Das Wichtigste zusammengefasst
- Achtung bei Depotüberträgen mit dem Ausland! Daraus können Pflichten entstehen!
- Kosten für Depotübertrag: Je Position ca. 30-40 Euro bei österreichischen Broker – eventuell übernimmt der neue Broker diese Kosten?
- Genug vom bisherigen Depotanbieter? Ein Depotübertrag macht es möglich, dass die Wertpapiere nicht verkauft und beim neuen Anbieter wieder gekauft werden müssen. Ein Übertrag der Wertpapierpositionen vom alten auf den neuen Anbieter gelingt mit einem Depotübertrag.
- Im Unterschied zu Deutschland, ist ein Depotübertrag in Österreich nicht kostenlos. Die Broker verlangen hier meist Gebühren zwischen 15 und 30 Euro an eigenen Gebühren und es können auch noch fremde Gebühren hinzukommen. Eine Abänderung der Lagerstelle könnte zusätzlich noch hinzukommen und kostet ca. 30 bis 50 Euro
- Die Übertragung der Wertpapiere von Broker 1 zu Broker 2 dauert ca. 2 bis 4 Wochen. In dieser Zeit können die Wertpapiere nicht verkauft werden.
- Grundsätzlich löst ein Depotübertrag die Besteuerung mit Wertpapier Kapitalertragsteuer in der Höhe von 27,50 % aus! Es kann aber vermieden werden, dieser Beitrag beschäftigt sich damit.
- Ihr neuer Broker bietet sicherlich ein Formular an, mit dessen Hilfe ein Depotübertrag möglich ist. Manche Broker angeln nach Neukunden und bieten ihnen an, dass die Übertragsspesen vom Alt-Broker übernommen werden unter bestimmten Bedingungen. Achten Sie hier auf die diversen Neukunden-Aktionen der Broker.
So könnten Sie es angehen
- Bedenken Sie, dass ein Depotübertrag in der Regel Kosten auslöst und während des Depotübertrags (ca. 2-4 Wochen, manchmal auch länger) die Wertpapiere nicht zur Verfügung stehen.
- Wählen Sie Ihren neuen Broker aus und klären Sie mit ihm, ob dieser einen Teil der Gebühren übernimmt, welche Ihnen entstehen. Sozusagen als Neukundenbonus. Achten Sie darauf, ob bestimmte Institute für Sie einen Neukundenbonus anbieten?
- Eröffnen Sie Ihr neues Depot bei Ihrem neuen Broker. Danach holen Sie sich das Depotübertrags-Formular Ihres Brokers, führen dort an, von welchem Depot, welchem Verrechnungskonto und welche Wertpapierpositionen zu welchem neuen Depot übertragen werden sollten (es können auch nur Teile Ihres alten Depots übertragen werden).
- Achten Sie darauf, dass keine Wertpapier-KESt durch den Depotübertrag ausgelöst wird. Das wäre Standard, kann aber vermieden werden!
- Klären Sie, ob Ihr altes Depot dann geschlossen werden soll. Dazu gibt es im Formular eine passende Textpassage.
- Übermitteln Sie das ausgefüllte Formular Ihrem alten Broker und warten Sie ein paar Wochen, bis der Depotübertrag erfolgreich durchgeführt wird.
In diesem Ratgeber
Depotübertrag
Es gibt bereits ein Wertpapierdepot und man möchte zu einem anderen Institut wechseln, welches ebenso ein Wertpapierdepot anbietet? Würde man die Wertpapiere verkaufen und beim neuen Broker wieder kaufen, so fallen neben den Transkationsgebühren für Verkauf und Kauf natürlich auch die Wertpapier-KESt an. Daher ist ein Depotübertrag sinnvoll, um sich die Transaktionsspesen und die Wertpapier-KESt zu diesem Zeitpunkt zu sparen. Aber Achtung, ist beim Depotübertrag das Ausland mit im Spiel, so lauern hier Gefahren die nicht augenscheinlich sind! Im letzten Kapitel dieses Beitrags wird auf diese Gefahren eingegangen.
In diesem Video vom Mai 2020 werden Tipps, Tricks und Hinweise zum Depotübertrag in Österreich gegeben. Es werden dabei die folgenden Themen behandelt:
- Kosten
- Dauer
- Steuern
Ist ein Depotwechsel sinnvoll? Das hängt von verschiedenen Parametern ab und zu rasch sollte die Entscheidung nicht getroffen werden. Ein Depotübertrag der Wertpapierpositionen kostet im Regelfall Geld und daher sollte ganz genau geprüft werden, ob dies sich für einen lohnt. Ein Halten der Positionen beim bisherigen Broker könnte weiterhin sinnvoll sein oder auch ein Verkauf der Wertpapierpositionen.
