Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

VKI verklagt Degiro: 44 Klauseln der Geschäftsbedingungen für unzulässig

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und selbst ein doch eher unbekannter Anbieter von Wertpapiergeschäften aus den Niederlanden kommt in die Bekanntschaft des VKIs. Dieser hat sich nämlich die AGB des Low Cost Brokers angesehen und gemeint, da passen einige Bestimmungen nicht bzw. sind im Einklang mit den Gesetzen für Österreichs Konsumenten. Der Weg zum Wiener Handelsgericht war daher sicher. Jetzt gibt es ein erstes Urteil

44 von 50 Klauseln rechtswidrig (nicht rechtskräftig)

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die DEGIRO B.V. wegen diverser Klauseln geklagt. DEGIRO ist ein international tätiger Onlinebroker mit Sitz in den Niederlanden, der auf degiro.at eine Online-Trading-Plattform anbietet, über die Kunden Wertpapiere erwerben können. Der VKI hatte über 50 Klauseln aus verschiedenen Geschäftsbedingungen beanstandet. 44 der vom VKI eingeklagten Klauseln hat das Handelsgericht Wien (HG Wien) jetzt für unzulässig erklärt.

Unter anderem wurde urgiert, dass das Angebot zwar auf einer AT-Website angeboten wird, die Kommunikationssprache laut AGB jedoch Englisch oder Niederländisch ist. Außerdem meinte Degiro, dass im Fall des Falles die englische Fassung der AGB gilt, sofern es Abweichungen zwischen der deutschen und englischen Fassung gibt.

Eine Aufhebung der Preisänderungsklausel gab es natürlich auch, denn Degiro meinte es sei okay, wenn die Entgelte von “Zeit zu Zeit” angepasst werden. So spielt es sich aber nicht im österreichischen Konsumentenschutz. Ein einseitiges Preisänderungsrecht gibt es so nicht, in Österreich muss es hier eine Vorlaufzeit geben und dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Degiro wird seine AGB für Österreich aber ordentlich umbauen dürfen.

Erfahrungen mit Degiro

Im Test hier wurde das Angebot von Degiro mit einer Bewertung von 4/5 Punkten bewertet. Es gibt auch bereits 6 Erfahrungsberichte von Degiro Kunden. Diese bewerten das Angebot schlechter, denn hier gibt es 3,2 von maximal 5 möglichen Punkten. Lesen Sie hier den Test von Degiro nach oder einen der 6 Erfahrungsberichte. Selbst bereits Degiro Kunde? Dann schreiben Sie doch Ihre Erfahrungen und wenn der Bericht umfangreich ist, gibt es ein Dankeschön von 20 Euro in Form eines Amazon Gutscheins.

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