Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Interactive Brokers Brexit Migration: Die Veränderungen!

Der Brexit kommt nun auch für die Interactive Brokers Kunden! Im deutschsprachigen Raum sind vor allem die IB Reseller bekannt wie CapTrader, BANX Broker oder LYNX Broker.

Bisher waren die IB Kunden in der EU bei der Niederlassung in Großbritannien als Kunden gemeldet, der IBUK. Mit dem Brexit müssen die Kunden in der EU jedoch diese Niederlassung verlassen und werden nun aufgeteilt auf eine von 3 Niederlassungen in der EU. Wohin ein Kunde wechselt entscheidet Interactive Brokers selbst. Zur Auswahl stehen folgende 3 Niederlassungen:

  • IB Irland: Interactive Brokers Ireland Limited (“IBIE”)
  • IB Ungarn: Interactive Brokers Central Europe Befektetési ZRt (“IBCE”)
  • IB Luxemburg: IBKR Interactive Brokers Luxembourg SARL (“IBLUX”)

IB sagt von sich aus, dass die Übersiedelung folgendem Muster folgen wird: Westeuropäer werden eher zur IBIE (Irland) siedeln, die Mittel- und Osteuropäer eher zu IBCE (Ungarn). Nur wenige werden zur Niederlassung in Luxemburg übersiedeln. Für uns Österreicher heißt dies wohl, dass wir zu Ungarn kommen werden. Manche IB Nutzer können mit Ungarn nur wenig anfangen, schließlich ist Ungarn nicht bekannt dafür, dass sie mit Finanzinstituten gut umgehen und Rechtstaatlichkeit dort herrscht.

Anlegerentschädigung sinkt auf bis zu maximal 20.000 Euro

Wie sind meine Depotwerte und das Guthaben am Verrechnungskonto geschützt? Auch bisher war hier kaum eine einfache Antwort zu finden bei IB. Es ist bei IBUK so, dass unter gewissen Umständen für die Anlageservices eine Anlegerentschädigung von bis zu 85.000 GBP bestanden hat. Nachdem IBUK bei der us-amerikanischen Mutter IBL hängte, gab es noch die Möglichkeit eines etwaigen Schutzes von bis zu weiteren 500.000 USD – beide Entschädigungen aber nur mit der Erfüllung von Bedingungen. Das wird sich nun ändern. Wie ändert es sich?

Jetzt gilt dann die jeweilige Anlegerentschädigung des Landes, wohin der Kunde übersiedelt. Irland, Ungarn oder Luxemburg. IB sagt, dass nähere Informationen bei der Migration angezeigt werden. Maximal ist hier jedoch die Anlegerentschädigung bei 20.000 Euro. Maximal.

Damit die IB Kunden nicht allzu sehr verunsichert sind von der Migration, weist IB auf der Website noch darauf hin, dass im Falle des Falles die gesamte Finanzkraft der Interactive Brokers Gruppe mit bis zu 8,25 Milliarden US-Dollar zur Verfügung steht.

IB Kunden müssen der Migration zustimmen

Eh klar, ohne Zustimmung des Kunden wird keine Migration des Kontos weg von der IBUK stattfinden. Wer nicht zustimmt, der wird in der Zukunft aber auch keine weiteren Transaktionen mehr machen können. Der Druck zur Migration ist daher dementsprechend gegeben.

Was tun?

Als Kunde von Interactive Brokers in Großbritannien der in der EU beheimatet ist, gibt es nicht viele Möglichkeiten. Entweder migrieren oder einen anderen Broker suchen. Die größten Nachteile sind sicherlich die Ungewissheit mit Ungarn und die Veränderung der Anlegerentschädigung. Dazu kommt noch die Kleinigkeit, dass es im Jahr 2020 insgesamt zwei Kontoauszüge bzw. Depotauszüge geben wird. Einer von der Niederlassung IBUK und einen von der neuen Niederlassung, wo danach das Konto bestehen wird.

Die Konditionen mit allen Kosten und Gebühren bleiben weiterhin gleich. Wenigstens etwas.

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13 Kommentare
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Weiß jemand ob die Übersiedlung nach Irland steuerlich als Depotübertrag gewertet wird? Und, wenn ja, an welche Stelle muss man was genau melden muss, um eine Realisierungsfiktion zu vermeiden? Das könnte nach einem derart turbulenten Jahr ja einige hart treffen. Das Finanzamt konnte mir (vermutlich auch mangels Wissen über das genaue IB-Firmenkonstrukt) nicht wirklich helfen und mein Steuerberater ist mit derartigen Fragen überfordert.

Danke für die Antwort! Ich wollte hier nur mal darauf hinweisen, nachdem anscheinend einige Betroffene mitlesen und eine fehlende Meldung recht gravierende Auswirkungen haben kann.

Das Finanzamt konnte mir nur bestätigen, dass ein Übertrag im Ausland prinzipiell vom Inhaber gemeldet werden muss, um eine Realisierungsfiktion zu vermeiden. Ich denke, die relevante Frage ist, ob die depotführende Stelle sich durch die Migration ändert – ich denke leider ja.

Das wollte ich nicht, sorry. Ich habe, wie Eingangs geschrieben, nicht viele Informationen vom FA bekommen, mehr oder weniger den Inhalt deines Posts aus dem Juli. Insbesondere keine Einschätzung zur konkreten Situation mit IB (die Mutter bleibt ja die gleiche?). Ich kenne mich auch steuerrechtlich nicht besonders gut aus und wollte keine Falschinformationen verbreiten.

Ich habe vor kurzem ein Konto in IBKR erstellt und mir wurde IB-LUX zugeordnet.

Ich habe im Chat danach gefragt und sie sagten, dass ich nicht woanders hin umgezogen wird 😨

Zuletzt bearbeitet 3 Jahre her von anonymous_user_56435

Hast du eine österreichische Adresse angegeben? Dann kommen Österreicher vielleicht doch nicht nach Ungarn, wäre gut so.

Bei CapTrader habe ich als Österreicher eine “Invitation to transfer your account to Interactive Brokers Ireland limited” bekommen.

Ich habe ebenfalls eine Einladung für den Transfer zu IBIE (Irland) erhalten und diese auch schon angenommen 🙂

Gibt es eine Quelle zu den Gerüchten zum
Wechsel IBKR Ungarn.

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