Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Ausschüttungsgleiche Erträge: Besteuerung und How-To mit ausländische Broker

Ausschüttungsgleiche Erträge: Besteuerung und How-To mit ausländische Broker

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Vorabsteuer die wiederum auf die Einstandskosten angerechnet werden
  • Wenn steuereinfacher Broker, so kümmert sich dieser um die ordnungsgemäße Versteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge – die hier vorfindbaren Informationen dienen lediglich zum Nachvollziehen
  • Was sind ausschüttungsgleiche Erträge und wann fallen diese an? Wie kann ich als Privater herausfinden, warum mir mein steuereinfacher Broker ausschüttungsgleiche Erträge abgerechnet hat, ich eine Steuerzahlung habe, obwohl ich gar keine Erträge erhalten habe? Hier gibt es die Auflösung!
  • Auf my.oekb.at können Sie die ausschüttungsgleichen Erträge ansehen/herunterladen und selbst nachvollziehen. Ihr Broker rechnet mit diesen Daten ab. Gemeldet werden diese vom steuerlichen Vertreter des Fonds. Inklusive Erklärvideo!
  • Hat man keinen steuereinfachen Broker, sprich einen Broker im Ausland, so muss die Versteuerung selbst in die Hand genommen werden. Dies ist komplex, wurde aber dank einer verbesserten Meldestruktur 2020 leichter.

In diesem Ratgeber

Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutzen Sie doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen.

Die hier vorfindbaren Informationen können falsch sein bzw. sich durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder auch durch Erlässe der Finanzverwaltung verändern und natürlich kann die Besteuerung der Einzelperson auch noch durch verschiedene individuelle Parameter abhängen. All diese Faktoren sind hier natürlich nicht berücksichtigt und daher ist es wohl für jeden empfohlen sich an das Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden, welcher über die persönliche Situation bescheid weiß und so passende Beratung erfolgen kann.

Achtung: Wenn Sie einen steuereinfachen Broker haben der sich um die Abführung der Kapitalertragsteuer kümmert, so kümmert sich dieser auch um alles rund um das Thema ausschüttungsgleiche Erträge. Es ist nichts zu tun. Die hier bereitgestellten Informationen können jedoch dazu dienen, dieses Thema besser zu verstehen.

Was sind ausschüttungsgleiche Erträge?

Ausschüttungsgleiche Erträge ist eine Art Vorabbesteuerung auf Erträge die im Fonds angefallen sind. Diese Vorabsteuer wird berücksichtigt, denn die Einstandspreise werden angepasst und somit beim Verkauf eine Doppelbesteuerung vermieden.

Handelt es sich um einen Meldefonds, so können bei diesem ausschüttungsgleiche Erträge entstehen. Der ausschüttungsgleiche Ertrag wird gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 ermittelt.

Ausschüttungsgleiche Erträge fallen meistens bei thesaurierenden Fonds an, können aber auch bei ausschüttenden Fonds anfallen. Die ausschüttungsgleichen Erträgen setzen sich aus den ordentlichen und außerordentlichen Erträgen des Fonds zusammen.

Video

Inländischer Broker oder ausländischer Broker

Mit einem ausländischen Broker haben Sie meist kostengünstigere Spesen, aber Sie haben sicherlich auch einen höheren Aufwand mit den steuerlichen Belangen. Auch wenn Broker wie Smartbroker, Trade Republic, DEGIRO damit werben, dass dort fast zum Nulltarif ETFs gekauft werden können, kann die jährliche Arbeit mit der korrekten Abführung der Steuer ein erheblicher Aufwand werden und birgt natürlich auch ein Risiko in sich. Sie sind dafür verantwortlich, dass alles korrekt abgeführt wird!

Ausschütter oder thesaurierender Fonds?

Es wird in der Veranlagung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds unterschieden. Meist ist es so, dass ausschüttende Fonds Ausschüttungen haben und thesaurierende Fonds eben die ausschüttungsgleichen Erträge.

Es gibt jedoch keine Garantie darauf und es ist gar nicht so selten, dass auch ein Ausschütter ausschüttungsgleiche Erträge hat. Seien Sie sich dessen bewusst und später nicht erstaunt, dass es hier keine “Sortenreinheit” gibt.

my.oekb.at liefert die Steuerdaten für Meldefonds

In diesem Video können Sie zusehen, wie Sie zu den Informationen der ausschüttungsgleichen Erträge auf Profitweb kommen und welche Zeilen im Dokumenten-Download dann für Sie wichtig sind. Alternativ gibt es auch die darunter vorfindbare Anleitung. Der im Beispiel erwähnte Fonds ist ein Fonds, welcher in US-Dollar notiert (Umrechnung zum Stichtag nicht vergessen).

