Flatex Österreich hat aktuell damit begonnen, betroffene Kund:innen über Korrekturen bei der Kapitalertragsteuer (KESt) auf Fondsausschüttungen zu informieren. Wie aus Kundenschreiben hervorgeht, wurden in der Vergangenheit über Jahre hinweg bei gewissen Investmentfonds-Ausschüttungen, nämlich Nichtmeldefonds wie z. B. REITs, BDCs oder allgemeinen Nichtmeldefonds fälschlicherweise ausländische Quellensteuern angerechnet – eine Praxis, die bei Fonds jedoch gesetzlich nicht zulässig ist.
So sehen die Eingänge der Schreiben im Postfach aus, sofern man betroffen ist:
 Flatex schreibt nur die betroffenen Kundschaften an. Hat man nichts erhalten, so wird es auch keine Abbuchung geben.
Was ist passiert?
Bei der Besteuerung von Fondsausschüttungen wurden nicht die gesetzlich vorgeschriebenen 27,5 % KESt abgeführt, sondern fälschlicherweise nur 12,5 %. Dies geschah dadurch, dass eine ausländische Quellensteuer (z. B. 15 %) angerechnet wurde – was bei Dividendenzahlungen von Aktiengesellschaften korrekt wäre, bei Investmentfonds jedoch nicht erlaubt ist. Für die betroffenen Jahre bedeutet das einen steuerlichen Fehlbetrag von bis zu 15 % je Ausschüttung. Jene die Broker-Test.at verfolgen, wissen diesen Umstand bereits seit vielen Jahren. Beispielsweise wurde Ende 2023 ein ausführlicher Beitrag hierzu geschrieben.
Folge: Nachforderung durch Flatex
Wie Flatex mitteilt, wurde dieser Fehler inzwischen im Rahmen einer Abstimmung mit dem österreichischen Bundesministerium für Finanzen aufgearbeitet. Die fehlerhaften Buchungen werden nun rückwirkend aufgerollt und die zu wenig abgeführte KESt dem jeweiligen Cashkonto der Kund:innen belastet.
Die Bank betont, dass für die betroffenen Kund:innen keine zusätzlichen steuerlichen Pflichten entstehen. Die Korrektur erfolgt automatisch. Wann genau? Darüber sagt Flatex nichts genaueres. Bei vielen ist es bereits gestern, am 25.7.2025 abgebucht worden. Wenn dieses Schreiben einem zugestellt wurde, so ist es sicherlich klug, wenn das Cashkonto besser dotiert ist, damit es zu keinem Minus kommt. Falls doch ein Minus entsteht, so sollte darauf geachtet werden, dass dieses bald ausgeglichen wird, denn sonst kommen Sollzinsen zu tragen.
Hier ein Beispiel für die Abbuchungen der nachträglich verrechneten KESt:

In einem separaten Schreiben erhält man die Information, dass nun der Betrag verrechnet wurde:

Entgegen einer Support Auskunft ist es nicht möglich nachzuvollziehen, auf welches Wertpapier sich die Steuernachforderung bezieht. Es ist eine Blackbox für die Flatex Kundschaften. Das ist alles andere als gut gelöst. Die Folge werden wohl viele Nachfragen beim Flatex Support sein, welcher sowohl telefonisch als auch via Kundencenter nach dem Login zur Verfügung steht für etwaige Nachfragen.
Hintergrund: Finanzprüfung als Auslöser?
Auch wenn Flatex sich nicht ausdrücklich dazu äußert, deutet vieles darauf hin, dass die nachträgliche Korrektur auf eine behördliche Prüfung zurückzuführen ist. Es ist gängige Praxis, dass Banken und Broker regelmäßig von den Finanzbehörden auf die korrekte Berechnung und Abfuhr der Steuern kontrolliert werden.
Der Betrag ist insgesamt steuerlich geschuldet – Flatex holt die Verrechnung nun nach. Fehler sind ärgerlich, kommen aber vor. Flatex ist nicht der erste Broker, der einen steuerlichen Fehler korrigieren muss, und wird vermutlich auch nicht der letzte sein. Entscheidend ist, wie mit solchen Fehlern umgegangen wird.
Erst vor wenigen Wochen gab es beispielsweise beim neuen steuereinfachen Broker Trade Republic Buchungen, bei denen die Kapitalertragsteuer zunächst nicht abgezogen wurde. Der Kundenservice zeigte sich mit Anfragen dazu überfordert, und auch vom Unternehmen selbst gab es bislang keine Stellungnahme zur fehlenden Steuerverrechnung. Es ist gut möglich, dass hier ebenfalls noch nachträgliche Korrekturen folgen werden.
Das Anschreiben von Flatex

