerung in diesem Jahr liegt bei 2.000 Euro, 90 % davon sind 1.600 Euro. Jedoch müssen es mindestens 10 % des Rücknahmewertes angesetzt werden, was in diesem Fall 2.200 Euro (10 % von 22.000 Euro) sind. Daher beträgt die steuerliche Bemessungsgrundlage in diesem Beispiel 2.200 Euro.

Von diesen 2.200 müssen zum Jahreswechsel 27,50 % als “ausschüttungsgleiche Erträge” bezahlt werden. Diese Steuerzahlung erhöht gleichzeitig auch die Beschaffungskosten und mindern im Verkaufsfall den realisierten Kursgewinn.

Meldefonds

Bei einem Meldefonds werden natürlich die Ausschüttungen und aber auch die ausschüttungsgleichen Erträge besteuert. Dies erfolgt bei einem steuereinfachen Broker mit Sitz oder Niederlassung in Österreich vom Broker selbst, bei einem nicht steuereinfachen Broker hat man sich als Anleger darum zu kümmern.

Kursgewinnsteuer beim Verkauf des ETF

Ergibt die Differenz zwischen Verkaufskurs und Kaufkurs ein Plus, so ist diese Differenz mit der Kursgewinnsteuer in der Höhe von 27,5 % zu besteuern unabhängig davon, ob es sich um einen ausschüttenden oder thesaurierenden ETF handelt. Die im Behaltezeitraum bereits versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge erhöhen den Kaufkurs, sodass bei der Berechnung des Kursgewinnes die bisher bereits berücksichtigten ausschüttungsgleichen Erträge ebenso hinzugerechnet werden müssen. Der Betrag von dem die Kursgewinnsteuer errechnet wird findet sich durch die Rechnung:

Zu versteuernder Gewinn =

Menge * Verkaufskurs 

– bereits berücksichtigte ausschüttungsgleiche Erträge

– Menge * Kaufkurs 

==========================

= Gewinn welcher zu versteuern ist

Dieser zu versteuernde Gewinn wird mit 27,5 % Kursgewinnsteuer multipliziert und dieser Betrag wird dem Finanzamt überwiesen.

Andere Kosten oder Gebühren dürfen natürlich auch beim ETF nicht dazu verwendet werden den Kaufkurs künstlich zu erhöhen bzw. den Verkaufskurs niedriger anzusetzen. 

Fazit zur korrekten Versteuerung von ETFs:

Zuerst muss herausgefunden werden, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen Fonds handelt.

Fonds/ETF Aktuelle Regelung
INLÄNDISCHER Fonds/ETF
  • IM Fonds/ETF selbst
Erträge 27,5 % KESt
Besteuerung der Kursgewinne 60 % der thesaurierten Substanzgewinne, realisierte Kursgewinne mit 27,5 %
Verlustausgleich
  • Automatischer Verlustausgleich im ETF: Gewinne und Verluste werden innerhalb des ETF automatisch ausgeglichen.
  • Unbeschränkter Verlustvortrag: Realisierte Verluste können zur späteren Gegenverrechnung in folgende Geschäftsjahre vorgetragen werden.
  • Gegenrechnung von Kosten: Im ETF anfallende Kosten können den Erträgen gegengerechnet werden und verringern damit die KESt-Berechnungsbasis.
  • ANLEGER
Besteuerung der Veräußerungsgewinne beim Verkauf von ETF-Anteilen 27,5 % KESt auf den Differenzbetrag Veräußerungserlös und Anschaffungskosten (ohne Anschaffungsnebenkosten).
Bereits besteuerte Erträge im Fonds werden bei Verkauf im Rahmen der Anschaffungskosten berücksichtigt – es kommt deshalb zu KEINER Doppelbesteuerung.
AUSLÄNDISCHE ETF
Zusatzinformation

Steuerrechtliche Kategorisierung:

  • KESt-Melde-ETF (Meldung ausschüttungsgleiche Erträge, Besteuerung wie inländische Fonds) –>
    Substanzgewinne: 60 % der thesaurierten, realisierten Kursgewinne mit 27,50 %
  • KESt-Nicht-Melde-ETF (keine Meldung von ausschüttungsgleiche Erträge, pauschal 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des ETF-Wertes am Jahresende, belastet.)

Inländischer Fonds/ETF:

Die Erträge werden sofort mit 27,50 % KESt versteuert, Substanzgewinne werden innerhalb des Fonds jährlich sofort mit 60 % der thesaurierten, realisierten Kursgewinne versteuert. Um den Verlustausgleich im Fonds kümmert sich der inländische Fonds selbst. Der Anleger versteuert die etwaigen Kursgewinne beim Verkauf des inländischen Fonds mit 27,50 % auf den Differenzbetrag des Veräußerungserlöses – Anschaffungskosten. Die bereits besteuerten Beträge im Fonds (die erwähnten 60 %) werden dabei aber bereits berücksichtigt und so kommt es zu keiner Doppelbesteuerung.

Ausländischer ETF:

Handelt es sich um einen Nicht-Meldefonds, so erfolgt eben keine steuerliche Meldung und es ergibt sich so eine pauschale steuerliche Belastung. Pauschal werden 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des ETF-Wertes am Jahresende, belastet.

Handelt es sich um einen Meldefonds, so sind die ausschüttungsgleichen Erträge Jahr für Jahr analog der Vorgehensweise beim inländischen Fonds zu besteuern. Gewinne aus der Substanz die nicht ausgeschüttet werden,  werden Jahr für Jahr zu 60 % versteuert (außerordentliche Erträge) und Zinsen, Dividenden und ausgeschüttete Gewinne (ordentliche Erträge) zu 100 %. 

