Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Brokerjet: Die unendliche Geschichte?

Letzte Woche veröffentlichte Die Presse einen Beitrag darüber, dass ehemalige Brokerjet Kunden, bei denen der Wertpapierübertrag zu einem anderen, neuen Broker, noch voll im Gange ist, vielleicht Anspruch auf Schadenersatz haben. Der Beitrag hat deshalb seine Relevanz, da für einige ehemalige Brokerjet Kunden es anscheinend noch immer nicht vorüber ist und das neue Depot mit den dazugehörigen Einbuchungen des Wertpapierübertrags noch nicht geschehen ist.

Mit Ende November 2015 stellte die Erste Bank seinen Dienst “Brokerjet” definitiv ein, nachdem sie im Sommer 2015 an alle Kunden eine E-Mail versandte und darüber informierte, dass demnächst der Service beeindet wird und sich bestehende Brokerjet Kunden in den nächsten Wochen unbedingt einen neuen Broker suchen müssen oder das Online Brokerage des netbankings nutzen möchten. Bei ca. 38.000 Kunden war für Brokerjet natürlich so dann einiges zu tun und bei den diversen Abrechnungen und Überträgen ging es teilweise drunter und drüber. Auch dauert so ein Übertrag überdurchschnittlich lange, weil eben so eine hohe Anzahl an Kunden abgewickelt werden müssen.

Nun gibt es Kunden die vor dem letzten Verfall an den Börsen verkaufen wollten, dies aber nicht möglich war, weil die dementsprechenden Positionen am Depot gesperrt waren bzw. noch nicht fertig übertragen zum neuen Anbieter. In diesen Fällen könnte es nun so sein, dass es die Möglichkeit eines Schadenersatzes gibt, wobei dies wohl schwierig zu beweisen ist. Gleichzeitig informiert ein Jurist in der Presse wie folgt:

“Laut dem Juristen sollte man deshalb der Bank den geplanten Verkauf und die Schadenersatzforderung vorher ankündigen und ihr die erstgenannte Variante – Übertragung der Aktien gegen Abgeltung zum damaligen Kurs – als Alternative anbieten. Eines sei jedoch laut Judikatur ausgeschlossen: dass man die Papiere behält und einfach die Kursdifferenz einklagt. Denn auch wenn man einen Schadenersatzanspruch hat, darf man nicht „auf dem Rücken des Schädigers spekulieren“.”

Man kann und darf hoffen, dass dies die letzten Nachwirkungen von Brokerjet sind und bald alle ehemaligen Brokerjet ein neues Zuhause gefunden haben und ihren Seelenfrieden gefunden haben.

Zum Artikel von “Die Presse” vom 22.1.2015:

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