Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

FMA verbietet Leerverkäufe auf österreichische Aktien

Corona geht um und schlägt sich ebenso auf die Aktienmärkte um. Wirtschaft und Ethik vertragen sich manchmal nicht so ganz, wie ein Beispiel aus der Deutschland zeigt, wo der Risikovorstand einer großen Bank gehebelt short geht.

Eigentlich hätte es eine europäische Lösung geben soll in Hinblick auf ein Verbot von Leerverkäufen, diese gelang jedoch zum aktuellen Zeitpunkt nicht. Nun schritt die FMA selbst ein und verhängt per Verordnung ein Leerverkaufsverbot von österreichischen Aktien an der Wiener Börse. Notiert diese Aktie z. B. auch noch an einer deutschen Börse, so gilt dieses Leerverkaufsverbot nicht, denn die Kollegen in Deutschland haben (noch) kein Leerverkaufsverbot.

Welche Aktien bzw. Wertpapiere sind betroffen?

Betroffen sind davon alle Aktien, die zum Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen sind und die unter die Zuständigkeit der FMA als Aufsichtsbehörde fallen. Es gibt auch Geschäfte die vom Verbot ausgenommen sind. Nämlich jene Geschäfte in der Funktion als Market Maker sowie bestimmte Geschäfte in Finanzinstrumenten, die sich auf Indices beziehen oder auf einen Korb von Wertpapieren, der einen Index nachbildet. 

Warum dieses Leerverkaufsverbot?

Vertrauen in die Finanzmärkte ist wichtig und ein spekulatives short-gehen ist genau das, was es im Moment zu verhindern gilt. Die Vorstände der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller sagen dazu in der Pressemitteilung:

„Spekulative Leerverkäufe können im aktuell außergewöhnlich volatilen globalen und österreichischen Marktumfeld zu erheblichen Risiken führen. In der schwierigen Situation durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie des COVID-19-Virus muss die Stabilität der Finanzmärkte und der Erhalt des Vertrauens der Anleger in deren ordnungsgemäßes Funktionieren absoluten Vorrang haben. Diese nationale Maßnahme ist daher unvermeidlich und angemessen“

Das sagen die beiden FMA Vorstände Ettl und Müller, warum Leerverkäufe von österreichischen Aktien an der Wiener Börse nun einmal für 1 Monat verboten sind.

Wie lange gilt dieses Verbot?

Die Verordnung wurde am 18.3.2020 veröffentlicht und gilt jetzt einmal 1 Monat mit großer Chance auf Verlängerung.

Noch keine europäische Lösung

Eigentlich wollte man eine europäische Lösung, ein Leerverkaufsverbot EU-weit herbeizuführen. Dies gelang jetzt jedoch noch nicht und so verhingen einzelne Nationalstaaten ein Leerverkaufsverbot. Neben Österreich haben auch Italien, Frankreich, Belgien und Spanien Gegenmaßnahmen ergriffen.

Abonniere
Benachrichtige mich zu:

0 Kommentare
Alle Kommentare anzeigen
×
0
Hinterlasse einen Kommentarx

Advertorial: Interessante Online Broker

  • Steuereinfacher Broker
  • 100 € Tradingguthaben
  • 0 € Depotgebühr dauerhaft
  • über 1.400 ETFs für Sparpläne, 600 ohne Gebühren
  • Perfekt für ETF-Sparpläne, Wachstumsaktien und Dividenden-Aktien aus AT und DE
  • zzgl. marktüblicher Spreads, Zuwendungen, Produktkosten und Fremdkosten
    und exkl. Verwahrgebühr für Xetra-Gold, ADR, GDR
Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Advertorial: Interessante Online Broker

  • Steuereinfacher Broker
  • 100 € Tradingguthaben
  • 0 € Depotgebühr dauerhaft
  • über 1.400 ETFs für Sparpläne, 600 ohne Gebühren
  • Perfekt für ETF-Sparpläne, Wachstumsaktien und Dividenden-Aktien aus AT und DE
  • zzgl. marktüblicher Spreads, Zuwendungen, Produktkosten und Fremdkosten
    und exkl. Verwahrgebühr für Xetra-Gold, ADR, GDR
Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.