Jetzt ist er endlich da, der Aktiensplit bzw. die Bonuskaktien bei BYD! Lange erwartet und nun endlich ausgeführt, aber das dicke Ende kam jetzt für viele mit der Abrechnung! Der Aktiensplit ist anscheinend KESt-pflichtig! Als BYD am 29. Juli 2025 seinen angekündigten Aktiensplit vollzog, rechneten viele Anlegende mit einer steuerneutralen Kapitalmaßnahme. Tatsächlich erhielten Aktionär:innen für ihre bestehenden BYD-Anteile zusätzliche Stücke im Verhältnis 1:3. Die Gesamtbewertung der Position blieb dabei im Wesentlichen unverändert – es handelte sich um einen klassischen Split, bei dem der Kurs rechnerisch entsprechend angepasst wurde. So die Annahme. BYD macht es nämlich „besonders“ und so wird der Split in Österreich als Stockdividende eingestuft, sozusagen ein Bonus und sie ähnelt nur einem 3-zu-1 Split.
Broker zieht KESt ab, sieht es als Stockdividende
Die zusätzlich eingebuchten Aktien wurden dort als sogenannte Stockdividende klassifiziert. Die Folge ist steuerlich nicht gut: Auf Basis des eingebuchten Wertes wurde Kapitalertragsteuer (KESt) einbehalten – auch wenn es sich wirtschaftlich nicht um einen Vermögenszuwachs handelt.
Das Problem ist hier, dass die verschiedenen Broker wie z. B. Flatex, Trade Republic, … sich bei der steuerlichen Behandlung auf die Klassifizierung durch den Datenlieferanten (z. B. WM Datenservice) verlassen. Wenn dort eine Maßnahme als Dividende hinterlegt ist, wird sie auch so versteuert – selbst wenn sie wirtschaftlich eher einem Split entspricht.
Durch die Versteuerung der als Dividende erhaltenen Aktien erhöhen sich die Anschaffungskosten, was häufig zu einem Buchverlust führt. Ein Verkauf mit anschließendem Rückkauf kann steuerlich sinnvoll sein, um Verluste geltend zu machen.
Broker Korrektur möglich?
Aus eigener Erfahrung kann ich davon berichten, dass Broker bei Aktiensplits durchaus auch mal falsche Informationen erhalten, die zu einem späteren Zeitpunkt korrigiert werden. Kann sein, muss aber nicht sein. Die berühmte Tasse Tee zur Beruhigung des Gemüts empfiehlt sich daher auch hier und in ein paar Tagen ein Gespräch mit dem Support des Brokers am Telefon hilft dabei, die Sachlage einzuschätzen. Der Broker hat hier dann auch bereits mehr Informationen.
Wenn die Sachlage vom Broker nicht mehr anders eingestuft und so korrigiert wird, würde es folgendes konkret bedeuten:
Was bedeutet das konkret?
- Die KESt wird sofort fällig, obwohl kein tatsächlicher Liquiditätszufluss erfolgt.
- Die neuen Aktien erscheinen mit einem angepassten Einstandswert im Depot, was einen späteren Verkauf steuerlich „entlasten“ kann.
- Wer die steuerliche Einstufung nicht akzeptieren möchte, kann es sich über die Einkommensteuererklärung (bzw. dort in der E1kv) zurückholen – das ist allerdings aufwändig und es wird nicht einfacher. Warum? Weil beim steuereinfachen Broker die hinterlegten Anschaffungskosten nicht mehr stimmen. Eine komplexe Sache allemal! Bei einem späteren Verkauf müsste hier wiederum korrigiert werden. Hier ist eine Offenlegung des Sachverhalts gegenüber dem Finanzamt wohl eine kluge Idee, auch die Unterstützung einer facheinschlägigen Steuerberatung könnte hier sehr hilfreich sein.
