Wenn zwei Helden zusammenkommen, dann ergibt sich ein Tohuwabohu. Nachdem Lyxor ab 2019 die ComStage ETFs übernahm und ab 2022 dann Amundi wiederum Lyxor übernahm, kommt es in den letzten Jahren zu vielen Zusammenschlüssen bestehender ETFs. Das gefällt Investierenden natürlich nicht, denn die jeweiligen ETFs wurden mit Bedacht gewählt und diese lösen sich nun in Luft auf und lösen mitunter eine extra Steuerzahlung aus. Das war nicht im Sinne des Erfinders.
Update vom 18. Februar 2025 – die nächste Meldung für den Zeitraum 1.10.2024 bis 21.2.2025
Jetzt ist sie da, die „Schlussrechnung“ für den Amundi MSCI World V (ISIN LU1781541179) anlässlich der Fusion mit dem MSCI World UCITS ETF (IE000BI8OT95). Der steuerliche Vertreter hat die OeKB über die Zahlen informiert und die steuereinfachen Broker rechnen nun die Steuerschuld ab. Es ergibt sich eine Steuerschuld in der Höhe von ca. 4 % zum aktuellen Kurswert.
Hier die wichtigsten Details:
- 0,8179 USD je Anteil an KESt wird fällig
- Anpassung der Anschaffungskosten um 2,9901 US-Dollar
Alle Details zur aktuellen Meldung der OeKB gibt es in diesem Beitrag.
Update vom 11. Februar 2025 – die erste Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge ist da!
Mit der ersten Steuermeldung für den Amundi MSCI World V UCITS ETF Acc (LU1781541179) ist nun der steuerliche Startschuss für den bevorstehenden Merge am 21. Februar 2025 gefallen. Die KPMG hat für steuereinfache Broker eine KESt von 0,0485 USD je Anteil gemeldet, die basierend auf dem aktuellen Wechselkurs bei etwa 0,04698 EUR liegt. Gleichzeitig werden die Anschaffungskosten um 0,2290 USD (ca. 0,22181 EUR) je Anteil erhöht.
Für Anleger mit einem ausländischen Broker sind die Steuerkennzahlen abweichend. Hier beträgt der ausschüttungsgleiche Ertrag 0,2736 USD, abzüglich einer anrechenbaren Quellensteuer von 0,0256 USD, sodass 0,0682 USD pro Anteil steuerpflichtig bleiben. Die Anpassung der Anschaffungskosten bleibt jedoch identisch.
Da weitere Meldungen bis zum Merge am 21. Februar nicht ausgeschlossen sind, sollten Anleger die steuerlichen Updates im Auge behalten, um eine vollständige und korrekte Erfassung in ihrer Steuererklärung sicherzustellen.
- Mehr gibt es hier nachzulesen
In dieser Geschichte gibt es im Moment zwei Helden die für Unsicherheit sorgten:
Held 1 ist Amundi: Wer Amundi als ETF Emittentin die letzten Monate verfolgt weiß, dass diese sehr gerne die zahlreichen ETFs fusioniert und somit aus der Vielzahl der Amundi ETFs nun nach und nach weniger werden. Bei österreichischen, steuereinfachen Brokern auch kein großes Problem, das passiert alles automatisch unter Berücksichtigung der korrekten Anwendung der Steuergesetze und der gemeldeten Daten an die OeKB.
Wenn zwei Helden aufeinandertreffen, entsteht schnell ein Tohuwabohu. Wer Amundi als ETF-Emittentin in den letzten Monaten beobachtet hat, weiß, dass das Unternehmen verstärkt ETFs fusioniert. Dadurch reduziert sich die Vielzahl der Amundi-ETFs nach und nach. Für Anlegende bei österreichischen, steuereinfachen Brokern stellt dies in der Regel kein großes Problem dar, da die Fusionen automatisch und unter Berücksichtigung der korrekten Anwendung der Steuergesetze sowie der gemeldeten Daten an die OeKB abgewickelt werden. Erst im November gab es eine Verschmelzung des Amundi Prime Global ETFs.
