Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

DEGIRO hat oder hatte Probleme mit der Niederländischen Finanzmarktaufsicht (AFM)

So etwas gibt es in Österreich nicht, dass die FMA einen so ausführlichen Bericht veröffentlicht über ein Verfahren gegen eine Institution die von ihr überwacht wird. In den Niederlanden sehr wohl und die dortige Finanzmarktaufsicht AFM hat nun einen sehr ausführlichen Bericht über Malversationen von DEGIRO veröffentlicht.

Begonnen hat alles mit einer Untersuchung am 7.3.2017. Die Untersuchung passierte zum Teil auch vor Ort und dauerte schlussendlich bis 21.12.2017. Veröffentlicht wurde der Bericht und andere Dokumente jedoch erst Ende Juli 2020.

DEGIRO: ⚡ Probleme mit der Niederländischen Finanzmarktaufsicht (AFM)

Was von der AFM kritisiert wird an DEGIRO ist, dass die Compliance und die Governance des Unternehmens nicht so ist, wie die AFM meint, es sein zu müssen. Vor allem wird kritisiert, dass es ein Handelsunternehmen in der selben Unternehmensgruppe gibt wie DEGIRO ist, welche Sonderkonditionen hat und DEGIRO diesem Unternehmen Zugeständnisse gab, die andere Kunden nicht bekamen. Dazu gehörte auch ein Kredit der zum Teil unbesichert war laut Angaben der AFM. Die AFM kritisierte in diesem Bericht, dass im Pleitefalle dieses Unternehmens auch DEGIRO mitgerissen werden könnte und auch die Wertpapiere der Kunden. Auch das Parken der Kundengelder in vermeintlichen Geldmarktfonds wurde in diesem Bericht kritisiert.

In den Niederlanden müssen die Wertpapiere der Kunden nicht getrennt vom Vermögen des Instituts verwahrt werden. Also nicht als Sonderverwahrung. Es reicht dort, dass das Kundenvermögen segregiert wird in einem Special Purpose Vehicle (SPV). Das sollte ausreichen. Die AFM zeigt jedoch auf, dass das Handelsunternehmen der DEGIRO Gruppe (im Bericht G genannt) ebenso im selben SPV vorhanden ist, wie die Kunden-Wertpapiere (so der Stand 2017) und wenn dieses Handelsunternehmen Probleme hat, könnte es auch die Kundenwertpapiere erwischen. Auch ob ein Konkurs von DEGIRO nicht diese SPVs mitreißt, bezweifelt die AFM.

In wie fern all das von damals bereits korrigiert wurde oder nicht ist unbekannt. Bekannt ist, dass DEGIRO aktuell 300.000 Euro an Bußgeldern zahlen musste (2017 mussten bereits über 200.000 Euro bezahlt werden aus einem anderen Grund). Ebenso ist bekannt, dass noch immer etwas gegen DEGIRO vorliegt, so zumindest die Aussage auf der AFM Website.

Die maschinelle Übersetzung der Website sagt über den aktuellen Stand folgendes:

“Entscheidung über Einspruch
DeGiro hat gegen die Gebühr unter Strafandrohung Einspruch eingelegt. Die AFM entschied am 10. Januar 2019 über diesen Einspruch. Dabei hob das AFM zwei Teile des Befehls unter Androhung einer zusätzlichen Strafe vollständig auf. Zwei Teile der Anordnung, die einer Zusatzstrafe unterliegen, wurden ebenfalls teilweise aufgehoben. Im Übrigen hat die AFM die Anordnung vorbehaltlich einer zusätzlichen Strafe aufrechterhalten. Die Entscheidung der AFM ist von DeGiro dem Gericht zur Überprüfung vorgelegt worden.
Was ist eine Anordnung, die einer zusätzlichen Strafe unterliegt?
Mit einer Anordnung, die mit einer zusätzlichen Strafe belegt ist, wird einem Unternehmen oder einer Person befohlen, Geschäfte zu tätigen oder zu unterlassen. Wenn der Auftrag nicht innerhalb der gesetzten Frist erfüllt wird, muss ein Geldbetrag gezahlt werden.”

Maschinelle Übersetzung des AFM Berichts, wie denn der aktuelle Stand Ende Juli 2020 ist

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