Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Ausschüttungsgleiche Erträge: Besteuerung und How-To mit ausländische Broker

Ausschüttungsgleiche Erträge: Besteuerung und How-To mit ausländische Broker

Andreas von Broker-Test.at

14. September 2026

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Was sind ausschüttungsgleiche Erträge und wann fallen sie an? Hier gibt’s die Auflösung, inklusive Tutorial und Video
  • Die laufende Besteuerung der Erträge innerhalb des Fonds bzw. ETFs wird auf die Einstandskosten angerechnet und reduziert im Regelfall so die etwaige spätere Kursgewinnsteuer, so ein anfallen würde
  • Bei einem steuereinfachen Broker kümmert sich dieser um die ordnungsgemäße Versteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge, die Infos hier helfen dir, die Abrechnung nachzuvollziehen
  • Warum habe ich eine Steuerzahlung, obwohl ich gar keine Ausschüttungen erhalten habe? So findest du heraus, warum dein steuereinfacher Broker ausschüttungsgleiche Erträge abgerechnet hat
  • Hat man hingegen einen Broker im Ausland, sprich keinen steuereinfachen Broker, muss man die Versteuerung selbst in die Hand nehmen, das ist komplex
  • Auf my.oekb.at findest du die ausschüttungsgleichen Erträge und kannst die Abrechnung deines Brokers kontrollieren. Gemeldet werden die Daten vom steuerlichen Vertreter des Fonds, dein Broker rechnet damit ab. Inklusive Erklärvideo

In diesem Ratgeber

Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutzen Sie doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen.

Die hier vorfindbaren Informationen können falsch sein bzw. sich durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder auch durch Erlässe der Finanzverwaltung verändern und natürlich kann die Besteuerung der Einzelperson auch noch durch verschiedene individuelle Parameter abhängen. All diese Faktoren sind hier natürlich nicht berücksichtigt und daher ist es wohl für jeden empfohlen sich an das Finanzamt oder eine Steuerberatung zu wenden. Diese beiden Gruppen können sich einen Überblick über die persönliche Situation machen. Im Rahmen einer Steuerberatung gibt es auch die dazu passende persönliche Beratung. 

Achtung: Der steuereinfache Broker kümmert sich um die korrekte Berechnung der ausschüttungsgleichen Erträge sowie die Abfuhr der Steuer als Kapitalertragsteuer (KESt). Die Kundschaft eines steuereinfachen Brokers muss sich daher um nichts kümmern. Eine Kontrolle der Abrechnungen der ausschüttungsgleichen Erträge sowie die korrekte Anpassung der Anschaffungskosten ist jedoch auch beim steuereinfachen Broker eine sinnvolle Idee. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die hier bereitgestellten Informationen können jedoch dazu dienen, dieses Thema besser zu verstehen.

Was sind ausschüttungsgleiche Erträge?

ertragsmitteilung-thesaurierender-transparenter-fonds

So sieht die passende Mitteilung von Flatex aus, wenn die ausschüttungsgleichen Erträge abgerechnet wurden.

Ausschüttungsgleiche Erträge sind jene Erträge, zum Beispiel Zinsen, Dividenden aber auch mit Kursgewinn verkaufte Wertpapiere innerhalb der Fondshülle, die innerhalb eines Fonds (und ETFs sind auch Fonds) anfallen, aber nicht an dich ausgeschüttet, sondern im Fonds reinvestiert werden. Steuerlich wirst du trotzdem so behandelt, als hättest du sie erhalten, auch ohne tatsächlichen Geldzufluss auf deinem Konto. Gemeldet werden diese Beträge vom steuerlichen Vertreter des Fonds an die OeKB, dein Broker bucht die Steuer auf Basis dieser Meldung ab. Im Gegenzug erhöhen die versteuerten Beträge deine Einstandskosten, wodurch beim späteren Verkauf entsprechend weniger Gewinn zu versteuern ist, eine Doppelbesteuerung wird so vermieden.

Handelt es sich um einen Meldefonds, so können bei diesem ausschüttungsgleiche Erträge entstehen. Der ausschüttungsgleiche Ertrag wird gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 ermittelt.

Ausschüttungsgleiche Erträge fallen meistens bei thesaurierenden Fonds an, können aber auch bei ausschüttenden Fonds anfallen. Die ausschüttungsgleichen Erträgen setzen sich aus den ordentlichen und außerordentlichen Erträgen des Fonds zusammen.

Video

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Mehr Informationen

Inländischer Broker oder ausländischer Broker

Mit einem ausländischen Broker haben Sie meist kostengünstigere Spesen, aber Sie haben sicherlich auch einen höheren Aufwand mit den steuerlichen Belangen. Auch wenn Broker wie Smartbroker, Finanzen.net Zero, DEGIRO damit werben, dass dort fast zum Nulltarif ETFs gekauft werden können, kann die jährliche Arbeit mit der korrekten Abführung der Steuer ein erheblicher Aufwand werden und birgt natürlich auch ein Risiko in sich. Du bist dafür verantwortlich, dass die Steuern korrekt berechnet und ans Finanzamt abführt werden.

