Kapitalerträge von Auslandsdepots versteuern
15. Juni 2024
Das Wichtigste zusammengefasst
- Wie gehe ich es an, wenn ich meine Kapitalerträge aus dem ausländischen Wertpapierdepot ordungsgemäß in Österreich versteuern möchte?
- Wie versteuere ich meine Kursgewinne und -verluste?
- Wie versteuere ich meine Dividendenerträge (Österreich, Deutschland, USA, Großbritannien, …)
- Wie versteuere ich meine Kuponerträge?
- Wie versteuere ich meine Ausschüttungserträge von Fonds und ETFs
- Was passiert, wenn ich meine Kapitalerträge aus dem Ausland nicht ordnungsgemäß versteuere?
- Betroffene Broker können sein: Trade Republic, Degiro, DKB, Scalable Capital, Comdirect, Lynx, CapTrader, Banx, Interactive Brokers, eToro, …
So könnten Sie es angehen
- Genaue Aufstellungen über Gewinne, Verluste, Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge führen, über alle Depots
In diesem Ratgeber
Ein Wertpapierdepot im Ausland zu führen ist meist durch die niedrigen Gebühren sehr von Vorteil. Nachteilig ist hier, dass die lukrierten Kapitalerträge vom Auslandskunden selbst im Inland versteuert werden müssen. Gut zu wissen:
- Grundsätzlich sich bewusst werden, dass ein Auslandsdepot bedeutet, dass das österreichische Finanzamt sehr genau darüber bescheid weiß, was sich dort tut.
- Grundsätzlich sich bewusst sein, dass die niedrigeren Gebühren im Ausland höhere Aufwände gegenüberstehen. Sei es durch das machen der Steuern im Selbststudium oder durch einen Steuerberater der bezahlt werden muss.
Depot im Ausland - was tun?
Wie immer: Alle Angaben ohne Gewähr, es ist lediglich eine Idee, eine Vermutung, wie Kapitalerträge aus dem Ausland in Österreich versteuert werden – ein Steuerberater und das Finanzamt sind die einzig richtigen & verlässlichen Ansprechpartner in dieser Situation!
Wer bei einem Broker im Ausland sein Wertpapierdepot hat, der ist selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung verantwortlich und dies für jedes Wertpapier. Gleich ob Aktie, Anleihe, Fonds, …. Ausländische Wertpapierdepots wie z. B. jene von
- eToro
- Degiro
- DKB
- Finanzen.net Zero
- Comdirect
- Banx
- Trade Republic
- Scalable Capital
- …
usw. sind in den letzten Jahren auch für uns Österreicher interessanter geworden und wurden nicht selten zum Traden und Investieren verwendet. Nachteil ist die jährliche Angabe der realisierten Kapitalerträge.
Das Bundesministerium für Finanzen führt auf seiner Website an, dass es eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gibt, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen worden sind, die dem besonderen Steuersatz von 27,5 % unterliegen und für die keine KESt abgeführt wurde.
Kursgewinne und Kursverluste
Auf realisierte Kursgewinne müssen in Österreich 27,50 % Kapitalertragsteuer bezahlt werden. Dazu werden die Kursverluste von den Kursgewinnen abgezogen. Am besten ist es, es wird dazu eine Datei in einem Tabellenkalkulationsprogramm erstellt.
So sehen dann die Einträge aus:
In der rechten Spalte findet sich bereits die richtige Kennzahl zur Angabe in der Einkommensteuererklärung. Wie das genau aussieht und handzuhaben ist, findet sich weiter unten.
Dividendenerträge
Erliegen Sie nicht dem Irrtum, dass Sie in Österreich keine Einkommensteuererklärung machen müssen für die ausländischen Dividendenerträge, wo doch im Ausland bereits Quellensteuer abgezogen wurde. Die Dividendenerträge sind natürlich auch in Österreich zu versteuern. Wenn im Ausland bereits Quellensteuer verrechnet wurde, so kann in Österreich im Rahmen der Einkommensteuererklärung die ausländische Quellensteuer angerechnet werden. Die Finanz hat festgelegt, dass der Anrechnungsbetrag 15% der Kapitalerträge nicht übersteigen darf.