LU0392494562 Lyxor MSCI World (LUX) UCITS ETF IDie gehen my.oekb.at und und geben dort die ISIN Ihres Fonds ein. Die Abhandlung des Beispiels erfolgt mit dem ETF Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (USD) Distributing welcher in US-Dollar notiert  mit der ISIN “IE00B3RBWM25”. Herausgegeben wird dieser von Vanguard Funds plc.

Aufruf von Vanguards Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (USD) Distributing

Danach erhalten Sie das Ergebnis von my.oekb.at und Sie können hier nun die Details zum Fonds ansehen und gegebenenfalls sogar als CSV-Datei herunterladen. Wir möchten uns die Steuerdaten ansehen und sehen bereits bei der Übersicht, dass es sich hier um einen Fonds (bzw. ETF) handelt, welcher seit 22.5.2013 ein KESt-Meldefonds in Österreich ist. 

KESt-Meldefonds seit 2013 - das sagt my.oekb.at

Seit Dezember 2020 sind die notwendigen Informationen auf einen Blick leicht ersichtlich und das sogar rückwirkend über viele Jahre! Kein aufwendiges Suchen mehr, sondern alles schön übersichtlich auf einer Seite bzw. in einem Bereich für den Anleger.

Hier sind die ausschüttungsgleichen Erträge angeführt

Hier eine andere Jahresmeldung des ETF “Lyxor MSCI World (LUX) UCITS ETF I” mit der ISIN LU0392494562. Die grün markierten Felder zeigen, dass jeweilige Meldedatum bzw. können über die Pfeile zu früheren Meldungen navigiert werden und natürlich auch heruntergeladen werden.

Jahresdatenmeldung Jahresdatenmeldung

Genau mit diesen Daten kann die E1kv rasch und korrekt ausgefüllt werden. Die Angaben in der Meldung sind je Fondsanteil und je nachdem in welcher Währung der Fonds notiert, muss eventuell noch der Fondsanteil in Euro umgerechnet werden und am Ende mit der Anzahl der Fondsanteil zum Zeitpunkt der Meldung multipliziert werden. Die Währung des Fonds zeigt sich ebenso im Stammblatt des Fonds auf my.oekb.at

Den jeweils aktuellen Umrechnungskurs bei Notierung in Fremdwährung zum Meldestichtag kann am besten hier abgerufen werden: Wechselkurs der EZB am Tage der steuerlichen Meldung. Erfolgt die Meldung my.oekb.at z. B. am 3.1.2020, so suchen Sie sich den Umrechnungskurs dazu. Zum 3.1.2020 war z. B. der Umrechnungskurs des Euro zum US-Dollar bei 1,147. Nimmt man das obige Beispiel des ETFs “LU0392494562” her, so sind die ausschüttungsgleichen Erträge in der höhe von 1,1616 US-Dollar umgerechnet dann 1,0421 Euro ausschüttungsgleicher Ertrag pro Stück in Euro von dem die 27,50 %ige Kursgewinnsteuer abgeführt werden muss. Sie müssen hier nur noch herausfinden, wie viele Stück Sie denn am Meldestichtag in Ihrem Depot hatten. Es zählt hier der Zuflusszeitpunkt.

Hinweis: Damit es zu keiner Dopppelbesteuerung kommt, wird der Anschaffungswert Jahr für Jahr erhöht. Dafür gibt es bei den gemeldeten Daten der OeKB eine eigene Zeile “Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um”. Zum Zeitpunkt des Verkaufs des Wertpapieres wird somit der erhöhte Anschaffungswert berücksichtigt und so kommt es es zur korrekten Besteuerung. In diesem Fall ist keine Korrektur notwendig.

Drei wichtige Hinweise:

  1. Auch Ausschütter können in ihren Jahresmeldungen ausschüttungsgleiche Erträge haben. Oftmals kann es sogar auch so sein, dass die Ausschüttungen unter ausschüttungsgleiche Erträge gemeldet werden.
  2. Es wird darauf hingewiesen, dass allfällige AIF-Einkünfte noch gesondert erklärt werden müssen. Überprüfen Sie daher über den Reiter “Ertragssteuerliche Behandlung” ob ihr Fonds keine AIF-Einkünfte führt.
  3. Handelt es sich um einen Ausschütter der die Ausschüttungen nicht über den steuerlichen Vertreter an die OeKB meldet, so sind die Ausschüttungen auch noch gesondert zu versteuern und in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Wenn Sie nun noch Fragen oder Ergänzungen zu diesem Beitrag über ausschüttungsgleiche Erträge von thesaurierenden Meldefonds und wo Sie die notwendigen Daten zur korrekten Versteuerung des Fonds finden können, so nutzen Sie die Kommentarfunktion dieses Artikels.