Stellungnahme von Flatex
Ein Sprecher von Flatex sandte mir eine Stellungnahme zur Behandlung der BYD Kapitalmaßnahme:
„Aktionäre des chinesischen Unternehmens BYD erhalten im Zuge einer Kapitalmaßnahme von Anfang Juni 2025 Bonusaktien. Diese Aktien haben wir nunmehr in die Depots unserer Kunden eingebucht. Die Kapitalmaßnahme von BYD stellt formal also keinen Aktiensplit dar sondern ist wirtschaftlich als Dividendenzahlung zu bewerten. Folgerichtig haben wir bei der Einbuchung der Aktien für unsere Kunden in Österreich Kapitalertragssteuer einbehalten. Unterschiedliche nationale Steuergesetze können dabei zu anderer steuerlicher Behandlung führen. So wird für Kunden in Deutschland keine Steuer einbehalten.“
Fazit
Die steuerliche Behandlung von Kapitalmaßnahmen wie Aktiensplits kann – je nach technischer Umsetzung und Interpretation – zu unerwarteten Belastungen führen. Besonders ärgerlich: Als Anleger:in hat man in solchen Fällen meist keine Wahl, da die steuereinfachen Broker wie Flatex & Co an die Datenlage gebunden sind.
Tipp:
Wer die KESt nicht akzeptieren möchte, kann über die Einkommensteuerveranlagung eine Korrektur versuchen – idealerweise mit Unterstützung eines Steuerberaters. Ob sich dieser Aufwand lohnt, hängt vom Einzelfall ab.
Wurden dadurch die Anschaffungskosten angepasst, da ich doch jetzt schon mal KESt bezahlt habe ohne einen Gewinn erzielt zu haben?
Auch ich musste zu meinem Entsetzen feststellen, dass mein Flatex-Verrechnungskonto mit über 25k EUR belastet wurde, für die Begleichung der Kapitalertragssteuer einer angeblichen(!) Stockdividende. Ich halte seit 2017 Anteile am BYD, welches im Juni die Kapitalmaßnahme durchgeführt hat, die im Grunde einem Aktiensplit im Verhältnis 1:3 gleichgesetzt werden kann. Für je 10 gehaltene Aktien wurden meinem Depot gestern 8 Bonusaktien und weitere 12 Kapitalisierungsaktien zugeteilt, gleichzeitig wurde der Aktienkurs aber bereits im Juni im selben Verhältnis herabgesetzt, also gedrittelt, sodass sich der Wert meines Investments insgesamt nicht verändert hat. Diese Aktien wurden im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ausgegeben. D.h.… Weiterlesen »
Das mit dem Zivilrechtsweg wird keinen Erfolg haben, weil Flatex hier durchaus so vorgehen darf. Banken haben in diesen Fällen für Zwecke des KESt-Abzuges die Kapitalmaßnahmenverordnung, BGBl. II Nr. 322/2011, anzuwenden. Und diese sieht vor, dass sie sich sich auf entsprechende Informationen von im Wertpapiergeschäft anerkannten Informationssystemen und Datenprovidern verlassen dürfen (§ 2 Abs. 2 Z 3 Kapitalmaßnahmen-VO). Daher kann dieser Vorgang als steuerpflichtig eingestuft werden, was zum Anfall von Kapitalertragsteuer führt. Da sich die Kreditinstitute unterschiedlicher Datenprovider bedienen, kann es zu unterschiedlichen Einstufungen desselben Vorgangs zu KESt-Zwecken kommen (zB entweder als steuerneutrale Kapitalmaßnahme oder als Dividende), was auch eine… Weiterlesen »
Flatex hat die Kapitalertragsteuer wohl auf Anweisung der zuständigen Lagerstelle abgeführt. Diese Anweisungen wiederum basieren auf der Mitteilung des Emittenten (BYD) und der steuerrechtlichen Auslegung in Österreich. Für Flatex als steuereinfachen Broker in Österreich war die Vorgehensweise, die neuen Aktien als steuerpflichtigen Vorgang ähnlich einer Stockdividende zu behandeln, die korrekte Umsetzung der erhaltenen Informationen, das mag sein. Für Anleger bedeutet dies aber , dass sie die Steuer vorab zahlen müssen, der Einstandskurs der neuen Aktien entsprechend erhöht wird, was sich beim späteren Verkauf steuermindernd auswirkt. Als Buy and Hold Investor, wie ich es bin, kann ich die vorab bezahlte Steuer… Weiterlesen »
Ist das eine KI-Information? Klingt jedenfalls so und sie übersieht hinsichtlich der Anwendung des österreichischen Steuerrechts die Unterscheidung zwischen Regelungen für Zwecke des KESt-Abzuges und die materiellrechtlichen Einstufung des Vorganges. § 3 Abs 1 Z 29 EStG ist keine spezielle Norm für den KESt-Abzug. Hierfür sieht die Kapitalmaßnahmen-VO eigene, spezielle Regelungen vor. Das ist aufgrund einer potentiellen Haftung der Abzugsverpflichteten in diesem Fall auch notwendig.