Bei Ausschüttungen fällt mit der Ausschüttung die Steuer an, wird thesauriert, so wird dies steuerlich als ausschüttungsgleiche Erträge behandelt und ebenso besteuert. Es ist eine Vorabsteuer, denn gleichzeitig mit dem ausschüttungsgleichen Ertrag werden die Anschaffungskurse nach oben angepasst und so wird beim Verkauf weniger Gewinnsteuer fällig. Wird das Wertpapier verkauft, so ist das Delta aus Verkaufspreis und dem erhöhten Anschaffungsbetrag des Wertpapiers die Bemessungsgrundlage zur Versteuerung mit 27,50 % der Wertpapier-Kapitalertragsteuer.

Quelle dafür ist die Investmentfondsrichtlinie 2018.

Noch ein kleiner Gedankenanstoß für die Auswahl des “richtigen” ETFs:

Ordentliche Erträge vs. außerordentliche Erträge

Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge von Fonds setzen sich aus den ordentlichen als auch außerordentlichen Erträgen zusammen.

Ordentliche Erträge: 100 % KESt

Ganz gleich, ob es sich um einen ausschüttenden oder um einen thesaurierenden Fonds (bzw. ETF) handelt, für ordentliche Erträge wie 

  • Zinsen
  • Dividenden

ist die volle Kapitalertragsteuer von 27,50 % fällig. Bei ausschüttenden Fonds zum Zeitpunkt der Ausschüttung bei thesaurierenden Fonds zum Meldestichtag des steuerlichen Vertreters des Fonds. Der Meldestichtag ist auf der Website my.oekb.at der von der OeKB betriebenen Website abrufbar.

Außerordentliche Erträge: 60:40 Regel bei der KESt

Bei einem Fonds sind außerordentliche Erträge z. B. 

  • realisierte Kursgewinne
  • realisierte Kursverluste
  • Einkünfte aus Derivate (Differenzausgleich, Stillhalterprämie, Einkünfte aus Veräußerung und aus der sonstigen Abwicklung)

Diese außerordentlichen Erträge werden bei Thesaurierung mit 60 % der 27,50 %igen Kapitalertragsteuer sofort besteuert in Form der ausschüttungsgleichen Erträge. Erst beim Verkauf des Fonds werden die restlichen 40 % schlagend der 27,50 %igen Kapitalertragsteuer. Somit kommt es bei den außerordentlichen Erträgen zu einer minimalen Steuerstundung. Der Gesetzgeber sieht in den Substanzgewinnen alle Einkünfte im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988.

Damit es zu keiner Doppelbesteuerung kommt, sind jedes Jahr die Anschaffungskosten des Fondsanteils zu korrigieren, damit es beim Verkauf zu keiner Doppelversteuerung kommt.

Kursgewinne bzw. -verluste bei einem ETF: Klassischerweise entstehen bei einem ETF erst mit dem Verkauf ein Gewinn oder Verlust. Im Innenverhältnis des ETF kommt es aber auch zu Käufen und Verkäufen. Bei einem ETF, welcher in der Regel einen Index abbildet kommt es zu Umschichtungen (=Verkäufe und Käufe). Beispielsweise wenn sich die Zusammensetzung des Index ändert oder der ETF ein Rebalancing durchführt. 

Kursverluste können nicht nur mit Kursgewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden, sondern künftig in einem zweiten Schritt auch mit ordentlichen Erträgen des Fonds (Zinsen, Dividenden etc.) ausgeglichen werden. Es besteht auch ein Kursverlustvortrag auf Fondsebene.   

Quellen:

Ausschüttungen vs. ausschüttungsgleiche Erträge

Ausschüttungen finden klassischerweise bei ausschüttenden Fonds statt und ausschüttungsgleiche Erträge bei thesaurienden Fonds. 

Soweit, so gut. Doch es gibt darüber hinaus auch noch mehr, denn es kann auch passieren, dass ein Ausschütter auch ausschüttungsgleiche Erträge hat und umgekehrt, dass ein thesaurierender Fonds auch einmal eine Ausschüttung hat. Es gibt hier keine 100 %ige Sortenreinheit.

Inländischer oder ausländischer Broker

Vergleicht man die Depotgebühren und die Orderkosten von inländischen und ausländischen Brokern so wird man schnell dazu verleitet bei einem ausländischen Broker Kunde zu werden. Das darf man auch. Aber Achtung, denn der ausländische Broker kümmert sich keineswegs um die Steuerangelegenheiten und so ist es jedem Brokerkunden selbst überlassen seine Wertpapierinvestments in seine jährliche Einkommensteuererklärung korrekt aufzunehmen. Dies ist nicht ohne und ein eventueller Vorteil bei den Kosten und Gebühren des ausländischen Brokers im Vergleich zum inländischen Broker ist mit der Beauftragung eines Steuerberaters auch schnell wieder dahin. Kümmert man sich selbst um die Steuerangelegenheiten, so muss man die Zeit aufrechnen, ob es einem das tatsächlich Wert ist.

Vergessen sollte man die Versteuerung dieser Erträge aus dem Ausland nicht, denn man hintergeht so Steuern und dies ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Dazu kommt natürlich auch noch die Tatsache, dass das Finanzamt in Österreich durch den Common-Reporting-Standard natürlich voll im Bilde ist, wo im Ausland wir ein Depot besitzen und welche Papiere dort liegen. Vergisst man zu versteuern, wird das Finanzamt sicherlich einen bald daran erinnern, dass hier doch etwas zu versteuern wäre. In diesem Sinne: Seien Sie steuerehrlich und agieren Sie nicht am Finanzamt vorbei!

