Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Auch Bitpanda wird steuereinfach ab 1.1.2024

Wie schon der Mitbewerb wie Coinfinity oder 21bitcoin, hat nun auch Bitpanda angekündigt, dass sie mit 1.1.2024 steuereinfach werden und die anfallende Kapitalertragsteuer auf Kryptowährungen an das Finanzamt abführen werden.

Kryptowährungen ab 2024 steuereinfach

Was Bitpanda garantiert ist, dass Kryptowährungen ab 1.1.2024 für alle in Österreich steuerpflichtigen Kunden steuereinfach werden wird. Dabei wird die Kapitalertragsteuer in der Höhe von 27,5 % im Steuerfall abgezogen. Auch ein automatischer Verlustausgleich übers Jahr wird von Bitpanda durchgeführt, so das Unternehmen.

Auch die Whitelabel-Integrationen von Bitpanda bei N26 oder iCard bzw. ab 2024 bei der RLB NÖ-Wien werden so zu steuereinfachen Angeboten, so das Unternehmen in der Aussendung.

Steuereinfach werden natürlich auch die Krypto-Indizes wie BCI 5, BCI 10 oder BCI 25, die im nachfolgenden Screenshot abgebildet sind:

Nicht alles wird steuereinfach: Bitpanda Stocks, Edelmetallen, Commodities, Bitpanda Leverage oder Bitpanda Cash Plus-Auszahlungen

Wer sich nun gefreut hat, dass Bitpanda steuereinfach wird, der muss leider enttäuscht werden, denn es gibt Produkte bei Bitpanda die nicht steuereinfach werden bzw. die (noch) nicht berücksichtigt werden. Das sind

  • Bitpanda Stock (Aktien- bzw. ETF-Derivate)
  • Edelmetalle
  • Commodities
  • Bitpanda Leverage
  • Bitpanda Cash Plus-Auszahlungen

Wie sieht der Datenlieferungsprozess zu Bitpanda hin aus?

Das ist die große Frage und wer bereits von einer fremden Wallet Kryptowährungen an ein Bitpanda Wallet übertragen hat, der kann und sollte hierfür bereits Angaben machen. Die dazu passenden FAQ finden sich Hinweise wie der Datenlieferungsprozess aussehen wird. Es sind reine Angaben zu machen je Übertragung. Beispielhaft sieht das so aus:

Interessant ist auch, was Bitpanda meint, wenn das Anschaffungsdatum und die -kosten nicht bekannt sind.

“Solltest du diese Informationen nicht bereitstellen können, müssen wir eine Pauschalbesteuerung vornehmen. Bitpanda nimmt bei der Berechnung deiner Steuern einen Gewinn von 50% an und behält daher 27,5% dieses angenommenen Gewinns ein.”

So Bitpanda in den FAQ

Das ist schon richtig, doch ist auch wichtig und richtig, dass mit diesem Steuerabzug keine Endbesteuerungswirkung entsteht und der Steuerpflichtige noch eine Einkommensteuererklärung machen muss.

Steuercenter bei Bitpanda: Vollständige Offenlegung steuerpflichtiger Transaktionen

Bitpanda verfolgt das Ziel, die Abwicklung von Steuern für Nutzer in Bezug auf alle Assetklassen so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Ab dem 1. Januar 2024 wird Bitpanda daher die Steuereinfachheit für österreichische Nutzer im Bereich Kryptowährungen einführen. In Zukunft werden Funktionen wie umfassende

  • Steuerberichte,
  • Verlustausgleich und
  • ein “Steuerzentrum”

für alle steuerlichen Angelegenheiten implementiert.

Um Nutzern maximale Transparenz zu bieten, können sie für jede steuerpflichtige Transaktion den exakten abgeführten Steuerbetrag einsehen. Zusätzlich wird Bitpanda zeitnah einen umfassenden Steuerbericht bereitstellen. Bevor die Steuern berechnet werden, führt Bitpanda eine Verlustrechnung durch, um automatisch alle Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Kryptoassets innerhalb eines Jahres auszugleichen. Die vollständige Abwicklung von Transaktionen, wie dem Verkauf von Kryptowährungen in Fiat-Währungen (insbesondere EUR), dem Austausch von Krypto- zu Nicht-Kryptoassets sowie Erträge aus dem Kauf von Gütern und Dienstleistungen mit Krypto (z.B. mit der Bitpanda Card), wird von Bitpanda transparent und automatisch gehandhabt. Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte (Swaps) bleiben hingegen weiterhin steuerfrei.

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4 Kommentare
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Sind hier ETFs auch schon steuereinfach oder nur Krypto?
Danke!

Hast du kurz vor der BP-Veröffentlichung noch gepostet 🙂
Ich weiß nicht wie sie sich das mit dem gleitenden Durchschnitt für Anschaffungskosten vorstellen, das müsst man sich ja selber vorher alles ausrechnen und dann ins Formular eintragen, das steht aber nirgends und weiß auch kaum jemand vermutlich…

Ja, muss man, dazu ist man eigentlich eh quasi gesetzlich verpflichtet wegen der Aufzeichnungspflicht für nicht endbesteuertes Kapitalvermögen.
https://www.broker-test.at/news/knaller-aufzeichnungspflicht-fuer-nicht-endbesteuertes-kapitalvermoegen-ab-2023/

Oder man nutzt so Krypto-Steuertools wie Blockpit, die das für einen automatisch importieren und ausrechnen (wenn es funktioniert).

Zuletzt bearbeitet 4 Monate her von SimonP
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