Scalable Capital informiert über eine Verschiebung der Depot-Umstellung: Der finale Übertrag der bisherigen Baader-Depots auf das neue Scalable-System findet nun am Wochenende vom 6. bis 7. Dezember 2025 statt – und damit rund einen Monat später als ursprünglich geplant.
Für österreichische Kundinnen und Kunden bleibt der Vorgang besonders relevant, da es sich um einen meldepflichtigen Depotübertrag von Auslandsdepot zu Auslandsdepot handelt. Wer den Depotwechsel nicht innerhalb eines Monats an das Finanzamt meldet, riskiert eine steuerliche Fiktion eines Verkaufs – und damit 27,5 Prozent Steuer auf nicht realisierte Kursgewinne.
Die betroffenen Kundschaften sind in der komfortablen Situation, dass sie sich soweit zurücklehnen können und zuerst Scalable machen lassen. Wenn Scalable umgestellt hat, dann können auch die Kundschaften erst melden.

Neuer Zeitplan der Umstellung
Hier sind nun die Daten des neuen Plans der Umstellung:
- Ab 1. Dezember 2025: Käufe sind nur noch im neuen Scalable Depot möglich
- Ab 3. Dezember 2025: Verkäufe sind nur noch im neuen Scalable Depot möglich
- 6. bis 7. Dezember 2025: Abschluss der technischen Umstellung und Übertrag aller Wertpapiere, Bruchstücke, Sparpläne, Guthaben und Transaktionsdaten
Im bisherigen Baader Depot hinterlegte Stop- oder Limit-Aufträge verfallen wie angekündigt vor Handelsbeginn am 3. November (Käufe) und 5. November (Verkäufe). Neue Aufträge können jederzeit im bestehenden oder neuen Depot erteilt werden.
Steuerliche Meldepflicht bleibt bestehen, verschiebt sich aber
Trotz der Verschiebung gilt weiterhin: Der Depotübertrag muss bis spätestens einem Monat nach dem tatsächlichen Übertrag über FinanzOnline an das zuständige Finanzamt gemeldet werden. Nur so lässt sich vermeiden, dass das Finanzamt den Übertrag als fiktiven Verkauf wertet.
Scalable Capital stellt innerhalb von etwa zwei Wochen nach der Umstellung einen KPMG-Bericht in der Mailbox zur Verfügung, so der deutsche, nicht steuereinfache Neobroker auf seiner Website. Dieser enthält die wesentlichen Daten zu den übertragenen Wertpapieren und den Anschaffungskosten und dient als Grundlage für die steuerliche Meldung. Der Bericht ersetzt allerdings keine steuerliche Beratung. Wie dieser Bericht aussieht ist bislang unbekannt. Die Verantwortung über die Korrektheit liegt natürlich weiterhin bei der österreichischen Kundin bzw. Kunde.
Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Meldung stellt das Bundesministerium für Finanzen (BMF) im offiziellen Handbuch zur Verfügung: Handbuch Depotübertragung gemäß § 27 Abs. 6 Z 2 EStG (PDF)
Fazit
Mit der Umstellung bündelt Scalable Capital seine Depotführung künftig vollständig unter dem neuen Scalable-System. Für österreichische Kundinnen und Kunden bleibt der Prozess zwar automatisiert und kostenlos, er erfordert jedoch besondere Aufmerksamkeit bei der steuerlichen Meldung.
Wer den Übertrag nicht fristgerecht einreicht, muss die fiktiv entstandenen Gewinne versteuern. Daher ist es ratsam, die Umstellung genau zu beobachten, den KPMG-Bericht nach Verfügbarkeit zu prüfen und den Vorgang rechtzeitig über FinanzOnline zu melden.
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