Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Inflation: Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) erinnert Banken und Broker an ihre Pflichten!

Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde meldet sich nur selten zu Wort, außer sie sehen etwas im Markt, was ihnen missfällt. Das ist jetzt wieder der Fall und aus diesem Grund gibt es eine ESMA Stellungnahme an die Broker.

Der Hintergrund

  1. In den letzten Monaten sind die Inflationsraten in der EU wie auch in vielen anderen Ländern gestiegen, was auf eine Reihe von Faktoren zurückzuführen ist, darunter die russische Invasion in der Ukraine, die zu höheren Energie- und Rohstoffpreisen führt. Dieser Anstieg der Inflation hat sich auf die Haushalte ausgewirkt, und zwar nicht nur im täglichen Leben, sondern auch bei ihren Investitionen und Investitionsentscheidungen.
  2. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) stellt fest, dass dieser Trend aus Sicht des Anlegerschutzes ein Risiko für Kleinanleger darstellt, da einige von ihnen den Zusammenhang zwischen Inflation und Finanzmärkten nicht in vollem Umfang erkennen und möglicherweise nicht ganz verstehen, wie Inflationserwägungen bei ihren Spar- und Anlageentscheidungen berücksichtigt werden sollten.
  3. Die ESMA veröffentlicht daher die hier verlinkte Erklärung, um die Banken und Broker an die einschlägigen Anforderungen der MiFID II2 zu erinnern, da die ESMA der Ansicht ist, dass Wertpapierfirmen bei der Herstellung und dem Vertrieb von Anlageprodukten und bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für Kleinanleger eine Rolle bei der Berücksichtigung der Inflation und des Inflationsrisikos spielen können, auch um zur Sensibilisierung der Kunden für dieses Risiko beizutragen.

Was zeigt die ESMA auf?

Die ESMA erinnert nur an das, was bereits festgeschrieben ist und erinnert an das Regelwerk von MiFID II, so wie sie es auch schon in der PFOF-Stellungnahme getan hat. Es ist eigentlich schon alles gesagt, doch sieht die ESMA auch hier wieder einmal Fehlentwicklungen am Markt und zeigt nun diese Fehlentwicklungen auf. Die nationalen Aufsichtsbehörden werden nun wohl genauer hinsehen, was die Banken und Broker so publizieren und ob diese auch tatsächlich korrekt aufklären. Die ESMA will verhindern, dass Kleinanleger mit falschen Versprechungen in die Irre geführt werden und so ein finanzieller Schaden für diese entsteht.

Faire, klare und nicht irreführende Informationen muss die Bank bzw. der Broker zur Verfügung stellen. Insbesondere in Artikel 44 Absatz 2 der delegierten Verordnung MiFID II heißt es: “Die Wertpapierfirma stellt sicher, dass die in Absatz 1 genannten Informationen den folgenden Bedingungen entsprechen:

b) die Informationen sind zutreffend und weisen stets in angemessener und deutlicher Weise auf alle einschlägigen Risiken hin, wenn sie auf die potenziellen Vorteile einer Wertpapierdienstleistung oder eines Finanzinstruments hinweisen, …” “

e) die Informationen verschleiern, vermindern oder verdecken keine wichtigen Punkte, Aussagen oder Warnungen”.

In Anbetracht der obigen Ausführungen ist die ESMA der Ansicht, dass die Firmen sicherstellen sollten, dass die Informationen, die sie an Kleinanleger richten oder so verbreiten, dass sie von diesen wahrscheinlich aufgenommen werden, in verständlicher Form die Inflationsrisiken und die möglichen Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Anlage widerspiegeln.

Wenn beispielsweise ein Finanzinstrument mit einer Garantie oder einem Kapitalschutz angeboten wird, sollte deutlich erklärt werden, dass eine solche Garantie oder ein solcher Kapitalschutz die Anleger nicht vor den Auswirkungen der Inflation im Laufe der Zeit schützt und dass die inflationsbereinigte Rendite negativ sein könnte.

Die ESMA stellt in dieser Aussendung klar, dass wenn sich die Banken und Broker nun am Riemen reißen, es zu keinen weiteren Handlungen der ESMA kommen muss. Im Original heißt es dazu in der ESMA Stellungnahme:

“ESMA considers that sound product governance arrangements are fundamental for investor protection purposes and can reduce the need for stricter actions by competent authorities.”

Fazit

Auf jeden Fall erwartet die ESMA nun von der Hersteller und Vertreibern von Finanzprodukten, dass diese die erwartete Inflation in den Produktsteuerungsprozessen berücksichtigen. Wir Kleinanleger dürfen nun davon ausgehen, dass die Banken und Broker nun in ihre Kommunikationsstrategie anpassen werden, die teilweise schon sehr aggressiv war in Hinblick auf die Inflation und wie dieser begegnet werden kann. Ebenso können wir Kleinanleger nun wohl erwarten, dass die Banken und Broker uns auch befragen, was wir mit unserer Anlage vorhaben in Hinblick auf die Inflation. Es geht einzig und alleine um den Schutz von uns Kleinanleger und damit wir nicht auf falsche Versprechungen reinfallen. Gute Sache!

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