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Mehr InformationenDepotübertrag kostenlos?
Im Unterschied zu Deutschland ist ein Depotübertrag in Österreich nicht kostenlos! Das depotübertragende Institut darf für den Übertrag Gebühren verlangen und die österreichischen Broker tun dies auch. Der neue Broker verlangt grundsätzlich keine Gebühren dafür, dass ein Kunde seine Wertpapiere überträgt. Manche Broker bieten hier sogar an, dass sie einen Teil oder sogar die gesamten Kosten für den Übertrag ersetzen (z. B. Bank Direkt oder die DADAT – siehe auch Broker Aktionen).
Ein paar Beispiele:
- DADAT refundiert bis zu 250 € (mind. 2000 € Gegenwert der jeweiligen Position)
- Bank Direkt bis zu 1.000 € (mind. 1.000 € Gegenwert der jeweiligen Position)
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Mehr InformationenAblauf
No-na-net, es benötigt zuerst einmal ein bestehendes Wertpapierdepot. Danach geht es an die Suche nach einem neuen online Broker, der in Zukunft genutzt werden soll. Dort wird ein neues Wertpapierdepot eröffnet und der neue Broker ist im Regelfall sehr daran interessiert, dass ein Depotübertrag stattfindet. Dazu stellt dieser im Regelfall sogar passende Formulare zur Verfügung. Ein Depotübertrag ist grundsätzlich immer ein Übertrag der Wertpapiere als auch des Saldos des Wertpapier-Verrechnungskontos.
Hier ein paar ausgewählte Formulare der diversen Institute:
Kosten
Die Kosten für einen Depotwechsel hängen vom Broker ab und sind sehr unterschiedlich. Deutsche Broker verlangen nichts, aber ist der Broker aus Österreich oder wie bei Degiro aus den Niederlanden so wird richtig ins Geldbörsel gegriffen. Das neue Institut wird keine Gebühren verlangen für den Wechsel und wie bereits oben angedeutet gibt es online Broker, die einem die Kosten für den Depotübertrag erstatten (unter bestimmten Auflagen und maximalen erstattbaren Gebühren). Haben Sie ein größeres Depot oder gar ein reines Fondsdepot mit einem höheren Depotvolumen sollten Sie mit dem neuen Broker reden, ob dieser nicht mehr springen lassen will. Vielleicht schlagen Sie so noch mehr Profit heraus. Österreichische Broker sind hier durchaus verhandlungsbereit und haben für größere Depots durchaus ein offenes Ohr.
Eigene Spesen je Position bei einem Depotübertrag:
- Von der easybank weg: 27,36 € pro Position
- Von der DADAT weg: 23,94 € pro Position
- Von Flatex weg: 15,90 € pro Position
- Von Bank Direkt weg: 36,00 € pro Position
- Von DEGIRO weg: 10,00 € pro Position
Fremde Spesen kommen noch hinz!
Zusätzlich können auch noch fremde Gebühren bzw. Spesen hinzu kommen, wie hoch diese sind, darüber schweigen die Broker. Diese sind mitunter wirklich sehr hoch und bergen noch eine gewisse Überraschung in sich. Hier ein paar Beispiele, was denn neben den eigenen Übertragungsspesen der Broker noch an fremden Gebühren noch hinzukommen kann:
- DEGIRO: 8 – 73 € pro Position (z. B. Wien ist mit 73 € sehr teuer!)
Dauer
Der Übertrag von Wertpapieren kann lange dauern. Für den Übertrag von inländischen Wertpapieren sollten 2-4 Wochen angesetzt werden. Für ausländische Wertpapiere kann der Übertrag noch länger dauern rund 4-6 Wochen wird hier gerne angegeben. Speziell Fonds erweisen sich immer wieder als komplex beim Übertrag von einem Depot zum anderen Depot. Daher sollte hier mit einer nochmals längeren Zeit ausgegangen werden. Dauert es kürzer, umso besser und ist so positiv überrascht!
DEGIRO zum Beispiel informiert seine Kunden, dass ein Depotübertrag in der Regel 6 bis 8 Wochen dauert, aber auch gerne mal länger. Da kommt definitiv keine Freude auf bei diesen langen Zeiten von 1,5 bis 2 Monaten und auch länger.
