Ein Depotübertrag zwischen den beiden in Österreich steuereinfachen Neobrokern wie Bitpanda und Trade Republic kann aktuell erhebliche steuerliche und praktische Nachteile mit sich bringen. Besonders kritisch ist, dass bei beiden Anbietern offenbar keine Anschaffungskosten an den neuen Broker übertragen werden. Dadurch drohen beim späteren Verkauf falsche Steuerberechnungen, die nur über die Einkommensteuerveranlagung korrigiert werden können.
Bei Bitpanda kommt ein weiterer gravierender Punkt hinzu: Bereits der ausgehende Depotübertrag selbst löst eine Kursgewinnbesteuerung aus, ohne dass die tatsächlichen Anschaffungskosten berücksichtigt werden. Die Steuer wird somit faktisch vom aktuellen Kurswert berechnet, was zu einer deutlich zu hohen Steuerbelastung führen kann. Gleichzeitig entsteht der Eindruck, dass ein Depotübertrag bewusst unattraktiv gestaltet ist.
Auch wirtschaftlich zeigt sich ein deutlicher Unterschied: Während ein Depotübertrag rund 30 Euro pro ISIN kostet, fällt für einen Verkauf lediglich eine Gebühr von etwa 1 Euro an. In vielen Fällen ist ein Verkauf daher nicht nur einfacher, sondern sogar günstiger als ein Übertrag.
Diese Kombination aus fehlenden Anschaffungskosten, möglicher Überbesteuerung und zusätzlichen Kosten macht Depotüberträge bei Bitpanda und Trade Republic derzeit zu einem komplexen und risikobehafteten Vorgang, der vorab genau geprüft werden sollte.
Was sind die aktuell bekannten Probleme bei Depotüberträgen von Bitpanda und Trade Republic? Hier ein knapper Überblick in Tabellenform:
| Thema | Bitpanda | Trade Republic |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten beim ausgehenden Übertrag | werden nicht übertragen | offenbar ebenfalls keine Übertragung in einzelnen Fällen |
| Steuer beim ausgehenden Übertrag | Kursgewinnsteuer wird sofort ausgelöst, ohne Berücksichtigung der Anschaffungskosten | keine sofortige Besteuerung beim Ausgang |
| Steuerproblem beim neuen Broker ohne Übermittlung Anschaffungskosten | pauschale Anschaffungskosten gemäß § 93 Abs. 4 EStG | pauschale Anschaffungskosten gemäß § 93 Abs. 4 EStG |
| Eingehender Depotübertrag | grundsätzlich möglich, aber praktisch mit Hürden verbunden | derzeit faktisch nicht möglich |
| Übertrag zu Bitpanda | von manchen Brokern blockiert oder technisch verhindert | nicht möglich, weil Transfer nur zu Anbietern mit BIC (Bitpanda hat keinen BIC) |
| Kosten Depotübertrag | etwa 30 Euro pro ISIN | – |
| Verkaufsgebühr statt Übertrag | rund 1 Euro, damit oft günstiger als Übertrag | ebenfalls niedrige Orderkosten |
| Gesamtrisiko für Anlegerinnen und Anleger | hoch, wegen Steuer und fehlender Anschaffungskosten. Dazu auch noch 30 Euro Übertragsgebühr je ISIN | erhöht, wegen fehlender Datenübertragung und Transferhürden |
Bitpanda
Ausgehender Depotübertrag von Bitpanda weg
Im Vergleich zu klassischen steuereinfachen Brokern wie Bank Direkt, Erste Bank, Flatex, DADAT oder easybank übermittelt Bitpanda keine Anschaffungskosten an den neuen Broker. Es gibt dazu im Übertragsprozess keine Option, die es bei herkömmlichen Banken und Broker sehr wohl gibt.
Das hat erhebliche steuerliche Folgen:
- Beim Wegübertrag wird unmittelbar Kursgewinnsteuer ausgelöst
- Bitpanda berücksichtigt dabei keine tatsächlichen Anschaffungskosten
- Die Berechnung erfolgt faktisch von 0 Euro ausgehend und nicht von den tatsächlichen Anschaffungskosten!
- Damit ein ausgehender Depotübertrag klappt, muss das Cashkonto ausreichend dotiert sein, hier verlangt Bitpanda nochmals einen 10 %igen Sicherheitsaufschlag
So wurde es von der zuständigen Bitpanda-Fachabteilung in einer Stellungnahme erklärt.
Beispiel:
Wurde eine Aktie um 50 Euro gekauft und steht beim Übertrag bei 80 Euro, wird die Steuer von 80 Euro berechnet. Bei 27,5 Prozent ergibt das 22 Euro Steuer, obwohl der reale Gewinn nur 30 Euro beträgt und 8,25 Euro davon die 27,5 %ige Kursgewinnsteuer ist.
Eine Korrektur ist nur über die Einkommensteuerveranlagung möglich, was zusätzlichen Aufwand verursacht. Auch der neue Broker erhält keine Anschaffungskosten. Nach § 93 Abs. 4 EStG muss dieser pauschale Anschaffungskosten ansetzen.
