Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Abfertigung Neu soll in Pensionskasse übertragbar werden

Die Bundesregierung plant eine Reform im Bereich der betrieblichen Vorsorge. Künftig soll es möglich sein, die Abfertigung Neu beim Pensionsantritt in eine Pensionskasse einzubringen. Damit erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Option, das angesparte Kapital nicht als Einmalbetrag zu beziehen, sondern es in eine lebenslange Zusatzrente umzuwandeln.

Video

In diesem Video gibt es Details:

Regierung plant Änderungen bei der 2. Säule der Pensionsvorsorge - Abfertigung Neu auch als Rente?

Abfertigung Neu: Sicher, aber renditeschwach

Das System „Abfertigung Neu“ gilt seit 2003 für neue Arbeitsverhältnisse. Arbeitgeber leisten monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgelts in eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK). Charakteristisch ist die Kapitalgarantie: Am Ende darf der Auszahlungsbetrag nicht unter den einbezahlten Beiträgen liegen.

  • Performance:
    • Langfristig lag die durchschnittliche Rendite der MVK bei etwa 1,5–2 Prozent pro Jahr.
    • In den Niedrigzinsjahren 2015–2021 lagen die Erträge häufig nur knapp über null, teilweise sogar leicht negativ.
    • Mit den gestiegenen Zinsen erzielten viele Vorsorgekassen 2023 wieder 3–4 Prozent Plus.
  • Kosten: Verwaltungskosten und Veranlagungsgebühren schmälern die Nettoerträge deutlich. Laut GPA standen 2003–2022 Erträgen von 2,5 Milliarden Euro Verwaltungskosten von 1,3 Milliarden Euro gegenüber.
  • Fazit: Abfertigung Neu bietet hohe Sicherheit, ist aber vor allem ein sozialer Anspruch und weniger ein Instrument für Vermögensaufbau.

Die Entwicklung der Performance über alle Pensionskassen laut den Auswertungen von OeKB und FMA in den letzten Jahren:

Quelle: https://www.fma.gv.at/vorsorgekassen/jahres-und-quartalsberichte/

Pensionskassen: Renditeorientierter, aber ohne Garantie

Pensionskassen gibt es seit den 1990er-Jahren als Ergänzung zur staatlichen Altersvorsorge. Arbeitgeber können Beiträge leisten, teils verpflichtend über Kollektivverträge, teils freiwillig über Betriebsvereinbarungen. Beschäftigte können zusätzlich Eigenbeiträge einzahlen.

  • Performance:
    • Die Pensionskassen verzeichnen seit Jahresbeginn teils Verluste, insgesamt -0,87 Prozent, wobei die Betrieblichen Pensionskassen im Plus sind. Auf ein Jahr gesehen liegen die Ergebnisse jedoch im Plus, durchschnittlich 2,75 Prozent, wobei betriebliche Pensionskassen mit rund 4 Prozent besonders gut abschneiden. Langfristig ergibt sich ein gemischtes Bild: Über zehn Jahre liegen die jährlichen Erträge zwischen 2,6 und 3,0 Prozent, über 15 Jahre bei rund 3,5 bis 3,8 Prozent. Seit 1997 beträgt die durchschnittliche Rendite etwa 3,5 bis 3,8 Prozent pro Jahr.
    • Nach Strategien zeigt sich eine klare Risikoprämie: defensive Veranlagungen bringen langfristig nur gut zwei Prozent pro Jahr, während dynamische Varianten über vier Prozent erreichen – allerdings mit höheren Schwankungen.

Quelle: https://www.oekb.at/kapitalmarkt-services/unser-datenangebot/veranlagungsentwicklung-der-pensionskassen.html

  • Kosten: Die laufenden Verwaltungskosten sind mit 0,4–0,9 Prozent p.a. spürbar, aber niedriger als bei MVK.
  • Risikoprofil: Keine Kapitalgarantie. Je nach gewähltem Modell (defensiv bis dynamisch) unterscheiden sich Schwankungen und Chancen deutlich.

Ergänzende Vorsorge, kein Ersatz

Sowohl Abfertigung Neu als auch Pensionskassen sind als Ergänzung zur staatlichen Pension konzipiert. Sie ersetzen die staatliche Altersvorsorge nicht, sondern sollen Versorgungslücken schließen.

Mit der geplanten Wahlmöglichkeit würde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Flexibilität eingeräumt:

  • Variante 1: Auszahlung aus der Abfertigung Neu, mit Garantie, aber geringem Zinseszinseffekt.
  • Variante 2: Übertragung in eine Pensionskasse, mit höheren Renditechancen und einer lebenslangen Rente, jedoch ohne Garantie.

Damit stellt die Reform einen Systemwechsel dar: von einem stark sicherheitsorientierten Modell hin zu einer Option mit höherer Renditeorientierung – verbunden mit dem Ziel, die betriebliche Altersvorsorge in Österreich attraktiver und flexibler zu gestalten.

Die drei Säulen der Altersvorsorge in Österreich

Die Altersvorsorge in Österreich stützt sich auf ein Drei-Säulen-Modell, das unterschiedliche Quellen zur Einkommenssicherung im Ruhestand kombiniert. Jede Säule hat eigene Merkmale und Schwerpunkte.

1. Säule: Gesetzliches Pensionssystem

Die staatliche Pension bildet das Fundament der Altersvorsorge. Sie wird über Umlagen finanziert: Die aktuell Erwerbstätigen zahlen über Sozialbeiträge die laufenden Pensionen.

  • Leistungsziel: Die Formel „65/45/80“ beschreibt, dass eine Person mit 65 Jahren und 45 Versicherungsjahren rund 80 Prozent des durchschnittlichen Lebenseinkommens als Pension erhalten soll.
  • Bedeutung: Sie ist die zentrale Einkommensquelle im Ruhestand, jedoch zunehmend durch demografische Entwicklungen belastet.

2. Säule: Betriebliche Vorsorge

Hierunter fallen betriebliche Zusatzleistungen, die Arbeitgeber für ihre Beschäftigten bereitstellen können.

  • Abfertigung Neu: Seit 2003 zahlt der Arbeitgeber 1,53 Prozent des Bruttogehalts in eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK). Kapitalgarantie, aber geringe Renditechancen. Gesamtvolumen: rund 22 Milliarden Euro.
  • Pensionskassen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Beiträge einzahlen. Keine Garantie, aber höhere Renditechancen. Gesamtvolumen: rund 28,6 Milliarden Euro.
  • Zukunftssicherung: Steuerlich begünstigte Zusatzleistungen, z. B. Zuschüsse zu Versicherungen oder Vorsorgemodellen.

3. Säule: Private Altersvorsorge

Diese Säule umfasst individuelle Vorsorgeformen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbstständig aufbauen.

  • Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (PZV): Staatlich geförderte Modelle mit Steuer- und Prämienvorteilen. Gesamtvolumen: rund 8,7 Milliarden Euro.
  • Weitere Möglichkeiten: private Pensionsversicherungen, Wertpapierdepots, Fonds oder Immobilieninvestitionen.

Bedeutung im Zusammenhang mit der Reform

Die geplante Möglichkeit, die Abfertigung Neu in eine Pensionskasse einzubringen, ist Teil der zweiten Säule. Damit würde eine stärkere Verzahnung der beiden bestehenden Systeme erreicht: Die sichere, aber wenig ertragreiche Abfertigung Neu könnte in die renditeorientierte Pensionskasse überführt werden, um eine lebenslange Zusatzrente zu ermöglichen.

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