Ausschütter oder thesaurierender Fonds?

Es wird in der Veranlagung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds unterschieden. Meist ist es so, dass ausschüttende Fonds Ausschüttungen haben und thesaurierende Fonds eben die ausschüttungsgleichen Erträge.

Es gibt jedoch keine Garantie darauf und es ist gar nicht so selten, dass auch ein Ausschütter ausschüttungsgleiche Erträge hat. Sei dir dieses Umstands bewusst und später nicht erstaunt, dass es hier keine „Sortenreinheit“ gibt.

Es ist eine verbreitete Urban Legend, dass es bei ausschüttenden Fonds keine ausschüttungsgleichen Erträge gibt. Dem ist nicht so. Kann sein, muss aber nicht sein.

my.oekb.at liefert die Steuerdaten für Meldefonds

In diesem Video siehst du, wie du an die Informationen  der ausschüttungsgleichen Erträge auf my.oekb.at kommst und welche Zeilen im Dokumenten-Download dann für dich wichtig und relevant sind. Alternativ gibt es auch die darunter vorfindbare Anleitung. Der im Beispiel erwähnte Fonds ist ein Fonds, welcher in US-Dollar notiert (Umrechnung zum Stichtag nicht vergessen).

LU0392494562 Lyxor MSCI World (LUX) UCITS ETF I Auf die Website my.oekb.at gehen und und dort die ISIN des gewünschten Fonds eingeben. Achte darauf, dass keine Leerzeichen eingegeben werden (gerne ein Copy&Paste Fehler). Die Abhandlung des Beispiels erfolgt mit dem ETF Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (USD) Distributing welcher in US-Dollar notiert  mit der ISIN „IE00B3RBWM25“. Herausgegeben wird dieser von Vanguard Funds plc.

Aufruf von Vanguards Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (USD) Distributing

Danach erhältst du das Ergebnis von my.oekb.at und du kannst dir hier nun die Details zum Fonds ansehen und gegebenenfalls sogar als CSV-Datei herunterladen. Wir möchten uns die Steuerdaten ansehen und sehen bereits bei der Übersicht, dass es sich hier um einen Fonds (bzw. ETF) handelt, welcher seit 22.5.2013 ein KESt-Meldefonds in Österreich ist. 

KESt-Meldefonds seit 2013 - das sagt my.oekb.at

Seit Dezember 2020 sind die notwendigen Informationen auf einen Blick leicht ersichtlich und das sogar rückwirkend über viele Jahre! Kein aufwendiges Suchen mehr, sondern alles schön übersichtlich auf einer Seite bzw. in einem Bereich für den Anleger.

Hier sind die ausschüttungsgleichen Erträge angeführt

Hier eine andere Jahresmeldung des ETF „Lyxor MSCI World (LUX) UCITS ETF I“ mit der ISIN LU0392494562. Die grün markierten Felder zeigen das jeweilige Meldedatum bzw. über die Pfeile kann zu früheren Meldungen navigiert werden und natürlich auch heruntergeladen werden.

Jahresdatenmeldung Jahresdatenmeldung

Genau mit diesen Daten kann die E1kv rasch und korrekt ausgefüllt werden. Die Angaben in der Meldung sind je Fondsanteil und je nachdem in welcher Währung der Fonds notiert, muss eventuell noch der Fondsanteil in Euro umgerechnet werden und am Ende mit der Anzahl der Fondsanteil zum Zeitpunkt der Meldung multipliziert werden. Die Währung des Fonds zeigt sich ebenso im Stammblatt des Fonds auf my.oekb.at

Den jeweils aktuellen Umrechnungskurs bei Notierung in Fremdwährung zum Meldestichtag kann am besten hier abgerufen werden: Wechselkurs der EZB am Tage der steuerlichen Meldung. Erfolgt die Meldung my.oekb.at z. B. am 3.1.2020, so suchen Sie sich den Umrechnungskurs dazu. Zum 3.1.2020 war z. B. der Umrechnungskurs des Euro zum US-Dollar bei 1,147. Nimmt man das obige Beispiel des ETFs „LU0392494562“ her, so sind die ausschüttungsgleichen Erträge in der höhe von 1,1616 US-Dollar umgerechnet dann 1,0421 Euro ausschüttungsgleicher Ertrag pro Stück in Euro von dem die 27,50 %ige Kursgewinnsteuer abgeführt werden muss. Sie müssen hier nur noch herausfinden, wie viele Stück Sie denn am Meldestichtag in Ihrem Depot hatten. Es zählt hier der Zuflusszeitpunkt.

Hinweis: Damit es zu keiner Dopppelbesteuerung kommt, wird der Anschaffungswert Jahr für Jahr angepasst (meist erhöht, Ausnahmen gibt es und es kann auch der Anschaffungswert gesenkt werden). Dafür gibt es bei den gemeldeten Daten der OeKB eine eigene Zeile „Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um“. Zum Zeitpunkt des Verkaufs des Wertpapieres wird somit der erhöhte Anschaffungswert berücksichtigt und so kommt es es zur korrekten Besteuerung. In diesem Fall ist keine Korrektur notwendig.