Inländische Broker die die KESt und Kursgewinnsteuer bei Melde-ETFs von sich aus berücksichtigen und automatisch abführen:

Ausländische Broker die die KESt und Kursgewinnsteuer bei Melde-ETFs NICHT berücksichtigen und der Kunde sich selbst um die richtige Versteuerung kümmern muss:

Wenn Sie die unterschiedlichen Broker miteinander vergleichen möchten, so werfen Sie doch einen Blick auf den Online Broker Vergleich, welcher Ihnen zeigt, wie hoch denn die Kosten für die Depotführung und für die Order von Wertpapiere sind.

SWAP ETF oder physische ETF

Es wird bei ETFs zwischen SWAP ETFs und tatsächlich replizierenden, physischen ETFs unterschieden. Ein SWAP ETF hält natürlich auch physische Wertpapiere und sichert sich in Form von Swaps mit anderen Vertragspartnern die Kursentwicklung und deren Zinsen und Dividenden. Bei SWAP ETFs wird ein Trägerportfolio gebildet und tauscht mit einer Gegenpartner (to swap = tauschen)  die Performance des Fonds mit der Performance des Index des ETFs. 

Bei synthetischen ETFs kann es im Laufe der Zeit zu einer Überbesteuerung kommen aufgrund des Trägerportfolios. 

Wenn der ETF sein Trägerportfolio hält, so kann es hier zu einem Steuerstundungsvorteil kommen im Vergleich zu einem replizierenden ETF. Gleichzeitig kann der ETF sein Trägerportfolio aber auch verkaufen und dieser Vorteil ist sogleich dahin bzw. entsteht sogar mit einem Rumms eine Steuerschuld. Das verwundert so manchen neuen Anleger, dass auf einmal eine größere Steuerschuld entsteht, obwohl sich der ETF doch gar nicht so positiv entwickelt hat – der Grund kann im Austausch des Trägerportfolios liegen. Über die Behaltedauer von vielen Jahren sollte sich das aber wieder nivellieren. Das bedeutet, dass es keine Garantie und keine Gewissheit über diesen Steuerstundungsvorteil bei SWAP ETFs gibt.

Ein SWAP ETF hat aber auch noch weitere Vor- und Nachteile die ebenfalls unbedingt in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden sollten. Diese finden sich hauptsächlich im Bereich der günstigeren Spesen sowie im Ausfallsrisikos eines SWAP-Partners.

Achtung: Im ersten Jahr bei Fonds!

Besitzt man einen Fonds so wird es im ersten Jahr wohl so sein, dass die depotführende Bank die Steuerschulden der ausschüttungsgleichen Erträge innerhalb der ersten 12 Monate verrechnen wird, obwohl man den ETF noch gar keine 12 Monate besessen hat. Bedeutet im Klartext, dass man hier Steuern bezahlt für einen Zeitraum, in dem man den ETF noch gar nicht besessen hat. Dies kann leider nur dadurch vermieden werden in dem der ETF zu einem Zeitpunkt gekauft wird in dem der ETF gerade sein neues Geschäftsjahr begonnen hat oder es sich um einen inländischen ETF handelt. Im extremsten Fall ist es so, dass Sie den Fonds erst vor wenigen Tagen gekauft haben und Sie die Steuerschulden der vorangegangenen 12 Monate bezahlen müssen. Haben Sie Ihren Fonds bei einem ausländischen Broker gekauft, so müssen Sie sich selbst darum kümmern, dass bereits im ersten Jahr korrekt die ausschüttungsgleichen Erträge Ihres Meldefonds versteuert werden.

Es ist aber alles nicht so schlimm, insbesondere wenn man den ETF länger hält, denn Sie verkaufen dann den ETF und der nächste Käufer dieser Anteile hat dann die Steuerschuld von Ihrer Behaltedauer noch zu übernehmen. Einzig auch hier wieder der extremste Fall, Sie verkaufen kurze Zeit nach der Steuerabrechnung. Halten Sie Ihren ETF nur für kurze Zeit und fällt hier auch die Zahlung der Kursgewinnsteuer hinein, so kann dies finanziell schmerzhaft sein. Zudem handelt es sich hier um eine Art Vorabsteuer in Form der ausschüttungsgleichen Erträge. Jene Steuerlast die bezahlt wird, um die werden die Anschaffungskosten erhöht und im Verkaufsfall somit angerechnet auf eine etwaige Kursgewinnsteuer.

Geld am Verrechnungskonto stehen lassen zur Begleichung der Steuer für die ausschüttungsgleichen Erträge

Die depotführende, inländische Bank verrechnet die Steuer für die ausschüttungsgleichen Erträge im Laufe des Jahres und zieht diese Steuer vom Verrechnungskonto des Depotinhabers ab. Das bedeutet, dass das Verrechnungskonto stets mit einem passenden Betrag gefüllt sein soll, damit die Begleichung der Steuerschulden erfolgen kann, ohne dass man ins Minus rutscht und dafür Sollzinsen bezahlt. Also unbedingt darauf achten, dass genug am Verrechnungskonto vorhanden ist.

Korrekt die Steuer abführen - wer ist verantwortlich?

Wer ist eigentlich dafür verantwortlich, dass die Steuern korrekt abgeführt wird? Wer ist das Steuersubjekt? Der Anteilsinhaber, also der Käufer des ETFs und somit ist dieser steuerpflichtig!

Nicht der Ausgeber des ETF ist steuerpflichtig, sondern wir, die Käufer des ETFs. Es wird hier vom Transparenzprinzip gesprochen, was bedeutet, dass wenn jemand sein Geld in einen ETF anlegt, er genau so besteuert werden soll, als ob er direkt in die selben Wertpapiere investiert. Oftmals übernimmt die depotführende Bank diese Aufgabe, aber prüfen Sie ob diese dies tatsächlich auch macht.