Das wurde mir von Fletex geantwortet auf meine Anfrage 31.07.2025 um 11:06 Uhr Sehr geehrter Herr Geissler, die Kapitalmaßnahme von BYD, CNE100000296, ist gestern abschließend gebucht worden. In dieser Nachricht haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst. Warum wurden mir Steuern berechnet? Gemäß dem Steuerrecht sind Stockdividenden bzw. Bonusaktien wie in diesem Fall steuerpflichtig und bei Einbuchung sind entsprechende Steuern unverzüglich abzuführen. Seitens der Gesellschaft wurden hierbei pro Aktie 130,10 HKD bzw. 14,5071 Euro vorgegeben. Dieser Ertrag ist mit 27,5 % zu versteuern. Bei einem späteren Verkauf werden ebendiese Anschaffungsdaten dann berücksichtigt und reduzieren entsprechend Ihre Steuerlast. Mein Einstandskurs… Weiterlesen »
Meine konkrete Frage:
Ist es letztendlich nicht so, dass auf Grund der bezahlten Steuer der Einstandskurs (als Basis für die Steuerberechnung) RICHTIG angepasst wurde und man bei Verkauf darüber nur mehr die Differenz bezahlen muss (bei Verkauf darunter kann ich es als Verlustausgleich steuerlich geltend machen). Oder sehe ich das falsch und gibt es darüber hinaus definitiv Nachteile für mich?
Jetzt bitte unter diesem Post keinen weiteren Frust ablassen (davon gibt es hier verständlicherweise genug davon), sondern was mich interessieren würde ist, ob meine Vorstellung richtig oder falsch ist.
für die, die es noch nicht verstanden haben.. ich hab mal die KI (gemini) gefragt und die hat es eigentlich ganz gut erklärt. Wichtig ist dann der Absatz mit den „Anschaffungskosten“: Ja, zu der von Ihnen angesprochenen Kapitalmaßnahme von BYD und der damit verbundenen steuerlichen Behandlung in Österreich liegen mir Informationen vor. Ihre Beobachtung ist korrekt: Die kürzlich erfolgte Ausschüttung von Bonusaktien durch BYD wurde von den depotführenden Banken in Österreich als steuerpflichtiges Ereignis eingestuft und mit der 27,5%igen Kapitalertragsteuer (KESt) belegt. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und Hintergründe: Die Kapitalmaßnahme von BYD Im Juli 2025 hat BYD eine… Weiterlesen »
Leider wie meistens bei AI viel „blabla“ und nichts dahinter… Da ist weder was neues dabei, noch irgendwelche brauchbaren Empfehlungen. Eine Zusammenfassung von dem was im Internet zu finden ist, nicht mehr und nicht weniger…
Wenn wir uns aber mal diesen Satz anschauen: „Nach österreichischem Steuerrecht gelten unentgeltlich ausgegebene Aktien (Gratisaktien oder Bonusaktien), die aus den Rücklagen der Gesellschaft finanziert werden, als eine Form der Dividende.“ Dann sollte eigentlich klar sein, dass es sich dabei NICHT um Bonusaktien handelt, da diese NICHT aus Rücklagen der Gesellschaft finanziert wurden, sondern durch die „Verwässerung“ der Aktien im Verhältnis 1:3 > Aktiensplit!