Beachten Sie bitte, dass während eines Depotübertrags die Wertpapiere nicht verkauft werden können. Haben Sie vor, dass Sie bestimmte Wertpapiere in den nächsten Tagen oder Wochen verkaufen, so ist ein Depotübertrag keine gescheite Sache, denn wer weiß, wie lange Sie darauf warten müssen, bis Sie am neuen Wertpapierdepot über diese Wertpapiere verfügen können.
Steuer
Achtung, ein Depotübertrag würde die Wertpapier-KESt auslösen. Lesen Sie daher diesen Beitrag um sicherzustellen, dass bei Ihrem Depotübertrag dies nicht geschieht. Hier wird erklärt, worauf es zu achten gilt, damit keine Besteuerung stattfindet.
Vorlage
Aktuell gibt es noch keine spezifische, allgemeine Vorlage für einen Depotübertrag. Diese wird erst erstellt. Jedoch bieten die unterschiedlichen Broker eigene Formulare für einen Depotübertrag an. Mit diesem Formular bzw. der Vorlage zum Depotübertrag gelingt ein Übertrag der Wertpapiere am Depot ganz einfach inklusive dem Guthabenstand vom Verrechnungskonto.
Hier ein paar ausgewählte Vorlagen zum Depotübertrag:
Gefahren beim Depotübertrag
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Mehr InformationenVorweg, ein Depotübertrag von Inland zu Inland ist im Regelfall unproblematisch, wenn das Formular korrekt ausgefüllt wird und dem Broker eine Befreiung vom Datenschutz und Bankgeheimnis erteilt wird – denn nur so kann eine Meldung ans Finanzamt erfolgen.
Ein Depotübertrag ist in Österreich nach dem BMF (Bundesministerium für Finanzen) eine heikle Sache und das Finanzamt wacht darüber, ob die strengen und umfassenden Regeln auch tatsächlich eingehalten werden. Bei reinen Inlandstransfers macht alles der Broker, selbst, kommt aber das Ausland ins Spiel, so übergehen die Aufgaben alle an uns Investoren – und hier kann es schnell problematisch werden.
- Einkommensteuerrichtlinien: 2000+ Seiten rund ums Thema Einkommensteuer https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=e913c5d6-4624-48aa-9148-410accb4f2fb
Die aufgrund der Veräußerungsfiktion entstehende Steuerpflicht bei Depotentnahmen wird von zahlreichen Ausnahmen durchbrochen. Die von den Ausnahmetatbeständen erfassten nicht steuerbaren Vorgänge lassen sich in zwei Grundfälle unterteilen:
- Übertragungen auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen, und
- unentgeltliche Übertragungen auf das Depot eines anderen Steuerpflichtigen.
Erfasst sind alle Übertragungen auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen:
- Auf ein anderes Depot bei derselben depotführenden Stelle (1. Teilstrich);
- Von einer ausländischen depotführenden Stelle auf ein Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle (2. Teilstrich 1. Fall);
- Von einer inländischen depotführenden Stelle auf ein Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle (2. Teilstrich 2. Fall);
- Von einer inländischen depotführenden Stelle auf ein Depot bei einer ausländischen depotführenden Stelle (3. Teilstrich);
- Von einer ausländischen depotführenden Stelle auf ein Depot bei einer anderen ausländischen depotführenden Stelle (4. Teilstrich).
1. Teilstrich: Selbe Depotbank aber anderes Depot
Keine Veräußerungsfiktion. Dies gilt jedoch nur dann, wenn sichergestellt wird, dass die ausländische depotführende Stelle die Anschaffungskosten anlässlich der Übertragung beibehält und fortführt oder der Steuerpflichtige eine Meldung an das zuständige Finanzamt vornimmt. Falls dies nicht passiert, weil der Broker die Anschaffungsdaten nicht überträgt, kann innerhalb von einem Monat eine Meldung an das zuständige Finanzamt gemacht werden, siehe auch Teilstrich 4.
2. Teilstrich: Ausland ins Inland oder Inland zu Inland
Auch hier erfolgt nicht alles automatisch bzw. ohne Sorge.
Inland zu Inland
Hier ist es nötig die Depotbank vom Daten- und Bankgeheimnis zu entbinden um die Besteuerungskontinuität zu gewährleisten.