Steuereinfachen Broker verwenden

Die ausschüttungsgleichen Erträge selbst zu versteuern, da ein ausländischer Broker verwendet wurde, ist eine komplexe Sache, die von vielen wohl unterschätzt wurde, als man sich für einen Broker im Ausland entschied. Man spart sich dort wohl den einen oder anderen Euro, doch ist man bei der korrekten Versteuerung dann ganz auf sich selbst gestellt, denn die Informationen die man vom Broker aus dem Ausland erhält sind nur rudimentär und keine wirkliche Unterstützung. Wenn Sie die Zeit rechnen, welche Sie dafür aufwenden an die richtigen Zahlen zu kommen und diese in Ihre Einkommensteuererklärung einzusetzen, so könnte es passieren, dass sich die günstigeren Broker Preise im Ausland dann doch nicht rechnen.

Achtung: Die ausschüttungsgleichen Erträge nicht zu versteuern ist überhaupt keine gute Idee, denn die Broker aus dem EU-Ausland sind natürlich dazu verpflichtet die Depotinhaber an ihre nationalen Steuerbehörden zu melden und diese wiederum melden weiter an die österreichischen Finanzbehörden. Die Meldung ist sehr umfangreich und das Finanzamt weiß also bescheid über Ihr Depot. Geregelt ist dieser Austausch mit dem Zauberwort “Common Reporting Standard”. Einen eigenen Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier.

Wenn Sie sich all den Ärger und die Mühen ersparen wollen, so verwenden Sie einen steuereinfachen Broker, welcher Ihnen die Arbeit abnimmt und für Sie die Steuer abführt. Günstige Broker mit Sitz in Österreich sind Flatex, DADAT und die easybank. Online Broker wie die DADAToder auch die Bank Direkt haben sehr oft Neukundenaktionen die auch für die Gebühren für den Depotübertrag aufkommen. Auch als Bestandskunde lohnt sich eine Nachfrage beim Broker, wie es denn aussieht, wenn Sie ihre Wertpapiere, in diesem Fall Fonds bzw. ETF, zu einem anderen Broker transferieren möchten.

Besteuerung von ausschüttungsgleiche Erträgen mit ausländischen Brokern (Degiro, Onvista, Trade Republic, Smartbroker, Comdirect, Consorsbank)

Es ist alles einfacher, wenn ein steuereinfacher Broker mit Sitz oder Niederlassung in Österreich verwendet wird, wie es bei Flatex, DADAT, Easybank, etc. der Fall wäre. Will man dennoch den schweren und harten Weg gehen, so muss man die oben beschriebenen Daten für den ETF erheben und in das Formular E1kv, welches das Finanzamt anbietet, eintragen. Wie kommt man zum Formular E1kv für das jeweilige Jahr? Sie müssen dazu die Möglichkeit haben, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Falls Sie dies bereits können, so starten Sie beim Punkt b) los, wenn Sie bislang eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht haben, so starten Sie bei Punkt a) los – sie müssen sich zuerst in die Einkommensteuererklärung optieren.

a) Sie verwenden im Moment noch eine Arbeitnehmerveranlagung um eine Steuererklärung durchzuführen?

Wechseln Sie bitte zur Einkommensteuererklärung, denn nur dort gibt es das notwendige Formular E1kv. Um einen Erklärungswechsel von Arbeitnehmerveranlagung auf Einkommensteuererklärung durchzuführen, steigen Sie auf FinanzOnline ein, klicken danach im Menü auf „Eingaben > Anträge > Erklärungswechsel“ und dort wählen Sie den „Wechsel zur Einkommensteuererklärung“ aus. In diesem Beitrag wird der Erklärungswechsel detailreich erklärt. Nach dieser Aktion erhalten Sie die Bestätigung, dass der Erklärungswechsel erfolgreich durchgeführt wurde.  Nun können Sie bei b) fortfahren.

b) Sie machen bereits eine Einkommensteuererklärung?

Um die ausschüttungsgleiche Erträge ordnungsgemäß zu versteuern, wählen Sie in FinanzOnline das Formular E1kv aus (E1kv Beilage zur Einkommenssteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen). 

Achtung, EURO-Beträge einfügen: Achten Sie davor unbedingt darauf, dass Sie bei Fonds in Fremdwährungen zuerst die ausschüttungsgleichen Erträge der Fremdwährung in Euro umrechnen zum Kurs am Meldesichttag.