Drei wichtige Hinweise:

  1. Auch Ausschütter können in ihren Jahresmeldungen ausschüttungsgleiche Erträge haben. Oftmals kann es sogar auch so sein, dass die Ausschüttungen unter ausschüttungsgleiche Erträge gemeldet werden.
  2. Es wird darauf hingewiesen, dass allfällige AIF-Einkünfte noch gesondert erklärt werden müssen. Überprüfe daher über den Reiter „Ertragssteuerliche Behandlung“ ob dein  Fonds keine AIF-Einkünfte führt.
  3. Handelt es sich um einen Ausschütter der die Ausschüttungen nicht über den steuerlichen Vertreter an die OeKB meldet, so sind die Ausschüttungen auch noch gesondert zu versteuern und in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Wenn du nun noch Fragen oder Ergänzungen zu diesem Beitrag über ausschüttungsgleiche Erträge hast, so stelle doch deine Frage in der untigen Kommentarfunktion. Gerne auch Feedback zu diesem Beitrag. 

Steuereinfachen Broker verwenden

Die ausschüttungsgleichen Erträge selbst zu versteuern, da ein ausländischer Broker verwendet wurde, ist eine komplexe Sache, die von vielen wohl unterschätzt wurde, als man sich für einen Broker im Ausland entschied. Man spart sich dort wohl den einen oder anderen Euro, doch ist man bei der korrekten Versteuerung dann ganz auf sich selbst gestellt, denn die Informationen die man vom Broker aus dem Ausland erhält sind nur rudimentär und keine wirkliche Unterstützung. Wenn du die Zeit in Euros umrechnest die du danach für die korrekte Steuerberechnung und -abfuhr benötigst (und du stehst gegenüber dem Finanzamt dafür gerade), so wirst du rasch feststellen, das lohnt sich nicht! Die Angebote der steuereinfachen Broker hierzulande ist bereits so umfangreich und kostengünstig, dass ein Ausweichen ins Ausland sich wohl selten lohnt. Daher mein persönlicher Tipp: Nimm einen steuereinfachen Broker, der dazu passende Vergleich hilft dir bei der Suche nach einem steuereinfachen Broker für dich.

Achtung: Die ausschüttungsgleichen Erträge nicht zu versteuern ist überhaupt keine gute Idee, denn die Broker aus dem Ausland sind natürlich dazu verpflichtet die Depotinhaber an ihre nationalen Steuerbehörden zu melden und diese wiederum melden weiter an die österreichischen Finanzbehörden. Die Meldung ist sehr umfangreich und das Finanzamt weiß also bescheid über dein Depot im Ausland. Geregelt ist dieser Austausch mit dem Zauberwort „Common Reporting Standard“. Einen eigenen Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier.

Nimm also einen steuereinfachen Broker wie Flatex, DADAT , easybank oder Trade Republic um ein paar Möglichkeiten zu nennen. 

Besteuerung von ausschüttungsgleiche Erträgen mit ausländischen Brokern (DEGIRO, Scalable, Interactive Brokers, eToro, Smartbroker+, ...)

Es ist alles einfacher, wenn ein steuereinfacher Broker mit Sitz oder Niederlassung in Österreich verwendet wird, wie es bei Flatex, DADAT, Easybank, etc. der Fall wäre. Will man dennoch den schweren und harten Weg gehen, so muss man die oben beschriebenen Daten für den ETF erheben und in das Formular E1kv, welches das Finanzamt anbietet, eintragen. Wie kommt man zum Formular E1kv für das jeweilige Jahr? Du musst dazu die Möglichkeit haben, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Falls du dies bereits kannst, so starte beim Punkt b) los, wenn du bislang eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht haben, so starte bei Punkt a) los – du musst hier zuerst in die Einkommensteuererklärung optieren und die Arbeitnehmerveranlagung hinter dir lassen.

a) Du verwendest im Moment noch eine Arbeitnehmerveranlagung um eine Steuererklärung durchzuführen?

Wechsel bitte zur Einkommensteuererklärung, denn nur dort gibt es das notwendige Formular E1kv. Um einen Erklärungswechsel von Arbeitnehmerveranlagung auf Einkommensteuererklärung durchzuführen, melde dichFinanzOnline an, klicke danach im Menü auf „Eingaben > Anträge > Erklärungswechsel“ und dort wähle den „Wechsel zur Einkommensteuererklärung“ aus. In diesem Beitrag wird der Erklärungswechsel detailreich erklärt. Nach dieser Aktion erhältst du die Bestätigung, dass der Erklärungswechsel erfolgreich durchgeführt wurde. Das kann wenige Tage dauern, selten auch viel länger. Nun kannst du bei b) fortfahren.

b) Du machst bereits eine Einkommensteuererklärung?

Um die ausschüttungsgleiche Erträge ordnungsgemäß zu versteuern, wähle in FinanzOnline das Formular E1kv aus (E1kv Beilage zur Einkommenssteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen). 