Aus dem oben angeführten Screenshot ist schön ersichtlich, dass das Institut, in diesem Fall Degiro, bereits Quellensteuer abführte. Nach Österreich, in die Schweiz, nach Deutschland und in die USA.
Gehen wir es Zeile für Zeile durch. Die erste Zeile sind die Ausschüttungen von Dividenden aus österreichischen Unternehmen wie z. B. die voestalpine oder die Österreichische Post AG. Dies ist auch sogleich ein gutes Beispiel, dass das was der Broker macht, vom Kunden ausgebügelt gehört. Die bezahlte Quellensteuer der Bruttodividende müsste doch 27,50 % sein, doch ist sie nicht. Bei beiden Ausschüttungen ist sie in unserem Praxisbeispiel einmal 26,57 % und einmal 27,06 %. Hier sind wir dem österreichischen Staat noch etwas schuldig.
In den nächstfolgenden Zeilen der Tabelle finden sich Dividendenausschüttungen aus aller Herren Länder bei denen zum Teil bereits Quellensteuer bezahlt wurde. Wie weiter oben bereits erläutert müssen 27,50 % an Steuer an den österreichischen Fiskus abgeführt werden, ist jedoch bereits Quellensteuer abgeführt worden, so können bis zu 15 % angerechnet werden. Zu verbesserten Veranschaulichung wurden dazu neben der Bruttodividende und der bezahlten Quellensteuer noch weitere Spalten hinzugefügt in denen gezeigt wird, wie hoch die bezahlte Quellensteuer bereits war und wie viel noch zu versteuern ist in Österreich. In der Schweiz und in Deutschland wurden weit über 15 % an Quellensteuer bereits abgeführt (Schweiz 35 %, Deutschland 23,34 %), doch angerechnet werden eben nur die 15 % und 12,50 % müssen so noch in Österreich abgeführt werden. Bei den Dividendenerträgen aus Großbritannien und Maxiko wurde gar keine Quellensteuer abgeführt und so sind volle 27,50 % in Österreich abzuführen. In den USA waren es genau 15 % und so sind die restlichen 12,50 % hier in Österreich an Steuer fällig.
Kuponerträge
Gibt es Erträge aus Kupons, als Zinszahlungen aus Anleihen, so sind auch diese zu versteuern. In Österreich beträgt diese 27,50 %.
Ausschüttungserträge
Anleger von Fonds und ETFs erhalten keine Dividenden sondern Ausschüttungen. Das ist ein kleiner Unterschied mit großen Auswirkungen.
Ausschüttungen
Bei ausschüttenden Fonds und ETFs gibt es im Regelfall Ausschüttungen, das soll auch so sein und wohl deshalb wurden diese angeschafft. Die Ausschüttungen werden voll mit 27,50 % versteuert.
Ausschüttungsgleiche Erträge
Die Sache mit den ausschüttungsgleichen Erträge ist so komplex und langwierig, dass ein eigener Beitrag zu diesem Thema erstellt wurde. Ausschüttungsgleiche Erträge fallen fix bei thesaurierenden Fonds und ETFs an. Zu bedenken ist, dass auch ausschüttende Fonds und ETFs sehr wohl auch ausschüttungsgleiche Erträge haben können. So ist man nicht vor diesen gefeit, wenn ein ausschüttender Fonds bzw. ETFs gekauft wird. Haben Sie sowohl Ausschüttungen und auch ausschüttungsgleiche Erträge zu versteuern, so hilft der Beitrag zum Thema “ETFs und Fonds versteuern” vielleicht weiter.
E1kV Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen
Um Ihre Kapitalerträge korrekt zu versteuern benötigen Sie das zusätzliche Formular E1kV zur Einkommensteuererklärung. Um zu diesem zu gelangen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Wechsel zur Einkommensteuererklärung
Sie müssen noch keine Einkommensteuererklärung durchführen, sondern machen Jahr für Jahr die Arbeitnehmerveranlagung? Damit ist nun Schluss und Sie müssen in die Einkommensteuererklärung wechseln. Das ist keine große Hexerei und gleichzeitig auch kein Damoklesschwert. Die Einkommensteuererklärung hat einzig mehr Möglichkeiten als die Arbeitnehmerveranlagung, daher ist dies notwendig. Um einen Erklärungswechsel durchzuführen steigen Sie auf FinanzOnline ein, klicken danach im Menü auf “Eingaben > Anträge > Erklärungswechsel” und wählen dort den “Wechsel zur Einkommensteuererklärung” aus. In diesem Beitrag wird der Erklärungswechsel im Detail erklärt.
