Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

BAWAG Dividende: Kapitalherabsetzung, daher keine KESt

Da schauen aktuell einige Inhaber der BAWAG Aktie, denn mit 15. Oktober 2021 gab es eine fette Sonderdividende. Diese Sonderdividende liegt bei 420 Millionen Euro die an die Aktionäre ausgeschüttet werden, das entspricht 4,72 Euro je Anteil.

Weil es sich bei dieser Ausschüttung jedoch um eine Kapitalherabsetzung handelt, wird auch keine Kapitalertragsteuer in der Höhe von 27,5 % verrechnet. Dafür werden die Anschaffungskosten reduziert und erhöhen somit im Fall eines Verkaufs mit Gewinn die Bemessungsgrundlage für die Kursgewinnsteuer (Verkaufserlös – Anschaffungskosten).

So sieht die Abrechnung der „Dividende“ bei Flatex aus. Je Aktie werden 4,72 Euro, das sind bei 50 Stück dann ca. 236 Euro ausgeschüttet.

Das Wertpapier selbst wurde erst vor kurzem um 50,45 Euro je Aktie gekauft, wie der Auszug aus der damaligen Abrechnung zeigt:

Ein Blick in die Depotposition und es zeigt sich hier, dass in den Details die Anschaffungskosten zu finden sind. Diese Anschaffungskosten waren zum Kaufzeitpunkt 50,45 Euro. Durch die Kapitalherabsetzung müssen von den 50,45 Euro nun die 4,73 Euro je Aktie abgezogen werden und so ergibt sich ein neuer Einstandspreis von 45,73 Euro.

Hier zeigt sich der neue, angepasste Einstandspreis je Aktie. In diesem Fall sind das 45,73 Euro als neue Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Kursgewinns.

Am Ende ist es auf Basis der aktuellen gesetzlichen Lage so, dass es sich hier um eine Steuerstundung handelt, bis die Aktie verkauft wird, da fallen dann die Steuern auf die Kapitalerträge an in der Höhe von aktuell 27,5 %.

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