Achtung, EURO-Beträge einfügen: Achte davor unbedingt darauf, dass du bei Fonds in Fremdwährungen zuerst die ausschüttungsgleichen Erträge der Fremdwährung in Euro umrechnest zum Wechselkurs am Meldestichtag.

Bei einem steuereinfachen Broker versteuert dieser die ausschüttungsgleichen Erträge, über die Kennzahl 937 kannst du die ausschüttungsgleichen Erträge von Fonds bei einem ausländischen Broker selbst versteuern: 

Kennzahl 937:

Ausschüttungsgleiche Erträge 27,5% (Kennzahlen 936 oder 937) Achtung: allfällige AIF-Einkünfte sind gesondert zu erklären

Kennzahl 998: 

Anzurechnende ausländische (Quellen)Steuer auf Einkünfte, die dem besonderen Steuersatz von 27,5% unterliegen (Kennzahl 984 oder 998)

Kennzahlen in der Beilage E1kv der Einkommensteuererklärung
In der Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung müssen die richtigen Kennzahlen ausgefüllt werden – mittlerweile ist das aber keine große Zauberei mehr.

Weil man es nicht oft genug sagen kann, auch hier wieder der Hinweis:

Alle Angaben ohne Gewähr und nach besten Wissen und Gewissen erstellt!

Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutze doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen oder um Fragen zu stellen.

Die hier vorfindbaren Informationen können falsch sein bzw. sich durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder auch durch Erlässe der Finanzverwaltung verändern und natürlich kann die Besteuerung der Einzelperson auch noch durch verschiedene individuelle Parameter abhängen. All diese Faktoren sind hier natürlich nicht berücksichtigt und daher ist es wohl für jeden empfohlen sich an das Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden, welcher über die persönliche Situation bescheid weiß und so passende Beratung erfolgen kann.

Die einfachste Alternative zu all diesem Steuerkram ist es natürlich, wenn du dir einen steuereinfachen Broker suchst. Alternativ ist eine Steuerberatung eine kluge Idee. Dort lassen sich die dafür notwendigen Expertinnen und Experten finden.

In diesem Beitrag wird das Thema Versteuerung von Fonds und ETFs nochmals genauer betrachtet und erklärt.

Fazit

Das Thema Besteuerung von ausschüttungsgleichen Erträgen ist definitiv kein einfaches Thema und erfordert so einiges an Hirnschmalz. Ob die oben gemachten Ausführungen korrekt sind, das kann nicht garantiert werden. Sie sind jedoch nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. 

Ausschüttungsgleiche Erträge sind eines der Themen, bei denen der Unterschied zwischen einem steuereinfachen Broker und einem ausländischen Anbieter richtig sichtbar wird. Wer bei Flatex, DADAT, easybank oder Trade Republic veranlagt, muss sich um nichts kümmern, der Broker berechnet die Steuerlast durch die ausschüttungsgleichen Erträge und rechnet die daraus entstehende KESt automatisch ab. Wer hingegen bei DEGIRO, Scalable, Interactive Brokers, eToro oder Smartbroker+ unterwegs ist, trägt die Verantwortung für die korrekte Versteuerung selbst, inklusive Wechsel zur Einkommensteuererklärung und dem Ausfüllen der Beilage E1kv mit den Kennzahlen 937 und 998.

Die gute Nachricht dabei, my.oekb.at liefert alle notwendigen Daten zuverlässig und mittlerweile auch übersichtlich aufbereitet. Wer die Meldungen Jahr für Jahr sorgfältig durchgeht und die Anschaffungskosten korrekt anpasst, vermeidet eine Doppelbesteuerung beim späteren Verkauf. Der Aufwand dafür sollte aber nicht unterschätzt werden, wie auch die vielen Fragen in den Kommentaren zeigen.

Am Ende bleibt die Empfehlung aus dem Beitrag bestehen, ein steuereinfacher Broker erspart diesen Verwaltungsaufwand und das damit verbundene Fehlerrisiko. Wer trotzdem im Ausland bleibt, sollte im Zweifel eine Steuerberatung hinzuziehen.

Hinweis zu den Kommentaren

Andreas, muss ich jetzt bei meinem ETF mit der ISIN nun den Wert x in das Feld y meiner Einkommensteuererklärung einfügen?

Fragen wie diese sind persönliche Fragen die nur eine Steuerberatungskanzlei passend und treffend beantworten kann. Bitte um Verständnis, dass ich keine persönliche Beratung anbieten kann – daher entweder selbst die Entscheidung treffen oder die ExpertInnen der Steuerberatungskanzleien aufsuchen. Oder… noch einfacher, einen steuereinfachen Broker verwenden!