Zu Beginn des Erklärungswechsels muss geklärt werden, woher die Einkünfte stammen. Dazu verwenden Sie das Dropdown und wählen “Einkünfte aus Kapitalvermögen”. Im Erklärungsfeld darunter bei “Genaue Bezeichnung” erklären Sie, woher die Einkünfte stammen werden. Je genauer, desto besser. Das freut das Finanzamt, wenn hier genaue Angaben getätigt werden und es gibt keine Rückfragen – in unserem Fall könnte das z. B. irgendwas mit “Kursgewinne bzw. -verluste und Kupon-/Dividendenerträge aus Veranlagungen in einem ausländischen Wertpapierdepot” sein. Nach den ersten Eingaben folgt die Angabe, ab welchem Datum die “unternehmerische Tätigkeit” beginnt. In unserem Falle gar nicht, aber wir verwenden das Feld um anzugeben, ab wann das Auslandsdepot bzw. die dortige Veranlagung gestartet wurde. Hier z. B. der 1.1.2018.
Bei den weiteren Angaben geht es weiter zur verpflichtenden Eingabe des Bilanzstichtages. Dieser wird vermutlich bei allen der 31.12. des Jahres sein und die letzten beiden Angaben beziehen sich auf die voraussichtlichen Brutto-Zinseinkünfte, welche in den Feldern “Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr” bzw. “Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr” eingetragen wird. Wenn die Zinseinkünfte und die daraus resultierende Steuerzahlung einen höheren Betrag ausmachen würde, so ist es auch möglich, dass das Finanzamt eine Vorauszahlung der Einkommensteuer vorschreibt. Dies würde dann mit einer quartalsmäßigen Zahlung abgegolten werden.
Kursgewinne, Dividendenerträge, Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge in E1kv versteuern
Um die Zinserträge ordnungsgemäß zu versteuern, wählen Sie in FinanzOnline das Formular E1kv aus (E1kv Beilage zur Einkommenssteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen).
Folgende Kennziffern könnten für Sie wichtig sein:
Kennziffer | Einzutragen sind |
862 | Inländische Dividendenerträge |
863 | Ausländische Dividendenerträge |
981 | Inländische Kursgewinne |
994 | Ausländische Kursgewinne |
891 | Inländische Kursverluste |
892 | Ausländische Kursverluste |
898 | Ausschüttungen (Ausland) |
937 | Ausschüttungsgleiche Erträge (Ausland) |
899 | Bereits bezahlte Kapitalertragsteuer für inländische Wertpapiere im Ausland |
998 | Bereits bezahlte Quellensteuer für ausländische Dividendenerträge |
Wie es mit ausländischen Sparzinsen aussieht, wo diese einzutragen sind, erfahren Sie in diesem Beitrag auf der Schwesternseite Sparzinsen.at.
Abgabenrechtliche Nachteile
Den Staat zu bescheißen ist niemals eine gute Idee und so ist es auch hier, wenn im Ausland Kapitalerträge erzielt werden und diese nicht ordnungsgemäß in der Einkommensteuererklärung angeführt werden. Was kann passieren? Fix ist einmal, dass es zu Steuernachzahlungen kommen wird und es kann sogar zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Zu glauben, dass das österreichische Finanzamt nichts vom Wertpapierdepot im Ausland mitbekommt ist vermessen. Es ist so, dass dank Common-Reporting-Standards (CRS) die österreichischen Finanzbehörden sehr genau im Bilde sind, wer, was und wie viel im Ausland gebunkert hat und wie viel Steuern zu entrichten gewesen wären. Daher immer steuerehrlich sein!
Steuern nicht abzuliefern ist keineswegs ein Kavaliersdelikt! Im Jahr 2021 zeigt das BMF sehr genau auf, dass neben einer Geldstrafe bis hin zum Doppelten auch eine Freiheitstrafe verhängt werden kann (Quelle BMF.gv.at). Nehmen Sie das Thema Steuern also nicht auf die leichte Schulter. Ehrlich währt am längsten!