Bei einem steuereinfachen Broker versteuert dieser die ausschüttungsgleichen Erträge, über die Kennazl 937 können Sie die ausschüttungsgleichen Erträge von Fonds bei einem ausländischen Broker selbst versteuern: 

Kennzahl 937:

Ausschüttungsgleiche Erträge 27,5% (Kennzahlen 936 oder 937) Achtung: allfällige AIF-Einkünfte sind gesondert zu erklären

Kennzahl 998: 

Anzurechnende ausländische (Quellen)Steuer auf Einkünfte, die dem besonderen Steuersatz von 27,5% unterliegen (Kennzahl 984 oder 998)

Kennzahlen in der Beilage E1kv der Einkommensteuererklärung
In der Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung müssen die richtigen Kennzahlen ausgefüllt werden – mittlerweile ist das aber keine große Zauberei mehr.

Weil man es nicht oft genug sagen kann, auch hier wieder der Hinweis:

Alle Angaben ohne Gewähr und nach besten Wissen und Gewissen erstellt!

Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutzen Sie doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen.

Die hier vorfindbaren Informationen können falsch sein bzw. sich durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder auch durch Erlässe der Finanzverwaltung verändern und natürlich kann die Besteuerung der Einzelperson auch noch durch verschiedene individuelle Parameter abhängen. All diese Faktoren sind hier natürlich nicht berücksichtigt und daher ist es wohl für jeden empfohlen sich an das Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden, welcher über die persönliche Situation bescheid weiß und so passende Beratung erfolgen kann.

Die einfachste Alternative zu all diesem Steuerkram ist es natürlich, wenn Sie sich einen steuereinfachen Broker suchen oder finden Sie den Aufwand überschaubar? Nehmen Sie sich einen Steuerberater dafür, oder versuchen Sie es auf eigene Faust?

In diesem Beitrag wird das Thema Versteuerung von Fonds und ETFs nochmals genauer betrachtet und erklärt.

Fazit

Das Thema Besteuerung von ausschüttungsgleichen Erträgen ist definitiv kein einfaches Thema und erfordert so einiges an Hirnschmalz. Ob die oben gemachten Ausführungen korrekt sind, das entzieht sich meiner Kenntnis. Sie sind auf jeden Fall nach besten Wissen und Gewissen erstellt und werden immer wieder aktualisiert. 

Handelt es sich um einen ausländischen Meldefonds, so liefert dieser über seinen steuerlichen Vertreter die Steuerdaten über Meldungen an die Österreichische Kontrollbank (OeKB), welche dieser auf der Website profitweb.at veröffentlicht. Von dort holt sich der steuereinfache Broker diese Daten und rechnet die Steuer im Namen des Kunden ab. Haben Sie keinen steuereinfachen Broker, so müssen Sie sich selbst das nötige Wissen aneignen und die Daten von Profitweb herunterladen, aufbereiten und schlussendlich über Ihre Einkommensteuer-Erklärung versteuern. Das Finanzamt und ein Steuerberater sind hier Ihre Hilfestellungen, damit auch alles mit rechten Dingen zugeht. 

Die ausschüttungsgleichen Erträge sind Vorabsteuern für den Staat bei einem Fonds. Damit es beim Verkauf nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt, werden die bereits bezahlten Steuern berücksichtigt. Dazu werden die Anschaffungskosten bzw. die Einstandspreise angepasst.

Hinweis zu den Kommentaren

Andreas, muss ich jetzt bei meinem ETF mit der ISIN nun den Wert x in das Feld y meiner Einkommensteuererklärung einfügen?

Fragen wie diese sind persönliche Fragen die nur eine Steuerberatungskanzlei passend und treffend beantworten kann. Bitte um Verständnis, dass ich keine persönliche Beratung anbieten kann – daher entweder selbst die Entscheidung treffen oder die ExpertInnen der Steuerberatungskanzleien aufsuchen. Oder… noch einfacher, einen steuereinfachen Broker verwenden!

Andreas von Broker-Test.at
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter Broker-Test.at – er ist begeisterter Privatanleger, 1998 begann alles mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). Seit 2014 wird mit dieser Seite versucht mehr Transparenz für Interessierte und Anleger zu schaffen. 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu Broker-Test.at gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von Broker-Test.at kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.
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485 Kommentare
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Hallo Andreas, habe einen ausländischen Fonds ISIN CH0002791769 bei einer österr. Bank im Depot. Die verrechnet – für mich nachvollziehbar- Kest auf die Ausschüttungen und zusätz.lich noch ein paar M;onate später wesentlich höhere Kest ohne ersichtliche Ausschüttungen. Ich nehme an für “ausschüttungsgleiche Erträge”. Bei der Kontrollbank ist der Fond als Meldefond gelistet- im Downloadbaren Excel dazu sind aber keinerlei Zahlen zu finden. Dazu nun 2 Fragen: – wie kann ich die “Erträge” , die Versteuerung auslösen nachvollziehen? – wie ist das mit den ausschüttungsgleichen Erträgen bei “Altbestand”? Wenn ich das richtig verstehe erhöht die Kest auf die ausschüttungsgleichen Erträge ja… Weiterlesen »

