Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Besteuerung Saveback Trade Republic: 25,0 oder 27,5 %? Es bleibt kompliziert!

Update am 6.5.2025: Es ist alles sehr kompliziert und der deutsche Neobroker tut so einiges dazu, dass die Saveback Buchungen schwer nachzuvollziehen sind. Am 6. Mai 2025 wurde der Beitrag aktualisiert und die Zuflussbuchung und Besteuerung des Savebacks neu erklärt bzw. abgeändert.

Update am 20.5.2025: Mittlerweile gab es einen Wartungserlass der Einkommensteuerrichtlinien und die Aussagen der Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Cashback wurde aktualisiert.

Abenteuerliche Steuerabenteuer begleiteten die Verbuchung des Savebacks bei Trade Republic. Der deutsche Neobroker ist erst seit Kurzem auch in Österreich steuereinfach – und zum Start läuft dabei nicht alles ganz rund. Kleine Hoppalas inklusive.

So auch bei der Abwicklung meines Savebacks: Eine wahre Steuerreise voller Abenteuer, mit überraschend hoher Steuerlast und einer (vorübergehenden) Freude für den Staat dank üppiger Steuereinnahmen. Eine Korrektur dieser Buchung ist allerdings in den nächsten Wochen oder Monaten zu erwarten – und wohl auch notwendig.

Disclaimer: Ich bin Steuerlaie und verfüge über kein nennenswertes Steuerwissen. Daher sind all diese allgemeinen Gedanken mit äußerster Vorsicht zu genießen. Für den eigenen, persönlichen Fall ist eine Steuerberatung bzw. das Finanzamt Österreich zu kontaktieren.

Um was geht es denn genau?

Trade Republic: Doppelt hält besser… zwei Mal voll besteuert aber dennoch verkehrt!?

Alles der Reihe nach… wie kündigte Trade Republic die Besteuerung von Saveback an?

In einem Beitrag zum Steuereinfach-Start von Trade Republic machte ich in diesem Beitrag darauf aufmerksam, dass ein Unternehmensvertreter von Trade Republic zu der folgenden steuerlichen Einschätzung von Saveback kommt:

  • Es wird der besondere Steuersatz von 27,5 % bei der Veräußerung des Assets verwendet und Anschaffungskosten von 0,00 Euro verwendet.

So zumindest wurde die Äußerung verstanden, Irrtümer sind hier natürlich vorbehalten.

Kontobuchungen Saveback – was passierte nun tatsächlich:

Wie bekannt, gibt es 1 % Saveback auf bestimmte Kartenumsätze – bis zu einem Maximum von 15,00 Euro pro Monat. In meinem Fall wurde dieses Maximum im April 2025 tatsächlich erreicht. Auf meine Anweisung hin wurde der Betrag in Alphabet-Aktien investiert – über Trade Republic.

In der drittletzten Zeile ist der Geldeingang über 15,00 Euro aus dem Saveback ersichtlich. Kurz darauf habe ich die erhaltenen Alphabet-Anteile verkauft und dabei 10,01 Euro erlöst. Das zeigt sich in den Transaktionen wie folgt:

Saveback Abrechnung: Saveback von 1 % ist Netto-Betrag!

Was passierte im Hintergrund? Ich habe effektiv 15,00 Euro unter den Transaktionen verbucht bekommen. Aber Achtung, die Transaktionen Sicht unterscheidet sich vom Kontoauszug, denn hier wurden 19,12 Euro verbuch.

  • 15,00 Euro werden als Kauf der Alphabet Aktie eingebucht → ich erhielt dafür 0,105226 Alphabet-Aktien.
  • 4,12 Euro Kapitalertragsteuer wird zusätzlich vom Konto abgezogen (Die 4,12 Euro (sic!) werden vom Verrechnungskonto als Gesamtsumme 19,12 Euro abgezogen bzw. investiert. Die Steuer wird nicht aus der Saveback Prämie bezahlt sondern vom Guthaben am Verrechnungskonto)

Trade Republic bemisst die Steuer in der Höhe von 27,5 % bei Zufluss von 15,00 Euro. Davon 27,5 % sind 4,125 Euro, was aufgerundet 4,13 Euro an Steuern ist, Trade Republic errechnet jedoch 4,12 Euro an Steuern. Netto sind so 10,88 Euro zugeflossen, die restlichen 4,12 Euro die auf 15 Euro fehlen die TR investieren möchte, nimmt TR vom Verrechnungskonto und dort vom freien Guthaben.

  • „Wir wollen, dass beim Kunden 15,00 € ankommt – also nehmen wir die restlichen nötigen Euros die auf den Bruttobetrag fehlen, vom Verrechnungskonto des Kunden.“

Verkauf Abrechnung: Trade Republic besteuert mit 27,5 % auch bei Verkauf

Wird zu einem späteren Zeitpunkt die Anteile des Savebacks verkauft, werden abermals 27,5 % fällig wie die Abrechnung von Trade Republic aufzeigt. Trade Republic setzte hier Anschaffungskosten von 0,00 Euro an. Warum Trade Republic das tut? Das ist bislang nicht bekannt

PositionBetrag
Verkaufserlös brutto15,18 Euro
Fremdkostenzuschlag–1,00 Euro
Kapitalertragsteuer (KESt)–4,17 Euro (15,18 Euro reiner Gewinn)
Auszahlung auf Konto10,01 Euro

Hier der dazu passende Beleg:

Insgesamt habe ich in dieser Transaktion von Trade Republic 15,00 Euro Cashback erhalten und 8,29 Euro an Kapitalertragsteuern bezahlt!