Steuereinfaches Wertpapierdepot zu empfehlen?
Bei all diesem Aufwand gibt es natürlich auch Gründe warum ein Wertpapierdepot im Ausland durchaus Sinn ergibt. Neben den meist kostengünstigen Gebühren im Ausland ist es bei erfolgreichen Trades durchaus auch interessant im Ausland das Wertpapierdepot zu haben, denn in diesem Fall könnte es auch ein Vorteil sein, dass die Steuern für Kapitalerträge erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. Ob sich das aber tatsächlich so bewahrheitet wie erträumt steht natürlich auf einem anderen Papier. Schließlich will auch das Finanzamt Vorauszahlungen der Einkommensteuer, wenn höhere Erträge im Ausland zu erwarten sind.
Wenn Sie nun der Überzeugung sind, nein, das tu ich mir alles nicht an, dann gibt es folgende interessante steuereinfache Broker für Sie neben Ihrer Hausbank. Diese übernehmen das Thema Steuern für Sie.
Hallo Andreas, vielen Dank für die hochqualitative Informationen. Ich hätte eine Frage zur Regelbesteuerungsoption eines Geringverdieners (Student) welcher 0% Einkommenssteuer zahlen muss und Familienbeihilfe und damit einen Kinderabsetzbetrag bezieht. Ich hatte letztes Jahr Einkünfte gemäß 861 sowie 994 bei einem ausländischen, nicht-steuereinfachen, Broker. Aufgrund des Bezugs des Kinderabsetzbetrags musste ich spannenderweise nur 25% von Kennzahl 861 als Mindeststeuer zahlen, und auf jegliche Veräußerungen von Wertpapieren unter 994 musste ich keine Steuern bezahlen (wieso das?). Darüber hinaus werde ich im kommenden Jahr auch Kapitaleinkünfte bei einem steuereinfachen Broker haben, daher werde ich jenen Betrag an bereits abgeführte Kest unter 899 eintragen.… Weiterlesen »
Hallo!
Ich kann nirgends Infos finden wie realisierte Kursgewinne von physischem Gold/Silber in Österreich versteuert werden müssen. Gibt es diese einjährige Spekulationsfrist nach der Kursgewinne steuerfrei sind?
Ja
Hallo,
ich denke, in der Tabelle in Abschnitt “Dividendenerträge” ist in der Zeile für Deutschland ein Fehler.
Müßte bei Nettodividende nicht 167,80 € stehen? Die Nettodividende ist höher als die Bruttodividende (schön wär’s schon, aber wohl nicht realistisch…)
Hallo Ralf,
das sieht tatsächlich falsch aus, die Geschichte ist hier aber, dass eine Dividende nicht aus dem Gewinn sondern aus der Einlage gezahlt wurde und daher gestundet steuerfrei war. Dafür werden die Anschaffungskosten reduziert und in weiterer Folge ergibt sich so beim Verkauf eine höhere Kursgewinnbesteuerung. Passiert in Deutschland hin und wieder aber auch in Österreich z. B. früher bei der BAWAG.
Hallo, ich wollte fragen wie das Steuerlich geregelt ist, wenn ich erst Anfang des Jahres 2024 begonnen habe Dividende und Zinsen zu bekommen, ob die erst in der Steuererklärung 2025 anzugeben sind?
Vielen Dank im Voraus
hallo Andreas, ich habe ein Depot bei Captrader in Deutschland. Ich habe sonst kein Einkommen und möchte die Regelbesteuerung beantragen. Insgesamt komme ich auf ca 1000.- € im Vorjahr (Verlust aus Aktien, Dividenden und Optionsgewinne). Aus den Erläuterungen zur Einkommensteuererklärung wrde ich übrhaupt nicht schlau. Was muss ich in welche Kennzahl eintragen? Könntest du mir eventuell weiterhelfen. Vielen Dank
Hallo Andreas, ich habe 2023 Dividenden aus deutschen Wertpapieren über Scalable Capital erhalten. Ich trage somit die Bruttodividende in die Kennzahl 863, die Nettodividende in die Kennzahl 994 und die bezahlte Quellensteuer (KESt + Solidaritätszuschlag) in die Kennzahl 998 in das Formular E1kv ein. Simmt das oder habe ich noch etwas übersehen? Danke im Voraus für deine Hilfe und liebe Grüße
Hallo Ella,
bevor ich antworte. Du hast gerade einen Steuerreport von Scalable erhalten. Sagt dieser, dass du das so machen sollst oder ist das deine eigene Überlegung? 🤔
Gruß,
Andreas
öst Aktie in ausländischem Depot – wo in Steuererklärung angeben ?