„(4) Weist der Steuerpflichtige bei den Einkünften im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 die tatsächlichen Anschaffungskosten oder den Wert einer vorangegangenen steuerpflichtigen Entnahme der depotführenden Stelle nicht nach, hat diese für Zwecke des Steuerabzugs davon auszugehen, dass die Anschaffungskosten dem gemeinen Wert zum Zeitpunkt der Depoteinlage, vermindert um 0,5% für jeden seit der Anschaffung vergangenen Monat entsprechen. Zumindest ist der halbe gemeine Wert zum Zeitpunkt der Depoteinlage anzusetzen.“
Die tatsächlichen Werte müssen wiederum im Rahmen der Veranlagung nachgewiesen werden. Ein Wegübertrag von Bitpanda ist steuerlich klar nachteilig:
- verpflichtender Weg in die Steuerveranlagung
- sofortige und zu hohe Besteuerung beim Ausgang
- fehlende Anschaffungskosten beim neuen Broker
Eingehender Übertrag hin zu Bitpanda
Bitpanda bewirbt eingehende Depotüberträge mit einem Bonus von 1 Prozent, der jedoch an zahlreiche Bedingungen und Auflagen geknüpft ist. Dadurch könnten manche Kundinnen und Kunden motiviert sein, einen Depotübertrag zu versuchen. In der Praxis wurde dies mit zwei Depots getestet. Der geplante Übertrag von der DADAT zu Trade Republic wurde nicht weiterverfolgt, während ein Übertrag von Trade Republic zu Bitpanda zwar initiiert, jedoch von Trade Republic nicht zugelassen wurde.
Fall DADAT zu Bitpanda
Der Übertrag wurde zunächst gestartet, jedoch gestoppt und nicht weiterverfolgt, nur die ersten beiden Schritte des Prozesses laut Screenshot wurden absolviert. Auffällig war, dass Bitpanda eigenständig versuchte, bei der DADAT Bank einen Depotübertrag zu initiieren, ohne dass eine unterschriebene Zustimmung vorlag. Die DADAT Bank informierte telefonisch über diesen Versuch. Daraufhin wurde die DADAT Bank von mir ausdrücklich angewiesen, sämtliche Transferbemühungen von Bitpanda abzuweisen, da kein entsprechendes Mandat bestand.
Der nicht autorisierte Übertragsversuch wurde nach Rücksprache zwischen mir und der DADAT Bank erfolgreich gestoppt. Bitpanda wurde mit dieser Vorgehensweise konfrontiert und entschuldigte sich anschließend per E-Mail für den Vorfall und teilte mit, dass dieser intern dokumentiert wurde, damit zukünftige Abläufe den erforderlichen Dokumentationsschritten entsprechen.
Fall Trade Republic zu Bitpanda
Innerhalb der App ist für den digitalen Übertragsprozess zwingend ein BIC erforderlich. Ohne vorhandenen Bank Identifier Code kann der Vorgang nicht gestartet oder abgeschlossen werden. Ein Depotübertrag ist in diesem Fall somit technisch ausgeschlossen.
Die „No BIC, No Transfer“-Mauer
Ein geplanter Depotübertrag von Trade Republic zu Bitpanda wurde von Trade Republic abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass ein Übertragsantrag ausschließlich über die Trade Republic App gestellt werden kann.
Trade Republic
Ausgehender Depotübertrag von Trade Republic weg
Ein Übertrag von Trade Republic zu Bitpanda ist derzeit nicht möglich, wie zuvor bereits beschrieben wurde. Zu anderen Brokern hingegen grundsätzlich schon, so Trade Republic. Aktuelle Fälle zeigen jedoch auch hier Probleme, nämlich bei der Datenübermittlung:
- Anschaffungskosten wurden nicht weitergegeben, so schildern es zwei aktuelle Fälle der Broker-Test.at Community.
- der neue Broker setzte pauschale Werte gemäß § 93 Abs. 4 EStG an. Das führt beim Verkauf beim neuen Broker zu einer falschen Ermittlung der Kursgewinnsteuer. Eine Korrektur über die Veranlagung ist hier wohl notwendig. Siehe auch dazu den Beitrag im Abschnitt bei Bitpanda.
- beim Ausgang selbst erfolgte keine Kursgewinnbesteuerung durch Trade Republic
Damit entstehen steuerliche Unsicherheiten, die häufig erst in der Veranlagung geklärt werden können.
Eingehender Übertrag hin zu Trade Republic
Dieser ist nach wie vor faktisch nicht möglich. Warnungen aus der Vergangenheit haben sich bestätigt. Im Oktober 2025 gab es den dazu passenden Beitrag, dass Trade Republic alle Wechsel stoppte bzw. sogar rückgängig machte. Was aus den betroffenen Kundschaften und deren Vermögenswerte wurde, das ist unbekannt.
Zusammenfassung: Erst prüfen, dann übertragen
Ein Depotübertrag zwischen Neobrokern ist aktuell kein Selbstläufer, sondern ein steuerliches Minenfeld. Wer nicht Gefahr laufen möchte, unnötig hohe Steuern vorab zu entrichten oder in der Veranlagung mühsam Beweise zu führen, sollte beim aktuellen Status Quo vorsichtig sein.
Wichtiger Hinweis: Bevor du einen Übertrag startest, sichere dir unbedingt alle Kaufbelege und Depotauszüge. Sollten die Anschaffungskosten „verloren“ gehen, sind diese Dokumente deine einzige Chance, gegenüber dem Finanzamt die tatsächlichen Gewinne nachzuweisen.
Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet das: Ein Depotwechsel sollte vorab sehr genau geprüft werden. Insbesondere steuerliche Folgen können den vermeintlich einfachen Brokerwechsel deutlich verteuern.
aktuell ein einziges Chaos, einfach bei dem anbieter bleiben oder verkaufen wäre da besser.