Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 16. Dezember 2025 zwei Geldbußen in Höhe von insgesamt 560.000 Euro gegen die flatexDEGIRO Bank AG festgesetzt. Hintergrund sind Verstöße gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes, insbesondere gegen die Vorgaben zur klaren und redlichen Information von Kundinnen und Kunden. Details über die Hintergründe nennt die BaFin leider nicht, es bezieht sich jedoch auf ein Vergehen aus dem Jahr 2022, also fast schon 4 Jahre aus.
Hintergrund der Entscheidung

Nach Angaben der Finanzaufsicht hatte die flatexDEGIRO Bank AG Anfang 2022 auf zwei ihrer Webseiten mit der Kostenfreiheit von Wertpapierdienstleistungen geworben. Dabei wurde jedoch nicht im unmittelbaren Zusammenhang deutlich darauf hingewiesen, dass regelmäßig eine Bearbeitungsgebühr anfällt. Nach Auffassung der BaFin stellte diese Darstellung eine unzureichende und potenziell irreführende Information dar.
Eine Vermutung könnte hier sein, dass es sich um die Depotgebühr handelt. Diese ist auch tatsächlich für viele Wertpapiere kostenfrei, jedoch werden Depotgebühren für das Wertpapier Xetra-Gold sowie für ADR und GDR verrechnet. Dieser Hinweis wurde die letzten Jahre von Flatex, auch in Österreich, so immer wieder genannt. Womöglich war dies das Vergehen das die BaFin beanstandete und der Grund für die Geldbuße von 560.000 Euro.
Informationen und Marketingmitteilungen von Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen eindeutig, verständlich und ausgewogen sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn Vorteile einer Dienstleistung hervorgehoben werden. In solchen Fällen sind auch bestehende Nachteile, Schwächen oder Kosten klar und unmittelbar zu benennen. Diese Anforderungen ergeben sich aus dem Wertpapierhandelsgesetz und werden durch europäische Vorgaben, insbesondere im Rahmen von MiFID II, weiter konkretisiert.
Reaktion des Unternehmens
Die flatexDEGIRO Bank AG hatte bereits im Jahr 2022 auf die Beanstandungen reagiert und ihre Praxis an die gesetzlichen Vorgaben angepasst. Die nun verhängten Geldbußen betreffen somit vergangene Sachverhalte und haben keinen Bezug zu der aktuell geltenden Darstellung auf den Webseiten des Unternehmens.
Fazit
Die Entscheidung der BaFin unterstreicht die Bedeutung transparenter und vollständiger Kosteninformationen im Wertpapiergeschäft. Für Wertpapierdienstleistungsunternehmen bedeutet dies, dass Marketingaussagen stets im Einklang mit den gesetzlichen Wohlverhaltensregeln stehen müssen. Für Kundinnen und Kunden soll dadurch sichergestellt werden, dass Angebote vergleichbar und nachvollziehbar dargestellt werden.
Mehr
- zum Online Broker Vergleich
- mehr über das Flatex Krypto Angebot
- mehr über das Flatex Depot
- Über 160 Erfahrungsberichte zu Flatex