Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Nachversteuerung bei Flatex Österreich – Kund:innen erhalten Rückwirkende Steuerbuchungen für Nichtmeldefonds

Flatex Österreich hat am 22. Mai 2025 zahlreiche Kund:innen schriftlich über eine ausstehende steuerliche Nachverrechnung informiert. Die Benachrichtigung betrifft Anleger:innen, die in den Jahren 2017 bis 2023 bestimmte Fonds, ETFs, REITs oder Beteiligungsgesellschaften (z. B. Private Equity Fonds) im Depot gehalten haben, die nach österreichischem Steuerrecht als Nichtmeldefonds eingestuft wurden.

Mehr über die Besteuerung von Nichtmeldefonds und dass Flatex bereits einen Teil nachbesteuert hat, findet ihr hier in diesem Beitrag:

Was sind Nichtmeldefonds?

Nichtmeldefonds sind Fonds, die keine steuerlichen Meldedaten an das österreichische Bundesministerium für Finanzen übermitteln. Damit gelten sie als intransparent und unterliegen einer pauschalen Besteuerung nach den Vorgaben des österreichischen Investmentfondsgesetzes 2011 (InvFG 2011). Konkret sind hier auch die ausschüttungsgleichen Erträge betroffen – also Erträge, die nicht direkt ausgeschüttet, aber thesauriert (wiederangelegt) wurden.

Ursache: Fehlende Daten führten zu verspäteter Besteuerung

Wie Flatex erklärt, wurden diese Erträge in den Jahren bis einschließlich 2023 aufgrund fehlender Daten eines externen Datenlieferanten nicht versteuert. Dies stellt einen Verstoß gegen steuerliche Vorgaben dar, den Flatex nun rückwirkend korrigieren muss. Auf Anordnung des Bundesministeriums für Finanzen ist die Bank verpflichtet, die ausstehenden Steuerbuchungen nachzuholen.

Was bedeutet das für betroffene Kund:innen?

Die Nachversteuerung wird in Form von Buchungen auf den Verrechnungskonten durchgeführt – voraussichtlich bis Ende der Kalenderwoche (KW 21). Im Anhang der E-Mail von Flatex befindet sich eine PDF-Liste mit den betroffenen Wertpapiergattungen, sodass Kund:innen nachvollziehen können, welche Positionen betroffen sind.

Wichtig: Um die entstehende Steuerschuld zu begleichen, müssen ausreichend Mittel auf dem Verrechnungskonto bereitgestellt werden. Sollte das Konto nicht ausreichend gedeckt sein, können Sollzinsen anfallen. Daher empfiehlt es sich, das Konto zeitnah auszugleichen, um Zusatzkosten zu vermeiden.

Transparenz im Kundenportal

Die steuerlichen Nachbuchungen erscheinen im Dokumentenarchiv sowie im Depotumsatzbereich des persönlichen Kundenbereichs. Flatex weist darauf hin, dass bei weiteren Fragen der Kundenservice zur Verfügung steht.

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2 Kommentare
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Bin gespannt was passiert.
Hab Ende letzten Jahres alle REITs verkauft.

Wird spannend, denn ich habe Flatex informiert, dass ich die – von Flatex nicht verrechnete Steuer – selbst beim Einkommenssteuerausgleich abgeführt habe. Somit würde ich doppelt besteuert werden, wenn Flatex jetzt Steuern verrechnet.

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