Das Wichtigste zusammengefasst
- Vorabsteuer die wiederum auf die Einstandskosten angerechnet werden
- Wenn steuereinfacher Broker, so kümmert sich dieser um die ordnungsgemäße Versteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge – die hier vorfindbaren Informationen dienen lediglich zum Nachvollziehen
- Was sind ausschüttungsgleiche Erträge und wann fallen diese an? Wie kann ich als Privater herausfinden, warum mir mein steuereinfacher Broker ausschüttungsgleiche Erträge abgerechnet hat, ich eine Steuerzahlung habe, obwohl ich gar keine Erträge erhalten habe? Hier gibt es die Auflösung!
- Auf my.oekb.at können Sie die ausschüttungsgleichen Erträge ansehen/herunterladen und selbst nachvollziehen. Ihr Broker rechnet mit diesen Daten ab. Gemeldet werden diese vom steuerlichen Vertreter des Fonds. Inklusive Erklärvideo!
- Hat man keinen steuereinfachen Broker, sprich einen Broker im Ausland, so muss die Versteuerung selbst in die Hand genommen werden. Dies ist komplex, wurde aber dank einer verbesserten Meldestruktur 2020 leichter.
In diesem Ratgeber
Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutzen Sie doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen.
Die hier vorfindbaren Informationen können falsch sein bzw. sich durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder auch durch Erlässe der Finanzverwaltung verändern und natürlich kann die Besteuerung der Einzelperson auch noch durch verschiedene individuelle Parameter abhängen. All diese Faktoren sind hier natürlich nicht berücksichtigt und daher ist es wohl für jeden empfohlen sich an das Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden, welcher über die persönliche Situation bescheid weiß und so passende Beratung erfolgen kann.
Achtung: Wenn Sie einen steuereinfachen Broker haben der sich um die Abführung der Kapitalertragsteuer kümmert, so kümmert sich dieser auch um alles rund um das Thema ausschüttungsgleiche Erträge. Es ist nichts zu tun. Die hier bereitgestellten Informationen können jedoch dazu dienen, dieses Thema besser zu verstehen.
Was sind ausschüttungsgleiche Erträge?
Ausschüttungsgleiche Erträge ist eine Art Vorabbesteuerung auf Erträge die im Fonds angefallen sind. Diese Vorabsteuer wird berücksichtigt, denn die Einstandspreise werden angepasst und somit beim Verkauf eine Doppelbesteuerung vermieden.
Handelt es sich um einen Meldefonds, so können bei diesem ausschüttungsgleiche Erträge entstehen. Der ausschüttungsgleiche Ertrag wird gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 ermittelt.
Ausschüttungsgleiche Erträge fallen meistens bei thesaurierenden Fonds an, können aber auch bei ausschüttenden Fonds anfallen. Die ausschüttungsgleichen Erträgen setzen sich aus den ordentlichen und außerordentlichen Erträgen des Fonds zusammen.
Video
Inländischer Broker oder ausländischer Broker
Mit einem ausländischen Broker haben Sie meist kostengünstigere Spesen, aber Sie haben sicherlich auch einen höheren Aufwand mit den steuerlichen Belangen. Auch wenn Broker wie Smartbroker, Trade Republic, DEGIRO damit werben, dass dort fast zum Nulltarif ETFs gekauft werden können, kann die jährliche Arbeit mit der korrekten Abführung der Steuer ein erheblicher Aufwand werden und birgt natürlich auch ein Risiko in sich. Sie sind dafür verantwortlich, dass alles korrekt abgeführt wird!
Ausschütter oder thesaurierender Fonds?
Es wird in der Veranlagung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds unterschieden. Meist ist es so, dass ausschüttende Fonds Ausschüttungen haben und thesaurierende Fonds eben die ausschüttungsgleichen Erträge.