Held 2 ist Trade Republic: Anders ist es hingegen, wenn ein nicht steuereinfacher Broker wie Trade Republic die Kund:innen darüber informiert, dass eine Verschmelzung stattfindet. Hier bricht Nervosität aus. So gibt es im Moment in der Broker-Test.at Community ein wenig Aufregung darüber, dass Trade Republic die Kundschaften darüber informiert, dass diese ETF-Zusammenlegung folgendes bedeutet:
„Dies ist ein steuerpflichtiges Ereignis, auf das Trade Republic keinen Einfluss hat. Du musst Steuern auf nicht realisierte Gewinne, die du mit diesem ETF erzielt hast, zahlen.“
So der deutsche Neobroker in einer Info an ihre Kundschaften, was die steuerliche Implikation der Zusammenlegung ist.
Korrekt ist, dass der Broker hier keinen Einfluss hat. Korrekt ist auch, dass Steuern auf nicht realisierte Gewinne zu zielen sind, aber nur für in Deutschland Steuerpflichtige. Der Sachverhalt in Österreich ist ein anderer und wurde schon mehrmals in der Broker-Test.at Community behandelt (siehe 1, 2).
Tipp: Steuereinfachen Broker verwenden
Immer und immer wieder die alte und die selbe Leier. Durch die Verwendung eines steuereinfachen Brokers wird sichergestellt, dass der Broker die steuerlichen Ereignisse korrekt abbildet und dabei die anfallende Steuer korrekt ermittelt und diese als Kapitalertragsteuer abführt. Bei einem nicht steuereinfachen Broker ist man selbst dafür verantwortlich die korrekte Steuerschuld zu ermitteln und diese über die Einkommensteuererklärung abzuführen. Die teilweise vom Auslandsbroker zur Verfügung gestellten Steuerreports sind bekanntlich ohne Gewähr und aus der Vergangenheit ist bekannt, dass in diesen Reports durchaus Fehler vorkommen. Der Broker Vergleich für steuereinfache Broker zeigt verschiedene Möglichkeiten auf.
Was ist steuerlich hier in Österreich zu erwarten?
In Bezug auf die Amundi World ETF-Verschmelzung sind die steuerlichen Implikationen der wichtigste Punkt. Hier sind die wesentlichen Überlegungen und Optionen auf Basis der bisherigen Diskussionen in der Broker-Test.at-Community.
In den Kommentaren am Ende des Beitrags finden sich E-Mail Anfragen an Amundi bzw. deren Antworten. Es macht den Anschein, als ob Amundi bereits weiß, welche Steuerlast hier bei uns in Österreich entstehen wird und zeigt Handlungsalternativen auf. Diese sind aber natürlich ohne Gewähr.
Je nach Höhe Ihres individuellen Anteilsscheingewinnes ergibt sich aus der einheitlichen Besteuerung auf Fondsebene eine Steuerbelastung zwischen 60% und 100 % Ihres nicht realisierten Anteilsscheingewinnes.
Bei Anlegern, die erst 2024 eingestiegen sind (speziell Anleger mit einem Anteilscheingewinn < 14%) kann ein Umstieg in den aufnehmenden Fonds über einen Anteilsverkauf und anschließenden Anteilskauf steuerlich vorteilhafter sein.
Nähere Auskünfte zu Ihrer persönlichen Situation kann Ihnen nur Ihre depotführende Stelle geben, da Amundi keinerlei Informationen zu Ihrem Depot vorliegen.
Der erste Absatz ist schwer nachzuvollziehen, warum auch 100 %. Eine Vermutung könnte hier sein, dass womöglich hier Depots im Betriebsvermögen gemeint wurden.
Der zweite Absatz gibt einen Hinweis auf die Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge. Amundi scheint damit auszudrücken, dass diese Erträge so hoch sind, dass es zu einer negativen steuerlichen Rendite kommt, sofern die nicht realisierten Kursgewinne unter 14 % liegen und die Anschaffungskosten entsprechend angepasst werden.
Allgemeines zu den steuerlichen Erwartungen:
Steuerliche Auswirkungen prüfen
- Verschmelzungsart: Es muss sichergestellt sein, dass die Verschmelzung mit den Vorschriften des § 114 InvFG vergleichbar ist. Ansonsten wird die Verschmelzung als Tausch gewertet und damit wie ein Verkauf behandelt, was zu einer sofortigen Steuerbelastung führen kann. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Profis von Amundi dies bei der Verschmelzung berücksichtigen.
