Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

KESt-freie Dividende: Behandlung einer Ausschüttung als Einlagenrückzahlung beim Privatinvestor

Manche kennen es, die gezahlte Dividende kommt brutto für netto an. Es wird keine KESt vom Bruttobetrag der Dividende abgezogen. Eine steuerfreie Dividende also, eine KESt-freie Dividende. Wird hier tatsächlich Steuern gespart und jede Dividendenzahlung ist ohne Steuer? Dieser Beitrag klärt auf, was hinter der KESt-freien Dividende steckt und warum am Ende des Tages doch keine Steuer gespart wird!

KESt-freie Dividende bei Telekom Austria, BAWAG, Oekostrom, Deutsche Telekom, Vonovia, …

All diese Unternehmen haben gemeinsam, dass es bei diesen vorkommen kann, dass deren Dividendenzahlung brutto für netto stattfindet, also der besondere Steuersatz in der Höhe von 27,5 % anfällt. Warum passiert dies bei manchen Dividendenzahlungen und bei anderen hingegen nicht. Es kommt darauf an, ob die Zahlung der Dividende aus Einlagen des Unternehmen (steuerfrei) gezahlt wird oder aus dem Gewinn (steuerpflichtig). Die Dividende bleibt dann steuerfrei, wenn das ausschüttende Unternehmen das Geld aus den Einlagen entnimmt statt aus dem laufenden Geschäft. Wenn das der Fall ist, gilt die Dividende als Rückzahlung der Einlagen statt als Gewinnbeteiligung, was sie von der Steuer befreit.

Es kann sein, dass z. B. eine BAWAG im Jahr X die Dividende aus der Einlage zahlt und im Jahr Y aus dem Gewinn. So fällt einmal die Steuer nicht an bei der Dividendenzahlung (Jahr X) und einmal fällt die Steuer auf die Dividende an (Jahr Y).

Steuerliche Konsequenzen

Aus Kapitalertragsteuersicht ist die Zahlung neutral, wenn eine Einlagenrückzahlung aus den Einlagen einer Gesellschaft stattfindet. Es liegt zwar eine Dividende vor, doch unterliegt diese eben nicht der KESt in der Höhe von 27,5 % nach § 4 Abs. 12 EStG, wenn die Dividende aus den Einlagen der Gesellschaft bezahlt wird und nicht aus dem Gewinn. Für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die diese Aktien im Privatvermögen halten, wird bei einer Einlagenrückzahlung grundsätzlich keine Steuerpflicht ausgelöst. ABER und jetzt kommt es: Durch diese Einlagenrückzahlung werden allerdings die steuerlichen Anschaffungskosten der Anteile vermindert. Das bedeutet wurde die Aktie um 100 Euro pro Stück gekauft und die Dividende beläuft sich auf 2 Euro je Stück, so werden die steuerlichen Anschaffungskosten auf 98 Euro herabgesetzt. Im Verkaufsfall wird der Gewinn dann bei Anschaffungskosten von 98 Euro angesetzt.

Es gibt jedoch noch ein ABER: Es könnte zu einer weiteren Steuerpflicht kommen, nämlich dann wenn die Anschaffungskosten der Anteile durch die Einlagenrückzahlung unter den Wert von Null sinken würden.
Der Betrag der Einlagenrückzahlung, der die steuerlichen Anschaffungskosten übertrifft, wird steuerlich als zu versteuernder Veräußerungsgewinn betrachtet.

Ausländische Aktien-Dividenden ebenso KESt-frei?

Auch im Ausland gibt es Unternehmen die grundsätzlich Unternehmen die ohne Steuer in manchen Ländern auszahlen. Ob dies auch für den Privatanleger in Österreich gilt? Das hängt davon ab, ob die Gesetzgebung im Ausland sich deckt mit der österreichischen Gesetzgebung. Heißt: Es ist maximal kompliziert. Für Deutschland darf genickt werden, dortige steuerfreie Dividenden sind auch in Österreich steuerfrei bei der Auszahlung, sofern diese aus einer Einlagenrückzahlung stammen. Wie ist das bei anderen Ländern? Schulterzuck. Könnte sein, könnte aber auch nicht sein. Steuerberatungen die sich darauf spezialisiert haben, können hier Aufschluss geben (diese aber erst einmal finden). Im Zweifelsfall lieber mit dem besonderen Steuersatz besteuern.

Fazit

Ja, es gibt steuerfreie Dividenden, welche brutto für netto, ohne Abzug von Steuern ausgezahlt werden. Doch es ist nicht alles Gold, was glänzt und der Staat hält die Hand in Form von Steuern später auf. Nämlich dann, wenn verkauft wird. Wird die Dividende aus einer Einlagenrückzahlung gezahlt (und nicht wie meist üblich aus dem Gewinn), so ist sie steuerfrei bei der Auszahlung aber bei der Auszahlung wird gleichzeitig der Anschaffungspreis nach unten angepasst. Das hat zur Folge, dass beim Verkauf der Aktie die Anschaffungskosten niedriger sind und so die Bemessungsgrundlage für den Gewinn höher ist.

Zu empfehlen ist hier noch das folgende Informationsblatt der oekostrom AG, welche zu gerne die Dividende aus einer Einlagenrückzahlung ausschüttet:

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