Mein Gedanke war ja schon: Ich hab chin. Aktien gekauft, bin ich selbst Schuld…
Und dann noch der Split dauert ewig….insofern für mich nach dieser Erfahrung eine künftig unmögliche Aktie. Aber nun: dass der Fiskus hierzulande dann auch noch so unverschämt zuschlägt, nur weil mein Aktieneigentum plötzlich in Bonus- oder Gratisaktien umbetitelt wurde obwohl es vorher ganz normale MEINE Aktien waren (von wem auch immer die Umbenennung erfolgte) und dies in D mit KapEst belegt wird obwohl überhaupt kein Ertrag entstanden ist, macht mich sprachlos. Das bestätigt mich darin, dass mein Geld in Bitcoin besser investiert ist.
„Als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten ferner … 2. sonstige Bezüge aus Anteilen an Körperschaften, die nicht in Z 1 oder § 31 fallen, insbesondere Gewinnanteile (Dividenden), …“
In den Einkommensteuerrichtlinien (EStR) ist konkretisiert:
„Bonusaktien (Gratisaktien) sind grundsätzlich nach Maßgabe des Gewinnverwendungsbeschlusses als ein steuerpflichtiger Bezug aus Anteilen an Körperschaften zu behandeln.“
Das bedeutet:
Bonusaktien gelten steuerlich als „sonstiger Bezug“ aus Anteilen an Körperschaften (Dividendenähnlicher Vorteil) gemäß § 27 Abs. 2 Z 2 EStG und unterliegen somit der Kapitalertragsteuer.
Trade Republik wird in Österreich nachversteuern müssen (meine persönliche Meinung)
Mfg. Erwin
Ja, Bonusaktien sind „sonstiger Bezug“, aber das sind KEINE Bonusaktien oder Gratisaktien (das ist ja der springende Punkt!!)! Das wäre sie nur wenn zusätzliche Aktien gewehrt werden, die statt dafür zu bezahlen aus Dividende oder von der Firma finanziert werden. Das kann ich voll und ganz nachvollziehen, dass dafür KEST anfällt, weil es ja quasi wie ein Kauf ist, der gratis ist und damit ein Ertrag „erzielt“ wird. In dem Fall geht es um einen Aktiensplit, das hat nichts mit Bonusaktien zu tun, da diese aus dem bereits vorhanden Kapital in diese Aktie „finanziert“ wird und damit der Gesamtwert unverändert… Weiterlesen »
Ich sehe auch keinen Bonus. Schließlich blieb ja der Gesamtwert gleich! Was soll das für ein Bonus sein?
Also ich hab mir das alles durchgerechnet und wie ich es schon weiter unten erläutert habe, stellt es sich für mich so dar: Mein neuer EINSTANDSWERT ergibts sich aus folgenden: – alle bisher normal gekauften tranchen (war bei mir nur eine) – die beiden (10:8 und 10:12) die nun BYD via FlatEx ausgespielt hat (also Anzahl x EUR 14,507100) Wenn ich diese drei Werte ganz normal addiere, komme ich exakt auf meinen nun angezeigten „Wert Kauf“ und das dividiert durch die neue Anzahl an Aktien ergibt den neuen Einstandswert. Das treibt wohl den Wert wohl bei den meisten hier ins… Weiterlesen »
Angeblich ist flatex der einzige Broker in Österreich, die das so gemacht haben. Andere Broker haben einen normalen Split durch geführt. Wer hat es jetzt wohl richtig gemacht frage ich mich
Postbank hat es genauso gemacht…
Es ist einfach eine Frechheit von Flatex. Ich habe den Support kontaktiert und habe eine Erklärung verlangt und das einzige, dass mir gesagt wird ist, dass ich mir diesbezüglich einen Steuerberater nehmen soll, denn Flatex hat von ihrer Seite aus alles richtig gemacht.
Ich bitte einfach nur um eine Erklärung, um es besser nachvollziehen zu können, aber dafür ist der Support scheinbar nicht zuständig.