Bei nicht steuereinfachen Brokern, also Anbietern aus dem Ausland, macht der ausländische Broker nichts. Sie müssen sich daher selbst um alles kümmern.

Ausschüttungsgleiche Erträge versteuern

In einem eigenen Beitrag wird erörtert wie das mit den ausschüttungsgleichen Erträgen nun genauer funktioniert. Wie kann man herausfinden, wie hoch diese sind, wann gemeldet wurde und wie die Versteuerung funktioniert. Dazu sollte man sich ein wenig Zeit nehmen und einen kühlen Kopf bewahren:

Fehlt etwas? Gibt es Ergänzungen? Gibt es Fragen? Nutzen Sie die Kommentarfunktion dieser Seite und kommen wir ins Gespräch!

Andreas von Broker-Test.at
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter Broker-Test.at – er ist begeisterter Privatanleger, 1998 begann alles mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). Seit 2014 wird mit dieser Seite versucht mehr Transparenz für Interessierte und Anleger zu schaffen. 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu Broker-Test.at gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von Broker-Test.at kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.
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442 Kommentare
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Hallo liebe Leute.
Kann mir jemand plausibel erklären wie folgende ETFs in Österreich versteuert werden?
DE0005933923 und IE00B5BMR087.
Sind beide physisch und thesaurierend.
Vielen Dank.
Franz

Hallo, eine Frage bezüglich dem Handel mit ETFs:
Wenn man seine Gewinne/Verluste innerhalb eines Jahres realisiert,
dann wäre die Versteuerung 27.5% von Gewinne-Verluste für alle Arten von ETFs gleich,
egal ob In-/Ausländisch bzw. Melde/Nicht-Melde, richtig?

Außerdem würde mich interessieren wie es mit der Versteuerung bei Short-selling aussieht.
Ich nehme an, dass das mit der Einkommenssteuer zu versteuern ist. Ist das für alle Anlageklassen Aktien, ETFs, Bonds etc gleich?

Beste Grüße, Herbert
PS: Danke für die Infos hier!

Ich bespare die angeführten 3 ETFs auf flatex es sind jeweils physisch , thesaurierende , Meldefonds .

Xtrackers Stoxx Europe 600 UCITS ETF 1C (Meldedatum ) 25.07.2017; (erste Einzahlung)02/2018
iShares Core MSCI EM IMI UCITS ETF USD (Acc) (T) / USD 12.09.2017; 03/2018
Xtrackers MSCI World UCITS ETF 1C 31.07.2017; 04/2018

Kann mir jemand erklären wann ich damit rechnen muss heuer dafür Steuern zu zahlen , mein Cashkonto ist dafür ehrlichgesagt noch nicht gerüstet da ich die Sparpläne direkt von einem Referenzkonto einziehen lasse.

Hallo Andreas ,

das sind genau die drei ETFs die ich gemeint hab 😉

Im Normalfall wird von Flatex erst nach dem Meldedatum Geld abgebucht, oder ? und wie seh ich wann das aktuelle Meldedatum dann wirklich heuer ist ohne ständig bei Profitweb reinzusehen ? Ich bespare diese ETFs erst seit heuer , die erste Steuerzahlung ist dann aber erst heuer zu den jeweiligen Meldedaten , habe ich das richtig verstanden ?

Hallo!
Vielen Dank zunächst für die TOP-Erklärung!!!
Meine Überlegung: Warum nicht eine fondsgebundene Lebensversicherung abschließen, und dort ETFs reinpacken?
Meine Berechnungen haben ergeben, dass man trotz knappen 4% Provision jährlich für den Vermittler deutlich besser aussteigt, weil nur 4% Versicherungssteuer anfallen, und keine KESt.
Habt Ihr das schon mal nachgerechnet? Was ist Eure Meinung dazu?
LG, Alex

Hallo! Lang ist es her, dass ich meine Frage zu diesem Thema gestellt habe. In der Zwischenzeit bin ich auf einen Finanzdienstleister gestossen, der eine Software verwendet, welche bis ins Detail sämtliche Kosten von Depotbanken und Versicherern in Österreich vergleicht (www.fynup.com). Die Auswertung hat ergeben, dass die Lebensversicherung auf > 20 Jahre Laufzeit das Depot IMMER um Längen schlägt, sofern die Performance im Schnitt > 4%, und die Lebensversicherung ungezilmert ist. Es gibt sogar die Möglichkeit, einen Honorartarif abzuschließen, bei dem der Vermittler gänzlich auf seine Provision verzichtet, und man mit ihm eben ein Honorar aushandelt. In diesem Fall ist… Weiterlesen »

Hallo Andreas, ich habe einen unabhängigen Vermögensberater gefunden, der mit diesem tool arbeitet. fynup vertreibt selbst keine Produkte, sondern verkauft ihr Analysetool an Vermittler. Auf dem Vergleich sind sämtliche Kosten der einzelnen Anbieter detailliert über mehrere Seiten angeführt. Ich gehe davon aus, dass sowohl die Depotbanken als auch die Versicherer aufschreien und klagen würden, wenn die Zahlen nicht stimmen würden. 20 Jahre ist natürlich blöd, weil vor 19 Jahren gerade die dot.com-Blase platzte und dann noch weitere crashes folgten. Trotzdem machten z. B. der DAX und der S&P500 auch auf 20jahres-Sicht >4%. Wenn Du 25 Jahre hernimmst, sind wir beim… Weiterlesen »

Hallo Andreas,

gibt es schon Neuigkeiten bezüglich ETF vs. fondsgebundene Lebensversicherung? Es wäre interessant wann welche Kosten anfallen, dann könnte man ja leicht einen Vergleich durchrechnen. Ich warte noch auf ein Angebot.. Aber viele dieser Fonds sind ja aktiv gemanaged, was schon einen faden Beigeschmack hat.

