Das Wichtigste zusammengefasst
- In Österreich gibt es keinen Steuerfreibetrag von 801 Euro! Ab dem ersten Euro wird Kapitalertragsteuer fällig
- Regierung denkt darüber nach, ob es für Langfristinvestoren eine KESt-Befreiung geben soll
- Ist man in Österreich steuerlich ansäßig und Geringverdiener, so kann die Regelbesteuerungsoption interessant sein. Statt Kapitalertragsteuer werden Kapitalgewinne mit dem Einkommensteuertarif versteuert
In diesem Ratgeber
In Deutschland gibt es einen Freibetrag von 1000 Euro bei der Abgeltungssteuer und für Ehepaare sogar 2000 Euro Freibetrag, Stand April 2024. Das Pendant in Österreich zur Abgeltungssteuer ist der besondere Steuersatz in der Höhe von 27,50 % (ausgenommen Sparzinsen, diese sind mit 25 % besteuert). Dieser wird von inländischen Brokern in Form der Kapitalertragsteuer (kurz KESt) abgeführt. Gibt es denn nun in Österreich auch einen Freibetrag auf die KESt so wie in Deutschland? Kurz, knackig die Antwort:
Nein, es gibt keinen Steuerfreibetrag bei der Kapitalertragsteuer!
Daher gibt es auch keine Möglichkeit eines Freistellungsauftrags bei der Bank. Die Nationalstaaten der EU sind leider sehr darauf erpicht, dass sie eine nationale Gesetzgebung haben und so sich jedes Land voneinander unterscheidet. Neben der gemeinsamen Sprache unterscheidet uns mit Deutschland auch die anderen Steuergesetze und so gibt es eben keinen Steuerfreibetrag und auch keine Abgeltungssteuer. Diese heißt bei uns in Österreich Kapitalertragsteuer.
Dennoch gibt es auch in Österreich eine Möglichkeit die Steuer bei Kapitalerträgen niedrig(er) zu halten.
Tarifbesteuerung / Regelbesteuerung
Gibt es Einkünfte aus Kapitalvermögen so unterliegen diese in der Regel dem Sondersteuersatz von 27,50 % bzw 25 % und nicht der Tarifbesteuerung (persönliche Steuerprogression). Die angefallene Steuer auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen wird so in der Regel im Wege der Kapitalertragsteuer (KESt-Abzug) abgeführt.
Es gibt jedoch keine Verpflichtung in Österreich die Einkünfte aus Kapitalvermögen dem Sondersteuersatz zu unterwerfen und der Steuerpflichtige kann so auch in die Regelbesteuerung optieren. Damit werden die Kapitaleinkünfte nach dem persönlichen Steuersatz der Progressionsstufe besteuert. Das ergibt natürlich nur dann Sinn, wenn der Steuersatz der Regelbesteuerung niedriger ist als jener der Kapitalertragsteuer. Optiert man in die Regelbesteuerung, so ist man so natürlich veranlagungspflichtig und hat so jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Regelbesteuerungsoption beantragen
Im Zuge der Steuererklärung hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit die Regelbesteuerungsoption zu beantragen. Diese Option ist natürlich nur für sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen möglich.
Wie funktioniert es mit der Rückerstattung der KESt? Dazu sagt die Website des Finanzministeriums:
„Kommt es bei Ausübung einer Regelbesteuerungsoption zu einer geringeren Besteuerung als bei der Anwendung des besonderen Steuersatzes von 25 Prozent bzw. 27,5 Prozent, wird auf Antrag die bereits in Abzug gebrachte KESt auf die gemäß der Veranlagung zu entrichtende Einkommensteuer angerechnet und ein allfälliger darüber hinausgehender KESt-Betrag wird rückerstattet.“
Über die Regelbesteuerungsoption sagt das Finanzministerium, dass die KESt rückerstattet wird bzw. auf die zu entrichtende Einkommensteuer angerechnet wird. Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/Besteuerung-inl-sowie-im-Inland-bez-Kapitalertraege.html
Einkommensteuertarif
Was heißt Tarifbesteuerung bzw. Regelbesteuerung? Das heißt, dass das Jahreseinkommen zu einem speziellen Steuersatz, je nach Progressionsstufe errechnet wird. Aktuell gibt es so einige Anpassungen in der Einkommensteuer, die Tarifstufen bleiben gleich, doch ändert sich der Grenzsteuersatz in den nächsten Jahren.
Einkommen (2025) | Steuersatz (2025) |
---|---|
bis 13.308 Euro | 0 % |
bis 21.617 Euro | 20 % |
bis 35.836 Euro | 30 % |
bis 69.166 Euro | 40 % |
bis 103.072 Euro | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | 55 % |
Fazit
In Österreich gibt es im Unterschied zu Deutschland keinen Sparerfreibetrag in der Höhe von 1000 Euro, welcher über den Freistellungsauftrag in Anspruch genommen werden kann. Sämtliche Überlegungen die in Hinblick auf der Sparerfreibetrag/Freistellungsauftrag gemacht werden sind umsonst, da das österreichische Steuerrecht anders gestaltet ist.
Die Kapitalertragsteuer für Sparzinsen von 25 % und für alle andere Kapitalerträge in der Höhe von 27,5 % müssen ab dem ersten Cent bezahlt werden. Für Geringverdiener gibt es noch die Regelbesteuerungsoption. Statt der Kapitalertragsteuer werden die Kapitalerträge nach Einkommensteuer versteuert, diese kommt jedoch nur auf Antrag zur Anwendung. Der Antrag erfolgt durch das Ankreuzen des entsprechenden Feldes in der Einkommensteuererklärung.