Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Ausschüttung von niederländische Fonds: 15 % Quellensteuer plus 27,5 % Kapitalertragsteuer – warum?

So mancher Inhaber eines niederländischen Fonds oder ETFs wird überrascht sein, wenn es zu einer Ausschüttung eines niederländischen Fonds oder ETFs kommt. Ausgearbeitet wurde dieser Beitrag über eine Abhandlung von unserer Steuerexpertin aus der Community und meinem noch verbleibenden, bescheidenen Mitwirken. Auslöser war ein Beitrag eines Halters eines niederländischen ETFs mit einer Ausschüttung. Das Problem ist hier, wo öfters, wenn eine Ausschüttung nicht über den steuerlichen Vertreter des Fonds an die OeKB gemeldet wird.

Die Krux bei den niederländischen Fonds ist anscheinend, dass Ausschüttungen in den Niederlanden wie Dividenden behandelt werden und hier gibt es eine Besteuerung an der Quelle. Die Quellensteuer beläuft sich hier auf 15 %. Die österreichische Gesetzgebung ist wiederum so, dass eine Anrechnung dieser Quellensteuer bei Fondsausschüttungen nicht möglich ist nach der Auslands-KESt VO).

  • Anscheinend werden Ausschüttungen von Fonds in den Niederlanden wie Dividenden behandelt und führen zu einer 15%igen Quellensteuerbelastung
  • Eine Anrechnung im Rahmen des KESt-Abzugs durch die Broker ist in jedem Fall unzulässig (§ 2 Auslands-KESt VO)
  • Eine Anrechnung der NL-Quellensteuer auf eine nicht gemeldete und damit voll zu verkestende Ausschüttung ist auch im Rahmen der Veranlagung nicht zulässig.
  • Werden allerdings die nicht gemeldeten Ausschüttungen im Rahmen der Jahresmeldung nachgemeldet, kann unter Umständen im Rahmen der ESt-Erklärung eine Anrechnung erfolgen. Keine Anrechnung kann aber z. B. vorgenommen werden, wenn es zu negativen ausschüttungsgleichen Erträge in der Jahresmeldung kam (wie z. B. hier https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f?isin=NL0009690239)

Unterm Strich scheint es also seine Korrektheit zu haben, dass die Broker sowohl die niederländische Quellensteuer von 15 % als auch die volle Kapitalertragsteuer in der Höhe von 27,5 % berechnen. Eine Anrechnung ist leider nicht möglich, der einzige Ausnahmefall ist, wenn bei der Jahresmeldung die nicht gemeldeten Ausschüttungen nachgemeldet werden. Es ist aber dann auch hier nicht möglich, wenn es zu negativen ausschüttungsgleichen Erträgen kommt.

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