Hi Andreas, me again here. After I read a couple of books on ETFs and many blogs posts (including yours of course!) I feel I’m more prepared to start investing. But, the tax part is still a bit confusing. I’ll try to explain here my doubts: (assuming reporting funds at Flatex, so a tax-easy broker) 1 – Let’s say I have a distributing ETF (LU0392494562). If I got it right, this will be taxed every time I get dividends, at full 27.5%. And this is done by Flatex, so on my cash account, I will get the amount of money… Weiterlesen »

Hallo,
erst einmal danke für den Artikel, war sehr hilfreich bei meiner Suche nach den ausschüttungsgleichen Erträgen des ETFs IE00B4L5Y983!
Ich bin jedoch etwas stecken geblieben: Die Zahl bei Punkt 4 für das Jahr 2017/8 kam mir reichlich hoch vor (1,6997); nach einem Vergleich älterer Meldungen fiel mir auf, dass Profitweb und der Bundesanzeiger in letzten Jahren unterschiedlich hohe ausschüttungsgleiche Erträge veröffentlicht haben.
Habe ich etwas durcheinander gebracht oder wie ist das zu erklären?

Prinzipiell ja, aber wieso sollte dieser Ertrag je nach Land variieren? Bei einem ausschüttenden Fonds wäre die Dividende doch auch überall gleich, nur später unterschiedlich besteuert.

Alles klar, danke für die schnelle Antwort!

Hallo

Gibt es eigentlich irgendwo eine Anleitung wie man seine Dividendeneinkünfte bei einer Einkommensteuer versteuert.
Also wo genau man das im Formular eintragen muss und was man eintragen muss.

Ja das wäre toll, habe nämlich keinen Schimmer wo ich da was eintragen muss. Müsste das schon auf 2 Jahre rückwirkend machen.

Für eine Anleitung wie man Dividendeneinkünfte in der Einkommensteuer einträgt/versteuert wäre ich echt dankbar.

Hi

Super finde ich klasse von Dir.
Werd mir das mal ansehen und bei Fragen nochmal hier was reinstellen.

Hallo Andreas,
bedeutet dies, dass wenn ein ETF z.B. aufgrund einer Veränderung im Grundindex eine Aktie mit Gewinn veräußert und dafür eine andere Aktie kauft, ein ausschüttungsgleicher Ertrag erzielt wird und entsprechend besteuert wird?

Wenn ich es richtig verstehe, ensteht somit eine höhere Steuerbelastung als in DE z.B., wo nur Dividenden besteuert werden?

Vielen Dank für die Info,
Armin

Hi Andreas,
vielen Dank für die schnelle Antwort, ist soweit klar.

Eine andere Frage: Auf Profitweb finde ich für meine Fonds nur Daten bis 2016?! Gab es da eine Änderung?

Danke nochmal,
Armin

Hallo,

ich habe seit 12/2016 mittels monatlichem Sparplan in 2 Templeton-Funds investiert:
ISIN LU0140363002 und ISIN LU0114760746 (das müßten sogar Meldefonds sein)

Ich habe bis jetzt noch nie die ausschüttungsgleichen Erträge versteuert und würde die Anteile jetzt gerne verkaufen und das Steuerproblem ein für alle mal los werden.

Jetzt habe ich bereits 2 Steuerberater befragt und keiner kann weiterhelfen – kann mir jemand sagen, wer da weiterhelfen kann? Wohin kann man sich wenden – auch bezüglich Versteuerung des Verkaufs? Steuerberater können nicht helfen…

Vielen Dank vorab für die Hilfe.

Schöne Grüße
Kathrin

Hallo, ich bin gerade in der Anfangsphase in diesen MSCI World ETF IE00B4L5Y983 zu investieren und hätte da zwei Fragen. 1. Da dieser ETF über flatex angeboten wird und ein Meldefonds ist, dürfte steuertechnisch kein Aufwand für mich gegeben sein, falls ich dies richtig verstanden habe? Sowohl bei thesaurierender und ausschüttender Variante kümmert sich flatex um etwaige KEST? 2. Da ich plane einen kleinen Sparplan zu beginnen, würde mich interessieren ob es einen groben Prozentsatz des Depotvolumens gibt, der am Cashkonto von flatex liegen sollte um mögliche Steuerabzüge auszugleichen? Dies dürfte auch nur bei einem thesaurierenden ETF notwendig sein? Beste… Weiterlesen »

Hallo,

Dumme Frage: ETF, Meldefonds, thesaurierend (DE0005933931), inländischer Broker (Flatex).

Was passiert eigentlich mit den “ausschüttungsgleichen Erträgen”?
Mein Bestand – also die Stückzahl meiner ETF-Anteile – hat sich nach der heutigen Thesaurierung nämlich NICHT verändert.