Für die österreichischen Aktien in meinem Auslandsdeport wurde bereits die volle KEST von 27,5% abgeführt. Muß ich die nun trotzdem bei Kapitalerträgen anführen udn wenn ja bei inl. oder ausl. ?
Hatte es bei inl. eingegeben (KZ 862 und KZ899), das geht aber nur in Kombination mit Tarifbesteurung. Bei ausl. steht wiederum, dass max 15 % Vorsteuer anrechenbar sind, was ja widersinnig wäre weil ja bereits voll versteuert.
Hallo Alfred,
du kannst die bezahlte Österreichische Quellensteuer angeben, musst diese aber nicht. Wäre ein Nullsummenspiel. Bei den Begriffen KESt und Vorsteuer hast du dich geirrt. Die hast du nicht bezahlst und findest du auch sicher nicht in der E1kv.
Gruß,
Andreas
Danke – ja es ist eigentlich eh aus deinen Beispielen klar, dass es bei inl. Dividenden unter KZ 862 und KZ 899 gehört.
Danke für die rasche Antwort/Hilfe
lg
Alfred
ich z. B. habe 2 Auslandsdepots mit der Österreichischen Post Aktie und erhalte Dividenden. Nachdem diese bereits mit voller Quellensteuer in Österreich mit 27,5 % besteuert werden, gebe ich diese nicht an. Im Fall des Verkaufs mit Gewinn würde ich nur noch den etwaigen Gewinn für die Besteuerung angeben. So handhabe ich es.
Hallo, Andreas! Ich habe 277.5 euro als dividenden aus USA bekommen. 40.5 eur (15%) wurden schon in usa bezahlt. Welche Summe muss ich in 863 eintragen? Danke in Voraus
Hallo, dazu hätte ich auch noch eine Frage.
Angenommen ich verwende einen Auslandsbroker und einen steuereinfachen Inlandsbroker (für ETFs vor allem). Bei dem oben genannten Formular sind dann nur noch die Daten aus dem Auslandsbroker zu erfassen, weil der Rest schon erledigt ist, oder?
und was wird hier immer gemeint mit inländisch / ausländisch? Also inländische Dividendenerträge, ausländische Dividendenerträge?
Danke und lg Sabine
Hallo Sabine,
die inländischen Kapitalerträge sind nur dann einzutragen, wenn sie nicht endbesteuert wurde (kein KESt-Abzug) oder und das ist eher der Fall, wenn man den Verlustausgleich nutzen möchte mit z. B. Verluste auf einem Inlandsdepot, Gewinne auf einem Auslandsdepot.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
danke für den hilfreichen Artikel! Ich habe ein zusätzliches Bankkonto im Ausland (innerhalb der EU). Im Jahr 2023 wurden die Guthabenzinsen in einer höhe von insgesamt umgerechnet ca. 19 € brutto gutgeschrieben. Ich habe im Internet gelesen, dass: “„Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nur dann einzutragen, wenn sie insgesamt 22 Euro (Freigrenze) übersteigen.”. Stimmt das wirklich? In meinem Fall wäre ich knapp unter der Freigrenze, d.h. ich muss das nicht eintragen und kann es einfach ignorieren? Danke im Voraus! LG Matheus
Servus Matheus,
wenn das deine einzigen Kapitalerträge im Ausland sind, dann ist das korrekt. Du findest in der Beilage für die Kapitalerträge deiner Einkommensteuererklärung auch den folgenden Satz:
“Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nur dann einzutragen, wenn sie insgesamt 22 Euro übersteigen (Freigrenze). Diese Freigrenze gilt auch für endbesteuerungsfähige inländische Kapitalerträge und ausländische Kapitalerträge, die mit einem besonderen Steuersatz besteuert werden können.”