Fazit
Die betroffenen Kund:innen sehen sich nun mit Nachforderungen konfrontiert, die aus jahrelangen systematischen Fehlern bei der KESt-Abrechnung resultieren. Während Flatex die Verantwortung übernimmt und die Korrektur direkt mit dem Finanzministerium abgestimmt hat, wirft der Vorfall Fragen zur internen Steuerpraxis des Brokers auf – insbesondere im Hinblick auf die laufende Qualitätssicherung bei steuereinfachen Angeboten.
Alles andere als gut gelöst ist, dass die Nachforderungen nicht nachvollziehbar vom Verrechnungskonto abgebucht werden. Welches Wertpapier aus welchem Zeitraum betroffen ist, das ist aus den Buchungen und den Anschreiben nicht ersichtlich. Die Flatex Kundschaften werden so im Regen stehen gelassen. Das hätte deutlich besser gelöst werden müssen!
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Hallo Andreas,
wie ist das bei thesaurierenden ETF? Wird da der Einstandspreis angehoben, oder verstehe ich da was falsch?
LG
Ganz gleich ob es ein ausschüttender oder thesaurierender ETF ist, die Anschaffungskosten werden bei beiden angepasst (es kann sich nämlich auch um eine Senkung handeln, nicht nur eine Erhöhung).
Ich kapiers ehrlich gesagt nicht.
Der Fehler den Flatex früher bei den REITs gemacht hat wurde von Andreas gut aufbereitet und was das für Folgen mit sich bringt. Es war auch offensichtlich, dass Flatex, das steuerlich anders handhabt wie Dadat etc…
Aber das nun vorliegende Problem? Ich verstehs nicht…
Andreas hast du gewusst dass hier noch was falsch lief, etwas von den diversen Brokern anders gehandhabt wird?
Lg
Es lief jetzt nichts mehr falsch bei Flatex, denn vor rund 1 bis 1,5 Jahren änderte auch Flatex endlich die Besteuerung von Ausschüttungen, dass hier keine Quellensteuer anrechenbar ist und somit 27,5 % KESt zu verrechnen sei. Jetzt ist es aber so, dass in den Jahren zuvor Flatex es falsch machte. Jetzt verrechnen sie diesen Fehler von damals nach. Wie sich die Nachverrechnungen zusammen setzen, ich kann das leider nicht nachvollziehen. Weiß aber z. B., dass ich mal REITs hatte. Dort zeigte ich damals schon auf, dass es einen Unterschied in der Besteuerung bei DADAT & Co versus Flatex gab.… Weiterlesen »
Man müsste eine Petition/ einen Aufruf an den Finanzminister starten, dass REITs in Österreich als Aktien behandelt werden.
Korrekturen sind zwar ärgerlich aber OK. Was aber gar nicht geht, ist das vor jeder Abbuchung das selbe Infomail im Postfach landet OHNE jede Information zu welchem Wertpapier diese gehört und wie man zum Abbuchungsbetrag kommt. Über die Transaktionsnummer bekommt man zumindest den Brutto-Ertrag angezeigt, der zur Bemessung herangezogen wurde – wovon dann 27,5% am Verrechnungskonto abgebucht werden.
Sollten das nicht nur 15% sein !? – sehr dubios und undurchsichtig geht das über die Bühne!
Ich habe nun auch die Abbuchungen am Konto. Interessant ist dazu, dass ich erst gestern am Abend mit dem Support telefonierte und der meinte, irgendwann wird das erst abgebucht und ich kann das dann genau nachvollziehen, auf welche Wertpapiere sich die Buchungen beziehen. Nix da, total intransparent. Das wird einige Kundenanfragen beim Support auslösen. Meines Erachtens nicht gut gelöst.
Dass 27,5% statt 15% verrechnet wurden, ist mir auch aufgefallen. Das passt überhaupt nicht zu der Erklärung im Kundenanschreiben.
Es ist auch völlig unverständlich, dass Flatex diese Maßnahme nicht vorher angekündigt hat, sondern in einer Nacht- und Nebelaktion einfach gebucht wurde.
Leider passiert es in letzter Zeit immer wieder, dass von Flatex nicht nachvollziehbare KEST-Änderungen und Abrechnungs-Korrekturen zum meinem finanziellen Nachteil durchgeführt werden.
Servus,
habe heute (26.7.) festgestellt, dass flatex mit Valuta 25.7.2025 den Betrag bereits abgebucht hat! Die email zum Infoschreiben in der Postbox ist erst am 26.7. 00:01 verschickt worden. Das ist bereits das zweite mal, dass flatex in der Causa bei mir ohne Vorwarnung rumpfuscht und Geld abbucht. Zum Glück war das noch gedeckt, Das Infoschreiben enthält weder eine Auskunft um welches Wertpapier es geht, noch wie sie auf den Betrag kommen. Diese Vorgehensweise ist nicht sehr kundenfreundlich.
Dem kann ich nur zustimmen, dass wir nicht nachvollziehen können, um welches Wertpapier es sich handelte 🙁 Das finde ich nicht gut gelöst!
Wenn man die Wertpapiere Ende 2023 komplett verkauft hat, sollte dann nicht eine Nullsumme, durch die Anhebung des Einstandskurs rauskommen?
Nein, denn das ist eine andere Baustelle. Es geht um zu wenig verrechnete KESt.