Es gibt jedoch keine Garantie darauf und es ist gar nicht so selten, dass auch ein Ausschütter ausschüttungsgleiche Erträge hat. Seien Sie sich dessen bewusst und später nicht erstaunt, dass es hier keine “Sortenreinheit” gibt.
my.oekb.at liefert die Steuerdaten für Meldefonds
In diesem Video können Sie zusehen, wie Sie zu den Informationen der ausschüttungsgleichen Erträge auf Profitweb kommen und welche Zeilen im Dokumenten-Download dann für Sie wichtig sind. Alternativ gibt es auch die darunter vorfindbare Anleitung. Der im Beispiel erwähnte Fonds ist ein Fonds, welcher in US-Dollar notiert (Umrechnung zum Stichtag nicht vergessen).
Die gehen my.oekb.at und und geben dort die ISIN Ihres Fonds ein. Die Abhandlung des Beispiels erfolgt mit dem ETF Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (USD) Distributing welcher in US-Dollar notiert mit der ISIN “IE00B3RBWM25”. Herausgegeben wird dieser von Vanguard Funds plc.
Danach erhalten Sie das Ergebnis von my.oekb.at und Sie können hier nun die Details zum Fonds ansehen und gegebenenfalls sogar als CSV-Datei herunterladen. Wir möchten uns die Steuerdaten ansehen und sehen bereits bei der Übersicht, dass es sich hier um einen Fonds (bzw. ETF) handelt, welcher seit 22.5.2013 ein KESt-Meldefonds in Österreich ist.
Seit Dezember 2020 sind die notwendigen Informationen auf einen Blick leicht ersichtlich und das sogar rückwirkend über viele Jahre! Kein aufwendiges Suchen mehr, sondern alles schön übersichtlich auf einer Seite bzw. in einem Bereich für den Anleger.
Hier eine andere Jahresmeldung des ETF “Lyxor MSCI World (LUX) UCITS ETF I” mit der ISIN LU0392494562. Die grün markierten Felder zeigen, dass jeweilige Meldedatum bzw. können über die Pfeile zu früheren Meldungen navigiert werden und natürlich auch heruntergeladen werden.
Genau mit diesen Daten kann die E1kv rasch und korrekt ausgefüllt werden. Die Angaben in der Meldung sind je Fondsanteil und je nachdem in welcher Währung der Fonds notiert, muss eventuell noch der Fondsanteil in Euro umgerechnet werden und am Ende mit der Anzahl der Fondsanteil zum Zeitpunkt der Meldung multipliziert werden. Die Währung des Fonds zeigt sich ebenso im Stammblatt des Fonds auf my.oekb.at
Den jeweils aktuellen Umrechnungskurs bei Notierung in Fremdwährung zum Meldestichtag kann am besten hier abgerufen werden: Wechselkurs der EZB am Tage der steuerlichen Meldung. Erfolgt die Meldung my.oekb.at z. B. am 3.1.2020, so suchen Sie sich den Umrechnungskurs dazu. Zum 3.1.2020 war z. B. der Umrechnungskurs des Euro zum US-Dollar bei 1,147. Nimmt man das obige Beispiel des ETFs “LU0392494562” her, so sind die ausschüttungsgleichen Erträge in der höhe von 1,1616 US-Dollar umgerechnet dann 1,0421 Euro ausschüttungsgleicher Ertrag pro Stück in Euro von dem die 27,50 %ige Kursgewinnsteuer abgeführt werden muss. Sie müssen hier nur noch herausfinden, wie viele Stück Sie denn am Meldestichtag in Ihrem Depot hatten. Es zählt hier der Zuflusszeitpunkt.
Hinweis: Damit es zu keiner Dopppelbesteuerung kommt, wird der Anschaffungswert Jahr für Jahr erhöht. Dafür gibt es bei den gemeldeten Daten der OeKB eine eigene Zeile “Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um”. Zum Zeitpunkt des Verkaufs des Wertpapieres wird somit der erhöhte Anschaffungswert berücksichtigt und so kommt es es zur korrekten Besteuerung. In diesem Fall ist keine Korrektur notwendig.