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas, danke für die schnelle Rückmeldung! Ja, das sind meine einzigen Kapitalerträge im Ausland.
Ich habe auch ein steuereinfaches Aktiendepot in Österreich (Flatex), wo meine Kapitalerträge die 22 Euro deutlich übersteigen. Aber das hat keine Auswirkung auf die vorher genannte Freigrenze, korrekt?
Beste Grüße
Matheus
genau, das soll kein Problem darstellen. Problem wäre, wenn du 10 verschiedene Auslandsbroker hast und hier bei jedem 21 € Kapitalertrag hättest und du so glaubst nichts angeben zu müssen.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
ich kaufe amerikanische Aktien in USD (Captrader), mein Broker zeigt mir am Ende die Kursgewinne und Verluste in EUR an, ist dies als Grundlage ausreichend oder muss ich die Kurse zum unterschiedlichen Zeitpunkt des Kaufes und Verkaufes vergleichen, angeben und kontrollieren oder ist der Kurswert (Gewinn/Verlust) ausschließlich zum Zeitpunkt des Kaufes oder Verkaufes zu berücksichtigen?
Servus Alois, ich kenne deine Einzelfall natürlich nicht und kann dazu keine Aussage treffen. Wenn dir der Broker den Gewinn/Verlust in Euro auch mitteilt, musst du diesen dann nicht mehr mit den EZB-Zahlen umrechnen. Wenn ich mich aber richtig erinnere ist es doch bei Captrader/Interactive Brokers so, dass wenn du in USD kaufst, du dieses Cash zuerst von Euro in US-Dollar umwandelst und vielleicht auch wieder retour. Hier könnten sich auch noch Kursgewinne abspielen. Dividenden könnten natürlich auch noch ein Thema sein. Evtl. auch noch das leidige Thema, das man glaubt, es sei eine Aktie, in Wirklichkeit ist es aber… Weiterlesen »
Danke, ja Du hast Recht. Ich habe Aktien Short und Long, in USD gehandelt. Diese werden am Ende des Jahres bzw. Beginn des Jahres von Broker zusammenfasst ausgeworfen und zu einem gleichen Kurs (welcher Zeitpunkt ist mir nicht klar) in EUR umgerechnet. Kann ich dann auf diese Umrechnung vertrauen oder muss ich den Wert jeweils zum Zeitpunkt des Kaufes und Verkaufes der einzelnen Aktie nachrechnen und diese Werte in der Einkommensteuererklärung eintragen. Leider hatte ich auf diesem Konto ingesamt ein Minus, muss ich dann überhaupt eine Erklärung machen?
Danke Alois
Relevant für die Steuer ist immer der Kauf- und Verkaufszeitpunkt deiner Wertpapiere, hier gilt es den Euro-Betrag zu berechnen. Auch müsste man sich das ansehen, ob es Gewinne aus Fremdwährungen geben.
Wenn du tatsächlich Verluste hast, dann gilt zumindest eine Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht. Durchrechnen musst du es dir ja sowieso.
Eventuell gibt es realisierte Kursgewinne oder andere passende Kapitalerträge für einen Verlustausgleich?
Hallo Andreas,
ist dir bekannt, wie zu Verfahren ist, wenn ich EUR in USD umtausche und sich bei einem späteren Rücktausch in EUR Kursgewinne ergeben sollten? (bzw. wenn relevant mit Teilrücktausch umgegangen werden muss)
Hallo Michael, du hast hier auch gefragt und habe dir dort auch geantwortet. https://www.broker-test.at/steuern/comment-page-5/#comment-6527 Die Geschichte ist komplex und du musst sie für deinen Fall beurteilen. Das BMF sagt dazu auf meine Anfrage: “Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen unterliegen sämtliche Einkünfte (Zinsen als auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen) aus aufsichtsrechtlich zulässigen Einlagengeschäften im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 BWG, die jedoch keine Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Geldforderungen bei Kreditinstituten darstellen, dem besonderen Steuersatz in Höhe von 27,5% (§ 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988).” Am Ende aber auch immer wichtig: Schlussendlich entscheidet das für… Weiterlesen »
Hallo Andreas! In welche Felder muss ich MMF (Money Market Fund, z.B. Blackrock ICS Euro Liquidity Fund) Distribution eintragen? Danke!