Danke und LG Stefan
PS. Ich glaube der MSCI World macht 2.9 Prozent Dividendenrendite, insgesamt sollten es schon ca. 8 p.a. sein sonst würde er die Weltwirtschaft ziemlich schlecht abbilden..

Danke für die schnelle Antwort. Ich hab jetzt schnell drüber gerechnet und sicher nur einen Bruchteil bedacht, aber so wie überall sind vermeintlich günstige Produkte auf den zweiten Blick doch nicht so günstig. Auch ohne KESt, aber mit Depotgebühren, Fondsgebühren, Ausgabeaufschlägen, Versicherungssteuer und der schlechteren Performance durch das aktive Management wird man langfristig mit einem ETF Sparplan besser aussteigen. Wenn man dann noch die Undurchsichtigkeit und die unsichere steuerliche Behandlung miteinbezieht. Nimmt man einen thesaurierenden SWAP ETF bei dem ja die Ausschüttungen nicht besteuert werden, dann gibt es denke ich nichts mehr zu überlegen. Wobei sich ja hier die steuerliche… Weiterlesen »

Vorsicht Banken und Lebensversicherungen LIECHTENSTEIN !!!WARNUNG!!!
Versteckte Gebühren, bis zu 10 % dreifach überhöhte Prämie
für den Ablebensschutz. Neu Steuern für Ausländer bei Wertpapierentnahme minus 0,3 %
Kapitalentnahme minus 0,15 %
Euer Geld und Gesundheit sind in LI in Gefahr !!!
XXXX gegen YYYYYY siehe auch:
Lug, Betrug, Finanzplatz Liechtenstein

Hi! Mich würde interessieren in welchen Gesetzen (konkret, am besten bis hin zu einzelnen Pragraphen) dies geregelt ist.

Hallo!
Echt cool, dass ich endlich einen verständlichen Artikel zur Besteuerung in Ö gefunden habe! Jetzt zu meiner Frage:
Ich habe im September ein Depot bei der Comdirect in DE eröffnet mit 3 thesaurierenden und 1 ausschüttendem ETF. Alle sind Melde-ETFs. Nun würde ich gerne wissen, wie ich die thesaurierenden im Detail zu versteuern habe. Des weiteren werden 2 weitere (ETF110, ETF127) im Laufe von Q1 2018 auch ausschüttend. Wie sind die 2, für 2017 zu versteuern?
Danke schonmal und LG!

Vielleicht diese Seite noch nicht gelesen?:

https://www.broker-test.at/etf/ausschuettungsgleiche-ertraege/

Genau das meinte ich! DANKE!

Hallo, soeben wurde mir von Flatex für einen thesaurierenden ETF (wurde im Dezember 17 erst gekauft) 27,5% Vermögenszuwachssteuer (1,1€) abgezogen. Die Brutto-Thesaurierung war 4,83€ aber der zu verpflichtende Steuerertrag war 4,00€ (->27,5% davon sind 1,1€) … Warum waren nur 4€ zu versteuern und warum wurde 27,5% abgezogen? oder verwechsle ich etwas?

habs selber herausgefunden.. der Devisenkurs wurde noch vor der Steuer mitberechnet 🙂 aber es wurden trotzdem 27,5% Steuer abgeführt und nicht die im Artikel beschrieben 16,5% (60% von 27,5), obwohl es ein thesaurierender ETF ist

Auch bei mir:
LU0635178014
Flatex hat 27,5% der Bruttothesaurierung abgeführt.

Flo: frägst du dbgl. bei Flatex nach? Ich werde das jedenfalls mal tun…

jap gleicher ETF.. wenn du eh bei Flatex nachfragst, schreibe dann die Antwort hier als Kommentar. Wäre super nett 🙂

Danke für die Aufklärung. Dann hat Flatex mit den vollen 27,5 % ja leider doch korrekt versteuert.

ganz verstehe ich das noch nicht… Also die ausschüttungsgleichen Erträge (wie gestern von Flatex 27,5% abgeführt) verstehe ich. Und wenn ich dann meine Wertpapiere mit Gewinn Verkauf: fallen nochmals 16,5% an, bzw später 27,5% oder gar keine Steuern mehr weil man hat ja schon einmal welche gezahlt oder werden diese berücksichtigt?
Vielen Dank

alles klar danke 🙂

Liege ich richtig, dass es in Österreich sowas wie einen Freibetrag nicht gibt?

LG

Noch eine Anmerkung aus der Praxis: Auch bei ausschüttenden Fonds kann es zu einer Steuerforderung unabhängig von der Dividenendenauszahlung kommen. Dann nämlich wenn eine Umschichtung im Index vorgenommen wird und demnach Aktien vom Fonds verkauft werden und andere gekauft werden. Dabei im Fonds realisierte Gewinne sind steuerpflichtig, genauso wie wenn man selbst diese Aktien (mit Gewinn) verkauft hätte.

Deshalb immer genügend Geld am Verrechnungskonto für solche “Überraschungen” bereit halten!