Ausland ins Inland
Hier ist es unbedingt nötig, dass die Anschaffungsdaten übermittelt werden ansonsten passiert hier automatisch eine Veräußerungsfiktion. In den Einkommensteuerrichtlinien gibt es keine Möglichkeit, die Anschaffungsdaten bei einem Depotübertrag von Ausland zu Inland an das Finanzamt zu melden, wenn der Steuerpflichtige derselbe bleibt. (siehe Rz 6166). Es muss aus diesem Grunde der ausländische Broker die Anschaffungsdaten unbedingt übermitteln.
In einem zugetragenen Praxisfall war es so, dass von einem Broker aus Deutschland ein Teil nach Flatex Österreich und der andere Teil zur DADAT Bank übertragen wurde. Während die Anschaffungsdaten korrekt zu Flatex mitübergeben wurden, war dies zu DADAT Bank nicht der Fall (womöglich glaubte der deutsche Broker, dass es sich um Flatex Deutschland handelte). Erst nach intensiven Gesprächen mit dem deutschen Broker war dieser bereit die Anschaffungsdaten weiterzugeben – verlangte jedoch über 60 Euro für diese Dienstleistung, obschon doch der Depotübertrag in Deutschland kostenlos ist. Andere Fälle zeigen, dass die ausländischen Broker diese Daten gar nicht übergeben.
Wichtig zu wissen:
Eine Mitteilung der Daten durch den Depotinhaber selbst erfüllt nicht die Voraussetzungen der Ausnahmebestimmung, da eine korrekte Abwicklung nur aufgrund der haftungsbewehrten Einbindung des Abzugsverpflichteten in den Vorgang der Datenweitergabe sichergestellt wird.
Aus den Einkommensteuerrichtlinien Punkt 6164c
3. Teilstrich: Inland ins Ausland
Die Ausnahmebestimmung kommt bei einer Übertragung ins Ausland nur dann zur Anwendung, wenn der Depotinhaber die übertragende depotführende Stelle beauftragt, dem zuständigen Finanzamt den Übertragungsvorgang anzuzeigen. Die Mitteilung hat an das Betriebsstättenfinanzamt der übertragenden depotführenden Stelle innerhalb einer einmonatigen Frist ab dem Zeitpunkt der Übertragung und grundsätzlich in elektronischer Form vorgenommen zu werden. Wenn keine Zustimmung, dann hat die übertragende inländische depotführende Stelle den KESt-Abzug zwingend vorzunehmen
4. Teilstrich: Ausland ins Ausland
Die Ausnahmebestimmung kommt in diesen Fällen nur dann zur Anwendung, wenn der Depotinhaber den Übertragungsvorgang seinem Wohnsitzfinanzamt meldet. Die Mitteilung an das Finanzamt muss innerhalb einer einmonatigen Frist ab dem Zeitpunkt der Übertragung vorgenommen werden. Die Mitteilung hat folgende Daten zu enthalten:
- den vollständigen Namen des Steuerpflichtigen (bzw. Firmenwortlaut oder Bezeichnung),
- soweit vorhanden seine Steuer- oder seine Sozialversicherungsnummer,
- seine Adresse,
- die eindeutig identifizierbare Bezeichnung der übertragenen Wirtschaftsgüter (inklusive deren ISIN, Anzahl und/oder Nominale),
- die Anschaffungskosten der übertragenen Wirtschaftsgüter und
- jene depotführende Stelle, auf die die Übertragung erfolgt.
Die Mitteilung an das Finanzamt kann schriftlich erfolgen oder auch per Upload auf Finanz Online. Dies kann über „Weitere Services“ und hier unter „Sonstige Anbringen und Anfragen“ eingebracht werden oder es wird unter dem Punkt „Anträge“ die Option „Depotübertragung“ ausgewählt und alles digital via Formular abgewickelt. Das BMF bietet hierfür ein eigenes Handbuch an. Dieses Handbuch zur Depotübertragung ist über diesen Link abrufbar:
Fazit
Es ist alles einfach sehr kompliziert, wenn es zum Depotübertrag kommt, speziell wenn das Ausland mit dabei ist. Entsteht der Wunsch zu einem späteren Zeitpunkt, dass ein Depot im Ausland ins Inland übertragen werden soll, so können hier schnell Probleme entstehen, die mitunter vielleicht gar nicht gleich ersichtlich sind. Eine Rücksprache mit einer Steuerberatungskanzlei oder mit dem Finanzamt ist in diesen Fällen sicherlich hilfreich und sinnvoll.
Oder einfach einen Schlussstrich ziehen und verkaufen und beim Broker im Inland neu starten. Sauberer Schlussstrich und so ist man auch nicht auf die Spompanadeln der ausländischen Broker angewiesen.