Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat mit Bescheid vom 11. Juli 2025 einer Erweiterung der bestehenden Konzession der Bitpanda Financial Services GmbH stattgegeben. Die Erweiterung wurde mit diesem Datum rechtswirksam und ermöglicht dem Unternehmen den Ausbau seiner Dienstleistungen im Bereich der Wertpapierdienstleistungen. Mit Ende Juli 2025 hat die FMA auf ihrer Website auch darüber berichtet, dass Bitpanda nun deutlich mehr darf als bisher. Ist das der Vorbote für einen echte Aktien & ETF Broker aus Österreich? Noch dazu steuereinfach?
Hintergrund
Bitpanda Financial Services GmbH ist eine in Österreich zugelassene Wertpapierfirma und Teil der Bitpanda-Gruppe, die sich auf digitale Finanzdienstleistungen spezialisiert hat. Um als Wertpapierfirma tätig sein zu dürfen, ist eine Konzession gemäß dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) erforderlich. Die nun erfolgte Erweiterung stellt eine bedeutende Ausweitung der zulässigen Tätigkeiten dar.
Neue Befugnisse im Überblick
Mit der Konzessionserweiterung darf Bitpanda künftig folgende Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen gewerblich erbringen:
- Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018
- Ausführung von Aufträgen auf Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z 6 WAG 2018
- Handel für eigene Rechnung gemäß § 3 Abs. 2 Z 7 WAG 2018
- Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten gemäß § 3 Abs. 2 Z 10 WAG 2018
Neu hinzugekommen ist, im Vergleich zur Meldung vom April 2024, die Ausführung von Aufträgen auf Rechnung von Kunden.
Diese Dienstleistungen dürfen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten gemäß § 1 Z 7 lit. a bis e sowie i und j WAG 2018 angeboten werden. Dabei handelt es sich unter anderem um übertragbare Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Anteile an Investmentfonds und bestimmte derivative Instrumente.
Auf der Website der FMA wird über die Konzessionserweiterung berichtet.
Erlaubnis zur Verwahrung von Kundengeldern und -wertpapieren
Ein wesentlicher Bestandteil der Konzessionserweiterung ist die ausdrückliche Berechtigung zur Verwahrung von Kundengeldern und Finanzinstrumenten. Bitpanda darf somit als depotführendes Institut auftreten und Kundengelder im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen halten. Diese Erlaubnis ist an strenge aufsichtsrechtliche Anforderungen gebunden und unterliegt einer laufenden Kontrolle durch die FMA. Jetzt hat die FMA das Okay gegeben, dass Bitpanda bzw. deren Financials Tochter dies darf.
Bedeutung für Bitpanda und den österreichischen Markt
Die Erweiterung der Konzession stellt einen weiteren Schritt in der strategischen Entwicklung von Bitpanda dar. Sie wollen einfach alles rund ums Investieren anbieten dürfen. Bislang gab es Bitpanda Stocks, das waren jedoch nur unverbriefte Derivate auf die Kursentwicklung von Aktien und ETFs. Hier gab es ein Emittentenrisiko, ein Depotübertrag war nicht möglich und bislang wurden Gewinne daraus auch noch mit der Tarifbesteuerung besteuert.
Wenn Bitpanda nun tatsächlich den Handel und die Verwahrung von echten Aktien und ETFs anbieten wird, dann wäre das eine tolle Sache und für die anderen Broker natürlich eine herausfordernde Konkurrenz. Bitpanda kommt aus der Kryptowelt und weiß genau, wie man tolle Apps baut. Das Unternehmen bewegt sich damit verstärkt in Richtung eines vollintegrierten Finanzdienstleisters, der nicht nur den Handel mit Kryptowährungen, sondern auch klassische Wertpapierdienstleistungen in eigener Verantwortung erbringen kann. Für den österreichischen Kapitalmarkt würde das eine Stärkung des Wettbewerbs sowie eine zusätzliche Anlaufstelle für digitale Anlageprodukte bedeuten.
Ausblick
Mit der erweiterten Konzession erhält Bitpanda die Möglichkeit, neue Produkte und Services zu entwickeln, insbesondere im Bereich der Wertpapierverwahrung und des Handels mit klassischen Finanzinstrumenten. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Angebote das Unternehmen in Zukunft auf Basis dieser regulatorischen Erweiterung einführen wird und wann. Eine diesbezügliche Anfrage ist an das Bitpanda Presse Team rausgegangen. Falls wider Erwarten eine Antwort eintreffen sollte, wird dieser Beitrag ergänzt.
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