- Meldung an die OeKB: Ist eine Meldung vorhanden, erfolgt die Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge (agE) gemäß den gemeldeten Beträgen. Fehlt die Meldung, kommt die Liquidationsfiktion zum Tragen, die zu einer pauschalen Besteuerung führt (90 % der Differenz des Rücknahmepreises oder 10 % des letzten Rücknahmepreises vor der Verschmelzung). Bis die Meldungen bei der OeKB einlangen, dauert es natürlich noch. Bis dahin, ruhig Blut und zurücklehnen. Wer einen Auslandsbroker besitzt, sollte sich die Meldungen auf der OeKB Website im Detail ansehen, wenn sie eingehen. Für den LU1781541179 Amundi MSCI World V UCITS ETF Acc sind diese hier abzurufen.
Handlungsmöglichkeiten
- Behalten: Der übereilige Verkauf ist meist nicht ratsam, da die Steuerbelastung bei einem Verkauf höher sein kann als bei der Besteuerung im Rahmen der Verschmelzung. Das wäre auch das, was der Neobroker Trade Republic seinen Kundschaften mitteilte. Das gilt wie oben bereits ausgeführt aber nur für Deutschland, hier in Österreich kann und wird es voraussichtlich anders ablaufen. Nur wenn der übernehmende Fonds nicht den eigenen Anlagezielen entspricht, könnte ein Verkauf in Betracht gezogen werden. Was im Fall des IE000BI8OT95 Amundi MSCI World UCITS ETF UCITS ETF Acc wohl nicht der Fall ist, zweimal ein World ETF. Dieser ist bereits ein KESt-Meldefonds, Meldungen sind bislang jedoch noch keine eingegangen.
- Liquidität einplanen: Da die Besteuerung der agE früher erfolgt, sollte sichergestellt sein, dass genügend Liquidität zur Begleichung der Steuerzahlungen vorhanden ist.
Wichtige Punkte für Anlegende
- Verlustvorträge: Diese gehen durch die Verschmelzung unter. Das ist jedoch primär für steuerliche Vertreter und nicht direkt für den Anleger relevant.
- Barauszahlungen: Wenn Barauszahlungen im Zuge der Verschmelzung erfolgen, gelten diese als realisierte Wertsteigerungen und sind steuerpflichtig.
- Steuerberater einbeziehen: Aufgrund der Komplexität der steuerlichen Regelungen kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die Auswirkungen der Verschmelzung im Detail zu prüfen.
Fazit
- Die Verschmelzung des Amundi World ETFs ist steuerlich komplex, aber der Verkauf ist in den meisten Fällen nicht die bessere Alternative.
- Anleger sollten die OeKB-Meldung abwarten und sicherstellen, dass die steuerlichen Implikationen klar dokumentiert sind.
- Aktives Eingreifen ist nur bedingt möglich, der Fokus sollte auf der Steueroptimierung (z. B. Verlustausgleich) und einer guten Dokumentation liegen.
Wenn ein ETF aufhört zu existieren, ist das nie eine feine Sache. Es wird der ETF ausgewählt und in diesen investiert in vollstem Vertrauen, dass dies über einen längeren Zeitraum passiert, dann erfolgt eine Zusammenlegung mit einem anderen ETF. Niemals schön, ist aber so. Was also tun? In den meisten Fällen ist es jedoch nicht ratsam, den ETF zu verkaufen, da dies steuerlich nachteiliger sein könnte als die Besteuerung im Rahmen der Verschmelzung.
Für Anlegende ist es entscheidend, auf die Meldung der Verschmelzung an die OeKB zu warten. Diese Meldung liefert wichtige Informationen zur steuerlichen Behandlung der ausschüttungsgleichen Erträge und gibt Aufschluss darüber, ob die Liquidationsfiktion greift oder nicht. Eine klare Dokumentation der steuerlichen Implikationen ist in diesem Zusammenhang unerlässlich, wenn man einen Auslandsbroker hat. Bei einem Inlandsbroker ist alles steuereinfach und der Broker kümmert sich um die korrekte Abhandlung der Zusammenlegung.
Da direkte Eingriffe in den Ablauf der Verschmelzung kaum möglich sind, sollten Anlegende ihren Fokus auf die Optimierung der Steuerlast legen. Dazu gehört beispielsweise der gezielte Verlustausgleich, um mögliche Steuerbelastungen zu minimieren. Insgesamt ist es wichtig, die Situation mit einer guten Planung und einer fundierten Dokumentation zu begleiten, um die steuerlichen Folgen bestmöglich zu managen sofern man noch immer auf das Abenteuer Auslandsbroker setzt.