Finanzverwaltung: 25,0 % Steuer bei Zufluss des Savebacks, danach 27,5 % auf realisierte Kursgewinne auf Wertpapier bzw. Kryptowährung

Unser Gerald aus der Broker-Test.at Community fragte vor fast einem Jahr bei der heimischen Finanzverwaltung an, wie er denn das Cashback für die Kartenzahlungen von Trade Republic zu versteuern hätte. Er erklärte den Sachverhalt und bekam von der Finanzverwaltung die Antwort, dass es sich hier um Einkünfte aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten handelt und hier der besondere Steuersatz von 25,0 % angewendet wird. Die Steuer ist zum Zuflusszeitpunkt fällig.

Diesen Sachverhalt habe ich dann Ende Juli in diesem Beitrag auch eingearbeitet.

Im letzten Begutachtungsentwurf zu den Einkommensteuerrichtlinien findet sich übrigens ein vergleichbarer Sachverhalt, der das bei Trade Republic ausgezahlte Cashback (auch „Saveback“ genannt) sehr treffend beschreibt. Auch dort wird klar festgehalten, dass die Besteuerung zum Zeitpunkt des Zuflusses zu erfolgen hat – und zwar mit dem regulären Kapitalsteuersatz von 25 %.

Hier der relevante Auszug aus den Einkommensteuerrichtlinien, welche nunmehr auch veröffentlicht wurden. Bis zum 20.5.2025 war hier der Teil aus dem Entwurf zu sehen:

Kommt es zur Erstattung eines Teilbetrages des Kredit- oder Debitkartenumsatzes durch den Kartenanbieter (sogenannter „Cashback“), stellen diese Zahlungen steuerpflichtige Kapitaleinkünfte gemäß § 27 Abs. 5 Z 1 iVm Abs. 2 EStG 1988 dar, soweit

  • diese Zahlungen mit Geldeinlagen beim kartenausstellenden Finanzdienstleister in Zusammenhang stehen und
  • generell vom Kartenumsatz abhängig sind.

Ein Zusammenhang ist immer dann anzunehmen, wenn der Kredit- oder Debitkartenumsatz mit einem Einlagenkonto bei diesem Anbieter verknüpft ist und in wirtschaftlicher Betrachtungsweise durch diese Cashbackzahlungen eine Steigerung der Einlagen durch die Kunden erwirkt werden soll. Cashbackzahlungen durch andere, unabhängige Kartenanbieter stehen daher jedenfalls nicht in Zusammenhang mit diesen Einlagen. Der besondere Steuersatz von 25% gemäß § 27a Abs. 1 Z 1 EStG 1988 kann dabei angewendet werden, wenn Geldeinlagen bei Kreditinstituten vorliegen (siehe Rz 6223). Erfolgen die Cashbackzahlungen lediglich bei Umsätzen mit ausgewählten Partnerunternehmern, ist hingegen von Rabatten auszugehen.

Beispiel:

Die T-Bank bietet verbunden mit einem Einlagenkonto (Girokonto) eine Kreditkarte an. Für jeden Kauf mit dieser Karte erfolgt von der T-Bank eine Erstattung („Cashback“) in Höhe von 1% des Umsatzes.

Die Erstattung führt zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften gemäß § 27 Abs. 5 Z 1 iVm Abs. 2 Z 2 EStG 1988; der besondere Steuersatz von 25% gemäß § 27a Abs. 1 Z 1 EStG 1988 kommt zur Anwendung.

Das Saveback wird bei Trade Republic in ein Wertpapier wie eine Aktie/ETF oder in eine Kryptowährung nach Wahl investiert. Hier müsste normalerweise der Nettowert des Zuflusses investiert werden, es wird jedoch der Bruttowert stets investiert. Das sind zugleich dann die Anschaffungskosten. Wird später veräußert und ein Gewinn erzielt, so handelt es sich hier um eine Realisierung die mit dem besonderen Steuersatz von 27,5 % besteuert werden muss – so der Laiengedanke.

Wäre es nach den Regeln des BMF gelaufen, hättte ich auf das Cashback 3,75 Euro an KESt bei Zufluss bezahlt und beim Verkauf einen Gewinn erlöst von 0,18 Euro, dafür fallen 0,05 (=0,495 sind die 27,5 % Steuer) an KESt an. Sind also insgesamt 3,80 Euro an Kapitalertragsteuer. Hingegen wurden bei Trade Republic 8,29 Euro an KESt abgezogen.

Es bleibt komplex und kompliziert

Trade Republic überrascht nicht nur mit einem attraktiven Angebot sondern auch mit der kreativen Verbuchung des Savebacks. Es konnte wohl niemand erahnen, dass die beworbenen 1 % Saveback in der steuereinfachen Phase nun tatsächlich der Nettowert des Savebacks ist und Trade Republic sozusagen „die Steuer übernimmt“, wenn auch falsch berechnet aufgrund der irrtümlichen Annahme der Bemessungsgrundlage. Die weitere Vorgehensweise der Besteuerung der erworbenen Savebackanteile ist genau so wie es von Trade Republic angekündigt wurde. Die bisherigen bekannten Auskünfte der Finanzverwaltung lassen jedoch einen anderen Schluss zu.

Wie das Saveback steuerlich behandelt wird, ist noch offen. Es deutet aber alles darauf hin, dass es so wie es aktuell berechnet und abgerechnet wird noch nicht final ist und es hier zu Korrekturen kommen wird. Das Manöver der Korrekturbuchungen könnte umfangreicher ausfallen, da sich sowohl die Bemessungsgrundlage, der anzuwendende Steuersatz als auch der Zeitpunkt der Besteuerung ändern könnte:

Es bleibt spannend.

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