Hallo Akos,
das kann nicht pauschal beantwortet werden, es ist aber wie bei jedem anderen Fonds. Um was gehts? Gibt es realisierte Gewinne, Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge. Ist es Inland, ist es Ausland? Und das gehört von dir analysiert, aufgearbeitet und dementsprechend dann korrekt im Formular angegeben.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas, tolle Seite! Hilft mir sehr viel. Was mir noch nicht klar ist: In der Kennzahl 863 (Ausländische Kapitaleinkünfte aus der Kategorie “Einkünfte auf die ein besonderer Steuersatz anwedbar ist..”) gehören da auch jene von aussüttenden ETFs rein? (Also die Summe von ETF und Aktien Dividende?) Oder werden ETF Dividenden ausschliesslich in 898 (Ausländische Kapitaleinkünfte aus der Katergorie Investmentsfonds & Imobilieninvestementsfonds) beachtet und werden nicht in 863 beachtet?
Danke für die Info
LG
Mike
Servus Mike,
eigentlich sind die Felder sehr gut erklärt und es gibt auch am Ende des E1kv auch noch zusätzliche Erklärungen zu den einzelnen Feldern.
898 Ausschüttungen beim Auslandsbroker
937 Ausschüttungsgleiche Erträge beim Auslandsbroker
863 Dividenden beim Auslandsbroker
Ein ETF hat keine Dividenden, das sind Ausschüttungen. Dividenden gibt es nur bei Aktien.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas ! Danke hat mir bereits letztes Jahr sehr geholfen. Gibt es eine Einstellung, dass ich nichts im Vorraus bezahlen muss. Ich hatte zb. ein Jahr mit wirklich guten Gewinnen, und habe das Jahr darauf vierteljährlich im Vorraus bezahlt. Kann ich nur zum Ende des Jahres meine Steuer bezahlen . Lg Rudi
Guten Morgen Rudi,
ja, das ist möglich. Du musst beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung stellen. Wie so etwas aussehen könnte, findet sich hier in dieser Vorlage der WKO:
https://www.wko.at/oe/steuern/antrag-herabsetzung-vorauszahlung-einkommensteuer-muster.doc
Du kannst dieses Schreiben auch über Finanzonline abschicken.
Liebe Grüße,
Andreas
Hallo Andreas, vielen Dank für deine Erläuterungen. Sind eine große Hilfe! Sehe ich das richtig, wenn ich Zertifikate auf Aktien gekauft habe, dass der Gewinn in 982 oder 995 eingetragen gehört ??
und nicht gemeinsam in einen Topf mit Aktien geworfen werden können?
Danke!
Hallo Christoph,
bist du bitte so lieb und schreibst mir & uns dazu, was die Zahlen 982 und 995 sind? So müssten wir alle die E1kv aufmachen, die suchen und danach nochmals deine Frage lesen. Ich kann die Zahlen echt nicht auswendig und wohl viele andere auch nicht.
Danke!
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas! Echt super Website mit vielen Infos, danke! Eine Frage habe ich. Ich Day-trade Derivaten (Futures und Optionen) auf IBKR auf US-Dollar. Kann ich den 27,5% Steuersatz anwenden oder geht es nach Tarif? Wenn 27,5% richtig ist, dann müsste ich die Felder 995 und 896 vom E1KV ausfüllen, oder? Danke vielmals 🙂
Servus Antonello,
ich würde die nicht verbrieften Derivate Besteuerung nach Tarif sehen: https://www.broker-test.at/steuern/
Gruß,
Andreas
Servus Andreas,
Fyi: Ich habe mit Finanzonline gechattet. Sie haben mir gesagt, dass der 27,5% Steuersatz in diesem Fall zutrifft.
Kannst du mir evtl. deine Quelle sagen, dass Futures und Optionen laut Tarif besteuert werden? Danke dir!
Servus Antonello,
ich beziehe mich auf § 27a Abs 2 Z 7 EStG – wie siehst du es?
Auf was bezieht sich Finanzonline? Kannst du den Chatverlauf, also deine Eingabe und Ausgabe, hier posten, damit wir es auch nachvollziehen können diese Aussage und auf welchen Paragraphen referenziert wird?