Hallo, in obiger Formel zum zu versteuernden Gewinn hat sich m.E. ein kleiner Fehler (fehlende Klammer und Vorzeichen falsch) eingeschlichen, korrekt müsste diese m.E. lauten:

Zu versteuernder Gewinn = Menge * Verkaufskurs – Menge * (Kaufkurs + nicht berücksichtigte ausschüttungsgleiche Erträge)

Oder

Zu versteuernder Gewinn = Menge * (Verkaufskurs – Kaufkurs – nicht berücksichtigte ausschüttungsgleiche Erträge)

LG

Beinahe 😉

Vor die nicht berücksichtigten ausschüttungsgleiche Erträge muss m.E. ein “-“, kein “+”. Denn sonst würden diese den zu versteuernden Gewinn und somit die KESt ja erhöhen statt zu erringern

Hallo,
dank der wirklich erstklassigen Artikel hier verstehe ich nun (glaube ich zumindest) wie Ausschüttungen bzw AgE und realisierte Kursgewinne zu versteuern sind und wie realisierte Verluste innerhalb des selben Kalenderjahres gegengerechnet werden können.

Was ich aber nocg nicht verstehe ist das Thema Quellensteuer und wann ich diese ggf wie rückfordern kann. Wäre toll, wenn das nochmal etwas deraillierter inkl Beispielen verdeutlicht werden könnte.

Vielen Dank!

Besten Dank!

Hallo Manfred, Soweit ich mich erinnere gibt es beim Thema (ausländischer) Quellensteuern zwei Aspekte 1) Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer im Herkunftsland. Im Fall von ETFs macht das der Fondsbetreiber. Das ist im übrigen auch der Grund wieso die meisten Fonds ihren Sitz in Luxenburg oder Irland haben. Diese Länder haben die besten internationalen Abkommen zur Quellensteuer-Rückerstattung. 2) Die Anrechnung der bereits bezahlten ausländischen Quellensteuer auf die zu bezahlende KESt. Bei einem Meldefonds stellt der Fondsbetreiber der OeKB diese Informationen auf Fondsebene zur Verfügung. Von dort holen sich die inländischen Broker diese Informationen und berechnen daraus die zu bezahlende KESt. In… Weiterlesen »

Hallo Jörg, Wenn ich einen ETF mit Fondsdomizil Deutschland kaufe (in Österreich Meldefonds, Kauf bei steuereinfachem Broker in AT) muss ich mich überhaupt nicht mehr um die Rückholung irgendwelcher Quellensteuern kümmern? Im Fall von Aktien werden diese in Deutschland komplett mit den dortigen ca. 27 % versteuert und wir ÖSterreicher können uns davon 15 % anrechnen lassen und zahlen dann hier die fehlenden 12,5 % für die öster. KEST. -> In Summe haben wir in so einem Fall aber eine Steuerlast von 27 % + 12,5 % = rund 38,5 % und müssten uns die zuviel bezahlte deutsche Steuer aus… Weiterlesen »

Hallo Sandra, Ja, bei Melde-Fonds und inländischem Broker musst Du Dich um nichts mehr kümmern. Wie erwähnt ein nicht zu vernachlässigender Vorteil von Fonds im Allgemeinen und ETFs im Speziellen. Das macht der Fonds für Dich (Rückforderung von Quellensteuer im Ausland) bzw. stellt der Fonds dem Broker zur Berechnung der Steuer zur Verfügung (Anrechnung der Quellensteuer in Österreich). Letzteres – Bereitstellung von Steuerinformationen d.h. Gewinne durch Ausschüttungen, Verkäufe (bei Umschichtung ) und anrechenbare Quellensteuer – ist genau das was der Begriff “Melde-Fonds” bedeutet. Bei einem Fonds der diese Information nicht bereitstellt (“Nicht-Melde-Fonds”) wird die Steuer pauschaliert, was – wie Du… Weiterlesen »

Also ist es steuertechnisch für uns Österreicher mit einem steuereinfachen inländischen Broker hinsichtlich der Quellensteuer unerheblich ob der ETF in Irland oder in Luxemburg aufgelegt ist? Weil es öfters heißt, dass Irland das beste Abkommen mit den USA zwecks Quellensteuer hat und daher ETFs in Irland dadurch auch mehr Rendite haben.

Hallo Bernhard, Das Abkommen zur Anrechnung der Quellensteuer etc. betrifft den Punkt 1) in meinem Posting und wird “innerhalb” des Fonds durchgeführt. Der Fondsbetreiber sieht sich an in welchem Land für die in dem Fonds enthaltenen Assets (Aktien, Anleihen, etc.) die höchste “Rückerstattungsquote” erzielbar ist. Das kann ja unterschiedlich sein, z.B. bei hauptsächlich europäischen oder hauptsächlich US-Aktien oder hauptsächlich Schwellenländer-Aktien. Die nicht rückerstattet Quellensteuer wird dann vom Fondsbetreiber in der Steuermeldung in AT ausgewiesen und entsprechend den österreichischen Gesetzen auf die zu zahlende KESt. angerechnet. Die Konsequenz: 1) Nur Meldefonds kaufen! Alles andere ist praktisch nicht handhabbar und steuerlich suboptimal.… Weiterlesen »

Vielen dank für die sehr schnelle Antwort, Jörg!
Keine Sorge, es geht mir um einen Meldefond den ich gern ab sofort bei Flatex AT kaufen und langfristig besparen möchte. Ich bin jetzt nur noch verunsichert worden, weil ich gelesen habe, dass man wegen der Quellensteuer Verrechnung Irland als Fond Domizil bevorzugen sollte und der ETF den ich jetzt im Auge hatte (LU1861134382) und der auch kostenlos besparbar wäre bei Flatex ist aber aus Luxemburg. Alternative wäre der IE00BYX2JD69 aus Irland, aber den gibts halt nicht gratis…

Danke für die Antworten!
Dann wirds wohl der kostenlose ex Fossil Fuels ETF aus LUX werden, auch wenn der Reduced Fossil Fuels aus IRL vielleicht derzeit Performance mäßig ne Spur besser sein mag (kostet dafür aber auch 0,02% und 1,5 Euro im Monat mehr – zwar kaum der Rede wert, aber da ist mir dann auch das “ex” sympathischer als das “reduced”).