Andreas von Broker-Test.at
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter Broker-Test.at – er ist begeisterter Privatanleger, 1998 begann alles mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). Seit 2014 wird mit dieser Seite versucht mehr Transparenz für Interessierte und Anleger zu schaffen. 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu Broker-Test.at gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von Broker-Test.at kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.
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556 Kommentare

Hallo Andreas,
gleich noch Frage, basierend auf deinen Kommentaren und zu Profitweb vs. my.oekb.at. Das BMF-Dokument auf findok erwähnt unter Rz 265 unter Bezug auf profitweb, dass man bei der Erklärung von rechtzeitig gemeldeten Ausschüttungen diese „um den unter Punkt 9.1 Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß §10 KStG) für Privatanleger angeführten Betrag“ kürzen kann. Welcher Kategorie entspricht das auf my.oekb.at? Ist das unter „ertragssteuerliche Behandlung“ der Punkt 12 („Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird“)?
LG
Julia

Hallo Andreas, ich habe vor kurzem meinen ersten ETF – einen MSCI World gekauft und mich vorab hier informiert. Nun bin ich mir aber nicht mehr sicher ob der Kaufzeitpunkt Ideal war: Ende Geschäftsjahr lt. OEkb. 31.03. gekauft jetzt Mitte April. Die letzte Meldung erfolgte am 13.10.2020. Was zählt nun bei Flatex wenn die automatisch abrechnen? – Dass ich KEINE Anteile hatte im Geschäftsjahr das bis zum 31.03.2021 ging für welches die kommende Meldung ist, oder zählt was ich am nächsten Meldetag – wohl irgendwann im Oktober an Anteilen habe? Da die Kursgewinne des Jahres bis Ende März 2021 bei… Weiterlesen »

Hallo Andreas, vielen Dank für den tollen Beitrag. Aus Interesse habe ich die Abrechnung aus meinem flatex-Depot von zwei thesaurierenden ETFs (IE00BL25JL35, IE00BTJRMP35) nachgerechnet. Dabei habe ich festgestellt, dass flatex für die Abrechnung NICHTdie Anzurechnende ausländische (Quellen)Steuer auf Einkünfte, die dem besonderen Steuersatz von 27,5% unterliegen (Kennzahl 984 oder 998) auf der my.oekb.at Webseite (zu finden unter dem Reiter „Kennzahlen ESt-Erklärung Privatanleger“) verwendet hat, sondern jene anrechenbare ausländische Quellensteuer, die auf der my.oekb.at Webseite unter dem Reiter „Ertragssteuerliche Behandlung“ bei dem Punkt 12.4 „Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer“ zu finden ist. Dieser verwendete Betrag ist in beiden Fällen höher als der… Weiterlesen »

Alles klar und vielen Dank für die rasche Antwort 😉

Hallo Andreas,
Ich habe ein Frage zu den Meldungen.
Am Beispiel LU0073103748 Melde-id 245100, Meldedatum 17.7.2020 (Geschäftsjahrbeg: 1.1.2019 Ende 31.12.2019)
–> Ausschüttungsgleiche Erträge 0,0332
ist dieser Wert für den EkSt-Ausgleich 2019 oder 2020 anzuwenden?
Danke
LG James

Danke Andreas,
also muss dieser Wert für den EkSt-Ausgleich 2020 verwendet werden.

Hallo Andreas, sehr gut und löblich wie du dich mit dem Thema beschäftigst, da dies trotz Studium in Wirtschaft nicht allzu einfach ist… Ich hätte noch eine konkrete Frage zum theaurisierer Ishares MSCI World )ISIN IE00B4L5Y983, WKN A0RPWH). Broker ist Flatex also steuereinfach und es handelt sich um einen Meldefonds, von daher habe ich ´mal nichts zu tun. Für mein Verständnis sind die ausschüttungsähnlichen Erträge die Dividenden und etwaige Effekte durch das jährliche Rebalancing entstehen! Andere Kosten sind diesbezüglich NICHT mehr inbegriffen. Teilweise liest man, das etwaige Buchgewinne (Wertsteigerung innerhalb eines Jahres auch berücksichtigt werden müssen, was bei dir auf… Weiterlesen »

Hallo Andreas, kurze Frage: Wenn ich zb im Jänner 10 Stück ETF kaufe; Im März ist das Meldedatum; Im August kaufe ich nochmal 10 Stück und im November verkaufe ich alle 20 Stück – Sind dann ausschütungsgleiche Erträge fällig für die 10 Stück vor dem Meldedatum?

Hallo Andreas, diese Webseite hat mir schon einiges erklärt und bei vielen Fragen weitergeholfen, danke dafür! Ich habe trotzdem eine Frage zum Thema ausschüttend/thesaurierend, wo ich keine richtige Antwort finde. Es geht um folgenden ETF: IE00BZ163G84. Egal ob auf JustETF oder Finanzen.net steht überall, dass dieser ein ausschüttender ETF ist, mit einem monatlichen Ausschüttungsinterval. Auf der OEKB Website ist der ETF auch bei der Ertragsverwendung als Ausschütter gekennzeichnet. Trotzdem gibt es dort nur Jahresdatenmeldungen mit eingetragenen ausschüttungsgleichen Erträgen und keine monatliche Ausschüttungsmeldungen mit den entsprechenden Ausschüttungen. Ist dieser ETF nun ein Ausschütter oder Thesaurierer? Ist das eine Falschinformation im Internet?… Weiterlesen »

Super, danke für die schnelle und präzise Antwort!

