Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Brokerjet refundiert die Depotübertragsgebühren von 15,32 Euro auf Antrag

Da werden sich jetzt ein paar Ex-Brokerjet Kunden aber gehörig in den Allerwertesten beißen, wenn alle Positionen verkauft wurden anstatt dass ein Depotübertrag gemacht wurde, denn die Halbierung der Depotübertragsspesen auf 15,32 Euro waren noch nicht das Ende, denn der VKI schaltete sich erfolgreich ein und reduzierte die Depotübertragsgebühr pro Position von 15,32 Euro auf 0,00 Euro.

Nach der Kündigung des Brokerjet-Services im Juli 2015 übertrugen einige ehemalige Brokerjet-Kunden ihre Depots zu neuen depotführenden Banken. Dabei wurden Kunden die zu einer Fremdbank wechselten, die verursachten Depotübertragungsgebühren von 15,32 Euro pro Wertpapierposition von der Erste Bank in Rechnung gestellt. Der VKI hat dies kritisiert und die Erste Bank hat sich nun mit dem VKI darauf geeinigt, dass man diesen Kunden auf Antrag die verrechneten Depotübertragungsgebühren zurücküberweist. Wichtig ist jedoch, dass die Übertragungsspesen nicht von der neuen Bank übernommen wurden, denn dann überweist die Erste Bank nichts. Wie hier die Kontrolle aussehen soll, das bleibt wohl fraglich – wohl auf guten Glauben hin bzw. falls Banken wie die Hello bank! oder bankdirekt.at damit geworben haben, wird die Erste Bank hier keine Gebühren refundieren.

Wer all seine Positionen verkauft hat, der wird durch die Finger schauen, denn außer Spesen ist hier wohl nichts gewesen. Einen Ersatz dieser Spesen ist nicht vorgesehen – als Wermutstropfen bleibt aber, dass man sich wohl zahlreiche grauen Haare gespart hat, denn Ex-Brokerjet Kunden berichten nur zu gerne, dass mit dem Depotübertrag viel Aufwand und Nachfragen inbegriffen war.

Das Formular zur Rückforderung der Depotübertragsspesen ist ab 1.3.2016 auf der Website der Erste Bank zu finden:

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