Gruß,
Andreas
Naturlich! Ich habe 2 Screenshots
.
Danke für die Screenshots. Leider sehe ich hier keine Referenz auf das EStG – ich bin kein Steuerberater oder sonstwie gut Informierter. Ich habe nur das EStG vor mir, schau mir das EStG an, schau nach, was zum Thema unverbriefte Derivate zu finden ist und finde eben § 27a Abs 2 Z 7 EStG. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Wenn du anderer Meinung bist, dann kannst du dies gerne sein. Wenn du uns deine Argumente in Form von Verweisen auf das EStG liefern kannst, wäre das für uns halt top-hilfreich. Die Chat(bot) Anfragen sind nett, aber mir fehlt hier… Weiterlesen »
Hallo Andreas,
Ich werde in den nächsten Wochen eine Steuerberatung anfangen und dann werde ich hier die Antwort vom Steuerberater posten. Eine Frage zwischendurch: soll ich dann meine Gewinne laut Tarif versteuern, darf ich, laut deinem Wissen, die Gewinne mit den Verlusten ausgleichen oder geht das nicht?
Danke im Voraus für deine Antwort!
Antonello, wie siehst du es denn jetzt nach dem Studium des Gesetzes?
Du darfst bei den Kapitalerträgen die nach Tarif besteuert werden auch mit Verlusten gegenrechnen, die ebenso nach Tarif besteuert werden. Was du nicht machen darfst ist mit Verlusten aus z. B. Aktiengeschäften gegenrechnen, denn die werden mit dem besonderen Steuersatz von 27,5 % besteuert.
Danke Andreas!
Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich es auch wie du sehe, also Besteuerung von Optionen und Futures nach Tarif und nicht mit dem 27,5% Steuersatz.
Ich werde in den nächsten Tagen zur AK gehen und dort auch Fragen stellen. Bin ich damit nicht zufrieden werde ich mich mit einem Steuerberater in Kontakt setzen und hier danach ein Update posten 😉
Danke vielmals!
Da bin ich ja gespannt was die AK sagt 😉 Ich vermute einmal, dass sie dir nichts sagen werden (können). Erzähle es uns aber, was sie sagten.
Hi Antonello, did you receive any feedback from AK? I think I am in the same shoes by trading options through Interactive Brokers. I am specifically interested in options on SPY? I don’t see why it is not a derivative and should fall under capital gains taxation instead of tariff.
Thank you for letting us know what you found out.
There is an article on: Income tax treatment of a non-securitized derivativehttps://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen—Ertragsteuern/Fachinformationen—ESt-KSt/Einkommensteuerliche-Behandlung-eines-nicht-verbrieften-Derivats.html
As far as I can interpret SPY is traded on stock exchanges (there are sellers and buyers on multiple strike levels) therefore it is securitized therefore I think it would fall under 27.5 special taxation
Hey Gabor,
your spy is listed with an ISIN, so it’s verbrieft, but not your options 😉
Wertpapierklassifizierung: Optionen werden als Wertpapiere ähnlich wie Aktien behandelt und unterliegen denselben Vorschriften und steuerlichen Auswirkungen.
ISIN-Zuweisung: Optionen können eine Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) erhalten, obwohl sie aufgrund der Vielzahl möglicher Optionen nicht häufig angezeigt wird. Es gibt jedoch eine Methode zur Berechnung, falls erforderlich.
Hallo Andreas,
ich habe Degiro und eine Bank im Inland. Wo trägt man denn die von der öst. Bank abgezogene Kest ein, in 899? Auf der Jahresübersicht ist sie nicht ausgewiesen, nur die erteilte Kest Gutschrift auf die Verluste. Da aber insgesamt Gewinne angefallen sind, träfe mich eine ziemliche Nachzahlung. Ist der Inhalt der KZ 899 von dir richtig. Im Formular lese ich was anderes heraus, eben die bezahlte Kest in Ö.
Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
mfg
Weil ich es gerade sehe, ist nicht im Bild oben bei den Dividenden die Summe der ausländischen Bruttodividenden falsch? Da steht 2749,36€. Ich komme auf 2612,86€.