Hallo Andreas, wir hatten ja schon mal kurz über den Chat“bot“ 😉 Kontakt. Dank deiner Seite hab ich meine Steuerklärungen gut hin bekommen. Die Finanzer waren positiv überrascht … Zu meiner Frage: Ich habe im Altbestand ausl. Meldefonds. Für diese zahle ich nun jährl. ausssch.g. Erträge. Verkaufe ich nun einen solchen Altbestand fällt ja keine Besteuerung des Gewinns statt. Bei Nichtaltbestand (nach 2010) kann man sich ja, den vom Fonds gemeldeten Anteil lt. Punkt “ 6.1 & 6.2 Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um…“ vom Gewinn abziehen und nur den Rest versteuern… Angenommen die Summe der über die… Weiterlesen »

1/2 Ok. Dann ist also kein Unterschied zw. Alt- u Neubestand

2 Verstehe ich das richtig: Egal ob es sich um Steuern auf AGE, Dividenden, etc handelt, es kann immer nur im Zuge von Verkäufen und Jahr des Verkaufs gegen gerechnet werden ?!

1 ich bin gerade dabei für 2018 die Einkommensst. zu deklarieren (bin hinten nach). 2018 habe ich einen Altbstandsmeldefonds verkauft, für den ich 2016 u 2017 AGE versteuert habe. Da es sich um einen Altbestand handelt zahle ich keine Steuer auf den Gewinn. Welchen Anteil der Steuern muss ich vom Gewinn abziehen, um zu sehen ob überhaupt noch ein Gewinn bleibt ? Ist der abzuziehende Anteil die Summe der Punkte 6.1&6.2 aus den Meldungen für 2016 und 2017 ? 2 Ich habe 2016, 2017 Steuern auf Dividenden und AGE bezahlt. Auch 2018 steht das somit gerade an. a) Solange ich… Weiterlesen »

ad 1) Ja verkauft habe ich den Albestandsfonds 2018 und für diesen 2016 u 17 AGE versteuert.
Welchen Anteil der Steuern muss ich vom Gewinn abziehen, um zu sehen ob überhaupt noch ein Gewinn bleibt ?
Ist der abzuziehende Anteil die Summe der Punkte 6.1&6.2 aus den Profitweb Fondsmeldungen für 2016 und 2017 ?

und falls eben kein Gewinn bleibt, kann ich dann auch einen Verlustausgleich machen …

d.h. man bleibt nicht nur auf dem Kurverlust, sondern auch auf den für AGE bezahlten Steuern aus 2016/17 sitzen.

Wenn in so einem Fall keine Aussicht besteht bezahlte Steuern zurück zu bekommen, kostet die Beratung nur noch zus. und das wollte ich eben klären.

3 Nach deinen Videos ist mir nun denke ich klar. Solange ich nichts mit Verlust verkaufe, gibts nichts zurück zu holen. 4 Nochmal zum Thema bez. Punkt “ 6.1 & 6.2 Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren …“ aus den Fondsmeldungen bei Profitweb: Ich habe für meinen Altbestandsfonds erst ab 2016 und 17 AGE versteuert. Somit kann ich die Anschaffungskosten A um diese Beträge X (aus 6.1+6.2) erhöhen. Dann habe ich 2018 den Altbestandsfonds mit einem Erlös E verkauft. Angenommen V = E-(A+X) und V < 0. Kann ich dann diesen Verlust V gegen in 2018 zu bezahlende KEST… Weiterlesen »

?

Hallo Andreas & Forum, ich darf mich natürlich den anderen Kollegen hier anschließen und mich mal bei dir bedanken, dass du hier eine tolle Wissens/Erfahrungs-Basis & Plattform zum Thema Versteuern bietest und wir uns alle hier austauschen können! 🙂 Es ist ja wirklich ein Info-Dschungel mit Steuern…. Ich hätte ein paar Fragen zum Versteuern des ausschüttenden ETF IE00B1FZS913, der auf einem deutschen Depot liegt (also „steuer-schwer“), und würde für meine E.St.-Erklärung als Österreicher Deine/Eure Meinung sehr zu schätzen wissen: Generelle Infos: 1ter Kauf: April 2020 (ich bin während dem Geschäftsjahr in den Fonds eingestiegen) 2ter Kauf: Okt 2020 Alle Anteile… Weiterlesen »

Hi Andreas,

Danke für die schnellen Antworten!