Mit freundlichen Grüßen,
Jörg

Danke! Hab’s inzwischen auch kapiert 😉 – Super Seite übrigens, v.a. da man sonst fast nur Webseiten mit Deutschland-Bezug findet!

Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich ausschüttender Meldefonds bei ausländischen Brokern.

Reicht es in diesem Fall, die Ausschüttungen gemäß Dividendenabrechnung des Brokers unter Kennzahl 898 einzutragen oder muss auch hier der Ertrag mittels Profitweb ermittelt werden?

Mit freundlichen Grüßen,
Christian

Auch bei ausschüttenden Meldefonds rentiert sich ein Blick ins profitweb. Es kann sein, dass nicht alles ausgeschüttet wird oder die Kest teilweise abgeführt wird. Würde empfehlen, in der Ausfüllhilfe von Franklin Templeton nachzuschauen und unter “Ausschüttungen –Kennzahl 898” die einzelnen Fälle betrachten, im profitweb kannst du sehen was eine “Zwischenmeldung” ist bzw. was eine Jahresmeldung.

https://www.franklintempleton.at/downloadsServlet?docid=j6spu4yz

Eine Frage zur Besteuerung thesaurierender ETFs:
Kommt es im Falle eines Verkaufs des Fond/ETF zu einer Doppelbesteuerung? Werden also Die ausschüttungsgleichen Erträge doppelt besteuert? (ein erstes mal im Jahr in dem sie Anfallen, ein zweites mal bei verkauf der Anteile am Fond/ETF? ) In Deutschland ist dies meines Wissens durch aus der Fall , jedoch kann die zu viel bezahlte Steuer zurückgefordert werden. (hoher Aufwand?) Wie ist die Lage diesbezüglich in Österreich?
Beste Grüße

Eine Frage zu den Korrekturbeträgen:

Teilweise werden unter Punkt 6.1 “negative” Korrekturbeträge angeführt. Sind diese auch zu berücksichtigen (dh wirken diese AK-mindernd)? Oder sind diese als 0 bei der Fortrechnung zu berücksichtigen (habe ich bei einem Fonds in der Fußnote gefunden)?

Danke für eine Erklärung.

AK = Anschaffungskosten

Hallo Andreas, nachdem ich den Fonds aus dem Beispiel (iShares Core EM IMI) glücklicherweise sogar in zwei verschiedenen Depots habe, kann ich das (für *diesen* Fonds für die Abrechnung 2017) “empirisch” bestätigen, sowohl Punkt 6.1 als auch 12 werden so von den Brokern verwendet. Beim “Anschaffungswerterhöhender Betrag” (Punkt 6.1) kommt bei easybank eine Abweichung von unter einem Euro raus (flatex gibt diesen Wert gar nicht bekannt), ich geh mal davon aus das ist ein Rundungsproblem (wundert mich aber, weil sonst stimmen die Zahlen genau). Was meinst du, könnte man wenn man das selbst versteuert einfach z.B. bei der KESt einen… Weiterlesen »

Für den Selbstversteuerer ist IMO das “Rundungsproblem” problematischer, weil das in dem konkreten Fall zu Ungunsten des Finanzamts ging. Hab mal nachgefragt, mal sehen was die dazu sagen.

Soweit ich’s verstehe war’s in Deutschland bis jetzt noch komplizierter als hier (für manche Fonds wurde ein Teil vom Broker vesteuert, einen Teil musste man selbst nochmal angeben), und wird ab Anfang 2018 einfacher. Was ich allerdings bis jetzt nirgends rausfinden konnte ist, ob das für in Deutschland domizilierte ETFS (mit ISIN DE…) auch Auswirkungen haben wird.

@Depotgebühr: bei flatex gibt’s eh keine zum Glück, mögen noch mehr dem Beispiel folgen 🙂

Hab von flatex noch die Info bekommen, dass der Referenzkurs der EZB am Ex-Tag für die ausschüttungsgleichen Erträge verwendet wird (den Referenzkurs gibt’s auf https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html)

Habe mir die Franklin Templeton Ausfüllhilfe http://www.franklintempleton.at/downloadsServlet?docid=j6spu4yz jetzt mal genauer angesehen. Leider sehr sehr ernüchternde Ergebnisse 🙁 ================= 1) Ausschüttende Anteilsklasse: Hier wird nicht davon ausgegangen, dass erhaltene Ausschüttungen einfach mit 27,5% zu versteuern sind, sondern das ist anscheinend alles wesentlich komplizierter. Bei Ausschüttern werden nämlich 3 Fälle unterschieden: Fall 1: Unterjährige Ausschüttungen, die nicht an die OeKB gemeldet worden sind, sondern im Rahmen der Jahresmeldung als „bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen“ gemeldet wurden. (Im Fondsergebnis der Meldeperiode sind somit die ausgeschütteten Ertragsbestandteile enthalten. ) Fall 2: Ausschüttungen, die nicht gesondert an die OeKB gemeldet worden sind, sondern im Rahmen… Weiterlesen »

