Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Dividende ohne KESt bei Trade Republic? Ein Fallbeispiel wirft Fragen auf

„Is denn scho wieder was passiert“ fragte Stefan in der Broker-Test.at Community als ich nach Dividendenabrechnungen bei Trade Republic fragte. Anscheinend ja, denn es sieht stark danach aus, als ob es Dividendenzahlungen bzw. Ausschüttungen gibt, bei denen keine Kapitalertragsteuer abgezogen wird. Gut zu wissen: Es passiert anscheinend nicht immer und es könnte zwei verschiedene Gründe geben.

Ist das ein Problem? Grundsätzlich ist es ein Problem des Brokers, denn dieser ist für die korrekte Berechnung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer verantwortlich. Fraglich ist natürlich, ob wenn die Abrechnungen offensichtlich falsch sind, ob sich hier eine Endbesteuerung darstellen lässt. Wohl schwierig.

Update am 25.5.2025: Trade Republic wurde von offizieller Seite als auch von Support-Seite um Stellungnahme gebeten. Der Support schloss mit einer Unwahrheit meine Anfrage. Mehr dazu in diesem Abschnitt des Beitrags.

Auch bei der Besteuerung des Savebacks gab es bereits erste offene Fragen.

Keine KESt auf Dividendenzahlungen?

In einem Praxisbeispiel bei einer zugeflossenen Dividende bzw. Ausschüttung von Realty Income zeigt sich, dass der seit rund 3 Wochen steuereinfache Neobroker aus Berlin vergessen hat die Kapitalertragsteuer abzuziehen. Es wurde nur die US-Quellensteuer berücksichtigt.

Dieses Wertpapier wurde nach der Umstellung auf „Steuereinfach“ am 30.4.2025 gekauft, einen Tag später gab es bereits das Ex-Datum für die Dividende. Jetzt am 15.5.2025 ist die Dividende am TR-Verrechnungskonto zugeflossen und eine Abrechnung erstellt.

Hier zeigt sich, siehe Bild, dass lediglich die US-Quellensteuer von 15 % abgerechnet wurde. Eine Kapitalertragsteuer wurde nicht berechnet:

Ist das ein Einzelfall bei dieser Dividende? Oder betrifft es mehrere Wertpapiere und Dividendenzahlungen?

Warum dies der Fall war, wird gerade erfragt. Erfolgt eine Antwort von Trade Republic, wird diese hier in diesem Beitrag ergänzt.

Ist das ex-Datum für die Berechnung der Kapitalertragsteuer relevant?

In den letzten Wochen gab es einige Berichte darüber, dass Dividenden ohne Kapitalertragsteuer ausbezahlt werden. Eine Vermutung war hier, dass Trade Republic auf das ex-Date bzw. auch ex-Datum genannt, des Wertpapieres abstellt und weil jetzt zu Beginn viele Dividendenzahlungen noch vor der Umstellung auf „Steuereinfach“ ihr ex-Date hatten, werden diese Dividenden jetzt noch ohne KESt abgerechnet.

Im obigen Fall war dies jedoch nicht der Fall, denn der Kauf des Wertpapieres selbst war erst nach der Umstellung auf die „Steuereinfachheit“. Heißt, zum Zeitpunkt des ex-Datums war der Broker bereits steuereinfach.

Ob eine Dividende mit dem ex-Date oder doch mit dem Zufluss zu besteuern ist, das ist selbst noch offen.

Was sagt Trade Republic dazu?

Von offizieller Seite äußerte sich niemand von Trade Republic dazu. Der Support Chat wurde nach 9 Tagen von Trade Republic geschlossen, das Thema konnte nicht geklärt werden. Der Trade Republic Support erklärte mir, dass die Dividende am 1.5.2025 ihr ex-Datum hatte und sie am 15.5.2025 zur Auszahlung kam. Da ich nach Angaben von Trade Republic erst mit 19.5.2025 auf „steuereinfach“ wechselte, wurde diese Dividendenzahlung noch ohne KESt-Abzug besteuert. Dass ich seit 19.5.2025 steuereinfach sei, ist aber eine Unwahrheit. Richtig ist, dass ich seit 24.4.2025 bereits steuereinfach bin. In diesem Fall hat Trade Republic zu wenig Kapitalertragsteuer abgezogen und nimmt den Fall nicht auf, schließt diesen mit einer Unwahrheit eines Supportmitarbeiters.

Der nächste Schritt ist eine offizielle Beschwerde an beschwerde@traderepublic.com. Das ist die dazu passende Beschwerde:

Fazit

Die aktuelle Beobachtung zeigt, dass es bei Trade Republic offenbar Fälle gibt, in denen Dividenden ohne Abzug der Kapitalertragsteuer (KESt) gutgeschrieben werden – trotz des neuen „steuereinfach“-Status. Für Anlegerinnen und Anleger stellt sich die Frage, ob hier ein temporäres Umstellungsproblem oder ein grundlegender technischer Fehler vorliegt.

Klar ist: Die Verantwortung für eine korrekte Abführung der KESt liegt vor allem beim steuereinfachen Broker. Bleibt diese aus, kann das für Betroffene steuerlich problematisch werden – etwa, wenn der Fiskus später Korrekturen verlangt oder die Endbesteuerung dadurch nicht greift. Solange keine offizielle Erklärung seitens Trade Republic vorliegt, sollten Anlegende aufmerksam bleiben, Abrechnungen prüfen und sich im Zweifelsfall steuerlich beraten lassen.

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