Ad 1) Wenn man theoretisch nur eine OeKB-Ausschüttungsmeldung zu dem ETF betrachtet, ergibt das mit Ausschüttung und gleichzeitigem Kurs-Korrekturwert beim ETF überhaupt einen Sinn?
(ich habe es bei ETFs nämlich eher so verstanden, dass es nur zu einem Kurs-Korrekturwert kommt, wenn eben AgE angeführt sind)

Hallo nochmals, ich versuche die Frage anders, da ja nur eines von beiden greifen kann für eine korrekte Versteuerung in Ö: Wenn ich nun von dem (ausschüttenden) ETF (ISIN oberhalb) beim deutschen Broker eine reale Ausschüttung bekomme ist das der Betrag X. Parallel dazu wird die Ausschüttung (konkret für den ETF am 24.11.2020) an die OeKB gemeldet, und zwar in Form von „Ausschüttungen 27,5% (Kennzahlen 897 oder 898)“ & einem gleichzeitigen ngeativem Kurs-Korrekturwert. => a.) Welche Form greift denn hier für die korrekte österr. Versteuerung? b.) Und wenn gem. der Meldung an die OeKB das Richtige wäre, ist dies dann… Weiterlesen »

Hallo Andreas, tolle Seite. Bei REITs ist es dann noch komplizierter mit ausländischen Brokern. Könntest du dazu Mal was schreiben? Wäre sehr nett von dir! VG Roman

Danke, habe die Diskussion deines Youtube-Videos mit großem Interesse gelesen und als MistaFix auch was geschrieben, Stichwort „schwarze Fonds“. Super Arbeit die du machst in einem echt Tricky Thema.

Hallo Andreas! Als erstes vorweg: Vielen Dank für deine ganze Arbeit! Du hast mir über die Monate schon oft mit deinen Videos geholfen! Ich habe ein Depot bei der dadat und habe nun bei meinen Kontoumsätzen gesehen, dass ich für den ARK ETF Trust Innovation (US00214Q1040) zu Silvester zwei positive Ausschüttungen (+2,87 € + 0,73€) hatte und eine negative Ausschüttung (-44,82€). Die negative Ausschüttung ist als „pure“ Steuer verbucht, während von den anderen zwei 1,09€ bzw 0,28€ also Steuern abgezogen wurden. Ich warte zurzeit auf einen Rückruf der Dadat, welche mir das hoffentlich erklärt, wollte aber hier nochmals nachfragen –… Weiterlesen »

Hi Andreas! Mir geht es ähnlich wie Albert. Habe mir auch zwei der ARK ETFs gekauft (Ende Oktober 2020). Heute wurden mir dafür in Summe ca. 700 Euro KESt abgebucht! Auf meine Rückfrage kam eben die Antwort mit den ausschüttungsgleichen Erträgen. Spielt es also keine Rolle WANN ich den ETF gekauft habe, es wird einfach immer pauschal anhand der vorhandenen Stücke zum Stichtag kalkuliert? Auch wenn ich in während der kurzen Haltedauer kaum Gewinn bzw. Ausschüttungen erhalten habe? Diese KESt kommt dann, wenn ich das richtig verstehe jährlich auf mich zu (um den erhöhten Einstandswert vermutlich)? vielen Dank für deine… Weiterlesen »

Danke für die perfekt verständliche Antwort! 🙂
lg
Marina

Danke für das Update mit my.oekb.at! Da denkt man, dass man es halbwegs verstanden hat und merkt dann, dass dem doch ganz und gar nicht so ist 🙂 Die letzte Meldung von LU0378438732 an my.oekb war bspw. am 3.1.2020. Der Ausfüllhilfe von Franklin Templeton, die hier auch schon gepostet wurde, entnehme ich, dass ich zugeflossene Ausschüttungen im selben Jahr versteuern muss (also 2019) wohingegen für die Versteuerung von ausschüttungsgleichen Erträgen der Meldezeitpunkt entscheidend ist, also eigentlich im Jahr 2020. Nehmen wir der Einfachheit halber mal an, alles im gleichen Jahr zu versteuern, dann hab ich bisher die ausschüttungsgleichen Erträge unter… Weiterlesen »

Hallo Andreas, Erstmal danke für die ausführlichen Infos auf deiner Seite. Leider ist mir die ganze Steuersituation noch nicht ganz klar, da ich gerade erst mit dem Thema Börse anfange. Ich würde gerne in den ETF IE00BYWQWR46 einmalig investieren, dazu meine Frage anhand eines Beispiels Nun kaufe ich z.B. 10 Anteile um 344,20€. Laut letzter Meldung an oekb wird die nächste Meldung vermutlich im Mai 2021 für 2020 erfolgen. Wenn nun also die Meldung im Mai erfolgt, muss ich also KESt für das Jahr 2020 bezahlen, in dem sehr gut performt wurde, obwohl ich erst nach diesem Geschäftsjahr eingestiegen bin?… Weiterlesen »

Lieber Andreas, danke für das wie immer gute Video. Wobei ich zuletzt doch noch folgende Fragen habe: 1. wenn ich einen Meldefonds sowie inländ. steuereinfachen Broker (Flatex) habe, muss ich in der ESt-Erklärung gar nichts tun, oder? 2. Die Daten auf my.oekb.at sind somit nur zu meiner Kontrolle, ob mein Broker das Richtige abgezogen hat? 3. Ich bin bei Flatex. Dass die Angaben auf der Abrechnung sehr dürftig sind, kann ich bestätigen. Aber was meinst Du mit dem Satz „das findest Du weiter hinten bei den Steuerdaten“? Meinst Du damit my.oekb.at? 4. Und: wenn ich später mal verkaufe, passiert die… Weiterlesen »