Für mich hat sich das Thema erledigt – definitiv zu kompliziert!
Ich wechsle zu Flatex!
LG

Ist diese Ausfüllhilfe bekannt? Sieht sehr hilfreich aus. Für Meldefonds dürfte vmtl. der “Fall 3” zutreffen:

http://www.franklintempleton.at/downloadsServlet?docid=j6spu4yz

Hier wird v.a. auch gezeigt, in welche Felder der Einkommensteuererklärung welche Kennzahlen der von profitweb runtergeladenen xls eingetragen werden müssen. Muss das mal mit einem konkreten meiner ETFs vergleichen..

Habe das unten versehentlich beim falschen Post drangehängt. Hier gehörts hin…:

V.a. wird in der Ausfüllhilfe auch klar erläutert, zu welchem Stichtag Ausschüttungen steuerpflichtig sind (Tag der Ausschüttung) und zu welchem Stichtag AgE steuerpflichtig sind (Meldetag). Letzterer kann ja schon mal auch im nächsten Kalenderjahr liegen, wie in einem Bsp in der Ausfüllhilfe auch dargelegt.

Weiters werden auch einige zusätzliche Zeilen neben 6.1 und 12 der profitweb-xls erwähnt, nur ist mir noch nicht klar, ob die für uns ETF-Privatanleger relevant sind.

Hallo,
erstmal recht vielen Dank für diesen Artikel! Da ich ameine Fonds in einem ausländichem Depot habe, muss ich mich um die Besteuerung meiner Fondserträge selbst kümmern, da hat mir dieser Artikel inkl der Kommentare echt massiv geholfen – top!

Aber was mir noch nicht klar ist: wenn ich bei meinem Broker einen Fondswechsel (Switch) veranlasse, muss ich den Ausgansfonds dann als verkauft betrachten, d.h. obwohl ich den Betrag in einen anderen Fonds wechseln lasse, dennoch als realisierten Gewinn KESt-besteuern?

LG, Manfred

Danke für die rasche Antwort!

D.h. auch wenn der Broker so einen Fondswechsel kostenfrei durchführt, muss ich das also als Verkauf (= realisierter Gewinn/Verlust) des Ausgangsfonds versteuern und den Zielfonds als “neu gekauft” betrachten. Dacht ich mir schon, aber danke für die Bestätigung!

Vielen Dank für das Aufbereiten deines Wissens, hab bis heute noch nicht einmal von AgEs gehört, und bin bei einem ausländischen Broker.. Wäre sehr dankbar über ein Forum, denke das würde ziemlich vielen eine riesen Hilfe sein! Echt super erklärt!
Martin

Hallo, danke für diesen sehr informativen Beitrag! Leider gibt es nur sehr wenige, die sich die Mühe machen dieses Thema aufzubereiten. Leider habe ich bisher die Erfahrung gemacht, dass das ganze nicht immer so einfach ist. Ich habe meine ETFs bei flatex und habe da öfter Diskrepanzen in den Abrechnungen und zu den Daten auf profitweb. Schreibe immer wieder auch mal meine Fragen an flatex und stoße da auf mal mehr und mal weniger hilfsbereite Mitarbeiter. Ich wurde auch schon mal schroff an meinen Steuerberater verwiesen (obwohl wie sich letztlich rausstellte, flatex einen Fehler gemacht hatte…). Ich bin ehrlich gesagt… Weiterlesen »

Danke für deine Antwort. Ja, klar, dass man sehen muss, ob andere noch Interesse haben. Falls nein, können wir gerne auch per Mail Erfahrungen austauschen, wenn du das möchtest. Ich denke, es ist immer gut, was dazu zu lernen. Und mich persönlich macht es wahnsinnig, wenn ich eine Abrechnung nicht verstehe. Ich mag es nicht, mich nur darauf zu verlassen, was eine Bank/ein Broker macht.
Habe übrigens am Freitag noch flatex bzgl. zweier Abrechnungen angeschrieben und warte noch auf Info…

Herzlichen Dank für die stets verständlichen (und vor allem informativen) Posts, speziell zu den Themen ETFs, Versteuerung etc. Dazu findet man wirklich meist nicht sehr viel.

Zum Thema ausschüttungsgleiche Erträge hätte ich noch eine Frage: Wenn ich jetzt ein Depot bei Flatex habe, übernehmen die ja die Versteuerung. Aber das heisst die ziehen dann wahrscheinlich Geld vom Cashkonto ab, oder? Und eigentlich sollte man ja aufgrund der Negativzinsen Geld auf dem Cashkonto vermeiden. Haben Sie hierzu Erfahrungen bzw. sehe ich das prinzipiell richtig?

