Die Gerüchteküche in der Finanzpolitik brodelt: Im Zuge der Budgetplanungen für die Jahre 2027 und 2028 verdichten sich die Hinweise, dass die Bundesregierung umfassende Einsparungen plant. Ein prominentes Opfer dieser Sparmaßnahmen könnte der Gewinnfreibetrag (GFB) sein – insbesondere die Möglichkeit, diesen durch Investitionen in Wertpapiere geltend zu machen.
Für viele Selbstständige und Unternehmer stellt dies eine Zäsur dar. Sollten die Pläne realisiert werden, könnte das laufende Jahr 2026 die letzte Gelegenheit sein, von diesem steuerlichen Privileg in gewohntem Umfang zu profitieren.
- Mehr Informationen zum Gewinnfreibetrag
- Gewinnfreibetrag Rechner online
Was steht zur Debatte?
Bisher gilt der Gewinnfreibetrag als das unternehmerische Pendant zum steuerbegünstigten 13. und 14. Gehalt (Jahressechstel) der Angestellten. Während der Grundfreibetrag bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro automatisch gewährt wird, verlangt der investitionsbedingte Freibetrag bei höheren Gewinnen aktive Investitionen – etwa in begünstigte Wertpapiere nach § 14 Abs. 7 Z 4 EStG.
Genau hier soll laut aktuellen Informationen der Rotstift angesetzt werden:
- Streichung des Wertpapier-Investments: Der Kauf von Fonds oder Bundesschätzen könnte künftig nicht mehr als Basis für den investitionsbedingten Freibetrag dienen.
- Vollständiges Aus? Aktuell wird in der Presse nur der Kauf von Wertpapier-Investments diskutiert. Dass der investitionsbedingte Freibetrag gänzlich abgeschafft wird, um das Budgetloch zu stopfen, ist so nicht bekannt.
Sunrise, Froots und Bundesschatz als große Verlierer?
Sollte die Steuerersparnis (bis zu 23.200 € pro Jahr) wegfallen, verlieren spezialisierte „§14-Lösungen“ ihre Existenzgrundlage. Produkte, die exakt für diesen Zweck konzipiert wurden, dürften ab 2027 kaum mehr nachgefragt werden. Beispiele dafür sind die Angebote von Sunrise, Froots oder vom Bundesschatz mit einer Laufzeit von 48 Monaten.
- Sunrise Dividends and Interest (A) (
AT0000A3EAW0) - froots Multi Asset §14 Fonds (
AT0000A35XQ9) - Bundesschatz (48 Monate Laufzeit)
Ohne den steuerlichen Hebel sind diese Produkte aufgrund der 4-jährigen Behaltefrist und spezifischer Kriterien gegenüber freien Investments deutlich weniger konkurrenzfähig.
Warum 2026 jetzt entscheidend ist
Da steuerliche Änderungen meistens mit Beginn eines neuen Kalenderjahres (in diesem Fall 2027) in Kraft treten, bleibt Unternehmern nur noch das aktuelle Wirtschaftsjahr, um Fakten zu schaffen. Wer heuer noch investiert, sichert sich den Steuervorteil nach der aktuellen Rechtslage.
Wichtig zu beachten:
Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag bei Wertpapieren gilt eine Behaltefrist von mindestens vier Jahren. Wer also 2026 investiert, muss die Papiere bis 2030 im Betriebsvermögen halten, um die Steuerbegünstigung nicht nachträglich zu verlieren.
Die Fakten zum aktuellen Gewinnfreibetrag (Stand 2026)
| Gewinnstufe | Prozentsatz | Maximaler Freibetrag |
| Bis 33.000 € | 15,0 % (Grundfreibetrag) | 4.950 € |
| Die nächsten 145.000 € | 13,0 % (Investition nötig) | 18.850 € |
| Die nächsten 175.000 € | 7,0 % (Investition nötig) | 12.250 € |
| Die nächsten 230.000 € | 4,5 % (Investition nötig) | 10.350 € |
| Gesamt maximal | 46.400 € |
Hinweis: Bei einem Grenzsteuersatz von 50 % bedeutet die volle Ausnutzung des Gewinnfreibetrags eine Steuerersparnis von bis zu 23.200 Euro.
Was sollten Unternehmer jetzt tun
- Gewinnprognose erstellen: Wie hoch wird der Gewinn für 2026 voraussichtlich ausfallen?
- Berechnung: Nutze den Online-Rechner, um zu ermitteln, wie hoch der investitionsbedingte Teil über den Grundfreibetrag (4.950 €) hinaus ist.
- Beratung suchen: Kontaktiere zeitnah deine Steuerberatung. Da noch keine finalen Gesetzestexte vorliegen, ist eine professionelle Einschätzung der politischen Lage unerlässlich.
- Fristen wahren: Investitionen in Wertpapiere müssen bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sein, um für das heurige Jahr wirksam zu werden.
Fazit
Ob die Wirtschaftskammer (WKO) und andere Interessenvertreter die Abschaffung noch verhindern können, ist ungewiss. Die angespannte Budgetsituation unter der aktuellen Regierung lässt jedoch vermuten, dass tiefgreifende Kürzungen bevorstehen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte das Jahr 2026 nutzen, um den investitionsbedingten Freibetrag letztmalig in Anspruch zu nehmen.
Haftungsausschluss: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. Bitte konsultieren Sie für verbindliche Informationen eine Fachperson.
Mehr
- Mehr Informationen zum Gewinnfreibetrag
- Gewinnfreibetrag Rechner online