Hallo Andreas, vielen Dank für dein neues Video + Blogbeitrag – ich hab mir das mal an einem Beispiel bei flatex bei mir angeschaut und konnte es super nachrechnen! Eine Frage allerdings bleibt noch offen bei mir bez. dem Punkt „„Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um““. Was heißt das exakt? Angenommen der Wert um den korrigiert werden soll lautet „0,3681“ und der Abrechnungstag wäre der 6.12.20 und ich habe folgende Teile gekauft 1.1.20 – 1 Stück a 100 3.3.20 – 1 Stück a 110 4.4.20 – 1 Stück a 120 Sind dann meine Anteile nach der Jahresmeldung mir… Weiterlesen »

Da war ich dann eh auf dem richtigen Weg – jetzt ist es mir klar – Vielen Dank!

Ich habe einen ausschüttungsgleichen Ertrag von einem USA ETF von € 1.234,64 und zahle dafür € 327,19 KEST und dazu 15% USA KEST von 48,55.
Leider finde ich unter der isin IE00BYZK4552 bei der Kontrollbank/profitweb nicht. Meine Nachrechnung 60% von 1.234,64 davon 27,5% ergibt aber weniger.

Lieber Andreas ! Ja danke. Heute klappt profitweb. Danke auch für die 60% bzw. richtigen 100%. Danke und lg aus dem Nordburgenland.

Hallo Andreas,
ich habe eine Wertpapierabrechnung eines T-Fonds bekommen welche einen negativen agE ausweist, der steuerliche Anschaffungswert sich also verringert! Wie kann sowas entstehen?
KEST wird trotzdem abgeführt. Irgendwas verstehe ich nicht, scheint’s??!!
Für Aufklärung dankbar
Joe

Danke für die schnelle Antwort. Es handelt sich um LU1868836161. Die Abrechnung folgt genau den Meldedaten an profitweb, der Minusbetrag unter 16.4 ist mir trotzdem unverständlich! (wüsste nicht was ich hier vermischen könnte?)

Ich verstehe dich. Die prinzipielle Frage ist, ist eine Senkung des Anschaffungswertes -wie in profitweb gemeldet- logisch überhaupt möglich?
Danke für deinen Zeitaufwand!

Nochmal danke!

Hallo Andreas!

Eine Frage.

Wie ist es in profitweb.at angegeben, bei den Ausschüttenden ETF’s die z.B. quartalsweise ausschütten.
Soll ich dann alle Meldeungen nehmen und adieren, die für einen bestimmten Kalenderjahr angegeben sind, oder eine von diesen Meldungen ist die Jahresmeldung und nur die soll ich bei meiner Arbeitsnehmerveranlagung berücksichtigen?

MfG,
Adrian

Jetzt habe ich das gefunden.

Art der Meldung: Jahresmeldung.

Ich bin so froh.
Mir ist ein Stein vom Herzen gefallen.

Jetzt auch mit einen nicht steuereinfachen Broker und mit einer einfachen Excel Datei kann man alles ziemlich leicht ausrechnen.

Noch einmal, danke Andreas du bist für einige Menschen hier in Österreich wie ein Schutzengel.

MfG,

Adrian

Hallo Andreas. Eine Frage bezuglich der Jahresmeldungen der ETFs. Das Geschäftsjahr eines Fonds beginnt und endet zB.: im Juni. uberschneidet also zwei Kalender- bzw. Steuerjahre .Das Steuerjahr aber fängt am 1,1, an und endet am 31,12. passt doch nicht wirklich zusammen. Wie kann ich dann korrekt versteuern?

Hallo Andreas!

Danke für deine ausführlichen Erklärungen! 🙂

Wie schaut es eigentlich bei ETFs und Sparplänen aus: Wenn ich über die Jahre einen ETF bespare, muss ich dann die gewichteten, angepassten steuerlichen Anschaffungswerte mitteln? Oder kann ich bei Teilverkäufen die entsprechenden, für mich „besten“ (d.h. steueroptimierten) Anschaffungswerte verwenden? Und gibt es eigentlich auch „ausschüttungsgleiche Verluste“ bei ETFs, welche man mit Gewinnen innerhalb eines Jahres gegenrechnen kann?

Danke!
LG

Hallo Andreas!

Schade, kein FIFO 😉

Danke!
LG

Hallo Andreas!
Ihr diskutiert hier nur über ETF, die mich momentan nicht interessieren. Ich überlege meine Aktiendepot von Österreich nach Deutschland (DKB) zu verlegen.
Ich mache jetzt schon meine Einkommensteuererklärung selbst über Finanz Online. Nachdem ich Dein Video und Deine Erklärungen gesehen habe, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Steuererklärung über die in Deutschland ausgeschüttet Dividenden so kompliziert ist. Oder sehr ich es falsch?
Danke
Ashok

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