Und für das zahle ich so hohe Gebühren ?? Eine Frechheit ist das
Also ich würde mich freuen, wenn hier jmd Licht ins Dunkel bringen kann. Der Aktiensplit hat aktuell bei meinem Flatex Depot den Wert auf ein MINUS von einigen tausend Euro gesetzt, fast um 50% minus vom Gesamtdepot. Und dafür soll ich jetzt aber eine Kest zahlen???? Passt nicht zusammen u die Erklärung dazu verstehe ich nicht. Oder ist Abbildung im Flatex System einfach falsch?
Es ist aus meiner Sicht falsch, aber Flatex hat offensichtlich die Info bekommen, dass es sich bei den „zusätzlichen“ Aktien um Bonusaktien handelt und die müssten lt. österreichischem Gesetz mit KEST besteuert werden beim Erhalt. Somit hat Flatex nichts falsch gemacht, WENN es sich wirklich um Bonusaktien oder Dividende handeln würde. Das tut es aber aus meiner Sicht ganz klar nicht. Die Anzeige wie viel % du im Minus bist, ist mit der Logik von Flatex verknüpft, da sich der Einstandswert nicht drittelt wie bei einem Aktiensplit im Verhältnis 1:3, sondern die neuen Aktien mit einem Wert von ca. 14€… Weiterlesen »
bin auch FlatEx.at und habe exakt dieselben Antworten bekommen. Aber wenn mich nicht alles täuscht, hat man die KeSt ja quasi nur „vorausbezahlt“, weil das FA die eingebuchten Aktion (Stockdividende) jetzt schon – richtigerweise – als Gewinn sieht. Das ist jetzt versteuert. Dadurch hat sich aber der Einstandswert erhöht, was mir dann bei einem Gewinn zugute kommt und ich dann eben für diesen Anteil NICHT mehr KeSt zahlen muss. D.h. es kommt aufs gleiche raus, oder nicht? Komisch ist bei mir nur: ich hatte 158 BYD, mal 3 macht 474. Ich hab aber nur 473 jetzt im Depot. Wo die… Weiterlesen »
Du hast vollkommen recht. Allerdings gibt es nur ein Problem bei der Sache. Was ist, wenn du deine Aktien gar nicht verkaufen möchtest in Zukunft ? Dann hast du Steuern bezahlt für Gewinne, die du eigentlich nie verkaufen hättest wollen. Manche Menschen verkaufen nicht, da sie ja genau wissen, dass sie dann Steuern darauf zahlen müssen und deshalb halten sie.
Also im Grunde hat dich Flatex mit dieser Aktion gezwungen deine Aktien irgendwann zu verkaufen, denn Steuern sind bereits bezahlt und du hast im Grunde genommen erst was davon, wenn du deine Aktien verkaufst.
Nicht nur wenn nicht verkauft wird. Was ist wenn mit Verlust oder sagen wir mal komplett ohne Gewinn verkauft wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die KEST da wieder zurück erstattet wird….
Was mich ärgert, dass diese Buchungen ohne ein Nachricht gemacht wurden und so ganz sicher einige in den negativen Bereich des Kontos gekommen sind und dadurch Überziehungszinsen an Flatex bezahlen müssen.
Ist meiner Meinung eine Geldmacherei.
Das ist soweit richtig. Aber wenn du gar nicht verkaufen wolltest, musst du jetzt Steuern bezahlen. Die Summe hättest du ja auch anders anlegen können… Die Zinsen / Erträge daraus sind jetzt weg. Das finde ich die eigentliche Sauerei…
Interessant scheint hier, dass Flatex.at und FlatexDegiro unterschiedliche zugänge zu dem Thema haben.
Wärend Flatex AT KESt abzieht und es als Stockdividende sieht, verbucht FlatexDegiro es wie bei einem richtigen Split.
Bin gespannt wer hier nunfalsch liegt.
Woher haben Sie diese Information, dass es beide unterschiedlich handhaben ?
Ein Kollege hat über FlatexDegiro investiert.
Vielleicht haben sie es auch anders verrechnet. Die Auszüge konnte ich nicht prüfen.
