So mancher Inhaber eines niederländischen Fonds oder ETFs wird überrascht sein, wenn es zu einer Ausschüttung eines niederländischen Fonds oder ETFs kommt. Ausgearbeitet wurde dieser Beitrag über eine Abhandlung von unserer Steuerexpertin aus der Community und meinem noch verbleibenden, bescheidenen Mitwirken. Auslöser war ein Beitrag eines Halters eines niederländischen ETFs mit einer Ausschüttung. Das Problem ist hier, wo öfters, wenn eine Ausschüttung nicht über den steuerlichen Vertreter des Fonds an die OeKB gemeldet wird.
Die Krux bei den niederländischen Fonds ist anscheinend, dass Ausschüttungen in den Niederlanden wie Dividenden behandelt werden und hier gibt es eine Besteuerung an der Quelle. Die Quellensteuer beläuft sich hier auf 15 %. Die österreichische Gesetzgebung ist wiederum so, dass eine Anrechnung dieser Quellensteuer bei Fondsausschüttungen nicht möglich ist nach der Auslands-KESt VO).
- Anscheinend werden Ausschüttungen von Fonds in den Niederlanden wie Dividenden behandelt und führen zu einer 15%igen Quellensteuerbelastung
- Eine Anrechnung im Rahmen des KESt-Abzugs durch die Broker ist in jedem Fall unzulässig (§ 2 Auslands-KESt VO)
- Eine Anrechnung der NL-Quellensteuer auf eine nicht gemeldete und damit voll zu verkestende Ausschüttung ist auch im Rahmen der Veranlagung nicht zulässig.
- Werden allerdings die nicht gemeldeten Ausschüttungen im Rahmen der Jahresmeldung nachgemeldet, kann unter Umständen im Rahmen der ESt-Erklärung eine Anrechnung erfolgen. Keine Anrechnung kann aber z. B. vorgenommen werden, wenn es zu negativen ausschüttungsgleichen Erträge in der Jahresmeldung kam (wie z. B. hier https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f?isin=NL0009690239)
Unterm Strich scheint es also seine Korrektheit zu haben, dass die Broker sowohl die niederländische Quellensteuer von 15 % als auch die volle Kapitalertragsteuer in der Höhe von 27,5 % berechnen. Eine Anrechnung ist leider nicht möglich, der einzige Ausnahmefall ist, wenn bei der Jahresmeldung die nicht gemeldeten Ausschüttungen nachgemeldet werden. Es ist aber dann auch hier nicht möglich, wenn es zu negativen ausschüttungsgleichen Erträgen kommt.
Hallo,
danke für die sehr ausführlichen Informationen.
Zum Thema Ertragsausschüttung eines NL ETFs habe ich von Flatex folgende Aussage bekommen: „Gemäß der Investmentfondsrichtlinien (von 2018, RZ 542) ist geregelt, dass österreichische Anteilseigner die Quellensteuer über die eigene Veranlagung anrechnen lassen könne“.
Hätte es so verstanden, dass ich die Quellensteuer im Zuge der Einkommenssteuer-Erklärung zurück holen kann. Bei der liest sich das weniger optimistisch, Kannst du hier eine Einschätzung geben ob eine Anrechnung möglich ist?
Hallo Michael,
ich hätte die Einschätzung schon im Artikel oben probiert. Was fehlt dir denn?
Im Artikel schreibst du „…ist auch im Rahmen der Veranlagung nicht zulässig…“ – also NEIN auf die Frage nach einer Anrechung bei der Einkommensteuer-Erklärung.
Die Antwort bei Flatex lautete auf meine Anfrage „…ass österreichische Anteilseigner die Quellensteuer über die eigene Veranlagung anrechnen lassen können,,“ hätte ich als JA auf die Frage nach einer Anrechung bei der Einkommensteuer-Erklärung.interpretiert.
Verstehe ich eine der beiden Aussagen falsch oder irrt sich Flatex?
Michael, es geht nach deinem Zitat noch weiter… es kommt auf den Fall an und ich sehe es nicht so pauschal wie Flatex. Mache ganz einfach eine Offenlegung gegenüber dem Finanzamt bei deiner Einkommensteuererklärung, wenn du anderer Meinung bist, untermauert mit dem Gesetz bzw. Einkommensteuerrichtlinien.
Nochmals das Zitat von oben, nur erweitert:
„Eine Anrechnung der NL-Quellensteuer auf eine nicht gemeldete und damit voll zu verkestende Ausschüttung ist auch im Rahmen der Veranlagung nicht zulässig.
Werden allerdings die nicht gemeldeten Ausschüttungen im Rahmen der Jahresmeldung nachgemeldet, kann unter Umständen im Rahmen der ESt-Erklärung eine Anrechnung erfolgen.“
ok, danke – ich werde es 2025 mal probieren. Mal schauen ob es den Aufwand wert (bisher habe ich noch nie eine ESt Erklärung sondern immer ganz normal die Arbeitnehmerveranlagung gemacht) ist, und überhaupt was rauskommt. Neben dem NL ETF ist es ja bei REITs ähnlich (leider auch erst nach dem Kauf drauf gekommen)
Servus, danke für die Infos. Nochmal zurückzukommen auf die Frage von Michael (21.8.2024). Kann man die Quellensteuer auf die Fondausschüttung grunsätzlich aus NL zurückholen? Wenn ja, hat da jemand Erfahrung damit?
Ich hätte versucht im obigen Beitrag deine Frage zu beantworten. Ich poste daher nochmals die Passagen. Sieh dir doch deinen spezifischen Fall an, beantworte für dich die Frage und wenn du die Einokmmensteuererklärung machst, so würde ich dir eine Offenlegung gegenüber dem Finanzamt empfehlen, damit sie deinen Fall prüfen und du Sicherheit hast. Hier nochmals die kopierten Passagen: „Anscheinend werden Ausschüttungen von Fonds in den Niederlanden wie Dividenden behandelt und führen zu einer 15%igen Quellensteuerbelastung Eine Anrechnung im Rahmen des KESt-Abzugs durch die Broker ist in jedem Fall unzulässig (§ 2 Auslands-KESt VO) Eine Anrechnung der NL-Quellensteuer auf eine nicht… Weiterlesen »
Hi, ich habe das Problem auch bei meinem VanEck Morningstar Developed Markets Dividend Leaders ETF (via flatex.at), 42,5% auf die Dividenden ist schon heftig. Verstehe ich das richtig, die einzige Möglichkeit ist die 15% Quellensteuer aus den NL wieder zurück zu holen, oder kann flatex da etwas machen, dann könnten ja einige aus der Community das bei flatex einmelden und für Aufmerksamkeit sorgen..?
habe die Antwort gerade in den Kommentaren eines anderen Beitrages gefunden, ist scheinbar bei Dividenden von ETFs aus NL so, diese also eher vermeiden wenn man nicht 42,5% abgeben will
Genau, denn der Broker macht nur das, was der Gesetzgeber, die DBA und die Niederlanden vorgeben. Man kann es nur versuchen, dass man es über die Einkommensteuererklärung unter Umständen korrigieren kann. Insgesamt würde ich an meiner Stelle aber NL Fonds in der ausschüttenden Variante vermeiden, denn auch andere Emittentinnen habe passende ausschüttende Fonds.
Andreas, du bist der Beste! Auf alle meine Fragen gibt es hier Antworten, und so erklärt, dass ich sie als Laie auch verstehe und Konsequenzen ableiten kann.