Drei wichtige Hinweise:
- Auch Ausschütter können in ihren Jahresmeldungen ausschüttungsgleiche Erträge haben. Oftmals kann es sogar auch so sein, dass die Ausschüttungen unter ausschüttungsgleiche Erträge gemeldet werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass allfällige AIF-Einkünfte noch gesondert erklärt werden müssen. Überprüfen Sie daher über den Reiter “Ertragssteuerliche Behandlung” ob ihr Fonds keine AIF-Einkünfte führt.
- Handelt es sich um einen Ausschütter der die Ausschüttungen nicht über den steuerlichen Vertreter an die OeKB meldet, so sind die Ausschüttungen auch noch gesondert zu versteuern und in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Wenn Sie nun noch Fragen oder Ergänzungen zu diesem Beitrag über ausschüttungsgleiche Erträge von thesaurierenden Meldefonds und wo Sie die notwendigen Daten zur korrekten Versteuerung des Fonds finden können, so nutzen Sie die Kommentarfunktion dieses Artikels.
Steuereinfachen Broker verwenden
Die ausschüttungsgleichen Erträge selbst zu versteuern, da ein ausländischer Broker verwendet wurde, ist eine komplexe Sache, die von vielen wohl unterschätzt wurde, als man sich für einen Broker im Ausland entschied. Man spart sich dort wohl den einen oder anderen Euro, doch ist man bei der korrekten Versteuerung dann ganz auf sich selbst gestellt, denn die Informationen die man vom Broker aus dem Ausland erhält sind nur rudimentär und keine wirkliche Unterstützung. Wenn Sie die Zeit rechnen, welche Sie dafür aufwenden an die richtigen Zahlen zu kommen und diese in Ihre Einkommensteuererklärung einzusetzen, so könnte es passieren, dass sich die günstigeren Broker Preise im Ausland dann doch nicht rechnen.
Achtung: Die ausschüttungsgleichen Erträge nicht zu versteuern ist überhaupt keine gute Idee, denn die Broker aus dem EU-Ausland sind natürlich dazu verpflichtet die Depotinhaber an ihre nationalen Steuerbehörden zu melden und diese wiederum melden weiter an die österreichischen Finanzbehörden. Die Meldung ist sehr umfangreich und das Finanzamt weiß also bescheid über Ihr Depot. Geregelt ist dieser Austausch mit dem Zauberwort “Common Reporting Standard”. Einen eigenen Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier.
Wenn Sie sich all den Ärger und die Mühen ersparen wollen, so verwenden Sie einen steuereinfachen Broker, welcher Ihnen die Arbeit abnimmt und für Sie die Steuer abführt. Günstige Broker mit Sitz in Österreich sind Flatex, DADAT und die easybank. Online Broker wie die DADAToder auch die Bank Direkt haben sehr oft Neukundenaktionen die auch für die Gebühren für den Depotübertrag aufkommen. Auch als Bestandskunde lohnt sich eine Nachfrage beim Broker, wie es denn aussieht, wenn Sie ihre Wertpapiere, in diesem Fall Fonds bzw. ETF, zu einem anderen Broker transferieren möchten.
Besteuerung von ausschüttungsgleiche Erträgen mit ausländischen Brokern (Degiro, Onvista, Trade Republic, Smartbroker, Comdirect, Consorsbank)
Es ist alles einfacher, wenn ein steuereinfacher Broker mit Sitz oder Niederlassung in Österreich verwendet wird, wie es bei Flatex, DADAT, Easybank, etc. der Fall wäre. Will man dennoch den schweren und harten Weg gehen, so muss man die oben beschriebenen Daten für den ETF erheben und in das Formular E1kv, welches das Finanzamt anbietet, eintragen. Wie kommt man zum Formular E1kv für das jeweilige Jahr? Sie müssen dazu die Möglichkeit haben, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Falls Sie dies bereits können, so starten Sie beim Punkt b) los, wenn Sie bislang eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht haben, so starten Sie bei Punkt a) los – sie müssen sich zuerst in die Einkommensteuererklärung optieren.
a) Sie verwenden im Moment noch eine Arbeitnehmerveranlagung um eine Steuererklärung durchzuführen?
