Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Vorsorgedepot: Steuerfreie Behaltefrist für Aktien & Co soll kommen

Was gab es nicht schon Häppchen für die Presse rund um das Thema Behaltefrist von Aktien & Co! Der alte Finanzminister Gernot Blümel hat die Presse regelmäßig gefüttert und kurz nach dem Jahreswechsel auf 2022 zeigte der neue Finanzminister Magnus Brunner, dass er es ebenso versteht die Presse mit den selben Häppchen zu versorgen, die sogleich aufsprang. Natürlich aber auch die Opposition! Hier ein paar Schnippsel aus der Presse:

Snippets aus verschiedenen Presse-Mitteilungen aufgrund der Aussagen des Finanzministers Magnus Brunners, dass er eine Behaltefrist einführen möchte bei Wertpapieren

Jetzt aber wird es konkret! Nun, übertreiben wir mal nicht, sondern legen wir uns fest, dass es um eine Spur konkreter wird. Wie Die Presse informiert, soll es nun einen ersten, rudimentären Entwurf darüber geben zur Behaltefrist von Aktien, Anleihen und Fonds. Was wird überhaupt geplant?

Im Regierungsprogramm findet sich dazu:

Erarbeitung einer Behaltefrist für die Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei
Wertpapieren und Fondsprodukten”

Aus dem Regierungsprogramm Türkis – Grün, 2020 bis 2024, Seite 71

Und diese Behaltefrist soll nun also tatsächlich umgesetzt werden.

Video

KESt-frei: Vorsorgedepot und steuerfreie Behaltefrist für Aktien & Co kommt?!?

Eigenes Vorsorgedepot mit Aktien, Anleihen und Fonds

Der erste Entwurf, über den nun diskutiert wird, soll ein Vorsorgedepot sein mit speziellen steuerlichen Konditionen. Nach einer bestimmten Haltefrist, sollen die realisierten Gewinne daraus steuerfrei sein und nicht wie bisher mit 27,5 % besteuert werden. Wird innerhalb der Haltefrist ein Gewinn realisiert, so wird dieser wie bisher besteuert.

Wie Ausschüttungen von Fonds oder Dividenden von Aktien behandelt werden, das ist unbekannt.

Bedingungen

Natürlich gibt es ein paar Bedingungen für dieses geplante Vorsorgedepot. Hier ein paar Eckpunkte:

  • Mindestlaufzeit
  • Deckelung nach oben (jährliches Limit?)
  • Nur bestimmte Asset-Klassen wie Aktien, Anleihen und Fonds/ETFs

Es wird eine Mindestlaufzeit geben, eine Behaltefrist, bis die Wertpapiere realisiert werden können. Ebenso ist die Rede vom Einziehen eines Limits in Form einer Deckelung. Ob sich das Limit darauf bezieht wie viel im Jahr eingezahlt werden kann oder in Form eines jährlichen steuerfreien Limits, ist unbekannt.

Warum die Deckelung? Damit wird gesichert, dass die kleineren bis mittleren Vermögen davon profitieren und nicht die Millionenvermögen. Ebenso ist die Rede davon, dass nur bestimmte Asset-Klassen ins Vorsorgedepot dürfen. Angeblich sind Derivate oder Krypto-Assets kein Thema für das Vorsorgedepot. Spekulative Elemente und Vorsorge, das schließt sich aus.

Wann startet das Vorsorgedepot?

Es ist hier nur die Rede davon, dass es noch in dieser Legislaturperiode erwartet wird, die bis 2024 läuft. Sofern die Regierung nicht zuvor auseinanderbricht. Ein Zug zum Tor ist in der Angelegenheit Behaltefrist für Wertpapiere nicht gegeben und die bisherigen beiden Finanzminister verwenden das Thema bislang nur um die Medien zu bespielen.

Der Koalitionspartner hat bislang nicht darauf reagiert, was wohl daran lag, dass es erst jetzt ein rudimentäres Papier gibt, das als Diskussionsgrundlage dient für mögliche weitere Gespräche.

Was könnte noch kommen?

In einem Regierungsübereinkommen stehen stets ganz viele Sachen und nur wenige daraus werden auch tatsächlich umgesetzt. Unter anderem findet sich im Regierungsprogramm auch folgender Punkt:

  • “KEST-Befreiung für ökologische / ethische Investitionen (Ausarbeitung eines Konzepts mit klarem Kriterien-Set durch die zuständigen Ministerien für Finanzen und Klima)”

Dieser Punkt könnte sogleich auch fürs Vorsorgedepot berücksichtigt werden, bislang ist dieser Punkt jedoch kein Thema gewesen in den wenigen, bekannten Diskussionen.

Offene Punkte

Offen sind ganz viele Punkte. Der wohl wichtigste Punkt: Wird dieses Vorhaben auch tatsächlich umgesetzt oder ist das nur wieder ein Thema, um in der Presse zu stehen? Wenn es zu einer Umsetzung kommen sollte, so ist offen wie die tatsächlichen Bedingungen sind. Dazu ein paar Fragen:

  • Ist ein Spezialdepot notwendig und wenn ja, welche Broker können dies anbieten und zu welchen Konditionen? Es ist davon auszugehen, dass die Bankwirtschaft hier ganz stark mitreden und -gestalten möchte. Dies bedeutet in Hinblick auf die Konditionen nichts Gutes und alternative Anbieter aus dem Ausland werden sich wohl spezifische Österreich-Lösungen nicht antun bzw. werden die Auflagen so groß sein, dass ausländische Anbieter darauf verzichten könnten.
  • Wie lange ist die notwendige Behaltefrist? Ist die Idee der Stärkung der dritten Säule und Steuerfreiheit erst mit Antritt der Pension oder endet die Behaltefrist z. B. nach drei Jahren?
  • Welche Wertpapiere bzw. Asset-Klassen dürfen gekauft werden und welche nicht?
  • Werden Ausschüttungen und Dividenden weiterhin besteuert oder gibt es hier einen jährlichen Freibetrag im Vorsorgedepot?
  • Gibt es Anreizsysteme oder ein Mindestmaß an grünen Investments (z. B. ESG oder SRI ETF)?

Fazit

Die Karotte der Behaltefrist für Wertpapiere wird uns Investorinnen schon Jahre vorgehalten und es tut sich nur wenig. Jetzt gibt es ein erstes Papier das in dem Artikel der Presse durchgesickert ist. Zur Umsetzung hieß es nur, dass es bis Ende der Legislaturperiode geplant ist. Es ist allgemein fraglich, ob das Vorhaben “Vorsorgedepot” überhaupt umgesetzt wird. Zu viele Unwägbarkeiten und vor allem das Damoklesschwert: Hält die Regierung tatsächlich bis zum Ende der Periode 2024?

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