Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

t+1 Settlementzyklus kommt bis 2027 in die EU!

Ab 11.10.2027 soll in der EU schneller abgerechnet werden, so nun die Pläne der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Europäische Kommission (EK) und die Europäische Zentralbank (EZB). Der Begriff „t+2“ steht für die übliche Abwicklungsfrist von zwei Werktagen bei Wertpapiergeschäften. Das bedeutet, dass zwischen dem Tag, an dem ein Geschäft abgeschlossen wird, und dem Tag, an dem die Wertpapiere tatsächlich übertragen werden, zwei Werktage liegen. Nicht nur in den USA, auch in Europa wird daran gearbeitet, dass der Settlementzyklus schneller passieren soll.

EU Kommission prüft Gesetzesänderung für einen kürzeren Settlementzyklus von t+1

Die Verkürzung des Handels-Settlementzyklus vom aktuellen t+2-Rahmen auf einen Geschäftstag sollte eine schnellere Ausführung, Clearing und Abwicklung von Wertpapiertransaktionen sowie eine internationale Angleichung ermöglichen und damit dem gesamten EU-Finanzökosystem zugutekommen.

Die Kommission prüft derzeit die Vorzüge einer Gesetzesänderung, die einen möglichen Übergang zu einem kürzeren Settlementzyklus vorschreibt.

Nächste Schritte

Die ESMA hat den 11. Oktober 2027 als optimalen Zeitpunkt für den Übergang zu t+1 in der EU empfohlen. In ihrem Bericht kam die ESMA zu dem Schluss, dass der Übergang zu t+1 in Phasen durchgeführt werden sollte, wobei wichtige Meilensteine wie Technologie-Upgrades, Stakeholder-Engagement und regulatorische Anpassungen zu berücksichtigen sind.

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