Hallo,

also ich bin etwas verwirrt durch den Artikel. Meines Wissens versteuert z.B. Flatex alle meine Wertpapiere automatisch, da in Österreich ansässige Banken seit Anfang 2012 dazu verpflichtet sind (Ausnahme CFD und FX Handel). Anders sieht es natürlich bei Brokern im Ausland aus und wenn du nicht als Privatperson sondern als Unternehmen investierst.

Lieben Gruß

Leider kommt es rein darauf an, ob man am Meldetag den ETF im Depot hat, das Geschäftsjahr ist dabei ganz egal. Mir wurde deshalb soeben von Flatex für den ETF (WKN: DBX0F2, Meldedatum 31.07.2017) die Steuer für die Erträge des gesamten Geschäftsjahres 2016 (01.01.-31.12.2016) verrechnet, obwohl ich den ETF erst im März 2017 gekauft habe.

Tut halt etwas weh, wenn der ETF auf Grund der Euro-Stärke bereits 7% im Minus ist und dann plötzlich zusätzlich 110€ an Steuern für vergangene, nicht von mir selbst realisierte Wertsteigerungen bezahlt werden müssen… Ich war auch überrascht von der Höhe, da es sich ja um einen Thesaurierenden Swapper (in Deutschland ohne AgE) handelt. Aber da wurde scheinbar der gesamte Kursanstieg in die Besteuerung mit reingenommen.

Hey danke für diese Infos!!! TOP

Danke für die tolle, informative Seite! Könnten wir einmal ein reales Szenario durchspielen? Im Dezember 2015 habe ich 100 Anteile des ETF ComStage NYSE Arca Gold BUGS UCITS ETF (ISIN LU0488317701, WKN ETF091) gekauft. Unter profitweb.at Punkt 4. Steuerpflichtige Einkünfte werden für 2016 0,2802 EUR ausgewiesen. Trage ich in meiner jährlichen Steuererklärung einfach unter ausschüttungsgleiche Erträge 27,5 – für 2016 – 100×0,2802 ein? Und was hat es mit Punkt 3.6 Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) auf sich? Danke für die Hilfe! LG… Weiterlesen »

Hi Andreas,

danke für deine Antwort! Es tut mir, wahrscheinlich bin ich blind: um welchen ETF geht es konkret, und wo finde ich die Beispielrechnung? Dann könnte ich diese für meine Anteile nachvollziehen.

Sorry für die Umstände!
Thomas

Hallo,
wie versteuere ich meine ETFs eines ausländischen Brokers, wenn ich nicht weiß, in welche ETFs investiert wurde? Ich investiere auf Scalable Capital in Deutschland, eine Gesellschaft, die über die Baader Bank in Deutschland mein Kapital in ETFs investiert und unterjährig entsprechend meiner Risikobereitschaft das Portfolio umschichtet.
Vielen Dank, Harald

Hallo! Danke für diesen ausführlichen bericht!
Ich habe eben mein erstes Depot bei der Hello bank eröffnet und suche jetzt nach Werten für ein langfristiges investment. Wenn ich das ganze richtig verstanden haben bin ich mit einem Meldefond (wie beispielsweise dem iShares TecDAX) und einem Österreichischem broker auf der sicheren Seite. Oder muss ich selbst da noch etwas extra versteuern?

Hallo Andreas, zuerst einmal Danke für die Übersicht und für deine tolle Seite! Auch bei thesaurierenden Fonds sofort 60% des Kursgewinns mit 27,5% versteuern zu müssen, obwohl kein Geld zugeflossen ist ist echt ein Wahnsinn. Ich müsste also, wenn ich in ein paar Jahren eine größere Summe angespart habe, unter Umständen ETF-Anteile verkaufen, um Steuern auf die Wertsteigerungen zu bezahlen. z.B. wenn ein Portfolio mit 150.000€ innerhalb eines Jahres auf 162.000€ (8% Rendite) steigt, muss ich Anteile verkaufen (wobei auf verkaufte Anteile dann die restlichen 40% der 27,5% KESt anfallen) oder selbst Mittel aufbringen, um 1.980€ (12.000 x 0,6 x… Weiterlesen »

Vielen Dank für deine Hilfe und die gute Erklärung, aus irgendeinem Grund hab ich das mit den ausschüttungsgleichen Erträgen falsch interpretiert 🙂
Freut mich, dass ich mit meinen swappenden Comstage ETFs (& db-x auf den S&P 500) bei Flatex scheinbar eine gute Wahl getroffen habe!

Hey Andreas, trotzdem muss man dann aber diese 16,5% sozusagen im Voraus zahlen? Habe ich das richtig verstanden?
Je nachdem welche Summe man investiert hat, können auch die Dividenden hoch sein, und somit auch die Vorauszahlung etwas höher.

Folgendes hast du oben genannt: “Die Senkung der effektiven Steuerlasst auf 16,5 % hat über viele Jahre jedoch eine steuerschonende Wirkung, welche man sich nicht entgehen lassen sollte.”

Wie genau wirkt sich die Steuerschonung aus? Wenn man trotzdem die restlichen 40% (von 27,5%) nachzahlen muss?

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!
Damjan

Hallo!
Vielen dank für die nachträgliche Aufklärung @Andreas, und danke für die Frage @Angelo!
Dass NUR die ausschüttungsgleichen Erträge zuerst nur mit 60% und am Ende mit 40% besteuert werden geht aus dem Artikel nicht klar hervor. Dachte auch, dass der jährliche Wertzuwachs (Kurs) zu versteuern wäre.

