Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Scalable Capital: Umstellung auf neues Depot – Meldung an das Finanzamt nicht vergessen

Es wird ernster und ernster, der Scalable Depotübertrag von der bisherigen Partnerbank Baader Bank hin zu ihrem eigenen Scalable Capital Depot rückt näher und näher und für die österreichischen Kundschaften bedeutet das wohl: Obacht, damit es kein Steuervergehen gibt!

Im 4. Quartal 2025 stellt Scalable Capital alle Baader-Depots (Broker und Wealth) auf das neue Scalable Depot um. Der Übertrag selbst erfolgt automatisch, ist kostenlos und umfasst sämtliche Bestände, Sparpläne, Guthaben, Dokumente sowie die gesamte Transaktions- und Performance-Historie so erklärt Scalable Capital in seiner Aussendung.

Was ändert sich?

  • Die Umstellung startet am 1. August 2025 mit dem Umzug der Sparpläne.
  • Der eigentliche Übertrag der Wertpapiere inkl. Bruchstücke erfolgt an einem Wochenende im 4. Quartal 2025 (außerhalb der Börsenöffnungszeiten).
  • Nach dem Übertrag werden die alten Baader-Depots samt Verrechnungskonto geschlossen.
  • Während des Umstellungswochenendes ist der Zugang zum Kundenbereich temporär eingeschränkt.

Wichtig für Kundschaften in Österreich: Depotübertrag melden

In Österreich kann ein Depotübertrag unter bestimmten Umständen als fiktiver Verkauf gewertet werden – und damit eine Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 % auf unrealisierte Gewinne auslösen. Das ist dann der Fall, wenn es sich um einen Ausland-Ausland Depotübertrag handelt und um das wird es sich wohl handeln beim Scalable Capital Depotübertrag, außer Scalable Capital wird davor schon steuereinfach. Mehr zu den Gefahren des Ausland-Auslanddepotübertrags gibt es hier zum Nachlesen.

Damit das nicht passiert, müssen Kundschaften in Österreich den Depotübertrag innerhalb eines Monats nach dem tatsächlichen Übertragstermin aktiv beim Finanzamt melden. Der Zeitraum von einem Monat ist fix, ansonsten ist der Übertrag steuerlich als ein Verkauf einzustufen. Wie eine Meldung erfolgen kann findet sich ebenso in diesem Beitrag inklusive dem dazu passenden Link zum Handbuch Depotübertrag des österreichischen BMF.

Scalable Capital selbst stellt auf seiner Website klar:

  • übernimmt keine steuerliche Beratung,
  • stellt aber auf Wunsch zweckmäßige Berichte für die Meldung bereit (in der App-Mailbox),
  • beauftragt ggf. externe Dienstleister mit der Erstellung dieser Berichte,
  • verlangt dafür keine zusätzliche Vergütung.

Tipp: Melde den Depotübertrag entweder selbst über FinanzOnline oder lasse ihn von einer steuerlichen Vertretung erledigen. Eine Alternative ist der Verkauf vor dem Übertrag und Neukauf beim Scalable Broker oder bei einem alternativen Broker des Vertrauens. Damit umgeht man jede Meldefrist.

Handel während der Umstellung

Während der gesamten Umstellung bleibt das neue Scalable Depot durchgehend nutzbar. Bereits zuvor im Baader-Depot aufgegebene Handelsaufträge werden nach und nach deaktiviert; Aufträge, die bis zum Stopp nicht mehr ausgeführt werden können, verfallen automatisch. Neue Kauf- oder Verkaufsaufträge lassen sich ab diesem Zeitpunkt direkt über das neue Scalable Depot aufgeben.

Fazit

Die Umstellung von Scalable Capital auf ein eigenes Depot bei Wegfall der Baader Bank erfolgt automatisch und ohne Gebühren – scheint also technisch unkompliziert. Für österreichische Nutzer:innen steckt der Teufel jedoch im Detail: Denn ohne fristgerechte Meldung ans Finanzamt – spätestens einen Monat nach dem Übertrag – kann der Depotwechsel als fiktiver Verkauf gelten. Die Folge: 27,5 % Steuer auf unrealisierte Kursgewinne. Wer diese steuerliche Stolperfalle vermeiden möchte, muss aktiv werden – entweder selbst über FinanzOnline oder mithilfe eines Steuerberaters oder die betreffenden Wertpapiere vor dem Übertrag verkaufen, sodass keine Wertpapiere übertragen werden. Scalable Capital stellt dazu passende Berichte in der App zur Verfügung, übernimmt aber keine Verantwortung für steuerliche Fragen.

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2 Kommentare
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Wenn ich vor dem SC-„Umzug“ einen Depotübertrag zum österreichischen Broker (Bsp. flatex) mache, könnte ich dieses steuerliche Ereignis doch umgehen?

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