Wechseln Sie bitte zur Einkommensteuererklärung, denn nur dort gibt es das notwendige Formular E1kv. Um einen Erklärungswechsel von Arbeitnehmerveranlagung auf Einkommensteuererklärung durchzuführen, steigen Sie auf FinanzOnline ein, klicken danach im Menü auf „Eingaben > Anträge > Erklärungswechsel“ und dort wählen Sie den „Wechsel zur Einkommensteuererklärung“ aus. In diesem Beitrag wird der Erklärungswechsel detailreich erklärt. Nach dieser Aktion erhalten Sie die Bestätigung, dass der Erklärungswechsel erfolgreich durchgeführt wurde. Nun können Sie bei b) fortfahren.
b) Sie machen bereits eine Einkommensteuererklärung?
Um die ausschüttungsgleiche Erträge ordnungsgemäß zu versteuern, wählen Sie in FinanzOnline das Formular E1kv aus (E1kv Beilage zur Einkommenssteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen).
Achtung, EURO-Beträge einfügen: Achten Sie davor unbedingt darauf, dass Sie bei Fonds in Fremdwährungen zuerst die ausschüttungsgleichen Erträge der Fremdwährung in Euro umrechnen zum Kurs am Meldesichttag.
Bei einem steuereinfachen Broker versteuert dieser die ausschüttungsgleichen Erträge, über die Kennazl 937 können Sie die ausschüttungsgleichen Erträge von Fonds bei einem ausländischen Broker selbst versteuern:
Kennzahl 937:
Ausschüttungsgleiche Erträge 27,5% (Kennzahlen 936 oder 937) Achtung: allfällige AIF-Einkünfte sind gesondert zu erklären
Kennzahl 998:
Anzurechnende ausländische (Quellen)Steuer auf Einkünfte, die dem besonderen Steuersatz von 27,5% unterliegen (Kennzahl 984 oder 998)

Weil man es nicht oft genug sagen kann, auch hier wieder der Hinweis:
Alle Angaben ohne Gewähr und nach besten Wissen und Gewissen erstellt!
Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutzen Sie doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen.
Die hier vorfindbaren Informationen können falsch sein bzw. sich durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder auch durch Erlässe der Finanzverwaltung verändern und natürlich kann die Besteuerung der Einzelperson auch noch durch verschiedene individuelle Parameter abhängen. All diese Faktoren sind hier natürlich nicht berücksichtigt und daher ist es wohl für jeden empfohlen sich an das Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden, welcher über die persönliche Situation bescheid weiß und so passende Beratung erfolgen kann.
Die einfachste Alternative zu all diesem Steuerkram ist es natürlich, wenn Sie sich einen steuereinfachen Broker suchen oder finden Sie den Aufwand überschaubar? Nehmen Sie sich einen Steuerberater dafür, oder versuchen Sie es auf eigene Faust?
In diesem Beitrag wird das Thema Versteuerung von Fonds und ETFs nochmals genauer betrachtet und erklärt.
Fazit
Das Thema Besteuerung von ausschüttungsgleichen Erträgen ist definitiv kein einfaches Thema und erfordert so einiges an Hirnschmalz. Ob die oben gemachten Ausführungen korrekt sind, das entzieht sich meiner Kenntnis. Sie sind auf jeden Fall nach besten Wissen und Gewissen erstellt und werden immer wieder aktualisiert.