Aber jetzt ist alles klar 😀

Hallo!

Zuerst einmal danke für die wunderbare Übersicht!

Zu meinen Fragen:

* Wie genau sehe ich, ob es sich um einen Melde- bzw. Nichtmeldefonds handelt? Reicht unter profitweb.at eine einfache Eingabe der ISIN und falls ein Eintrag vorhanden, heißt das, dass dieser Fonds in Österreich gemeldet ist, oder muss ich da noch mehr bohren?

* Falls es sich um einen Nichtmeldefonds handelt: Ändert sich für mich (außer die etwas andere Besteuerung) etwas? Dies führt doch ohnehin der Broker (bei mir flatex) ab?

Danke schon im Voraus für die Antworten!

MfG

Okay … Ich bin generell neu in der “Szene” und auch erst seit kurzem bei flatex.at. Als Österreicher findet man im Web hinsichtlich der steuerlichen Behandlung im Inland von ETF’s kaum etwas brauchbares. Anscheinend interessiert sich keiner dafür … Danke jedenfalls für die rasche Anwort! 🙂

Vielen Dank für die ausführliche Zusammenfassung zu ETF Steuerschön / Steuerhässlich für Österreicher. Also als Österreicher am Besten bei justETF folgende ETF herausfiltern: -Fondsdomizil Inland: zu selten, daher ETF mit Fondsdomizil im Ausland prüfen auf: – Melde-ETF: Ja – Check bei online FMA auf Eintrag “Ausländische OGAW”: Ja (ETF Bezeichnung bei Fondsnamen eingeben) – Thesaurierer: Besser aufgrund jährl. anfallenden Steuern (Hebeleffekt) – Ausschüttungsgleiche Erträge: Check bei OeKB Profitweb. In den Zeilen sollte am Besten 0 stehen. Das kann mE nur bei SWAP-ETFs der Fall sein. Also denke ich, dass folgende ETFs derzeit steuerlich besser sein können, oder? – ETF aus… Weiterlesen »

Danke für das Feedback. Das Fondsdomizil kann in der ETF-Suche ganz unten gefiltert werden. Muss aber nicht über justETF sein. extra-funds ist mE auch ein guter Anzeiger. Domizilsuche bringt aber wirklich nicht viel, weil es anscheindend und leider keinen ETF mit Fondsdomizil “Österreich” gibt. Die meisten scheinen über Luxemburg, Irland oder Deutschland zu laufen, womit sich wieder die Frage der Doppelbesteuerung stellt (anrechenbare Quellensteuer?). Ich wollte eigentlich auch einen Gegencheck, weil es natürlich auch interessant ist, einen steuereinfachen ETF als Sparplan zu wählen, um nicht unnötig viel Papierkram durch Doppelbesteuerungen, Rückforderungen mit Einkommenssteuererklärung auf Kapitalerträge usw. zu haben. Bin daher… Weiterlesen »

Bin auf der Suche nach Steuerinformationen auf deine tolle Zusammenfassung gestoßen (danke) und auch auf die Steuer Beschreibung bzgl KESt der Hello Bank. Hier sagt sie, dass innerhalb der EU mit 1.1.2017 die Quellensteuer wegfällt. Hiermit sollte sich doch das steuerhässlich/steuerfreundlich sofern man einen ETF aus einem EU Land nimmt erübrigen, oder? —- Das EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 sieht vor, dass mit Wirksamkeit 1.1.2017 die EU-Quellensteuer aufgehoben und damit nicht mehr eingehoben wird. Stattdessen tritt der automatische Informationsaustausch (AIA) in Kraft, den Österreich mit den EU-Mitgliedsstaaten sowie einer Reihe von Drittstaaten abgeschlossen hat. Dadurch sind österreichische Finanzinstitute dazu verpflichtet Kontodaten an das… Weiterlesen »

Hallo,
Vielen Dank für die nützlichen Infos.

Was meinst du mit
“Will mans wirklich steuereinfach haben und sich verlassen können, so traue ich aktuell nur den österreichischen Banken dies zu.”
Empfiehlst du, obwohl Broker wie flatex zusagen, die Steuer an das österreichische Finanzamt abzuführen, persönlich einen Steuerberater zu beauftragen, die ETFs im eigenen Depot zu prüfen?

Vorweg: Ich bin kein (Steuer)Experte. Österreichische Anleger können sich bis zu 15% der Kapitalerträge auf die ausländische Quellsteuer anrechnen lassen. Je nachdem, wie hoch die (Quell)steuer im Ausland ist, kommt’s zu einer Doppelbesteuerung: 15% DB Zum Beispiel: Im Land X herrscht eine Steuer von 25%. Da in Ö bis zu 15% abgezogen werden können, beläuft sich die ausländische Steuer nur mehr auf 10%. Zusätzlich muss man aber die heimische KESt bezahlen, also in Summe 37,5%. Jedoch kann man sich diese 10% beim ausländischen Staat (je nach Staat unterschiedlich schwierig; Formulare!) zurückholen. Das ganze Procedere dauert anscheinend einige Monate. Um dem… Weiterlesen »

2,5 Jahre? Da kommt man bestimmt in’s Grübeln, ob man überhaupt noch was erhält :O

Ja das müsste – glaube ich – so sein.

LG

Bei Meldefonds (ETFs und klassische Fonds) und österreichischem Broker braucht man sich weder um Rückerstattung noch Anrechnung der Quellensteuer kümmern. Siehe mein Posting weiter oben. Wäre eine interessante Ergänzung zu dem Artikel.

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