Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

DADAT senkt Gebühren für ETF-Sparpläne und streicht Dividendengebühren

Nun ist die Katze aus dem Sack und die DADAT hat ihr neues Gebührenblatt online gestellt, welches ab 1.4.2019 nun auch gilt. Leider wurde es nichts aus der großartigen Senkung der Gebühren bei ETF-Sparplänen. Hier die Veränderungen die aufgefallen sind – ohne Gewähr auf Vollständigkeit:

Sollzinsen

Die Sollzinsen am Verrechnungskonto wurden von 6,00 auf 5,50 % gesenkt.

ETF Sparpläne

Die Grundgebühr bei ETF-Sparplänen wurde gesenkt. Statt 1,95 € beträgt diese nun 1,50 €. Die prozentuelle Gebühr je Ausführung in der Höhe von 0,175 % bleibt aber weiterhin gleich. Die neue Formel für die Berechnung der Gebühr eines ETF-Sparplans lautet nun also:

  • 1,50 € + 0,175 % je Sparplan und Ausführung

Wird ein Sparplan 12x im Jahr ausgeführt, so liegt die Gebührenersparnis bei 5,40 €. Bei quartalsmäßiger Ausführung liegt die Ersparnis bei mageren 1,80 € je Sparplan.

Dividendengebühr

Sehr positiv ist die Streichung der Dividendengebühr! Bisher hieß es bei Kupon- und Dividendenerträgen eine Gebühr zu bezahlen, die mindestens 1,14 € betrug bzw. 0,15 % des Dividendenertrags. Diese 15 Basispunkte-Gebühr wurde nun gestrichen für Ausschüttungen und natürlich auch die Mindestgebühr. Damit wird die DADAT für Dividendenanleger deutlich attraktiver, denn so bleiben die Depotgebühr und die Gebühr für das Verrechnungskonto bei den laufenden Spesen übrig. Devisengebühr gab es bislang schon keine bei der DADAT.

Video

DADAT - die neuen Gebühren ab 1. April 2019
Die veränderten Gebühren bei der DADAT ab 1. April 2019

Die neuen Veränderungen im Gebührenblatt der DADAT sind sehr positiv, doch leider ist die Senkung der Gebühr beim ETF-Sparplan doch deutlich niedriger ausgefallen als erhofft. Der Wunsch war hier eindeutig, dass auch die prozentuelle Gebühr fällt, was leider nicht der Fall ist. Für Dividendenanleger ist die Streichung der Gebühr definitiv sehr positiv.

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