Handelt es sich um einen ausländischen Meldefonds, so liefert dieser über seinen steuerlichen Vertreter die Steuerdaten über Meldungen an die Österreichische Kontrollbank (OeKB), welche dieser auf der Website profitweb.at veröffentlicht. Von dort holt sich der steuereinfache Broker diese Daten und rechnet die Steuer im Namen des Kunden ab. Haben Sie keinen steuereinfachen Broker, so müssen Sie sich selbst das nötige Wissen aneignen und die Daten von Profitweb herunterladen, aufbereiten und schlussendlich über Ihre Einkommensteuer-Erklärung versteuern. Das Finanzamt und ein Steuerberater sind hier Ihre Hilfestellungen, damit auch alles mit rechten Dingen zugeht.
Die ausschüttungsgleichen Erträge sind Vorabsteuern für den Staat bei einem Fonds. Damit es beim Verkauf nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt, werden die bereits bezahlten Steuern berücksichtigt. Dazu werden die Anschaffungskosten bzw. die Einstandspreise angepasst.
Hinweis zu den Kommentaren
Andreas, muss ich jetzt bei meinem ETF mit der ISIN nun den Wert x in das Feld y meiner Einkommensteuererklärung einfügen?
Fragen wie diese sind persönliche Fragen die nur eine Steuerberatungskanzlei passend und treffend beantworten kann. Bitte um Verständnis, dass ich keine persönliche Beratung anbieten kann – daher entweder selbst die Entscheidung treffen oder die ExpertInnen der Steuerberatungskanzleien aufsuchen. Oder… noch einfacher, einen steuereinfachen Broker verwenden!
Hi. Ich habe in meinem easybank-Depot u.a. IShs MSCI World D (aussch.). Nun bemerkte ich dass ich ca. 85% der Erträge/Ausschüttungen an “Abzugssteuer” zahle!!!!? Wie kann das sein, dass die Steuer fast so hoch ist wie die Erträge?? Als Ausschüttungen habe ich alle Kupon-Erträge ais dem MSCI am Verrechnhngskonto gecheckt. Der Fond, obwohl ausschüttend, hat zu 100% AgE. Irgend einen Tipp?
Hallo Andreas! Die Kennzahlen 898, 937 und 998 trage ich also einfach in die Steuererklärung ein, ganz genau wie es bei OeKB angegeben wird (die einzige Rechnung ist also die Berücksichtigung der Währung und Fondsanteile zum Tag der Jahresdatenmeldung). Meine Frage bezieht sich auf den letzten Punkt: “Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um: …”: heißt das: ich muss, bis ich den ETF verkaufe, diesen Wert händisch immer mitschreiben und jährlich aufsummieren, und wenn ich den ETF in 10 Jahren verkaufe, addiere ich den kumulierten Wert auf meinen Einstandswert drauf und ermittle so den tatsächlich zu versteuernden Gewinn bzw.… Weiterlesen »
Servus Johannes,
ganz genau, es liegt an dir die Anschaffungsdaten dementsprechend Jahr für Jahr anzupassen und mitzuschreiben. In der Regel ist es so, dass die Anschaffungskosten so steuerlich erhöht werden und im Verkaufsfall somit die Bemessungsgrundlage für den Gewinn/Verlust niedriger ist. Du und ich wollen ja nicht 2x die liebe Steuer abführen. 😉
Gruß,
Andreas
Perfekt, herzlichsten Dank! 2 Fragen hätten sich aber noch ergeben. 1. Der Global Clean Energy ETF (IE00B1XNHC34) hatte bei OeKB 3 Meldungen im Jahr 2022. Sind die Werte dieser Meldungen, unter Berücksichtigung der Anteile zum jeweiligen Zeitpunkt, einfach zu addieren? 2. der LU1737652237 ist eigentlich ein Ausschütter, bei OeKB steht aber, der hat nur AgE, bei Ausschüttungen steht 0. Gibt man im E1Kv dann einfach nur die AgE an? Im Reiter “Ertragssteuerliche Behandlung” findet sich ein Eintrag bei “Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen” = 0,94, das ist aber die Ausschüttung aus dem… Weiterlesen »
Hallo Johannes,
du hast hier 2 persönliche, konkrete Frage mit dementsprechenden Handlungsvorschlägen die du hier möchtest. Diese dürfen nur vom Berufsstand der Steuerberatungen gegeben werden. Daher möchte ich dich bitten, dich hier an diese zu wenden, denn diese haften dann auch dafür.