Hallo an alle,
ich bin in Österreich zu Hause und bin auch geschockt das ich jetzt keinen unerheblichen Betrag an Steuer für etwas zahlen muss, das eigentlich nur ein Aktiensplit ist. Ich werde versuchen mich beim Finanzamt schlau zu machen. Wie im oberen Artikel geschrieben denke ich das es nicht so einfach gehen wird. Was ich mich frage ist, wenn ich die Aktien irgendwann mit gewinn verkaufe darf ich dann nochmal Steuern bezahlen . Ich hoffe das Flatex da noch reagiert, ich hab den Support mal angeschrieben. Bin auf die Antwort gespannt !
Ich Finde es von Flatex eine absolute Frechheit. Für Flatex ist es kein Aktiensplit, aber wir haben alle Steuern zahle müssen und das obwohl kein Gewinn da ist. Im Grunde genommen wurden die treuen Aktien Besitzer bestraft und nicht belohnt
Hier die Erklärung von Flatex: Sehr geehrter Herr, die Kapitalmaßnahme von BYD, CNE100000296, ist gestern abschließend gebucht worden. In dieser Nachricht haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst. Warum wurden mir Steuern berechnet? Gemäß dem Steuerrecht sind Stockdividenden bzw. Bonusaktien wie in diesem Fall steuerpflichtig und bei Einbuchung sind entsprechende Steuern unverzüglich abzuführen. Seitens der Gesellschaft wurden hierbei pro Aktie 130,10 HKD bzw. 14,5071 Euro vorgegeben. Dieser Ertrag ist mit 27,5 % zu versteuern. Bei einem späteren Verkauf werden ebendiese Anschaffungsdaten dann berücksichtigt und reduzieren entsprechend Ihre Steuerlast. Mein Einstandskurs erscheint mir nicht korrekt, wie berechnet sich dieser? Seit… Weiterlesen »
Gleiche Antwort bei mir.
Ein Witz – wenn BYD noch weiter abschmiert wirds lustig
Ich hab auch den gleichen Unsinn bekommen….
Hab aber nochmal an Flatex geschrieben, weil ich ihre Argumentation nicht als korrekt sehe. Es ist weder eine Dividende noch eine Bonusaktie. Dadurch, dass die Buchung Gewinnneutral ist, gibt es auch keinen Kapitalertrag der versteuert werden kann….
Ich werde Flatex den Rücken kehren, wenn sie das nicht in Ordnung bringen. Tausende Euro KEST für Aktien aus einem Split-Verfahren. Lächerlich.
Flatex ist mit dem BYD Event anscheinend komplett überfordert. Da stimmen einige Dinge nicht.
Einstandswert der Alt Aktien (2021) sind nicht splitbereinigt.
Einstandswert der neuen Aktien wurden trotz Kest nicht angehoben.
Kest Berechnungswert wurde vom 10.6. genommen, Buchungs +Valutentag 30.7.
Bin auch von der Flatex Unfähigkeit betroffen. Die hatten nun fast 2 Monate Zeit Sich auf das Event vorzubereiten, das ist äußerst schwach! Das wird Flatex zum Gespött im Netz machen. Auch wen sie das in den nächsten Tagen gerade ziehen, ist der Schaden angerichtet. Andere Broker in Österreich schaffen das die BYD Splitaktien zum Buy in von 0€ zu buchen.
Welche andere Broker?
Laut Reddit: TrRe, EasyBank und ING.
Aus der nachricht von Flatex 10.6.: „Wichtig: Der Gesamtwert Ihrer Position ändert sich durch die Kapitalmaßnahme nicht – der Kurs wurde heute entsprechend optisch gesenkt, da sich der Gesamtwert auf mehr Aktien verteilt.“
Bei meinen anderen Depots haben Auslandssplits immer anstandslos funktioniert, sogar damals bei der Raika und BA.
ING? Die gibt es nur für Deutschland, also deutsches Steuerrecht. Man muss allgemein aufpassen bei Foren, auf welches Steuerrecht sie sich beziehen. Bei den aufgezählten Brokern ist es so, dass nur die easybank rein österreichisch ist – im Moment zumindest.
Trade Republic