Vielen Dank, S.

Verstehe, also wissen wir praktisch noch nicht wie das ausschaut. Abwarten und Tee trinken…. Was ich äußerst spannend fände: Persönlich Berichte zu dem Ganzen, also z.B. wo/ob man verschiedene Depots bei verschiedenen Brokers hat und wofür, bzw. wie man darum umgeht. Oder vielleicht sogar wie man sich mit seinen Steuerangelegenheiten auseinandergesetzt hat, falls man bei einem ausländischen Broker ist (zu einem Steuerberater? Was für einem? Selber ausgerechnet?…) Im übrigen bin ich mir nach ewigem Hin und Her, grübeln und winden, selber auf die Nerven gegangen, und habe jetzt ein Depot bei Flatex eröffnet. Das soll jetzt mal ein bisschen laufen,… Weiterlesen »

Ich habe Ihre Antwort wieder erst gesehen, als ich auf die Seite gesurft bin – anscheinend funktioniert die Emailverständigung nicht. Eventuell wären Casebeispiele von Ihnen oder Freiwilligen/Bekannten sehr interessant, auch als mal anderer Content für die Seite! Sowas kann man ja zu Teils bei deutschen Seiten lesen, aber die österreichische Variante ist ja wahrscheinlich ein wenig anders. Wie schon erwähnt, wäre es ja auch spannend zu sehen bei wie vielen und welchen Brokern Herr und Frau Österreicher ihre Depots haben. Z.B. wo legt man am liebsten seine US Dividenden Aktien ab? Flatex wäre ja hier die letzte Option. Leserumfrage? Danke… Weiterlesen »

Ja, ich glaube da haben Sie Recht, habe jedenfalls keine Benachrichtigungen bekommen. Die liebe Technik 😉

Ich wollte nur schnell melden, dass das mit dem Aklamio Bonus anscheinend funktioniert hat – sehr erfreulich! Als ziemlicher Lurker, benütze ich Facebook für die Arbeit (wenn ich muss) und kenne auch das Geizhals Forum nicht. Aber, villeicht ist die Aktion ja für Sie und Ihre Online-Kanäle nützlich.

So jetzt gehe ich mal auf den Vergleich Link.

3 Fragen (ich habe ETFs eines ausländischen Brokers, jedoch alles Meldefonds in Österreich):
1. Welche Anzahl von Fondsanteilen muss ich für die Multiplikation mit den AgE ansetzen, wenn ich einen Sparplan für diesen ETF habe? Ist das immer die Anzahl der Fondsanteile in meinem Besitz zum Zeitpunkt des Ende des Geschäftsjahres dieses ETF?
2. Wenn ich nachversteuern muss. Woher bekomme ich die Infos für AgE eines ETF aus früheren Geschäftsjahren, die schon länger zurückliegen?
Vielen Dank, Harald

Folgende Fragen: Im Detail handelt es sich um den Templeton Fund mit der ISIN US8801991048 für das Steuerjahr 2016. Dabei ergeben sich folgende Fragen, über deren Beantwortung ich mich sehr freuen würde: 1. Was bedeutet in Profitweb jeweils die Angabe „mit Option“? 2. Angenommen ich halte an diesem Fonds 1.000 Anteile. Welche Zahlen (bzw. welche genauen Positionen) aus den Meldedaten muss ich mit 1.000 multiplizieren, um diese in das Formular E1kv (Kennzahlen 898 und 937) eintragen zu können? Sie schreiben in diesem Beitrag, dass Punkt 12 “Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird” relevant ist. In welche Kz muss ich… Weiterlesen »

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Zum Thema Ausschütter:
Es fand zwar 2016 eine Ausschüttung statt, jedoch steht unter Position 5.5 “nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis” 0,6035. Dies müssten ja agE sein, oder täusche ich mich?

Habe vergessen zu erwähnen, dass es sich bei der Ausschüttung um reinvestierte Dividenden handelt, falls dies von Relevanz ist.

Lg

Und genau da setzt meine Frage an:
Inwiefern ist die Ausschüttung in den Daten von Profitweb (ausschüttungsgleiche Erträge) enthalten zwecks Vermeidung der Doppelbesteuerung?

Hallo,

konnten Sie Ihre Fragen eigentlich schon zur Zufriedenheit klären? Wäre auch für mich und sicherlich auch andere sehr interessant und hilfreich.

Ansonsten hilft evtl. diese ESt-Erklärungshilfe von Franklin Templeton?: http://www.franklintempleton.at/downloadsServlet?docid=j6spu4yz

LG

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