Ich kann und darf dir keine Handlungsanweisungen geben.
Hallo Andreas, habe nun zum ersten Mal den Fall, dass bei meinem ETF LU0274208692/DBX1MW keine Thesaurierung stattgefunden hat. Auch auf myOEKB scheint das dort so auf (Ausschüttungsgleiche Erträge 0,-, Bruttothesaurierung und Korrektur der Anschaffungskosten -0,0001) Somit auch keine Steuern. Aber wie kann das sein? Klar ist er im letzten Jahr negativ gelaufen, aber thesauriert wird doch meines Wissens nach nicht die Kursentwicklung sondern die Erträge. Es kann ja nicht sein, dass gar keine “Dividenden” in den Thesaurierer geflossen sind, oder? Oder verstehe ich hier etwas falsch? Schon vorab recht herzlichen Dank für deine Antwort und deine nützlichen und informativen Videos… Weiterlesen »
Servus Thomas,
ich habe jetzt nur einen schnellen Blick darauf geworfen und es handelt sich hier um einen SWAP-ETF. Hier kann so ziemlich alles passieren mit dem Trägerportfolio. Blickst du zurück, so siehst du extrem hohe Schwankungen bei diesem SWAP ETF:
https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f?isin=LU0274208692&stmId=57209
Grüße,
Andreas
Alles klar, dankeschön!
Grüße,
Thomas
Hallo, ich vergleiche die ausschüttungsgleichen Erträge von zwei ETF-Indexfonds auf den MSCI World – und zwar den ishares IE00B4L5Y983 und den xtracker LU0274208692. Zusammenfassend errechne ich, dass für den Zeitraum 2017-2022 beim xtracker gegenüber den ishares die ausschüttungsgleichen Erträge und damit die KeSt-Kosten mehr als 6,2-fach höher sind und von der “steuereinfachen” Bank auch so ans Finanzamt abgeführt wurden. Als Anleger dachte ich, die ETF seien praktisch gleichwertig – thesaurierend, ETF-Indexfonds auf MSCI World, Meldefonds, ähnlicher TER, daher überraschen mich die damit auch 6-fachen Kosten. Habe ich einen Gedankenfehler? Ist es tatsächlich korrekt, dass der xtracker derartig hohe Mehrkosten im… Weiterlesen »
Servus Christian,
ja, das kann passieren. Dein Xtrackers ist ein synthetischer ETF. Wenn das Trägerportfolio ausgetauscht wird, kann das zu höheren Steuerbelastungen führen. Das ist der Grund warum ich eher von SWAP ETFs abrate, denn es ist oftmals schwer nachvollziehbar, was hier denn passiert. Über viele Jahre, Jahrzehnte, sollte der Nachteil aber nicht ganz groß sein, dennoch sind SWAP-ETFs mit der österreichischen Besteuerung nicht wirklich kompatibel.
Grüße,
Andreas
Hallo Andreas, danke für die schnelle Antwort. Ja, könnte tatsächlich am SWAP-ETF zu liegen, aber der Unterschied ist schon sehr krass. Danke für obigen Artikel, damit kann ich zumindest die Meldungen nachprüfen und allfällige Brokerfehler ausschliessen. Ich bevorzuge auch den physischen ETF, “leider” ist der SWAP-ETF bei mir noch als Altbestand im Depot, als mir das Detailwissen fehlte und ich den SWAP “erwischte”. Ich dachte immer, dass wäre ein Vorteil, aber in den letzten 5 Jahren haben die KeSt-Steuern ca. 10% des Kurswertes verursacht, während die KeSt beim physische ETF nur ca. 2% des Kurswertes kostete. Für zwei Indexfonds auf… Weiterlesen »