Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Schnellerer Abwicklungszyklus in Europa? ESMA will Umstellung am 11.10.2027 auf T+1!

Schnellere Abwicklung der Wertpapiergeschäfte? Das sieht nun wirklich gut aus in der EU, denn die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) befürwortet nachdrücklich die Verkürzung des Abwicklungszyklus für Wertpapiertransaktionen in der Europäischen Union von derzeit zwei Tagen (T+2) auf einen Tag (T+1). Ziel dieser Maßnahme auf T+1 ist es, die Effizienz der Abwicklung zu erhöhen, die Marktintegration in Europa zu stärken und die übergeordneten Ziele der Kapitalmarktunion sowie der Spar- und Investitionsunion zu unterstützen.

Was ist T+1?

T+1 bedeutet, dass Wertpapiergeschäfte einen Tag nach dem Handelstag abgewickelt werden. Aktuell gilt in der EU meist T+2, also zwei Tage bis zur Abwicklung.

Vorteile von T+1

  • Weniger Risiko: Kürzere Zeiträume senken das Ausfallrisiko der Handelspartner.
  • Mehr Effizienz: Schnellerer Zugriff auf Kapital verbessert die Liquiditätssteuerung.
  • Kostenvorteile: Geringere Finanzierungskosten durch kürzere Haltefristen.
  • Stärkere Marktresilienz: Weniger Anfälligkeit bei Marktturbulenzen.
  • Internationale Angleichung: Bessere Kompatibilität mit Märkten wie den USA.

T+1 soll die Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Finanzmärkte stärken.

Geplanter Umstellungstermin: 11. Oktober 2027

Die ESMA empfiehlt den 11. Oktober 2027 im vierten Quartal als optimalen Termin für die Umstellung auf den T+1-Zyklus. Dabei setzt sich ESMA für eine koordinierte Umsetzung innerhalb Europas ein, um grenzüberschreitende Markteffekte zu minimieren und eine reibungslose Anpassung zu gewährleisten. Das wären also noch bisschen mehr als zwei Jahre, bis Wertpapiertransaktionen schne

Verfügbare Dokumente und Transparenz

ESMA veröffentlicht im Rahmen der T+1-Initiative auf freiwilliger Basis relevante Dokumente des Industry Committees zur Information der Öffentlichkeit. Dabei weist ESMA ausdrücklich darauf hin, dass die veröffentlichten Inhalte nicht automatisch die offizielle Position der Behörde widerspiegeln und keine rechtliche Verbindlichkeit besitzen.

Weitere Schritte

Parallel zur technischen Vorbereitung arbeitet ESMA an regulatorischen Standards, die für eine einheitliche Umsetzung des T+1-Zyklus innerhalb der EU notwendig sind. Zudem werden gesetzgeberische Entwicklungen und Konsultationen eng begleitet.

Fazit

Die Verkürzung des Abwicklungszyklus auf T+1 stellt einen bedeutenden Schritt zur Effizienzsteigerung und Integration der europäischen Finanzmärkte dar so die ESMA auf ihrer Website. Durch die enge Zusammenarbeit von Aufsichtsbehörden, Zentralbanken und Marktteilnehmern wird ein strukturierter Übergang sichergestellt – mit dem Ziel, Risiken zu minimieren und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Kapitalmärkte zu stärken.

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